Tresor Millenaire Mohamed Hassani e.K.
Selbe AdresseEinzelhandel mit Musikinstrumenten und Noten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Dr. Sturz seit 5.11.2009 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BWT Terminmarktberatung GmbHStuttgartJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31.12.2010Aktiva
Passiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der BWT GmbH in 72074 Tübingen auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht Erträgen verrechnet worden. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 0,00 EUR eine Restlaufzeit von über einem Jahr (Vorjahr: 0,00 EUR). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt § 253 I 2 HGB. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartenden Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt § 253 I 2 HGB. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen 539,32 EUR (Vorjahr: 539,32 EUR) 3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 III S. 3 HGB in Höhe von -0- EUR (Vorjahr: -0- EUR) vorgenommen. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). 4. Sonstige Pflichtangaben Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen: · Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln: -0- - davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert: -0- - davon gegenüber verbundenen Unternehmen: -0- · Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften -0- davon gegenüber verbundenen Unternehmen: -0- · Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen -0- davon gegenüber verbundenen Unternehmen: -0- · aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten -0- davon gegenüber verbundenen Unternehmen: -0- Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum Stichtag 0 Euro. Weitere Pflichtangaben Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich -0- (Vorjahr: 0-) Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde gebrauch gemacht. Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: Herr Dirk Sturz, Diplom Kaufmann, Stuttgart Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Stuttgart, den 18.04.2012 BWT Terminmarktberatung GmbH Dirk Sturz |
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