N-ERGIE Netz GmbH
Sandreuthstraße 21, 90441 Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Fröhlich seit 16.10.2024 | Geschäftsführer |
Thomas Egenhöfer seit 12.2.2014 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
N-ERGIE Netz GmbHNürnbergJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergA Grundlagen Die Geschäftstätigkeit der N-ERGIE Netz GmbH (N-ERGIE Netz) beinhaltet das Planen, Bauen, Betreiben, Unterhalten und Instandhalten von Netzen der Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der dazu gehörenden Datenübertragungssysteme. Durch die bestehenden Vertragsbeziehungen und Leistungsvereinbarungen wird die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der gepachteten und betriebsgeführten sowie eigenen Netze gewährleistet. Die Anforderungen an einen Netzbetreiber werden durch die N-ERGIE Netz als unabhängiges sowie rechtlich selbstständiges Unternehmen bewältigt. Zwischen der N-ERGIE Aktiengesellschaft (N-ERGIE) und der N-ERGIE Netz besteht ein Pachtverhältnis, in dessen Rahmen die N-ERGIE Netz Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen für die im Eigentum der N-ERGIE stehenden Anlagegüter durchführt. Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die N-ERGIE Netz gilt nach § 3 Nr. 18 und Nr. 38 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und hat gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG für ihre Tätigkeiten im Bereich der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) getrennte Konten zu führen sowie je eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für diese Tätigkeiten aufzustellen. Darüber hinaus werden Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors wahrgenommen, für die gem. § 6b Abs. 3 Satz 4 EnWG ebenfalls getrennte Konten geführt werden. Die zahlenmäßige Entwicklung der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für mME und iMSys ist in den Tätigkeitsabschlüssen dargestellt. Diese bestehen jeweils aus einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung mit Erläuterungen und einer gesonderten Übersicht zur Entwicklung des Anlagevermögens. B Wirtschaftsbericht B.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wirtschaftliches Umfeld Die deutsche Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr, angesichts der vorangegangenen Krisen, als schwach erwiesen. So ergab sich nach ersten Prognosen für das Bruttoinlandsprodukt preis-, saison- und kalenderbereinigte ein Rückgang um 0,3 % (Vorjahr 1,8 %). Negative Impulse kamen überwiegend durch den privaten Konsum. Nach ersten Einschätzungen belief sich die Inflationsrate im Dezember auf 3,7 % im Vergleich zum Vormonat. Die Inflationsentwicklung dürfte in diesem Jahr durch steuerliche und fiskalische Maßnahmen geprägt werden, aber auch durch weiterhin inflationssenkende Faktoren, wie sinkende Erzeuger- und Importpreise, eine straffe Geldpolitik sowie der Normalisierung der Gewinnmargen. Netze und Anreizregulierungsverordnung Die Anforderungen an die Netzinfrastruktur steigen stetig durch den massiven Zu- und Ausbau der erneuerbaren Energien an. Zudem unterliegen die Stromerzeugung und die Netzbelastung starken regionalen und saisonalen Schwankungen. Um diesen Anforderungen auch künftig gerecht zu werden, sind neben den bis heute getätigten hohen Investitionen, weitere erhebliche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung sowie Digitalisierung der Stromnetze erforderlich. Gleichzeitig wird die Energiewende nur gelingen, wenn mindestens für eine Übergangszeit auch die Nutzung von Gas und zunehmend auch die Nutzung von synthetischen Gasen, beispielsweise grünem Wasserstoff, eine wesentliche Rolle spielen kann. Es bleibt abzuwarten, welchen Stellenwert bzw. welche Rolle die Gasinfrastruktur dabei künftig einnehmen kann und soll. Damit die Netzbetreiber innerhalb des gesetzten Rahmens den Anforderungen aus der Energiewende gerecht werden können, ist in vielen Bereichen eine kurzfristige und nachhaltige Anpassung insbesondere der regulatorischen Rahmenbedingungen an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen zwingend erforderlich. Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) Die N-ERGIE Netz als grundzuständiger Messstellenbetreiber hat die N-ERGIE Kundenservice GmbH (NKS) mit Dienstleistungen für den intelligenten Messstellenbetrieb beauftragt, um die Anforderungen aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende umzusetzen. Seit dem Rolloutstart im Mai 2018 wurden bis Dezember 2023 ca. 261.800 moderne Messeinrichtungen und 4.604 Gateways eingebaut. Aktuell läuft der Wechsel des Gatewayadministrators (GWA) von der Thüga SmartService GmbH, Naila, zur GWAdriga GmbH & Co. KG, Berlin. Durch den GWA-Wechsel wurden im Jahr 2023 die Planzahlen im Rollout und die damit zusammenhängenden Umstellungskosten nicht erreicht. Informationssicherheit Die gesamten folgenden Überwachungsaudits des Informations-Management-Systems (ISMS) sowie die Re-Zertifizierung im Oktober 2023 wurden erfolgreich bestanden. In diesem Jahr wurde verstärkt das Thema Informationssicherheit für Informationen aus dem Umfeld der ganzen N-ERGIE Netz adressiert. Im Fokus steht vorerst das Planwerk und deren Sichtbarkeit für Partner und Kunden. Dadurch schaffen wir die Basis für die kommenden gesetzlichen Anforderungen aus der EU-Richtlinie NIS 2.0 (Netzwerk- und Informations-Systeme) und dem Kritis-Dach Gesetz. Auch das Thema Datenschutz wurde 2023 weiter vorangetrieben. Die N-ERGIE Netz hatte einzelne Datenschutzvorfälle, die in enger Zusammenarbeit mit Rechtsabteilung der N-ERGIE bearbeitet und teilweise auch den Behörden auf Basis der Meldepflichten gemeldet wurden. Hieraus ergaben sich für die Gesellschaft keine weitergehenden Konsequenzen sowie keine schwerwiegenden Verstöße im Rahmen des Datenschutzes. Digitalisierung im Überblick Die N-ERGIE Netz entwickelt derzeit in Zusammenarbeit mit der IT der N-ERGIE einen Digitalisierungsbauplan, der