Sentracon
GmbH & Co. KG
Zaberfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.771,00 |
51.434,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
46.755,00 |
51.434,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.016,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.316,00 |
27.445,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.303,10 |
16.923,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.012,90 |
10.521,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.517,37 |
95,70 |
| D.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
40.044,62 |
24.516,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.648,99 |
103.491,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.370,66 |
7.106,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.278,33 |
91.384,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.448,91 |
35.077,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.648,99 |
103.491,23 |
Anhang
A. Grundlagen und Methoden
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der sentracon GmbH & Co. KG
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
In Anlehnung an die in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Personenhandelsgesellschaft.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Es führten keine besonderen Umstände dazu,
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage nicht zu vermitteln.
Die dargestellten Beträge sind mit denen der
Vorjahre vergleichbar.
2. Angaben zu den Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungsvorschriften richten
sich nach den §§ 242ff, §§ 264
ff. HGB.
Die Bewertung richtet sich nach den §§ 252
ff. HGB.
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten werden grundsätzlich
die Material- und Fertigungseinzelkosten, die
Sondereinzelkosten der Fertigung sowie angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und/oder degressiv
vorgenommen.
Soweit bei unveränderter Restnutzungsdauer die
lineare Jahresabschreibung die degressive übersteigt,
erfolgt eine Umstellung von der degressiven auf die lineare
Abschreibungsmethode.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem
Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
In soweit der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand nicht identisch ist mit der Handelsbilanz,
wurde dies in der Bildung von latenten Steuern auf der
Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Forderungen gg. Gesellschafter in Höhe von
€ 23.422,15
B. Einzelerläuterungen
1. Erläuterungen zur Bilanz
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer wurde beibehalten.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
| • |
Anteile an verbundene
Unternehmen zu Anschaffungskosten
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert
|
| • |
Unverzinsliche und niedrig
verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
|
| • |
Sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
|
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren in Höhe von insgesamt
€ 51.086,57.
Durch Pfandrechte oder ähnliches sind
Verbindlichkeiten in Höhe von € 51.086,57
gesichert. Es handelt sich hierbei um folgende
Sicherheiten: Grundschulden, Bürgschaften etc.
2. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Sentracon GmbH
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem.
§ 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Folgende Gesellschaften sind persönlich
haftende Gesellschafter
Sentracon GmbH
Zaberfeld GmbH
Gezeichnetes Kapital € 25.564,59
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011
festgestellt.
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