Gerlach
Installation GmbH
Marsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.315,00 |
70.053,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
39.314,00 |
70.052,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.354.392,80 |
3.684.872,45 |
| I.
Vorräte |
623.469,00 |
828.400,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.785.208,42 |
1.419.449,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
503.124,64 |
529.085,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
945.715,38 |
1.437.022,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.845,29 |
2.845,29 |
| Aktiva |
3.396.553,09 |
3.757.771,24 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.588.841,46 |
1.687.225,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.087.225,64 |
1.480.922,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
301.615,82 |
6.302,08 |
| B.
Rückstellungen |
490.481,24 |
461.603,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.317.230,39 |
1.608.942,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.254.335,03 |
1.542.803,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
62.895,36 |
66.139,50 |
| Passiva |
3.396.553,09 |
3.757.771,24 |
Anhang
A. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Die Gerlach Installation GmbH mit Sitz in
Marsberg wird beim Amtsgericht Arnsberg unter HRB
2199 geführt.
Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs.
2 und 4 HGB.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich
Anlagespiegel).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Aktiva
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um die lineare Abschreibung
bewertet.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen
und degressiven Methode auf den Monat genau (pro rata
temporis).
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00 wurden im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Der Ansatz des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag
niedriger war, wurde dieser angesetzt. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung beachtet. In
die Herstellungskosten werden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
Einzelwert-berichtigungen, das allgemeine Kredit- und
Zinsrisiko sowie die Verwaltungskosten sind durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt
worden.
Für das allgemeine Ausfallrisiko, Abzinsung,
Skonto, Kosten für Mahnung, Betreibung und Verbuchung
wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 %
der nicht einzelwertberichtigten Netto-forderungen
gebildet.
Die Forderungen per 31.12.2022 betrugen
996959,19 €.
Der
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Das
Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 200.000,.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen,
sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die
Verbindlichkeiten werden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Es wurde die Umsatzerlösdefinition nach §
277 Abs.1 HGB angewandt.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Angabe der Grundlagen für die Umrechnung von
Währungsposten:
Geschäftsvorfälle in fremden Währungen
werden im Laufe des Geschäftsjahres mit aktuellen
Kursen umgerechnet. Am Geschäftsjahresende werden
Fremdwährungs-forderungen zum Anschaffungskurs bzw.
zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag,
Fremdwährungsverbindlichkeiten zum Anschaffungskurs
bzw. zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
B. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten
Posten der Bilanz
Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel (Anlage 2).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
keine wesentlichen periodenfremde Erträge enthalten.
Sonstige
Pflichtangaben
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss ist mit Berücksichtigung
einer Ergebnisverwendung aufgestellt worden.
Gemäß Gesellschafterversammlung vom 21.02.2024
wird der Jahresüberschuss auf neue Rechnung
vorgetragen.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Die Anzahl
der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt ergibt sich
entsprechend der Ermittlung nach
§ 267 Abs. 5 HGB wie folgt:
- 7 Geringfügig Beschäftigte
(Jahresdurchschnitt)
- 37 Angestellte einschl. Auszubildende
(Jahresdurchschnitt)
Somit waren im Prüfungszeitraum durchschnittlich
insgesamt .44. Personen
beschäftigt.
Mitglieder der Organe
Geschäftsführung
- Herr Rudolf Gerlach
- FrankBunse
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4
HGB wird Gebrauch gemacht.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Der JA wurde von den Geschäftsführern, Herrn
Rudolf Gerlach sowie Frank Bunse am 25.05.2023
unterzeichnet
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2023
festgestellt.
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