das Zielbild und das Vorgehen bei der Neuausrichtung der Prozess- und Systemlandschaft für das Netzgeschäft definiert. Dabei wird die aktuelle Ist- Situation analysiert, ein Zielbild entwickelt und daraus ein definiertes strategisches Vorgehen mit konkreten Maßnahmen im Rahmen einer Roadmap für die nächsten Jahre beschrieben. Der Fokus im Projekt liegt auf den Kernprozessen "Versorgung gewährleisten" und "Netzanschluss ermöglichen" sowie den entsprechenden Systemen und Applikationen, die hierbei zum Einsatz kommen. Digitalisierung - Redispatch 2.0 Nach wie vor beschäftigt die Umsetzung von Redispatch 2.0 die gesamte Branche und konnte bislang zu keinem befriedigenden Ergebnis gebracht werden. Auch wenn Ende 2023 immer noch nicht alle Vorgaben seitens der BNetzA feststehen, wurden, unter Beachtung geltender Übergangslösungen, bestehende Prozesse insbesondere zur Abrechnung stabilisiert und weiter automatisiert. Die Entwicklung einer vorausschauenden Engpasserkennung und im Weiteren eines netzbetreiberübergreifenden Redispatch, ziehen sich in einer Realisierung weiter. Nach Einführung des neuen Netzleitsystems konnten hier jedoch weitere wichtige Schritte gemacht werden. Die operative Nutzung der notwendigen Systeme für eine zyklische, vorrausschauende und automatische Netzberechnung und Redispatch-Dimensionierung, ist jedoch nach wie vor kurzfristig nicht absehbar. Ein dennoch funktionierender, operativer Redispatch 2.0 wird durch die stetig weiterentwickelte Umsetzung der Übergangs- und Ziellösungen sichergestellt, welches weiterhin einen hohen zusätzlichen Aufwand bedeutet. B.2 Geschäftsverlauf Aus regulatorischer Sicht galten im Jahr 2023 für das Stromnetz die Festlegungen für die dritte Regulierungsperiode. Demgegenüber galten für das Gasnetz die bisher noch nicht finalen Vorgaben und Festlegungen für das erste Jahr der vierten Regulierungsperiode. Regulatorisches Umfeld Stromnetz Im Bereich Strom befand sich die N-ERGIE Netz 2023 im fünften Jahr der dritten Regulierungsperiode. Die Netzentgelte Strom 2023 basierten damit noch auf dem durch die BNetzA genehmigten Ausgangsniveau für die dritte Regulierungsperiode sowie den Anpassungen aus den Festlegungen zur Effizienz, dem Produktivitätsfaktor Xgen und dem genehmigten Kapitalkostenaufschlag. In Summe erhöhten sich die Netzentgelte gegenüber dem Vorjahr. Wesentliche Einflussfaktoren für die Erhöhung waren der Anstieg aus der Beschaffung der Verlustenergie und der Kosten für Ausgleichszahlungen wegen Redispatchmaßnahmen bei der N-ERGIE Netz. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Mindererlöse aus Netzentgelten erzielt. Dem gegenüber standen deutlich geringere Kosten aus vorgelagerten und vermiedenen Netzentgelten. Des Weiteren lagen die Aufwendungen für Redispatch 2.0 insbesondere aufgrund des wieder gefallenen Strompreises deutlich unter den Erwartungen. Diese Mehrerlöse mussten teilweise über Rückstellungen im Regulierungskonto zugeführt werden, da Mindererlöse aus Vorjahren für die Betrachtung des Regulierungskontosaldos dagegenwirken. Dies führte insgesamt zu einem positiven Jahresergebnis. Investitionen und Instandhaltung Stromnetz Die Nachfrage zum Netzanschluss dezentraler Erzeugungsanlagen lag auch im Jahr 2023 deutlich über dem Niveau der vorherigen Jahre, es sind 20.607 Anfragen zum Anschluss von Erneuerbaren-Energie-Anlagen eingegangen, ursprünglich wurden 16.800 Anfragen erwartet. Nach vorläufigen Zahlen wurden inkl. steckerfertiger Erzeugungsanlagen ("Balkon-Photovoltaikanlagen") 15.614 Anlagen mit einer Leistung von 306 MW angeschlossen. Zudem wurden 2.439 neue Netzanschlüsse errichtet. Die Maßnahmen zur Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten erzeugten mit einer Investitionshöhe von 12.247 T€ einen erheblichen Kostenblock. Im Jahr 2023 wurde vorrangig in Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Netze (38.746 T€) sowie zur Erhaltung der Substanz (23.946 T€) investiert. Schwerpunkt der Ersatzmaßnahmen bildeten die regionalen Freileitungsnetze der Mittel- und Hochspannungsebene auf Basis von Zustands- und Risikobewertungen sowie der zustands- und störungsbedingte Ersatz von Hochspannungskabelstrecken in der Stadt Nürnberg. Einen weiteren Investitionsblock bildeten Umverlegungs- und Anpassungsarbeiten in den Konzessionsgebieten im Zuge von drittgetriebenen Maßnahmen, beispielsweise Straßen-, Brücken- oder Kanalbaumaßnahmen (8.200 T€). Regulatorisches Umfeld Gasnetz Im Geschäftsbereich Gas befand sich die N-ERGIE Netz 2023 im ersten Jahr der vierten Regulierungsperiode. Der finale Bescheid zur Erlösobergrenze Gas sowie die Festlegungen zum Effizienzwert und zum Xgen liegen für die vierte Regulierungsperiode noch nicht vor. Die Netzentgelte Gas 2023 basieren auf dem mit der BNetzA abgestimmten Ausgangsniveau für die vierte Regulierungsperiode. Für die Effizienz und Xgen wurden die Werte gemäß dem Hinweispapier der BNetzA "Hinweise für Verteilnetzbetreiber Gas" angesetzt und die Festlegung zum Kapitalkostenaufschlag berücksichtigt. Für die Netzentgelte 2023 resultierte daraus unter Berücksichtigung einer geringeren Absatzerwartung für das Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr in Summe eine Erhöhung . Im Gasnetz ist es aufgrund der milden Witterung sowie der Energieeinsparmaßnahmen der Netzkunden zu Mindererlösen gekommen. Diese werden als Forderung im Regulierungskonto berücksichtigt, nicht aber im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Investitionen und Instandhaltung Gasnetz Aufgrund der klimapolitischen Ziele und den damit verbunden Vorgaben an die Beheizung von Gebäuden aus der Gesetzgebung ist die Nachfrage nach neuen Netzanschlüssen für Erdgas deutlich eingebrochen. Für die Folgejahre ist von einer weiteren negativen Entwicklung auszugehen, der sich auch im Bereich der Bau- und Gewerbegebiete (Erschließungen) bemerkbar machen wird. Der Schwerpunkt der Investitionen lag 