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BEMA - Autowaschanlage GmbHEppelbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Bema Waschanlage GmbH, Eppelborn ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 238 - 289 aufgestellt. Ergänzend dazu ist § 42 GmbHG beachtet. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 2 HGB in der für mittelgroße Kapitalgesellschaften vorgesehenen Kontenform. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und ermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Fa. Bema Autowaschanlage GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit dem Einzelwert bis einschließlich € 150,00, die nach dem 31.12.2007 angeschafft worden sind, werden im Zeitpunkt ihrer Anschaffung unmittelbar als Aufwand erfasst. Geringwertige Anlagegüter mit dem Einzelwert zwischen € 150,00 und € 1.000,00, die nach dem 31.12.2007 angeschafft worden sind, werden im Zeitpunkt des Zugangs in einem Sammelposten aktiviert. Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 20 % abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwertes angesetzt. Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es handelt sich hierbei um Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit 1 Jahr nicht überschreitet. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und § 285 Nr. 9cHGB Gegenüber dem Gesellschafter und dem Geschäftsführer bestehen keine Forderungen und keine Verbindlichkeiten. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag aus den sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt € 5.101. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung lag in den Händen von Herrn Marcel Vojnovic.
Eppelborn, den 14. Oktober 2014 gez. Marcel Vojnovic Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.06.2014 |
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