CAPHENIA
GmbH
Bernau
a.Chiemsee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.098.357,58 |
104.578,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
47.685,00 |
52.877,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.050.672,58 |
41.651,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
10.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.553.081,92 |
7.846.397,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
570.655,74 |
215.587,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.950,00 |
25.019,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.982.426,18 |
7.630.810,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
110.105,42 |
101.213,14 |
| Aktiva |
6.761.544,92 |
8.052.188,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.998.971,41 |
6.929.174,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
47.627,00 |
47.627,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.741.923,00 |
11.741.923,00 |
| III.
Bilanzverlust |
5.790.578,59 |
4.860.375,92 |
| davon
Verlustvortrag |
4.860.375,92 |
1.685.130,42 |
| B.
Rückstellungen |
194.041,64 |
583.247,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
568.531,87 |
539.767,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
568.531,87 |
539.767,09 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
657,13 |
8.026,34 |
| Passiva |
6.761.544,92 |
8.052.188,25 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31.12.2023 der CAPHENIA
GmbH, Bernau a. Chiemsee
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die CAPHENIA GmbH hat ihren Sitz in Bernau a.
Chiemsee. Sie ist im Handelsregister Traunstein unter HRB
27262 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Wirtschaftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, sowie den Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz
entspricht dem in § 266 Abs. 2, 3 HGB vorgesehenen
Gliederungsschema. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert, § 275 Abs. 2 HGB.
Die Wertangaben erfolgen in Euro (€).
Die CAPHENIA GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Sie macht Gebrauch von den ihr eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung gem. § 276 HGB. Von den ihr
eingeräumten Erleichterungen des Anhangs gem. §
288 HGB macht die CAPHENIA GmbH zusätzlich Gebrauch.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs-, Ansatz- und
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen
negativen "Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit" in Höhe von TEUR -1.688
(Vj. TEUR -1.581) aus und trägt sich nicht selbst.
Aufgrund bereits im Vorjahr erfolgreich abgeschlossener
Einzahlungen von Eigenkapitalzuführungen in Höhe
von TEUR 8.085 ergeben sich zum Beginn des
Wirtschaftsjahres 2023 vorliegende liquide Finanzmittel in
Höhe von TEUR 7.630, sowie zum Bilanzstichtag per 31.
Dezember 2023 in Höhe von TEUR 2.982.
Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft hat eine
GuV- und Cashflow-Planungsrechnung zum Stand
4. September 2024 bis einschließlich zum 4.
Quartal 2025 auf Monatsbasis erstellt. Daraus geht
folgendes hervor:
· Die Gesellschaft plant für 2024
und 2025 weiterhin mit negativen Ergebnissen und hohen
Liquiditätsabflüssen für den Anlagenbau.
· Die Cashflow-Planung geht bis 31.
Dezember 2025 von einer Unterdeckung in der Liquidität
in Höhe von TEUR -4.823 aus.
Die Geschäftsführung geht aus folgenden
Gründen von einer positiven Fortführungsprognose
aus:
· Wie aus der Planungsrechnung
ersichtlich, gehen wir per 31. Dezember 2025 von einer
finanziellen Unterdeckung in Höhe von TEUR - 4.823
aus. Eine erste Liquiditätslücke von TEUR - 895
zeigt die Planung bereits für den Monat November 2024.
Um diese Unterdeckung zu vermeiden, planen wir zum Ende des
Monats Oktober 2024 eine Eigenkapitalerhöhung in
Höhe von TEUR 5.000.
· Im Rahmen der Gesellschafterversammlung
am 3. September 2024 hat die Geschäftsführung der
CAPHENIA GmbH aufgrund ihrer Informationspflicht
gegenüber ihren Gesellschaftern den entstehenden
Kapitalbedarf in vollem Umfang erläutert. Die
Gesellschafter tragen die von der
Geschäftsführung beschriebene Vorgehensweise mit
und erklären ihre Bereitschaft, eine weitere
Eigenkapitalerhöhung von TEUR 5.000 mitzutragen,
welche bis 30. November 2024 durchgeführt wird.
Der prognostizierte Eintritt der
Planungsprämissen stellt eine wesentliche Unsicherheit
dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann.
Auch nach Einschätzung dieses Risikos wurde der
Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
1. Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach
der Maßgabe der handelsrechtlichen Sätze und
unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode
ermittelt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Im Einzelnen werden folgende Abschreibungssätze
angewendet:
Immaterielle Vermögensgegenstände 5,88
- 50,00 % p.a.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 10,00 - 50,00 % p.a.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert zwischen
250 € und 1.000 € wurden im Zugangsjahr 2023 in
einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf
Jahre abgeschrieben. Bewegliche
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
bis zu 250 € werden vollumfänglich als Aufwand
erfasst.
Für selbsterstellte Sachanlagen wurden die
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
mit bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen
bewertet. Sofern die Fertigstellung noch nicht
abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts-/Firmenwert
wurde zum Zeitpunkt der Anschaffung zu Anschaffungskosten
bewertet und einem jährlich linearen Abschreibungssatz
in Höhe von 10,00 % zugrunde gelegt.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt und auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden auf Finanzanlagen im Wirtschaftsjahr 2023 in
Höhe von 10.050,00 € vorgenommen.