2023 im Substanzerhalt, hier vor allem der sicherheits- und zustandsrelevanten Auswechslungen von Versorgungsleitungen im Stadtgebiet Nürnberg sowie von Leitungen und Anlagen im Gashochdrucknetz. Investitionen und Instandhaltung Fernwärme Im Bereich Fernwärme lagen 2023 die Hauptaktivitäten im Ausbau (unter anderem Erschließung bzw. Anbindung der neuen Stadtteile Lichtenreuth und Tiefes Feld) und der Verdichtung der Fernwärme im Stadtgebiet Nürnberg aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Fernwärmeanschlüssen. Außerdem wurde in den Substanzerhalt (Schachtsanierung, Auswechslung schadhafter Leitungsabschnitte) und der Netzoptimierung (Erneuerung der Schweinau-Leitung) investiert. Investitionen und Instandhaltung Wassernetz Im Wassernetz konzentrierten sich 2023 die Investitionen auf die Netzerweiterung und Erschließung neuer Stadtteile z. B. Lichtenreuth. Im Substanzerhalt wurde vor allem in die Auswechslung schadhafter Leitungsabschnitte und Hausanschlüsse investiert. B.3 Personal Im Jahr 2023 beschäftigte die N-ERGIE Netz durchschnittlich 999 Mitarbeiter*innen (Vorjahr 987) und 4 zur Ausbildung Beschäftigte (Vorjahr 6). Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung Das Stromnetz ist ein wesentlicher Schlüssel für die Energiewende. Diese Infrastruktur unterliegt einem deutlichen Wandel. Im Programm "Fit für die Energiewende" bearbeitet die N-ERGIE Netz alle fachlichen Herausforderungen, um ihr Handeln konsequent auf die Energiewende auszurichten. Die N-ERGIE Netz hat Mitarbeitende, die mit viel Know-how und Engagement die Netze funktionsfähig halten und für die Zukunft weiterentwickeln. Um den massiven Netzausbau im Stromnetz, aber auch gerade die Transformation im Fernwärmenetz umzusetzen, braucht die N-ERGIE Netz künftig Verstärkung. Basis für die Personalbeschaffung ist eine strategische Personalplanung. Inmitten der Herausforderungen der Transformation der Arbeitswelt und des sich verstärkenden Fachkräftemangels hat die N-ERGIE Netz gezielt Maßnahmen ergriffen, um diesen anspruchsvollen Rahmenbedingungen zu begegnen und gleichzeitig die Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung zu stärken. Seit Mitte Mai 2023 gibt es ein Mitarbeitenden-Empfehlungsprogramm im Konzern. Parallel dazu wurden die Recruiting-Kampagnen für technische Fachkräfte für das Netz in Nürnberg und den regionalen Standorten gestartet. Diese umfasst unter anderem digitale Anzeigen auf Social Media, Print- und Radiowerbung, Plakat- und Außenwerbung, auch auf Fahrzeugen, sowie die Zusammenarbeit mit Sportvereinen und Sponsoring-Partnern. Als zusätzliche Maßnahme zur Nachwuchssicherung bietet das Unternehmen neben der beruflichen Ausbildung seit diesem Jahr das Duale Studium für technische Studiengänge an. Die Personalgewinnungsmaßnahmen werden durch das Projekt "Flexibilisierung Schicht Netzführung" ergänzt. Dieses zielt darauf ab, eine zukunftsfähige und moderne Schichtplangestaltung zu entwickeln. Innerhalb des Unternehmens ist das neu konzipierte Jahresgespräch ein entscheidendes Instrument für die systematische Nachfolgeplanung und -entwicklung zur Förderung der Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeitenden. Passgenaue Weiterbildungsangebote machen Mitarbeitenden die persönlichen Perspektiven transparent und begleiten diese bei deren Erreichung. Unternehmenserklärung Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach § 289f Abs. 4 HGB gibt die N-ERGIE Netz nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung ab: Für die zeitliche Stufe bis 31. Dezember 2025 beschloss die Gesellschafterversammlung per Umlaufbeschluss für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie für die Geschäftsführung eine Bandbreite des Anteils weiblicher Mitglieder von 0,0 % bis zu 33,3 %. Für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung wird langfristig die Annäherung an den Anteil weiblicher Mitarbeiter in der Gesamtbelegschaft angestrebt. Auf dieser Basis wird jeweils eine Bandbreite von 5,0 % bis 12,0 % als Ziel festgelegt. B.4 Lage Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der N-ERGIE Netz entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: Leistungsindikatoren Die wesentliche Steuerungsgröße der N-ERGIE Netz ist das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EGT). Dies wurde entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung (Position 12) ermittelt. Ertragslage
* + = Ergebnisverbesserung /- =
Ergebnisverschlechterung
Die Umsatzerlöse der N-ERGIE Netz enthielten Erlöse aus der Netznutzung von 550.568 T€ (Vorjahr 482.049 T€), aus der Weiterverrechnung gemäß EEG sowie nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung resultierten 492.663 T€ (Vorjahr 391.012 T€) sowie aus dem Belastungsausgleich nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 19.234 T€ (Vorjahr 7.392 T€). Weiterhin waren Erträge für Leistungen und Unterhalt gepachteter und betriebsgeführter Netze von 164.270 T€ (Vorjahr 135.765 T€) enthalten. Auf sonstige Dienstleistungen entfielen Erträge in Höhe von 50.111 T€ (Vorjahr 48.469 T€). Die Erlöse aus der Netznutzung erhöhten sich im Wesentlichen im Strombereich. Hier führten gestiegene Beschaffungskosten der Verlustenergie und die Kosten für Ausgleichszahlungen im Bereich Redispatch zu höheren Erträgen. Im Gasbereich lagen die Netzentgelte auf Vorjahresniveau. Für das Jahr 2023 weist das Regulierungskonto im Strombereich einen Bestand in Höhe von -15.494 T€ aus, was zu einer Zuführung der Rückstellung geführt hat und somit erfolgswirksam wurde. Aufgrund der milden Witterung sowie der Energieeinsparmaßnahmen der Netzkunden ergibt sich im Gasbereich ein Bestand in Höhe von 5.059 T€ auf dem Regulierungskonto, der nicht als Forderung im handelsrechtlichen Jahresabschluss berücksichtigt werden konnte. