Fremach
GmbH
Weilmünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.715.552,83 |
2.120.827,18 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.500,00 |
5.700,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.711.052,83 |
2.115.127,18 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.594.340,27 |
2.488.289,35 |
| I.
Vorräte |
552.237,62 |
837.666,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.023.981,92 |
1.518.054,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.120,73 |
132.568,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
35.133,45 |
34.682,44 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.277.044,30 |
|
| Aktiva |
6.622.070,85 |
4.643.798,97 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
594.719,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
40.700.000,00 |
40.700.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
40.205.280,36 |
35.926.292,53 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.871.763,94 |
4.278.987,83 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.277.044,30 |
|
| B.
Rückstellungen |
2.230.908,80 |
2.679.946,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.391.162,05 |
1.369.132,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.736.760,20 |
1.369.132,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
654.401,85 |
|
| Passiva |
6.622.070,85 |
4.643.798,97 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Fremach GmbH hat ihren Sitz in Weilmünster
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Limburg an der Lahn unter der Registernummer HRB 4169.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals,
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 150,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
3. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die
Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
I. Allgemeines
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
II. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine angabepflichtigen
Haftungsverhältnisse.
C. Ergänzende Angaben
I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer
| Familienname |
Vorname |
Funktion |
Vertretungsbefugnis |
| Duchatelet |
Roland |
Geschäftsführen |
Einzelvertretung |
Sonstige Verpflichtungen
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 24.
März 2022 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer
wird Entlastung erteilt.
Weilmünster, den 24.03.2022
gezeichnet
Roland Duchatelet
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2022 festgestellt.
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