KaTo-Rolladenbau GmbHLiquidiert
04924 Bad Liebenwerda, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tommi Troß seit 25.1.2018 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
KaTo-Rolladenbau GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
Erbengemeinschaft Stephanie Weichert, geb. Troß; Tommi Troß; Christel Troß, geb. Balzer | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
KaTo-Rolladenbau GmbHAufgelöst | 50.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KaTo-Rolladenbau GmbHZobersdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und KonsolidierungDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §275 Abs.2 HGB aufgestellt. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2011 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Ausnahme des Ausweises der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen nicht angepasst. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Informationen zur BilanzDie Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 32.246,99 EUR wurden zu 1 % pauschalwertberichtigt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen wie folgt enthalten: 133,34 EUR Kfz.-Steuer. Sonstige AngabenZum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Unterschrift der Geschäftsleitung
Zobersdorf, den 30.06.2013 gez. Dipl.-ing. Rainer Kahle Dietmar Troß sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2013 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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