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge war vor allem durch geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie sonstigen Erstattungen und Schadensersatzleistungen begründet. Gegenläufig entwickelten sich die sonstigen Erträge sowie die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Der Materialaufwand erhöhte sich um 17,7 %, dies resultierte überwiegend aus einer höheren EEG-Prämie sowie einer höheren EEG- und KWK-Einspeisung. Durch die gesetzliche Regelung zum EEG und KWKG, welcher die Gesellschaft unterliegt, waren in gleicher Höhe Umsatzerlöse ausgewiesen und haben somit keine Auswirkung auf das Jahresergebnis der Gesellschaft. Außerdem waren im Materialaufwand Netzverluste Strom in Höhe von 32.797 T€ (Vorjahr 15.571 T€) sowie Aufwendungen für Redispatchmaßnahmen in Höhe von 26.085 T€ (Vorjahr 33.928 T€) ausgewiesen. Der Personalaufwand erhöhte sich geringfügig im Vergleich zum Vorjahr. Während sich im Vergleich zum Vorjahr die Entgelte erhöhten, gegenläufig reduzierten sich die Aufwendungen für Altersversorgung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3.200 T€ bzw. 3,3 %. Der Anstieg resultierte insbesondere aus höheren Aufwendungen für Schadensfälle. Die N-ERGIE Netz schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Ergebnis von 2.497 T€ (Vorjahr -43.826 T€) ab. Dieses war aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags an die Organträgerin N-ERGIE abzuführen. Das EGT der N-ERGIE Netz liegt deutlich über dem geplanten Ergebnis und über dem des Vorjahres. Die positive Abweichung resultierte im Wesentlichen aus den zur Planung deutlich geringeren Entschädigungszahlungen im Rahmen des Redispatch 2.0 und begründet sich insbesondere aus einem deutlichen Strompreisrückgang. Diesem stehen Mindererlöse im Strom aufgrund des Verbrauchsverhaltens der Kunden entgegen. Im Vorjahr führten die Entschädigungszahlungen im Rahmen des Redispatch 2.0 zu einer deutlichen Ergebnisbelastung, da diese nicht in entsprechender Höhe in den Netzentgelten berücksichtigt waren. Dies hat sich im Berichtsjahr umgekehrt. Weiterhin positiv wirkte auf das Ergebnis die Verschiebung des Rollouts und die damit verbundene geringere Beschaffung von iMSys. Ebenfalls führen geringere Personalkosten durch Auflösung von Pensionsrückstellung zu einem positiven Beitrag. Gegenläufig verhalten sich die Kosten für Fremdleistungen aufgrund deutlich gestiegener Preise und für die Pacht aufgrund eines stark angestiegenen Investitionsvolumens. Vermögens- und Finanzlage In der nachfolgenden Vermögens- und Kapitalstruktur wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil und die empfangenen Ertragszuschüsse zu 90,0 % den eigenkapitalähnlichen Mitteln zugeordnet. Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden im mittel- und langfristigen Fremdkapital ausgewiesen.
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 60.391 T€ bzw. 20,3 % auf 357.242 T€. Auf der Aktivseite erhöhte sich das Sachanlagevermögen, insbesondere stiegen die Investitionen in das Stromnetz. Weiterhin erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, was überwiegend aus der Konzernverrechnung in Höhe von 49.359 T€ (Vorjahr 15.954 T€) resultiert. Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen insbesondere durch höhere geleistete Anzahlungen. Auf der Passivseite stieg insbesondere das Eigenkapital durch die Einzahlung der N-ERGIE in die Kapitalrücklage. Weiterhin stieg das langfristige Fremdkapital insbesondere durch die sonstigen Rückstellungen und hier überwiegend durch die Zuführung ins Regulierungskonto Strom. Weiterhin erhöhten sich stichtagsbedingt die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Aktivseite war im Wesentlichen durch das Umlaufvermögen inkl. Rechnungsabgrenzungsposten geprägt, welches einen Anteil von 66,7 % (Vorjahr 64,9 %) an der Bilanzsumme hatte. Das Anlagevermögen war wie im Vorjahr vollständig durch das Eigenkapital gedeckt. Das bilanzielle Eigenkapital von 136.294 T€ betrug 38,2 % (Vorjahr 40,2 %) der Bilanzsumme. Die flüssigen Mittel hatten sich im Vergleich zum Vorjahr um 148 T€ auf 1.754 T€ verringert. Die Liquidität der N-ERGIE Netz ist durch die Einbindung in das Finanzmanagement des N-ERGIE Konzerns jederzeit gesichert. Die Gesellschaft war im Verlauf des Geschäftsjahres jederzeit in der Lage, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Investitionen Die N-ERGIE Netz tätigte im Berichtsjahr Investitionen in Höhe von 20.372 T€ (Vorjahr 16.334 T€). Davon entfielen 20.368 T€ (Vorjahr 16.334 T€) auf Sachanlagen, 4 T€ (Vorjahr 0 T€) auf immaterielle Vermögensgegenstände. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte zu 27,0 % (Vorjahr 32,1 %) durch Abschreibungen. Im Stromnetz betrafen die Investitionen insbesondere Verteilungsanlagen (1.736 T€) und Anlagen im Bau (13.468 T€), vor allem für den zusatzbedingten Ersatz von Hochspannungskabeln und für HS-Freileitungen. Im Gashochdrucknetz der N-ERGIE Netz betrafen die Investitionen insbesondere Verteilungsanlagen (2.176 T€) und Anlagen im Bau (2.083 T€). Hier lag der Schwerpunkt auf dem Ersatz von Leitungsabschnitten mit mangelhaftem Korrosionsschutz. C Chancen-, Risiko- und Prognosebericht C.1 Risikomanagement sowie Chancen- und Risikobericht Die N-ERGIE Netz ist in das Risikomanagementsystem des N-ERGIE Konzerns integriert. Kernstück ist ein Risikoinformationssystem, das darauf ausgerichtet ist, konzernweit laufend alle Risikopotenziale zu erfassen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. In einer begleitenden Konzern-Richtlinie sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie der Umgang mit Liquiditätsrisiken klar geregelt. Die Erfassung und Simulation der Chancen und Risiken für das Netzgeschäft zeigt, dass die wesentlichen, aktuell bekannten Risiken bereits im genehmigten Wirtschaftsplan berücksichtigt sind. Die zum Geschäftsjahresende aktuelle Simulation zeigt in der Breite des Risikoprofils, dass in einzelnen Risikopositionen deutliche Unsicherheiten in ihrer Wirkung und ihrem Eintreten bestehen. Politische