SWS Stadtwerke Stralsund GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Rohr seit 7.1.2026 | Prokura |
Heiko Bischof seit 2.5.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWS Netze GmbHStralsundJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Gesellschaftervertrages sowie nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften des GmbHG wurden beachtet. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 2 HGB. Die SWS Netze GmbH hat ihren Sitz in Stralsund und ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichtes Stralsund unter HRB 7309. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im Einklang mit § 265 Absatz 5 Satz 2 HGB wurde die Gliederung erweitert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen betragen zwischen einem und 50 Jahre. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Jahr des Zuganges in voller Höhe abgeschrieben, wobei die Vermögensgegenstände zwischen 251,00 € und 800,00 € im Anlagenverzeichnis erfasst werden. Eine Ausnahme stellen die im Bereich des grundzuständigen Messstellenbetreibers aktivierten modernen Messeinrichtungen dar. Die modernen Messeinrichtungen werden mit einer Nutzungsdauer von 8 Jahren abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des Ausfallrisikos zum Nennwert bilanziert. Kreditorische Debitoren werden unter der Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die debitorischen Kreditoren sind in der Position sonstige Vermögensgegenstände enthalten. Wertberichtigungen sind im Geschäftsjahr nicht erfolgt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen die Gebühr für die Erlösobergrenzen der 3. Regulierungsperioden für die Folgejahre 2024 bis 2025. Die unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesenen Mittel sind mit dem Zuführungsbetrag abzüglich der Auflösung über die Nutzungsdauer der geförderten Anlagen bewertet. In den empfangenen Ertragszuschüssen sind Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse, die das Netzgebiet der Hansestadt Stralsund betreffen, ausgewiesen. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt gekoppelt über die jeweilige Nutzungsdauer des aktivierten Anlagevermögens. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich werden langfristige Rückstellungen mit laufzeitadäquaten Zinssätzen gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV vom 25.11.2009) abgezinst. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde berücksichtigt. Die Salden aus den Mehr- und Mindererlösen zum Regulierungskonto aus den Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen betreffen für Strom und Gas den Zeitraum aus der 2. bis 4. Regulierungsperiode und werden im Strombereich auf die Jahre 2018 - 2023 sowie im Gasbereich auf die Jahre 2018 - 2022 und 2023 - 2027 angerechnet. Die Behandlung zur Führung der Regulierungskonten Strom und Gas hat sich ab 2016 geändert. Laut § 5 ARegV stellen die Netzbetreiber zum 31. Dezember eines jeden Jahres bei der jeweiligen zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung des Saldos zum Regulierungskonto. Der Saldo ist jährlich für das vorangegangene Jahr zu ermitteln. Er fließt gleichmäßig in die Erlösobergrenzen für die folgenden nächsten drei Kalenderjahre ein. Eine Saldierung der jährlichen Beträge ist handelsrechtlich möglich. Im Geschäftsjahr 2021 erhielt die SWS Netze GmbH für das Strom- und Gasnetz die Bescheide aus dem Kostenantrag Strom und Gas für die 3.Regulierungsperiode. Auf Grundlage der vorliegenden Bescheide wurden die Salden zur den Regulierungskonten Gas ab 2018 und für Strom ab 2019 angepasst. Für das Regulierungskonto Strom werden für das laufende Geschäftsjahr 2023 Mindererlöse ermittelt, die nicht zu bilanzieren sind. Im Gasbereich ergibt sich zum Regulierungskonto für den Jahresabschluss 2023 eine Inanspruchnahme in Höhe von 401.880,15 €. Die Entwicklung des Regulierungskontos Gas auf Basis des Bescheides weist zum Bilanzstichtag eine Rückstellungsverpflichtung in Höhe von 751.060,45 € aus. Für die Rückstellung der Einmalzahlung und der Jubiläumsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. „Projected-Unit- Credit-Methode“ (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde. Rückstellung für Einmalzahlungen: scroll
Rückstellung für Jubiläumszuwendungen: scroll
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ist insgesamt im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) aufgezeigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben jeweils eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und werden mit einem Betrag von 6.522.514,12 € (Vj. 3.511.558,14 €) in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.389.689,23 € (Vj. 1.169.583,68 €), Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.485.231,31 € (Vj. 1.094.482,12 €) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 1.647.593,58 € (Vj. 1.247.492,34 €). Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind 450.042,82 € den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zuzuordnen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind debitorische Kreditoren in Höhe von 902.115,34 €, 722.508,73 € aus Vorsteuern im Folgejahr abziehbar enthalten und 22.969,51 € ist die Erstattung der Konzessionsabgabe Strom für das Jahr 2023. Das Stammkapital beträgt 1.000.000,00 €; die Kapitalrücklage ist mit 8.897.319,41 € dotiert. Die unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesenen Mittel sind mit dem Zuführungsbetrag abzüglich der Auflösung über die Nutzungsdauer der geförderten Anlagen bewertet. Zum Bilanzstichtag wird ein Betrag in Höhe von 455.750,19 € (Vj. 472.476,18 €) ausgewiesen. Die empfangenen Ertragszuschüsse und Baukostenzuschüsse erhöhen sich um die Zugänge aus dem laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 400.791,93 € (Vj. 600.642,65 €). Den Zugängen stehen ertragswirksame Auflösungen in Höhe von 367.637,17 € (Vj. 370.983,51 €) gegenüber. Insgesamt weisen die Zuschüsse zum Bilanzstichtag einen Buchwert von 5.440.152,56 € (Vj. 5.406.997,80 €) aus. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen in Höhe von 754.250,30 €, die das Regulierungskonto Gas und die Rückstellung für die Berufsgenossenschaft betreffen, 200.341,94 € für Abschluss-, Prüfungs- und Testatkosten und 121.177,00 € für Personalverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten untergliedern sich wie folgt: scroll
Eine gesonderte Besicherung durch die Gesellschaft erfolgte nicht. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind 1.395.734,01 € den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzuordnen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt Rostock in Höhe von 92.399,93 € sowie kreditorische Debitoren in Höhe von 2.048.051,68 €. Die Umsatzerlöse ergeben sich im Wesentlichen aus den Netzentgelten für die Strom- und Gasnetze. Die Inanspruchnahmen sowie die Zuführungen und Auflösungen der Rückstellungen zu den Regulierungskonten Strom und Gas werden bei den Netzentgelten ausgewiesen. Sämtliche Umsätze wurden im Inland realisiert. Die Erlöse des KWK- bzw. EEG-Geschäftes werden unter den Umsatzerlösen Nebengeschäft gezeigt. Die periodenfremden Umsatzerlöse betragen im Berichtsjahr 297.370,77 € (Vj. 3.088,93 €) und betreffen die Netzkontenabrechnung von TradingHub für 12/2022, die EEG-Ausgleichsmengen für 2022 und eine EEG-Nachtestierung für 50Hertz, das Teilnetz Barth 2022 betreffend. Sonstige betriebliche Erträge werden zum Stichtag mit 84.713,96 € (Vj. 198.232,96 €) ausgewiesen, davon entfallen 13.190,39 € (Vj. 157.971,63 €) auf periodenfremde Erträge. Diese betreffen im Wesentlichen die Schlussrechnungen von Dienstleistungsverträgen mit der SWS Energie GmbH und der Stadtwerke Barth GmbH, Corona-Erstattungen und Erstattungen der IHK und der Kommunalen Schadensausgleichskasse. Der Materialaufwand wird maßgebend vom Netzaufwand für vorgelagerte Netze, der Stromeinspeisung der Anlagenbetreiber, dem Aufwand aus der Mehr- und Minderabrechnung Strom und Gas, den Konzessionsabgaben sowie dem Pacht- und Netzserviceaufwand bestimmt. Die Konzessionsabgaben für die Netze Stralsund und Barth im Jahr 2023 betragen 1.775.254,42 € (Vj. 1.816.604,95 €). Die periodenfremden Materialaufwendungen betragen 127.838,74 € (Vj. 332.975,65 €) und betreffen die Abrechnungen zu den EEG-Ausgleichsmengen 2022 über den Bilanzkreis der SWS Energie GmbH mit 50 Hertz und den Dienstleistungsverträgen mit der SWS Energie GmbH und der Stadtwerke Barth GmbH für das Jahr 2022. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 1.565.750,82 € (Vj. 1.668.465,19 €) und berücksichtigen im Wesentlichen Rechts- und Beratungsleistungen und Aufwendungen für Dienstleistungen in Höhe von 1.306.718,81 € (Vj. 1.297.326,31 €). IV. Sonstige Angaben Sämtliche wesentlichen im Geschäftsjahr getätigten Geschäfte mit nahestehenden Personen können der nachfolgenden Aufstellung (in T€) entnommen werden: scroll
Die Angaben der dargestellten Geschäfte mit nahestehenden Personen - mit Ausnahme der Hansestadt Stralsund - entsprechen den Angabeverpflichtungen mit verbundenen Unternehmen, die gemäß § 6b Abs. 2 EnWG darzustellen sind. Zum 31.12.2023 ergeben sich Differenzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei den Rückstellungen, die insgesamt zu aktiven latenten Steuern führen. Diese werden analog DRS 18, Tz. 32 ff., aufgrund der bestehenden Organschaftsverhältnisse beim Organträger des Organkreises, der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH, bilanziell berücksichtigt. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet in Höhe eines über die Deutsche Bank AG abgewickelten konzerninternen Cash-Pools und den darin vereinbarten möglichen Kreditlinien. Die Kreditlinien über alle Konzerngesellschaften sind in der Cash-Pool-Vereinbarung in Höhe von maximal 5.500 T€ vereinbart. Der Gesellschaft wurde eine Kreditlinie von 200 T€ eingeräumt, die ab 01.01.2024 bis 30.06.2024 kurzfristig auf 0,00 € geändert wurde. Zum Bilanzstichtag besteht keine Kreditlinieninanspruchnahme, so dass ein Risiko nicht besteht. Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden sonstigen finanzielle Verpflichtungen: scroll
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davon aus verbundenen Unternehmen Im Jahresdurchschnitt waren 11 Mitarbeiter beschäftigt, davon 9 nichtgewerbliche Mitarbeiter und 2 gewerbliche Mitarbeiter. Die SWS Netze GmbH wird in den Konzernabschluss der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar erfolgen im Konzernabschluss der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH. Geschäftsführer ist Herr Dipl. Betriebswirt (FH) Heiko Bischof. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Absatz 4 HGB verzichtet. Mutterunternehmen ist mit 100 % die SWS Energie GmbH, Stralsund. Zwischen der SWS Netze GmbH und der SWS Energie GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. V. Nachtragsbericht Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine bedeutenden Geschäftsvorfälle mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage eingetreten.
