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EV Asset Management AG (vormals: EV Asset Management GmbH)HamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANGEV Asset Management AG, Hamburg Anhang für das Geschäftsjahr 2021 I. Allgemeine Angaben Die EV Asset Management AG hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg, unter HRB 173688 geführt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des AktG aufgestellt worden. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Mit Gesellschafterversammlung vom 19.10.2021 hat die Umwandlung im Wege des Formwechsels der EV Asset Management GmbH in eine Aktiengesellschaft stattgefunden. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 16.02.2022. Aufgrund des Formwechsels ist eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr nur bedingt möglich. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von Euro 1.221.576,25 aus. Die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft lässt sich dabei auf Anlaufverluste zurückführen. Ausweislich der unterjährigen Ist-Zahlen aus 2022 sowie der Unternehmensplanung wird von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen, sodass die Aufstellung des Abschlusses unter der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) erfolgt ist. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgte durch eine Finanzierungszusage im neuen Geschäftsjahr, welche die Liquidität bis März 2023 sichert. Ein Lagebericht wurde gem. § 264 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aktiva Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungszeiträume basieren auf der jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten und Mahnkosten wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben aktiviert, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Passiva Eigenkapital Das Grundkapital ist zum Nennwert angesetzt. Rückstellung Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken wurden in angemessener Höhe berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2021 wird gesondert im Anlagenspiegel dargestellt. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt € 100.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt. Das Grundkapital in Höhe von € 100.000,00 setzt sich aus 100.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von € 1,00 pro Aktie zusammen. Im Geschäftsjahr wurden € 1.900.000,00 in die Kapitalrücklage eingestellt. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von € 1.073.116,53 enthalten. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 252.542,85 (Vorjahr: € 130.188,06) haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Es gelten die brauchenüblichen Eigentumsvorbehalte. In den sonstigen Verbindlichkeiten € 1.691.542,34 (Vorjahr: € 1.187.382,62) sind im Wesentlichem Gesellschafterdarlehen enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen € 151.424,74 (Vorjahr: € 37.265,02). Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr von € 1.540.117,60 (Vorjahr: € 1.150.117,60). Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form langfristiger Mietverträge für Leasingfahrzeuge etc. Der jährliche Mietzins und die Leasingraten halten sich im üblichen Rahmen. IV. Sonstige Angaben Nachtragsbericht Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Aufgrund der Corona-Pandemie besteht jedoch eine wesentliche Unsicherheit, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen kann. Eine bestands gefährdende Entwicklung ist jedoch bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft nicht erkennbar. Am 24. Februar 2022 sind russische Streitkräfte in die Ukraine einmarschiert. Das inschneidende Ereignis wird in der globalen Wirtschaft deutliche Spuren hinterlassen. Wesentliche Risiken treffen die Realwirtschaft z.B. hinsichtlich Lieferketten, Energiekosten, Absatzmärkten, Kreditversorgung oder Cybersicherheit. Konkrete Auswirkungen aus diesem Konflikt auf die EV Asset Management AG, die diese in ihrem Bestand gefährden könnten, sind allerdings derzeit nicht bekannt und auch nicht absehbar. Der Jahresabschluss ist daher soweit unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Mit Datum vom 27. Januar 2022 hat die Gesellschaft einen weitere Rahmendarlehensvertrag mit den Gesellschaftern geschlossen. Bei dem Darlehen handelt es sich um eine Finanzierungszusage über bis zu 1. Mio Euro. Vorstand Vorstand: · Herr Wilhelmus Antonie Tjoonk, Hamburg · Frau Sabine Lahmann, Hamburg Die Vorstände sind vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Prokura Als Prokurist ist: · Herr Eugen Otto, Hamburg eingesetzt. Hamburg, 12. August 2022 EV Asset Management AG - Vorstand - Wilhelmus Antonie Tjoonk Sabine Lahmann
Hamburg, den 12. August 2022 gez. Wilhelmus Antonie Tjoonk; Sabine Lahmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. August 2022 |
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