und regulatorische Risiken und Chancen Die dritte Regulierungsperiode Gas ist mit Ablauf des Jahres 2022 zwar beendet, jedoch sind hier noch alle Regulierungskontoanträge (ab 2018) offen. Die Bescheide zur Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom und Gas liegen noch nicht vor. Aufgrund der im Jahr 2021 festgelegten weiteren Absenkung der Eigenkapitalverzinsung zur vierten Regulierungsperiode, ist die Profitabilität des Anlagevermögens perspektivisch unter Druck. Die im Vorfeld an die BNetzA adressierten wesentlichen Kritikpunkte an der Senkung der Eigenkapitalverzinsung wurden nicht berücksichtigt, dagegen hat die N-ERGIE Netz jeweils eine Beschwerde gegen die Festlegungen der BNetzA zu den für die vierte Regulierungsperiode geltenden Eigenkapitalzinssätzen für Strom und Gas eingelegt. Zusätzlich führt die Verzögerung des Rollouts für iMSys durch die hohen Anlaufkosten zu deutlichen Ergebnisbelastungen. Konjunkturelle Chancen und Risiken Größere Risiken ergeben sich aus der witterungs- und konjunkturabhängigen Volatilität der Erlöse aus der Netznutzung, durch die jährlich deutliche Ergebnis- und Liquiditätsschwankungen möglich sind, die auch ergebnisseitig Auswirkungen auf die Folgejahre haben können. Insbesondere für die Erlöse aus der Netznutzung Strom haben sich im laufenden Geschäftsjahr deutliche Ergebniseffekte aus dem aktuell nur sehr schwer prognostizierbaren Engpassmanagement auf Basis des Redispatch 2.0 ergeben, dessen Volatilität sich auch in den Folgejahren fortsetzen wird. Ebenfalls sind die Erlöse aus der Netznutzung Gas, neben den weiterhin bestehenden Witterungseffekten, durch die von der Regierung vorgegebenen Energieeinsparmaßnahmen starken Unsicherheiten unterworfen. Gesamtbeurteilung Bestandsgefährdende Risiken, die die künftige Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigen, sind aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der N-ERGIE und der Einbindung in die Konzernfinanzierung nicht erkennbar. C.2 Prognosebericht Energiepolitisches und rechtliches Umfeld Die aktuellen Auswirkungen der verschärften Klimaschutzziele, des beschleunigten Wandels des Energiesystems und die damit verbundenen Folgen gerade im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energie erfordern ein erheblich dynamischeres Wachstum im Netzgeschäft als bisher angenommen. Bereitstellung der Infrastruktur zur Lieferung Aufgrund der im Jahr 2022 eingetretenen Zinswende ist der von der BNetzA festgelegte Eigenkapitalzinssatz aus Sicht der N-ERGIE Netz zu niedrig und rechtswidrig. Die N-ERGIE Netz hat gemeinsam mit anderen Netzbetreibern daher Beschwerde gegen diese Festlegung eingereicht. In einem Parallelverfahren hat das OLG Düsseldorf die Festlegung der BNetzA aufgehoben und die Behörde zur Neufestlegung des Zinssatzes verpflichtet. Die finale Entscheidung vor dem BGH steht jedoch noch aus. Um die Zinswende zumindest für Neuanlagen zu berücksichtigen, hat die BNetzA den Fremdkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag (KKA) ab 2024 angehoben und beabsichtigt diese auch für den Eigenkapitalzins im KKA zu tun. Dies greift jedoch zu kurz, da die Bestandsanlagen von dieser Zinsanpassung nicht berücksichtigt werden. Netze Um auch in Zukunft den grundlegenden Veränderungen im Energiesektor gewachsen zu sein, erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der bestehenden Ausgestaltung des Netzgeschäfts. Im Jahr 2023 wurde die strategische Ausrichtung überprüft. Zukünftige Schwerpunkte im Netz sind:
Im Stromnetz sind im Bereich der Großanlagen / Umspannwerke sowie Schaltanlagen weitere Investitionen geplant. Aufgrund von Preissteigerungen, insbesondere bei Großbetriebsmitteln und den politisch motivierten Mengensteigerungen, ist für das Folgejahr von höheren Bedarfen als geplant auszugehen. Im Gasnetz sind in den nächsten Jahren im Wesentlichen Investitionen im Substanzerhalt auf Basis der Zustandsbewertung erforderlich. Das betrifft vor allem die Auswechslung von Gasversorgungsleitungen im Stadtgebiet und Gashochdruckleitungen aufgrund der Korrosionsschutzthematik. Die aktuellen Rahmenbedingungen machen die Einspeisung von Biogas für Anlagenbetreiber attraktiv. Aufgrund vorliegender Anfragen ist in den kommenden Jahren mit mehreren verpflichtend zu realisierenden Netzeinspeisungen pro Jahr zu rechnen. In der Sparte Fernwärme, in der die N-ERGIE Netz die technische Geschäftsbesorgung für die N-ERGIE erbringt, liegen die Hauptaktivitäten bei den Maßnahmen zur Erschließung der neuen Stadtteile wie z. B. Lichtenreuth und Tiefes Feld und der Verdichtung im Bestandsnetz. Im Substanzerhalt muss aufgrund der steigenden Netzwasserverluste vor allem in die Auswechslung schadhafter Leitungsabschnitte weiter intensiviert werden. Im Bereich der Netzoptimierung wird die Erneuerung der Schweinau-Leitung fortgesetzt. Im Wassernetz, welches ebenfalls im Zuge der Geschäftsbesorgung betreut wird, beinhalten die Investitionen im Wesentlichen die Maßnahmen zur Sanierung der Lorenzer Fallrohrleitung und zur weiteren Erschließung der neuen Stadtteile Lichtenreuth und Tiefes Feld. Beteiligungsportfolio Mit dem Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 10. Januar 2024 erwarb die N-ERGIE Netz 100,0 % der Geschäftsanteile der SEG Rohrbau GmbH, Au i. d. Hallertau, rückwirkend zum 1. Januar 2024. Mit dem Erwerb soll der Fernwärmenetzausbau im Rahmen der Energiewende sowie der strategischen Ausrichtung der N-ERGIE Netz weiter vorangetrieben werden. Ausblick Für das Geschäftsjahr 2024 weist die Planung ein negatives EGT aus, welches somit deutlich unter dem Ergebnis des Jahres 2023 liegt. Einerseits werden Sondereffekte aus dem Redispatch 2.0 nicht unterstellt. Andererseits wirken die steigenden und in der Erlösobergrenze aufgrund der Betrachtung von historischen Daten nicht adäquat berücksichtigten Kosten beispielsweise für Fremd- und Eigenleistungen belastend auf das Ergebnis.
