Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 5358
Eingetragen
27.5.1993
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Drahtwaren, Ketten und FedernHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit Metall- und Drahtwaren - insbesondere Strahlmittel - aller Art, die Erbringung von damit zusammenhängenden technischen, beratenden, schulenden, prüfenden und wartenden Dienstleistungen sowie allgemein die Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Technologien im Bereich der Oberflächenbehandlung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Cimander
seit 3.2.2026
Prokura
Geschäftsführer
Peter Beckmerhagen
seit 27.12.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Winoa Société anonyme à conseil d'administrationFRA
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Winoa Société anonyme à conseil d'administration
France
4.166.667 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FROHN GmbH

Altena

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Bilanz

A K T I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

32.309,00 88.832,00
II. Sachanlagen 892.163,21 771.943,90
III. Finanzanlagen 3.058.520,79 2.871.052,91
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 3.184.596,14 4.038.168,58

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

1.756.575,93 1.983.473,30

III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

417.039,35 460.015,75
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 78.192,70 49.343,64

D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

164.299,83 0,00
SUMME Aktiva 9.583.696,95 10.262.830,08

P A S S I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 4.166.667,00 4.166.667,00
II. Kapitalrücklage 3.489.073,96 3.489.073,96
III. Gewinnrücklagen 3.196,92 3.196,92
IV. Gewinn- und Verlustvortrag -7.378.375,30 -7.922.795,00
V. Jahresüberschuss 0,00 544.419,70
VI. Jahresfehlbetrag -444.862,41 0,00
VII. nicht gedeckter Fehlbetrag 164.299,83 0,00
VIII. buchmäßiges Eigenkapital 0,00 280.562,58
B. RÜCKSTELLUNGEN 174.419,34 163.465,18
C. VERBINDLICHKEITEN 9.409.277,61 9.818.802,32
SUMME Passiva 9.583.696,95 10.262.830,08

Anhang

FROHN GmbH

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die FROHN GmbH hat ihren Sitz in Altena. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HR B 5358 eingetragen.

II.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG i.V.m. § 265 Abs. 5 HGB um die Posten:

- Genossenschaftsanteile - Rohergebnis

- Betriebsergebnis

erweitert worden.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 276, 288 Abs. 1 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Die Bilanzierung erfolgte unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresab-schluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz wurde wie folgt vorgenommen:

1.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung (3 bis 10 Jahre) planmäßig abgeschrieben.

2.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs oder Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Bewertung der Zugänge erfolgt gemäß § 255 HGB. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

3.

Finanzanlagen

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt oder wurden mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

4.

Vorräte

In den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungspreisminderungen sowie Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt. Unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren werden mit den Herstellkosten unter Berücksichtigung des doppelten Niederstwertprinzips bewertet. Dabei erfolgt die Ermittlung der Herstellungskosten progressiv mit definiertem Aufschlag auf den Einkaufspreis, der die Kosten der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt. Sofern der Veräußerungspreis abzüglich eines definierten Abschlages für noch anfallende Kosten niedriger ist, erfolgt der Ansatz im Rahmen der Bewertung mit diesem Wert.

5.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und Zinsverlustes wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2,12 % auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewonnenen Erfahrungen angemessen berücksichtigt und aktivisch abgesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden in ausreichender Höhe vorgenommen.

6.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.

7.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

8.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden gern. § 249 Abs.1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen gebildet. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr existieren nicht.

9.

Verbindlichkeiten

Gemäß § 253 HGB wurden die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB).

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1.

Anlagevermögen

Es wird auf den Anlagenspiegel auf Seite 8 dieses Anhangs verwiesen.

2.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

3.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt TEUR 9.409 (Vorjahr: TEUR 9.819).

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewendet.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerordentliche Erträge aus Versicherungserstattungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 16) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 459).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 10).

VI. Sonstige Pflichtangaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bis 1 Jahr TEUR 2 bis 5 Jahre TEUR über 5 Jahre TEUR
Pachtverträge 354 678 -
Leasingverträge 143 205 -
Summe 497 883 -

Es bestehen zukünftige Zahlungsverpflichtungen in Form von Importakkreditiven in Höhe von TEUR 279. Darüber hinaus bestehen unterschriebene, aber noch nicht erfüllte Importakkreditive in Höhe von TEUR 303.

2.

Anzahl der Beschäftigten

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug im Berichtsjahr 31 (Vorjahr: 31), davon waren 10 (Vorjahr: 9) kaufmännische Angestellte und 21 (Vorjahr: 22) gewerbliche Arbeitnehmer.

3.

Geschäftsführung und Vertretung

Als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war Herr Peter Beckmerhagen bestellt.

