Tischlerei
Goecke Geschäftsführungs- u.
Verwaltungs-GmbH
Voltlage
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
32.985,08 |
31.441,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.985,08 |
31.441,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.985,08 |
31.441,76 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.778,94 |
30.941,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
6.778,94 |
5.941,76 |
| davon
Gewinnvortrag |
5.941,76 |
4.677,68 |
| B.
Rückstellungen |
1.206,14 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.985,08 |
31.441,76 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus. Der
Jahresabschluss zum 31. März 2011 wurde unter
Berücksichtigung der handels- und
gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB,
wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung fand.
Die maßgeblichen Grundsätze der
Jahresabschlusserstellung zum Bilanzansatz, -ausweis oder
-gliederung sind im Vergleich zum Vorjahr eingehalten
worden. In der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Zusätzliche Angaben wegen der fehlenden
Vergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses
mit den Vorjahrespositionen sind nicht notwendig. Der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
verzichtet, da es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB handelt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen haben
sich aufgrund der erstmaligen Anwendung der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nicht ergeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Wirtschaftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dieser Annahme
stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln nach dem Vorsichtsprinzip bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt im
Jahresabschluss erfasst worden.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen
Verbindlichkeiten. Für Risiken, insbesondere für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, war
keine Vorsorge zu treffen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen Dritter sind
nicht bestellt.
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Fa. Goecke Tischlerei GmbH & Co.
KG mit Sitz in Voltlage.
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft
durch folgenden Geschäftsführer:
Manfred Goecke, Voltlage
Für die geleisteten Tätigkeiten im
Wirtschaftsjahr erhielt der Geschäftsführer keine
Vergütung.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Jahresabschluss zum 31. März 2011 wurde am
29. März 2012 festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2012 festgestellt.
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