Nürnberg, 11. März 2024 N-ERGIE Netz GmbH Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergA Allgemeine Angaben Die Firma N-ERGIE Netz GmbH (N-ERGIE Netz) mit Sitz in Nürnberg ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 23081 eingetragen. Der Jahresabschluss der N-ERGIE Netz ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Der Jahresabschluss ist auf Tausend Euro gerundet. Durch die Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können aufgrund der kaufmännischen Rundung Differenzen auftreten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Zwischensumme "Ergebnis der Geschäftstätigkeit" (Position 12) ergänzt. Das Ergebnis stellt eine Steuerungsgröße dar. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen bzw. erläutert. Des Weiteren werden alle Davon-Vermerke im Anhang ausgewiesen. Die Ziffern in der Vorspalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen denen der Erläuterungen im Anhang. Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die N-ERGIE Netz gilt nach § 3 Nr. 18 und Nr. 38 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und hat gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für ihre Tätigkeiten im Bereich der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) getrennte Konten zu führen sowie je eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für diese Tätigkeiten aufzustellen. Darüber hinaus werden noch Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors wahrgenommen, für die gem. § 6b Abs. 3 Satz 4 EnWG ebenfalls getrennte Konten geführt werden. Die zahlenmäßige Entwicklung der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für mME und iMSys ist in den Tätigkeitsabschlüssen, bestehend aus jeweils einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung mit Erläuterungen und einer eigenen Entwicklung des Anlagevermögens, dargestellt. B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die betriebsindividuelle Nutzungsdauer und beginnen im Zugangsmonat. Bei Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 angeschafft worden sind, wird vom Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) Gebrauch gemacht. Hierbei wird im steuerlich zulässigen Rahmen grundsätzlich degressiv, im Übrigen linear abgeschrieben und zum jeweils günstigsten Zeitpunkt zur linearen Abschreibungsmethode übergegangen. Den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zu Grunde:
Die Abschreibungszeiträume werden ausgehend von den in den steuerlichen AfA-Tabellen angegebenen kürzesten Nutzungsdauern ermittelt, soweit nicht im Einzelfall Anhaltspunkte für eine abweichende betriebsindividuelle Nutzungsdauer vorliegen. Zusätzliche Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften sind in der Position "Sonderposten mit Rücklageanteil" enthalten. Hier wurde vom Beibehaltungsrecht in analoger Anwendung von Art. 67 Abs. 3 Satz 1 (EGHGB) Gebrauch gemacht. Geleistete Anzahlungen sind zum Nominalwert und Anlagen im Bau sind mit den bisher angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen (aktivierte Eigenleistungen) umfassen den in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB definierten Mindestumfang der aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen. Die erhaltenen Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der betroffenen Vermögensgegenstände abgesetzt. Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 €, aber nicht 800 € übersteigen, werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bei dauernder Wertminderung bewertet. Die unverzinslichen sonstigen Ausleihungen werden zu ihrem Barwert angesetzt. Umlaufvermögen Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Dem Risiko wegen geminderter Verwendbarkeit wird durch entsprechende Wertabschläge Rechnung getragen. Der Ansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren entspricht dem gleitenden Durchschnitt aus Anschaffungskosten oder den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Fertige und unfertige Leistungen sind mit den Herstellungskosten, welche ausschließlich Materialeinzelkosten enthalten, bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die Netznutzung gegen Kunden mit registrierender Lastgangmessung und Weiterverteiler beruhen grundsätzlich auf Stichtagsablesungen; nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen sind zum Bilanzstichtag auf Grundlage einer zählpunktbezogenen Hochrechnung abgegrenzt worden. Den Forderungen gegen Händler, die Standardlastprofilkunden versorgen, lag die rollierende Jahresverbrauchsabrechnung zugrunde, wobei die zum Bilanzstichtag abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Lieferungen und Leistungen auf Grundlage einer zählpunktbezogenen Hochrechnung ermittelt wurden. Von diesen Forderungen sind die erhaltenen Abschlagszahlungen offen abgesetzt. Die flüssigen Mittel werden zu Nominalbeträgen bewertet. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital Der Ansatz des gezeichneten Kapitals erfolgt zum Nennbetrag. Sonderposten mit Rücklageanteil Von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wird Gebrauch gemacht, sodass der Sonderposten mit Rücklageanteil, der überwiegend nach den Vorschriften des § 6b Einkommenssteuergesetzes (EstG) gebildet wurde, beibehalten wird. Zuschüsse Baukostenzuschüsse und Zuschüsse für Hausanschlusskosten, die bis zum 31. Dezember 2010 vereinnahmt wurden, sind passiviert worden und werden jährlich mit 5,0 % erfolgswirksam aufgelöst. Die ab dem 1. Januar 2011 vereinnahmten Baukostenzuschüsse für das von der N-ERGIE Aktiengesellschaft (N-ERGIE) und der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG (ÜWS) gepachtete Netz werden von der N-ERGIE Netz unmittelbar weitergeleitet. Die im Zuge der Verschmelzung mit der Frankengas GmbH und den Teilbetriebsübergängen der N-ERGIE übertragenen Sonderposten für Investitionszuschüsse werden entsprechend der Restnutzungsdauer des betreffenden Anlagevermögens aufgelöst. Die als Ertragszuschüsse übernommenen Posten werden jährlich mit 5,0 % erfolgswirksam aufgelöst. