Autohaus
Engel GmbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.808.393,00 |
789.897,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.808.293,00 |
789.797,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.013.224,04 |
1.518.871,81 |
| I.
Vorräte |
1.192.738,88 |
1.151.123,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
689.971,88 |
346.582,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
130.513,28 |
21.164,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.445,30 |
1.445,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.823.062,34 |
2.310.214,11 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
427.916,63 |
311.581,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
211.581,57 |
155.632,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
116.335,06 |
55.949,05 |
| B.
Rückstellungen |
45.542,52 |
21.849,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.349.603,19 |
1.976.783,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.823.062,34 |
2.310.214,11 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem vorangegangen Geschäftsjahr
unverändert beibehalten worden.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 HGB). Bei den Anlagegütern wurde die lineare
Abschreibung gewählt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
ihrem Nennwert, vermindert um Pauschalwertberichtigungen,
bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit dem Nennwert angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen wurden mit dem nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie
beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis
zu einem Jahr.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Forderungen
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
2. Verbindlichkeiten
Bezeichnung
|
Stand
|
RLZ
|
RLZ
|
RLZ
|
|
31.12.2018
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstituten
|
- €
|
- €
|
- €
|
- €
|
Verbindlichkeiten aus
LuL
|
3.242.637,51 €
|
3.242.637,51
€
|
- €
|
- €
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
106.965,68
€
|
106.965,68 €
|
- €
|
- €
|
Summe
|
3.349.603,19 €
|
3.349.603,19 €
|
- €
|
- €
|
4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Haftungsverhältnisse ( § 251 HGB)
Die Gesellschaft hat sich nicht verbürgt.
Risiken aus Wechseln, Schecks und
Gewährleistungsverträgen bestehen nicht. Es
wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestellt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen
Verpflichtungen in geschäftsüblichem Umfang.
3. Größenabhängige Erleichterungen
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
4. Gewährte Vorschüsse und Kredite an das
Geschäftsführungsorgan
An das Geschäftsführungsorgan wurden keine
Kredite und Vorschüsse gewährt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bayreuth, 20.09.2019
Astrid Engel
Geschäftsführerin
Friedhelm Engel
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2019 festgestellt.
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