GrünHaus GmbHLiquidiert

10178 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 116216
Vorher
Bioladen-direkt GmbH
Eingetragen
12.11.2008
Branche
Großhandel mit Blumen und PflanzenGroßhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Vertrieb von biologischen Produkten vorwiegend im Internet.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Joachim Kruck
seit 27.1.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

GrünHaus GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.872,00 3.590,00
I. Sachanlagen 2.872,00 3.590,00
B. Umlaufvermögen 338,21 2.925,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 144,45 153,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 193,76 2.771,35
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12.611,74 9.284,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.821,95 15.799,82

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 34.284,50 11.676,12
III. Jahresfehlbetrag 3.327,24 22.608,38
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 12.611,74 9.284,50
B. Rückstellungen 725,00 970,00
C. Verbindlichkeiten 15.096,95 14.829,82
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.096,95 14.829,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.821,95 15.799,82

Anhang zum Jahresabschluss 2010

GrünHaus GmbH

Nr. Beschreibung Rechtsgrundlage, ggf. Erläuterung
1. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden    
1.1 Angabe der auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs.2 Nr.1 HGB Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
1.2 Angabe der Grundlagen für die Währungsumrechnung in Euro § 284 Abs.2 Nr.2 HGB - negativ
1.3 Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, gesonderte Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage § 284 Abs.2 Nr.3 HGB - negativ
1.4 Angabe, falls Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen wurden § 284 Abs.2 Nr.5 HGB - negativ
1.5 Angabe und Begründung bei Unterbrechung der Darstellungsstetigkeit § 265 Abs.1 S.2 HGB - negativ
1.6 Angabe und Erläuterung, wenn Beträge einzelner Abschlussposten nicht mit den Vorjahresbeträgen vergleichbar sind, bzw. wenn Vorjahresbeträge angepasst wurden § 265 Abs.2 S.2 u.3 HGB - negativ
1.7 Angabe und Begründung, falls aufgrund unterschiedlicher Geschäftszweige verschiedene Gliederungsvorschriften zu beachten sind § 265 Abs.4 S.2 HGB - negativ
2. Zusätzliche Angaben zum Jahresabschluss    
2.1 Zusätzliche Angaben, wenn der Jahresabschluss trotz Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage nicht vermittelt § 264 Abs.2 S.2 HGB - negativ
3. Erläuterungen zur Bilanz    
3.1 Gesonderter Ausweis von Posten, die in der Bilanz zur größeren Klarheit zusammengefasst sind § 265 Abs.7 Nr.2 HGB - negativ
3.2 Angabe und Begründung des Betrages der im Geschäftsjahr aus steuerlichen Gründen unterlassenen Zuschreibungen § 280 Abs.3 HGB - negativ
3.3 Erläuterung des Abgrenzungspostens für aktivierte latente Ertragsteuern § 274 Abs.2 S.2 HGB - negativ
3.4 Angabe der Rückstellung für passive Ertragsteuern § 274 Abs.1 S.1 HGB - negativ
3.5 Angabe der Vorschriften, nach denen Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet wurden § 273 Satz 2 HGB - negativ
3.6 Angabe der nicht gebildeten Pensionsrückstellungen - Anspruchserwerb vor dem 1.1.87 - für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Art.28 Abs.2 EG HGB - negativ
3.7 Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren § 285 Nr.1 a HGB - negativ
3.8 Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten § 285 Nr.1 b HGB - negativ
3.9 Bei GmbH: Angabe der Ausleihungen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG nF Die Gesellschaft schuldete der Gesellschafterin per 31.12.2010 den Betrag von 14.312,59 Euro (Vorjahr 14.583,72 Euro). Für diesen Betrag hat die Gesellschafterin Rangrücktritt vor anderen Gläubigern erklärt, so dass eine Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne nicht vorliegt.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung    
4.1 Gesonderter Ausweis von Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung zur größeren Klarheit zusammengefasst sind § 265 Abs.7 Nr.2 HGB - negativ
4.2 Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens: Angabe des Personalaufwandes gegliedert nach § 275 Abs.2 Nr.6 § 285 Nr.8 b HGB - negativ
4.3 Gründe für eine planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts § 285 Nr.13 HGB - negativ
5. Darstellung der Ergebnisverwendung    
5.1 Gesonderte Angabe eines Gewinn- und Verlustvortrages bei Ausweis des Postens "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" nach teilweiser Ergebnisverwendung § 268 Abs.1 HGB - negativ
6. Sonstige Angaben    
6.1 Gesonderte Angabe von Verbindlichkeiten: aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen, aus Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten; jeweils unter Angabe gewährter Pfandrechte oder sonstiger Sicherheiten § 268 Abs.7 / § 251 HGB - negativ
6.2 Name und Sitz des Mutterunternehmens, welches den Konzernabschluss aufstellt § 285 Nr.14 HGB - negativ
7. Organe, Organkredite usw.    
7.1 Angabe aller Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und ein etwaiger Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans sind als solche zu bezeichnen § 285 Nr.10 HGB Geschäftsführerin im Geschäftsjahr 2009: Waltraud Kruck, Kauffrau, Kleinmachnow. Mit Eintrag vom 4.3.2010 im Handelsregister ist Frau Waltraud Kruck nicht mehr Geschäftsführerin. Die Geschäfte werden seitdem von Herrn Peter Kruck, Kaufmann, Kleinmachnow, geführt. Es wurden keine weiteren Organe der Geschäftsführung bestellt.
7.2 Angabe der Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder der o.g. Organe, der wesentlichen Bedingungen (u.a. Zinssätze), der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse § 285 Nr.9 c HGB Die Gesellschaft schuldete der ehemaligen Geschäftsführerin per 31.12.2010 den Betrag von 14.312,59 Euro (Vorjahr 14.583,72 Euro). Es ist die Führung eines Kontokorrent-Darlehens vereinbart. Der Zinssatz beträgt 2% über dem aktuellen Basiszins.
8. Weitere Angaben    
8.1 Angabe von Name, Sitz, Beteiligungsquote Eigenkapital und letztem Jahresergebnis von Unternehmen, an denen die Kapitalgesellschaft oder eine für deren Rechnung handelnde Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt § 285 Nr.11 HGB - negativ

Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.

 

Berlin, den 22. Dezember 2011

Peter Kruck

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