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %), der dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem wird ein Gehaltstrend von 2,1 % (Vorjahr 2,1 %) berücksichtigt. Eine Fluktuationsrate wird nicht unterstellt. Der Rentenanpassung wird mit 2,8 % (Vorjahr 2,8 %) für allgemeine Versorgungen und mit 2,5 % (Vorjahr 2,5 %) für Einzelzusagen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB und sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen, Verpflichtungen aus Altersteilzeit sowie Sterbegeldverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren, einem Rechnungszinsfuß von 1,74 % (Vorjahr 1,44 %), der dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre entspricht, und einem Gehaltstrend von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) bewertet. Alle weiteren langfristigen Rückstellungen wurden, entsprechend ihrer Restlaufzeit, mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst; die Dotierung erfolgte nach der Nettomethode. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. C Erläuterungen zur Bilanz C.1 Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens wird im Einzelnen in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagengitter dargestellt. Der Anteilsbesitz ist unter E.4 detailliert aufgeführt. C.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.109 T€ (Vorjahr 3.939 T€). Weiterhin sind gegen die Gesellschafterin Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 113.304 T€ (Vorjahr 51.023 T€) enthalten. Im Vorjahr bestand noch eine Forderung aus der Verlustübernahme in Höhe von 43.826 T€ (2023 Verbindlichkeit aus Ergebnisabführung 2.497 T€). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Steuererstattungsansprüche von 45 T€ (Vorjahr 51 T€). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. C.3 Sonderposten mit Rücklageanteil Der Sonderposten mit Rücklageanteil entwickelte sich wie folgt:
C.4 Zuschüsse Die Zuschüsse unterteilen sich wie folgt:
C.5 Rückstellungen Der Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 511 T€ (Vorjahr 2.321 T€). Mit den sonstigen Rückstellungen wird nach derzeitigem Kenntnisstand in ausreichendem Umfang Vorsorge für künftige Verpflichtungen und Risiken getroffen. Sie enthalten in der Hauptsache Verpflichtungen aus den absatzwirtschaftlichen und sonstigen Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich, ausstehende Rechnungen sowie aus Abrechnungsverpflichtungen. C.6 Verbindlichkeiten Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrifft Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe 16.440 T€ (Vorjahr 22.965 T€), davon 10.714 T€ (Vorjahr 17.411 T€) gegenüber der Gesellschafterin. Weiterhin ist die Verbindlichkeit aus der Ergebnisabführung in Höhe von 2.497 T€ (Vorjahr Forderung aus Verlustübernahme 43.826 T€) gegenüber der Gesellschafterin enthalten. Im Posten sonstige Verbindlichkeiten sind 6.555 T€ (Vorjahr 1.313 T€) Verbindlichkeiten aus Steuern ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung D.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt nach Sparten:
Die im Saldo negativen periodenfremden Umsatzerlöse resultierten überwiegend aus einer aperiodischen Netznutzung sowie der EEG- und KWK-Einspeisung. Weiterhin wurden die Umsätze überwiegend im Inland erzielt. D.2 Sonstige betriebliche Erträge Die Position enthält periodenfremde Erträge von 1.854 T€ (Vorjahr 0 T€), die im Wesentlichen aus der niedrigeren Einzel- und Pauschalwertberichtigung im Vergleich zum Vorjahr resultierten. D.3 Materialaufwand Die Position enthält wesentliche periodenfremde Materialaufwendungen in Höhe von 10.715 T€ (Vorjahr 0 T€), welche überwiegend aus den Mehr-/Mindermengen Strom resultierten. D.4 Personalaufwand Im Personalaufwand sind 3.638 T€ (Vorjahr 7.734 T€) für die Altersversorgung enthalten. D.5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge von verbundenen Unternehmen von 1.976 T€ (Vorjahr 124 T€) enthalten. Erträge aus der Abzinsung von langfristigen sonstigen Rückstellungen gemäß § 277 Abs. 5 HGB sind in Höhe von 1 T€ (Vorjahr 0 T€) enthalten. D.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen von 27 T€ (Vorjahr 22 T€) sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 690 T€ (Vorjahr 715 T€) enthalten. E Ergänzende Angaben E.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 1. Januar 2020 haben die N-ERGIE und die N-ERGIE Netz eine Vereinbarung zu einem entgeltlichen Schuldbeitritt über die im Rahmen des Betriebsübergangs von der N-ERGIE Netz übernommenen Versorgungsverpflichtungen abgeschlossen. Im Innenverhältnis besteht eine vollständige Erfüllungsübernahme, welche eine Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen bei der N-ERGIE anstelle der N-ERGIE Netz vorsieht und für die eine entsprechende Finanzierung bei der N-ERGIE vorhanden ist. Zum Bilanzstichtag beträgt die Verpflichtung 48.917 T€. Durch die bestehenden Finanzmittel und der jährlichen Ausgleichsverpflichtung ist mit einer Inanspruchnahme in Höhe der Verpflichtung nicht zu rechnen. Zudem bestehen weitere finanzielle Verpflichtungen aus Pachtverträgen mit Fälligkeit bis zu einem Jahr von 266 T€ und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von 545 T€, davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren von 1 T€. Für Investitionen in das Anlagevermögen besteht ein Bestellobligo von 11.596 T€. E.2 Honorar des Abschlussprüfers Die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgt im Konzernabschluss der N-ERGIE. E.3 Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen in folgendem Umfang getätigt:
Die Entgelte richten sich nach vertraglich vereinbarten Preisen. Des Weiteren besteht ein Cash-Pool-Konto mit der N-ERGIE, welches eine Forderung von 49.359 T€ zum 31. Dezember 2023 ausweist. Die Kapitalaufnahme bzw. -einlage wird zu Marktkonditionen verzinst. E.4 Beteiligungsunternehmen und Unternehmensverbindungen Der Anteilsbesitz setzt sich wie folgt zusammen:
E.5 Personalstand Während des Berichtsjahres war im Jahresdurchschnitt die folgende Anzahl an Beschäftigten tätig:
E.6 Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres wurden keine Risiken oder Vorgänge von besonderer Bedeutung identifiziert, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen. E.7 Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtsjahr keine Vergütung. Geschäftsführer Geschäftsführer Betrieb: Michael Weber, ab 1. Mai 2023 Geschäftsführer Netzwirtschaft: Dr.-Ing. Peter Wolffram Von der Erleichterungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird Gebrauch gemacht. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind 660 T€ zurückgestellt. E.8 Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der N-ERGIE für den kleinsten Kreis und in den Konzernabschluss der Städtische Werke Nürnberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nürnberg, für den größten Kreis einbezogen. Die Abschlüsse sind beim elektronischen Unternehmensregister offengelegt.
