H. Diederich GmbHLiquidiert

56727 Mayen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 12623
Eingetragen
19.12.1990
Branche
Mobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.Imbissstuben u. Ä.Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Betrieb eines Restaurants mit Aussenterasse und Autoschalter (Mc.-Drive).

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

H. Diederich GmbH

Mayen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 95.851,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 29.710,00
II. Sachanlagen 0,00 66.141,00
B. Umlaufvermögen 801.267,38 235.345,07
I. Vorräte 0,00 16.267,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.524,59 119.890,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 796.742,79 99.187,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 303,00 7.195,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 801.570,38 338.391,68

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 174.636,56 174.636,56
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 149.636,56 149.636,56
B. Rückstellungen 103.879,57 30.154,57
C. Verbindlichkeiten 523.054,25 133.600,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 801.570,38 338.391,68

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften §§ 264 ff HGB aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt.

Vermögensgegenstände mit einem Wert bis EUR 800 wurden analog steuerlicher Regelungen (§ 6 Abs. 2 EStG) im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Das Niederstwertprinzip sowie das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurden beachtet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt, die sonstigen Vermögensgegenstände zum Nennwert.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

C. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zu Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Berechnung erfolgte nach dem Teilwertverfahren. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

• durchschnittlicher Marktzins von 4,06%
• Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"
• Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtung EUR 1.507.653,01
• Deckungsvermögen verpfändete Rückdeckung EUR -1.410.523,44
• Bilanzausweis EUR 97.129,57
• Zinsaufwendungen Abzinsung Pensionsrückstellung EUR 49.142,00
• Beiträge Rückdeckungsversicherung EUR 0,00
• Zuführung Deckungsvermögen EUR 0,00

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergab sich ein für 2010 zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 87.900,00.

Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, EUR 5.860,00, der Pensionsrückstellung zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.

Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2018 beträgt EUR 35.160,00 (Art. 67 II EGHGB).

Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen zum durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 statt 7 Jahren beträgt der Unterschiedsbetrag EUR 170.153. Der Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gem. § 253 Abs. 6 HGB gesperrt.

Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten

Forderungen mit einer RLZ von über einem Jahr. TEUR0

Alle anderen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern TEUR 0
Forderungen gegenüber Geschäftsführern TEUR 0

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Verbindlichkeiten mit
- Restlaufzeiten bis zu einem Jahr TEUR 523
- Restlaufzeiten zwischen einem und fünf Jahren TEUR 0
- Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren TEUR 0
Summe TEUR 523

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte die Besicherung über den branchenüblichen Eigentumsvorbehalt.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern TEUR 0

Außerordentliche Aufwendungen

Die außerordentlichen Aufwendungen betrifft den Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung, der aufgrund der Bewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich ist und gem. 67 I EGHGB in jedem Jahr zu mindestens 1/15 zugeführt wird.

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Herr Harald Diederich, Mayen (bis 30.04.2019) und Frau Doris Diederich, Mayen (ab 30.04.2019) sind alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Mayen, im August 2019

Doris Diederich, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2019 festgestellt.

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