Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 5364
Vorher
Autoladen Engel GmbH
Eingetragen
4.2.2005
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Der Betrieb einer Kfz-Reparatur-Werkstatt sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art und Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Astrid Martha Engel
seit 27.6.2011
Geschäftsführer
Friedhelm Engel
seit 27.6.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Engel GmbH

Bayreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 1.808.393,00 789.897,00
I. Sachanlagen 1.808.293,00 789.797,00
II. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 2.013.224,04 1.518.871,81
I. Vorräte 1.192.738,88 1.151.123,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 689.971,88 346.582,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 130.513,28 21.164,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.445,30 1.445,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.823.062,34 2.310.214,11

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 427.916,63 311.581,57
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 211.581,57 155.632,52
III. Jahresüberschuss 116.335,06 55.949,05
B. Rückstellungen 45.542,52 21.849,00
C. Verbindlichkeiten 3.349.603,19 1.976.783,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.823.062,34 2.310.214,11

Anhang

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
  
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem vorangegangen Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden.

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den Anlagegütern wurde die lineare Abschreibung gewählt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihrem Nennwert, vermindert um Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

   3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

   1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

2. Verbindlichkeiten

Bezeichnung
Stand
RLZ
RLZ
RLZ
 
31.12.2018
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
                      -   €
                   -   €
               -   €
                      -   €
Verbindlichkeiten aus LuL
    3.242.637,51 €
  3.242.637,51 €
               -   €
                      -   €
sonstige Verbindlichkeiten
       106.965,68 €
     106.965,68 €
               -   €
                      -   €
Summe
    3.349.603,19 €
  3.349.603,19 €
               -   €
                      -   €

  

4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

   1. Haftungsverhältnisse ( § 251 HGB)

Die Gesellschaft hat sich nicht verbürgt. Risiken aus Wechseln, Schecks und Gewährleistungsverträgen bestehen nicht. Es wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestellt.

   2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen Verpflichtungen in geschäftsüblichem Umfang.

   3. Größenabhängige Erleichterungen

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
  
4. Gewährte Vorschüsse und Kredite an das Geschäftsführungsorgan

An das Geschäftsführungsorgan wurden keine Kredite und Vorschüsse gewährt.

  

sonstige Berichtsbestandteile

Bayreuth, 20.09.2019
   
Astrid Engel  
Geschäftsführerin

Friedhelm Engel
Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2019 festgestellt.

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