Nürnberg, 11. März 2024 N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg Michael Weber, Geschäftsführer Dr. Peter Wolffram, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögensder N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergA Allgemeine Angaben Die Gesellschaft erstellt gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" sowie für die Tätigkeit des "grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" jeweils eine eigene Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Entwicklung des Anlagevermögens. Durch die Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können aufgrund der kaufmännischen Rundung Differenzen auftreten. B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Abschreibungsmethoden entsprechen denen der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Methoden. Bei der Aufstellung der Abschlüsse der Tätigkeitsbereiche wurde im Hinblick auf die interne Leistungsverrechnung grundsätzlich die Nettomethode angewendet. C Erläuterungen zur Bilanz C.1 Anlagevermögen Das ausgewiesene Anlagevermögen ist überwiegend direkt der Tätigkeit zugeordnet. Immaterielle Vermögensgegenstände sowie die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden über die unterschiedlichen Kostenstellen sachgerecht geschlüsselt. C.2 Vorräte Die ausgewiesenen Vorräte sind direkt der Tätigkeit zugeordnet. C.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet und sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Residualgröße der Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" in Höhe von 20.464 T€ (Vorjahr 50.753 T€) und der Tätigkeit "Gasverteilung" in Höhe von 3.996 T€ (Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten 1.759 T€) wurden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. C.4 Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält ausschließlich auf die Tätigkeit direkt zugeordnete Buchungen. C.5 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen sind direkt der Tätigkeit zugeordnet. C.6 Sonderposten mit Rücklageanteil Die Posten enthalten ausschließlich direkt zugeordnete Werte. C.7 Zuschüsse Die Zuschüsse ergeben sich aus einer direkten Zuordnung auf die einzelnen Tätigkeiten. C.8 Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem Personalverteilungsschlüssel auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt, die Rückstellung für Jahresabschlusskosten wurde sachgerecht geschlüsselt. Die übrigen Rückstellungen sind direkt den Tätigkeiten zugeordnet. C.9 Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet und sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Residualgröße der Tätigkeiten "grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" in Höhe von 3.545 T€ (Vorjahr 2.686 T€) wurde unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Andere sonstige Verbindlichkeiten sind ebenfalls den jeweiligen Tätigkeiten direkt zugeordnet. Des Weiteren werden innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 32 T€ (Vorjahr 7 T€) und für die Tätigkeit "Gasverteilung" in Höhe von 8 T€ (Vorjahr 3 T€) ausgewiesen. D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung D.1 Umsatzerlöse Die ausgewiesenen Umsatzerlöse sind den Tätigkeiten direkt zugeordnet. D.2 Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Die Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sind den Tätigkeiten direkt zugeordnet. D.3 Andere aktivierte Eigenleistungen Die anderen aktivierten Eigenleistungen sind den Tätigkeiten direkt zugeordnet. D.4 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge sind direkt der Tätigkeit zugeordnet. D.5 Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Leistungen wurden überwiegend der jeweiligen Tätigkeit direkt zugeordnet. Die restlichen ausgewiesenen Materialaufwendungen wurden über die jeweiligen Kostenstellen sachgerecht auf die Tätigkeiten verteilt. D.6 Personalaufwand Die Personalaufwendungen wurden über die unterschiedlichen Kostenstellen sachgerecht auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. Im Personalaufwand sind für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" 2.224 T€ (Vorjahr 4.449 T€) und für die Tätigkeit "Gasverteilung" 568 T€ (Vorjahr 1.360 T€) Aufwendungen für die Altersversorgung enthalten. D.7 Abschreibungen Die Abschreibungen enthalten fast ausschließlich den einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnete Posten. D.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen Im Wesentlichen enthält die Position Aufwendungen aus direkt zugeordneten Konzessionsabgaben. Die restlichen ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden über die unterschiedlichen Kostenstellen sachgerecht auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. D.9 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Die Positionen wurden im Wesentlichen sachgerecht auf ihre Tätigkeiten verteilt. D.10 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Positionen wurden im Wesentlichen sachgerecht auf ihre Tätigkeiten verteilt. D.11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Positionen wurden im Wesentlichen sachgerecht auf ihre Tätigkeiten verteilt. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden Zinsaufwendungen an verbundenen Unternehmen für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" von 15 T€ (Vorjahr 12 T€) und für die Tätigkeit "Gasverteilung" 5 T€ (Vorjahr 4 T€) ausgewiesen. In der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" waren im Vorjahr Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 15 T€ ausgewiesen. In der Tätigkeit "Gasverteilung" werden Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 1 T€ (Vorjahr 8 T€) ausgewiesen. D.12 Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern sind den Tätigkeiten direkt zugeordnet. D.13 Jahresergebnis Durch die sachgerechten Verteilungsschlüssel ermittelt sich die Ergebnisabführung je Tätigkeit.
Nürnberg, 11. März 2024 N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg Michael Weber, Geschäftsführer Dr. Peter Wolffram, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergTätigkeit ElektritzitätsverteilungAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergTätigkeit Elektrizitätsverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergTätigkeit Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergTätigkeit GasverteilungAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergTätigkeit Gasverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergTätigkeit Gasverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergTätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente MesssystemeAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergTätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der N-ERGIE Netz GmbH, NürnbergTätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Dar- über hinaus haben wir den Lagebericht der N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "B.3 Personal" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt "B.3 Personal" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die oben genannten sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 11. März 2024 Deloitte
GmbH
Dr. Benedikt Brüggemann, Wirtschaftsprüfer Markus Putz, Wirtschaftsprüfer Sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss 2023 wurde am 30.04.2024 festgestellt. |
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