2. Umlaufvermögen
2.1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
2.2. andere Gegenstände des
Umlaufvermögens
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Umfang gebildet, decken alle am Bilanzstichtag
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen ab und
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit
größer einem Jahr, sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
6. Latente Steuern
In den Rückstellungen sind zum Bilanzstichtag
keine passiven latenten Steuern enthalten. Es ergeben sich
aktive latente Steuern, welche nicht in der Bilanz zugrunde
gelegt werden (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die
Abweichung beruht im Wesentlichen auf unterschiedlichen
Wertansätzen des Anlagevermögens in der Handels-
und Steuerbilanz.
7. Fremdwährungsumrechnung
Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen,
dass die betroffenen Vermögensgegenstände und
Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem
jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Die
Folgebewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit
größer als ein Jahr erfolgt zum
Abschlussstichtag unter Beachtung des
Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste
aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt
werden.
C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Anlagevermögen
Die Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen € 4.942,00
(€ 13.296,00), auf Geschäfts-/Firmenwert €
250,00 (€ 250,00) und für Sachanlagen €
26.707,52 (€ 9.557,98).
Zusätzlich erfolgte eine
außerplanmäßige Abschreibung auf
Finanzanlagen in Höhe von € 10.050,00 (€
0,00).
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sowie die
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, und die sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von €
565.705,74 (€ 190.567,64) haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen in Höhe von € 0,00 (€ 25.019,44)
haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe
von € 4.950,00 (€ 0,00) haben eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr, diese bestehen in
vollständiger Höhe gegenüber Gesellschafter.
3. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember
2023 € 47.627,00 (€ 47.627,00) und ist voll
eingezahlt.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31.
Dezember 2023 € 11.741.923,00 (€ 11.741.923,00).
Bilanzverlust
Der Bilanzverlust beträgt zum 31. Dezember 2023
€ 5.790.578,59 (€ 4.860.375,92), darin enthalten
ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von
€ 4.860.375,92 (€ 1.685.130,42).
4. Rückstellungen
§ 288 i.V.m. § 285 Nr. 12 HGB wurde
angewandt. In den sonstigen Rückstellungen sind
insbesondere Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen enthalten. Rückstellungen mit einer
Laufzeit größer einem Jahr, sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
5. Verbindlichkeiten
In der Position werden keine Beträge
ausgewiesen, welche rechtlich erst nach dem
Abschlussstichtag entstanden sind. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von €
491.972,50 (€ 516.387,99) haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe
von € 76.559,37
(€ 23.379,10) haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr, darin enthalten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter in Höhe von €
657,13 (€ 8.026,34). Verbindlichkeiten von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeitenspiegel
|
Gesamtbetrag
|
davon
Beträge mit einer Restlaufzeit
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahren
|
größer 5
Jahre
|
1.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
491.972,50 €
(516.387,99 €)
|
491.972,50 €
(516.387,99 €)
|
0,00 €
(0,00 €)
|
0,00 €
(0,00 €)
|
2.
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
76.559,37 €
(23.379,10 €)
|
76.559,37 €
(23.379,10 €)
|
0,00 €
(0,00 €)
|
0,00 €
(0,00 €)
|
|
|
568.531,87 €
(539.767,09 €)
|
568.531,87 €
(539.767,09 €)
|
0,00 €
(0,00 €)
|
0,00 €
(0,00 €)
|
Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
6. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe
von 2.855,18 EUR (Vorjahr: 2.695,11 EUR). Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung in Höhe von 2.993,35 EUR
(Vorjahr: 5.024,68 EUR).
D. Sonstige Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer/-innen beträgt 25 (Vj. 16).
Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung wurde von Herrn Dr.
Mark Misselhorn, Volkswirt, wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Es besteht ein durch die Gesellschafterversammlung
bestellter kaufmännischer Beirat mit drei Mitgliedern.
Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB
Die Gesellschaft ist an den folgenden Unternehmen zu
mindestens 20% beteiligt:
Name und Sitz
des Unternehmens
|
Währung
|
Anteil am
Nominalkapital in %
|
Eigenkapital 31.12.2023
|
Jahresergebnis 2023
|
Eracron GmbH, 83233
Bernau
HRB 29437, AG Traunstein
|
EUR
|
26,80
|
5.913,25
|
-763,79
|
CAPHENIA TECHNOLOGIE
INC.,
H3B1S6 Montréal (Québec), Kanada
HR 1172482441, NEQ Québec
|
CAN
|
100,00
|
1,00
|
0,00
|
Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268
Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3 HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum
Bilanzstichtag in Höhe von € 450.540,74 (€
239.444,60). Sie bestanden in Höhe von €
176.550,00 (€ 196.350,00) gegenüber
Gesellschafter.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres 2023 in Höhe von €
930.202,67 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Bernau a. Chiemsee, den 6.
September 2024, Dr. Mark Misselhorn,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 26.09.2024 festgestellt.
|