Die FROHN GmbH hat gegen den Geschäftsführer und Gesellschafter Peter Beckmerhagen eine Forderung in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 8). Diese Forderung ist in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten und wird nicht verzinst. Im Übrigen wurden keine weiteren Darlehen oder Vorschüsse gewährt. Ferner wurden keine Haftungsverhältnisse für diese Person eingegangen.

4.

Mutterunternehmen

Mutterunternehmen im Sinne von § 285 Nr. 14 HGB ist die Sintokogio, Ltd. mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 96 % zum Bilanzstichtag. Die Gesellschaft stellt in Japan einen Kon-zemabschluss für den Gesamtkonzern auf und veröffentlicht diesen. Der Konzernabschluss ist in den Geschäftsräumen dieser Gesellschaft einsehbar.

5.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte mit nahe stehenden Personen

Zum Abschlussstichtag 31.12.2023 bestand eine Bürgschaft des Gesellschafters Sintokogio, Ltd. vom 30. April 2023 gegenüber der MUFG Bank (Europe) N.V., Düsseldorf, über einen Betrag in Höhe von TEUR 1.500 für Akkreditive und Aval-Bürgschaften zu Gunsten der Frohn GmbH. Diese ist bis zum 30. April 2024 gültig. Der Geschäftsleitung liegt bereits eine Zusage des Board of Directors der Muttergesellschaft vor, dass die Bürgschaft im Jahr 2024 turnusgemäß um ein Jahr verlängert wird.

Zur weiteren finanziellen Absicherung der Gesellschaft hat die Muttergesellschaft am 08. März 2023 eine Patronatserklärung erteilt, in der sie sich verpflichtet, der FROHN GmbH bei Bedarf weitere finanzielle Mittel bis zu einem Betrag von TEUR 400 zur Verfügung zu stellen. Die Patronatserklärung ist bis zum 31. Dezember 2024 unwiderruflich. Zur Absicherung des Jah res 2025 hat die Muttergesellschaft am 06. März 2024 eine weitere Patronatserklärung erteilt, in der sie sich verpflichtet, der FROHN GmbH bei Bedarf weitere finanzielle Mittel bis zu einem Betrag von TEUR 800 zur Verfügung zu stellen. Diese Patronatserklärung gilt ab dem 06. März 2024 und ist bis zum 31. Dezember 2025 unwiderruflich. Für die FROHN GmbH ergibt sich hieraus kein Risiko. Mit der Inanspruchnahme wird derzeit nicht gerechnet.

6.

Angaben zum Anteilsbesitz

Zum Bilanzstichtag wurden von der FROHN GmbH folgende Anteile gehalten:

Anteil

Eigenkapital Jahresergebnis

% Währung 31.12.2023 2023

Sinto Frohn

Metal Abrasive (Qingdao) Co. Ltd., Qingdao/China

100 EUR 1.260.427,62 22.319,86

Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 19. November 2015 gegründet. Stichtag der Gesellschaft ist der 31. Dezember 2023.

7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Die großen Ereignisse der letzten Jahre haben keine wesentlichen Auswirkungen mehr auf die Folgejahre. Corona und Überflutung sind Vergangenheit und auch der noch aktuelle Krieg in der Ukraine beeinflusst die Geschäfte der FROHN GmbH nicht mehr wesentlich. Die im Jahr 2022 durchgeführte kriegsbedingte Umstrukturierung der Beschaffungswege hat zu einer Stabilität auf der Einkaufsseite geführt, die weiterhin Bestand hat.

Selbst die Turbulenzen auf den Energiemärkten, die bei der FROHN GmbH im Jahr 2023 noch zu einer Erhöhung der Stromkosten von rund 50 % geführt haben, flachen wieder ab und werden im Jahr 2024 voraussichtlich wieder zu Kostensenkungen in diesem Bereich führen.

Es bleibt die Ungewissheit der konjunkturellen Entwicklung in Europa, die seit der zweiten Hälfte des Jahres 2023 auf einem Tiefpunkt zu sein scheint und auch im ersten Quartal 2024 sich nicht zu bessern scheint. Inwiefern sich diese Entwicklung in den nächsten Quartalen 2024 wieder bessert, ist nicht abzusehen. Fakt ist, dass es bei einem gleichbleibenden Umsatzniveau sehr schwierig für die FROHN GmbH sein wird, positive Ergebnisse zu erwirtschaften.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung wurde am 01.05.2024 der Jahresabschluss 2023 der Frohn GmbH vorgelegt.

Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss festgestellt und zur Ergebnisverwendung beschlossen den Verlust auf das nächste Wirtschaftsjahr vorzutragen.

Dem Geschäftsführer wurde für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

 

Altena, den 01.05.2024

gez. Sintokogio Ltd.; Repr. by Mr. Atsushi Nagai

gez. Peter Beckmerhagen

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