Elektro
Pointvogel GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.708,00 |
3.999,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.708,00 |
3.999,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
184.753,04 |
170.985,49 |
| I.
Vorräte |
1.500,00 |
1.573,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
141.706,12 |
142.554,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.546,92 |
26.857,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
320,06 |
2.000,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
187.781,10 |
176.985,22 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
128.993,98 |
119.495,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
93.930,49 |
93.775,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.498,90 |
154,72 |
| B.
Rückstellungen |
16.457,00 |
28.925,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.330,12 |
28.565,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
187.781,10 |
176.985,22 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von
den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
wurde nach § 274 a HGB und § 288 HGB Gebrauch
gemacht. Bei der Offenlegung nach § 325 HGB i.V.m.
§ 326 HGB wird die Erleichterung nach § 266 Abs.
1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind im Anhang vermerkt.
B.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Das Anlagevermögen wird zu den steuerlich
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
nicht vorgenommen.
Die zugrunde gelegten Abschreibungssätze richten
sich nach den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der
Anlagegüter.
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro, aber nicht mehr
als 1.000,00 Euro betragen, werden in einen Sammelposten
eingestellt. Der Sammelposten wird einheitlich über 5
Jahre mit jeweils 20 % abgeschrieben.
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Vorräte werden höchstens zu den
steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Bestandsrisiken, die sich aus
der Dauer der Lagerhaltung, einer geminderten
Verwertbarkeit, niedrigeren Reproduktionskosten oder
gesunkenen Wiederbeschaffungs- bzw. Verkaufspreisen
ergeben, werden durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip wird
beachtet.
Die unfertigen und fertigen Leistungen werden zu
Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten
die Einzelkosten sowie notwendige Teile der
Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungs- und
Vertriebsgemeinkosten sowie Zinsen für Fremdkapital
sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt,
Einzelrisiken durch Abschreibungen berücksichtigt. Auf
einen pauschalen Abschlag zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird verzichtet.
Der Ausweis der Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgt mit dem Nennwert. Zinsen und deren
Nebenkosten werden periodengerecht abgegrenzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in
Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C.
ERLÄUTERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
I.
Bilanz zum 31. Dezember 2011
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011 ist in
einem nicht offenzulegenden Anlagegitter dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 40.000,00
Euro (Vorjahr 40.000,00 Euro). Die sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 108.865,20
Euro (Vorjahr 93.440,48 Euro). Es handelt sich hierbei
gleichermaßen um Forderungen gegenüber
Geschäftsführern.
Die Rückstellungen enthalten
Aufwandsabgrenzungen des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von 42.330,12 Euro (Vorjahr
28.565,14 Euro).
II.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Herbert Pointvogel.
München, 30. November 2012
Elektro Pointvogel GmbH
Herbert Pointvogel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2012 festgestellt.
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