Benkler
Reprotechnik GmbH
Altdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
71.467,00 |
4.140,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.488,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
65.979,00 |
4.140,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
202.614,88 |
155.565,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.918,25 |
42.553,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.696,63 |
113.012,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.163,87 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
276.245,75 |
159.705,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
121.893,72 |
95.359,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
96.893,72 |
70.359,75 |
| B.
Rückstellungen |
22.041,00 |
43.576,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.280,23 |
20.769,36 |
| D.
Passive latente Steuern |
10.030,80 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
276.245,75 |
159.705,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Benkler GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Durch die Anwendung der Vorschriften des BilMoG
ändern sich die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden; eine entsprechende
Anpassung der Vorjahresbeträge wurde gem. Art. 67 Abs.
8 EGHGB nicht vorgenommen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
abzüglich angemessener Abschreibungen bewertet.
Für Sachanlagen, die bereits zu Beginn des
Geschäftsjahres vorhanden waren, wird das
Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz
1 EGHGB ausgeübt. Zugänge ab dem
Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
aufgrund untergeordneter Bedeutung bis zu einem Wert von
Euro 410,00 im Zugangsjahr im vollen Umfang abgeschrieben.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des bis zu einem Wert von
Euro 150,-- wurden im Jahr des Zugangs sofort als
Betriebsausgabe erfasst.
Umlaufvermögen
Die Waren wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten angesetzt. Sofern die
Werte am Abschlußstichtag niedriger waren, wurden
diese berücksichtigt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegenüber Gesellschafter bestehen in
Höhe von Euro 607,69.
Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen
Rückstellungen für Personalkosten, sowie Kosten
des Jahresabschlusses.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 49.438,39
(Vorjahr: Euro 20.769,36). Die Verbindlichkeiten aus
Steuern belaufen sich im Geschäftsjahr auf Euro
32.640,91.
Vorschlag zur Behandlung des Jahresüberschusses
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag als
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Astrid Benkler
|
ausgeübter Beruf:
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Mediengestalterin
fürDigital- und Printmedien
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Für die in § 285 Nr. 9 HGB verlangten
Angaben wird § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Die Offenlegung erfolgt nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.
Unterschrift der Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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