Sensuna
GmbH
Plauen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
961.058,40 |
1.053.844,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
476,00 |
10.609,00 |
| II.
Sachanlagen |
960.582,40 |
1.035.243,40 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
7.992,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.841.857,95 |
2.273.199,80 |
| I.
Vorräte |
1.075.957,85 |
1.257.099,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
713.619,14 |
896.018,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
311.510,73 |
365.423,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.280,96 |
120.081,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.098,65 |
6.078,25 |
| Aktiva |
2.807.015,00 |
3.333.122,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
297.766,79 |
308.801,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
283.801,31 |
278.212,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.034,52 |
-5.588,42 |
| B.
andere Sonderposten |
425.000,00 |
425.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
24.700,00 |
45.000,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.059.548,21 |
2.554.321,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.059.279,79 |
1.332.746,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.000.268,42 |
1.221.574,54 |
| Passiva |
2.807.015,00 |
3.333.122,45 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Die Sensuna GmbH hat ihren Sitz in Plauen und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Chemnitz (HRB 27471).
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und
den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften
mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den
einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkosten-verfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs.1 HGB auf und nimmt daher
bei der Aufstellung und der Offenlegung die entsprechenden
größenabhängigen Erleichterungen in
Anspruch.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung (vorbehaltlich der Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften) zusammengefasst und daher in
diesem Anhang gesondert erläutert.
Grundsätze zur Bilanzierung und
Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz
Im Jahresabschluss der Sensuna GmbH per 31.12.2023 sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Die Wertansätze in der Bilanz der Sensuna GmbH
zum 31.12.2022 wurden unverändert als
Bilanzvorträge zum 01.01.2023 übernommen.
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt
Die Bewertung des Sammelpostens geringwertiger
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen mehr
als 150,00 EUR und nicht mehr als 1.000,00 EUR erfolgte im
Jahr 2016 und im Vorjahr gemäß § 6 Abs. 2a
EStG.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen
worden.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Für die Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition wurden Zuschreibungen
bis zu den aktuellen Wertansätzen und bis zu ihren
Anschaffungskosten bzw. bis zu an deren Stelle tretenden
Wert vorgenommen.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sach- und
Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
Anlagevermögen
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
|
Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
|
713.619,14 €
|
311.510,73 €
|
896.018,75 €
|
365.423,56 €
|
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
bzw. unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
31.12.2022
|
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
davon Restlaufzeit
über 1 Jahr
|
davon Restlaufzeit
über 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
2.554.321,14 €
|
1.332.746,60 €
|
101.055,52 €
|
1.120.519,02 €
|
|
31.12.2023
|
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
davon Restlaufzeit
über 1 Jahr
|
davon Restlaufzeit
über 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
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2.059.548,21 €
|
1.059.279,79 €
|
0,00 €
|
1.000.268,42 €
|
Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber a-typisch stillen Gesellschaftern in
Höhe von € 1.033.316,64 (Vorjahr €
1.510.074,28) ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2023 waren im Unternehmen
durchschnittlich 37 Arbeitnehmer beschäftigt.
A-Typisch stille Beteiligung
Die Sensuna GmbH hat eine A-typisch stille
Beteiligung zur Stärkung des Unternehmens-kapitals
geschlossen. Mit Vertragsänderung vom 30.12.2013 und
Wirkung zum 01.01.2014 wurden die stillen Einlagen auf
insgesamt EUR 425.000,00 geändert. Die Auszahlung
erfolgte vertragsgemäß.
Die A-typisch stillen Gesellschafter sind am
Ergebnis, Vermögen und an den stillen Reserven
beteiligt. Der GmbH verbleibt ein Gewinnanteil von 5,56%.
Plauen, den 24.10.2024
..........................................................................Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Plauen, 24.10.2024
gez.
Kathrin Kaiser
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2024
festgestellt.
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