CITY innovation GmbH
Wittlaerer Kirchweg 11, 40489 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Anneliese Poluzyn seit 25.8.2022 | Geschäftsführer |
Werner Poluzyn seit 2.4.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CITY innovation GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016City innovation GmbH Agentur für Reisen und Veranstaltungen, DüsseldorfAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016CITY INNOVATION GMBH, DÜSSELDORFI. Allgemeine Angaben 1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB. Seit dem Jahresabschluss 1987 werden die Vorschriften des Bilanzrichtlinien - Gesetzes angewendet. 2. Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. 2. Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden nach § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 3. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - planmäßig abgeschrieben. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer werden die steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde gelegt. Die planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen Geringwertige Vermögensgegenstände werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben. 4. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Infolge von Ausbuchungen uneinbringlicher Forderungen besteht kein Anlass mehr zu einer Wertberichtigung. Die Restlaufzeiten betragen ausschließlich bis zu einem Jahr. 5. Schecks, Kassenbestand, Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten sind durch Bankauszüge, Kassenberichte etc. nachgewiesen. Soweit Posten in ausländischer Währung bestehen, erfolgte der Ansatz nach dem amtlichen Kassa-Mittelkurs an der Frankfurter Börse. 6. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Dem Geschäftsführer Werner Poluzyn wurde im Jahre 1981 eine Pensionszusage erteilt. Für diese wurde bis zum 31.12.2009 eine Rückstellung in Höhe des steuerlichen Teilwerts gebildet. Ab dem 31.12.2010 erfolgte eine Anpassung an die Vorschriften des BilMoG bezüglich der Rückstellung und dem Deckungsvermögen laut § 246 Abs. 2 HGB:
Die Bewertungen erfolgten durch die Allianz Lebensversicherungs-AG (Bewertungsmethode PUC). Zugrundegelegt wurde ein Rechnungszins von 4,01% p.a. Angewendet wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 82.367,00 €. 7. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden mit dem Verrechnungskurs des Deutschen Reisebüros angesetzt. Die Restlaufzeiten liegen sämtlich unter einem Jahr. 8. Der Bilanzausweis erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Werner Poluzyn. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 4 Personen einschließlich des Geschäftsführers beschäftigt. IV. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Geschäftsführer schlägt vor die Verluste mit den Gewinnvorträgen zu verrechnen.
Düsseldorf, den 10. September 2017 (Werner Poluzyn) |
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