Stralsund, den 08.April 2024 Heiko Bischof, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023scroll
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Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell des Unternehmens Die SWS Netze GmbH wurde am 05. Dezember 2007 durch die Muttergesellschaft SWS Energie GmbH gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter der Nummer HRB 7309 eingetragen. Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2007 übernahm die SWS Netze GmbH die Verantwortung als Netzbetreiber gemäß § 3 Ziff. 4 EnWG für die Strom- und Gasnetze in Stralsund. Damit setzte das bis dahin integrierte Energieversorgungsunternehmen der Holding Stadtwerke Stralsund GmbH die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) 2005 zur Entflechtung um. Die Tätigkeit als Strom- und Gasnetzbetreiber wird in erster Linie durch das EnWG bestimmt. Eine wesentliche Verordnung hierzu ist die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die im Jahr 2016 novelliert wurde. Neben dem EnWG sowie der ARegV bestimmen weitere gesetzliche Vorschriften, wie zum Beispiel das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG), das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) die Rahmenbedingungen für die SWS Netze GmbH. Die SWS Netze GmbH als Verteilnetzbetreiber in der Sparte Strom und Gas wird behördlich durch die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern reguliert. Die SWS Netze GmbH agiert als große Netzgesellschaft. Mit notariellem Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag vom 18.08.2015 wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 die Vermögensteile des Strom- und Gasnetzes von der Muttergesellschaft der SWS Energie GmbH als Ganzes übernommen. Der Dienstleistungsvertrag über den Betrieb von Strom und Gasnetzen in Stralsund zwischen der SWS Energie GmbH (Dienstleister) und der SWS Netze GmbH (Netzbetreiber) wurde mit Wirkung zum 31.12.2023 24.00 Uhr aufgehoben. Die Aufgabe des Netzbetriebes für die Strom und Gasnetze der Hansestadt Stralsund geht damit zum 01.01.2024 0:00 Uhr (Übergangsstichtag) auf die SWS Netze GmbH als Netzbetreiber über. In diesem Zusammenhang wurden die Arbeitsverhältnisse der bislang mit dem Netzbetrieb beim Dienstleister beschäftigten Arbeitnehmer auf den Netzbetreiber überführt. Der Betriebsübergang erfolgte nach § 613a BGB. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer der SWS Energie GmbH gingen mit Wirkung zum Übergangsstichtag auf die SWS Netze GmbH über und werden unter Wahrung aller Rechte und Pflichten fortgeführt. Seit dem 01.01.2009 betreibt die SWS Netze GmbH ebenfalls unter den o.g. Bedingungen des EnWG die Strom- und Gasnetze der Stadtwerke Barth. Zwischen der Stadtwerke Barth GmbH und der SWS Netze GmbH wurden ein Pachtvertrag sowie ein Netzservicevertrag abgeschlossen. Der Pachtvertrag mit den Stadtwerken Barth GmbH ist vom o.g. Eigentumsübergang nicht erfasst. Durch den Neuabschluss des Netzpachtvertrages zum 01.01.2020 ist die Grundlage für die Bilanzierung der erhobenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für das Strom- und Gasteilnetz Barth entfallen. Durch den Neuabschluss des Netzservicevertrages zum 22.12.2021 werden unter regulatorischen Gesichtspunkten die Bereiche Wartung/Instandhaltung, Instandsetzung sowie Störungsbeseitigung im Strom- und Gasbereich neu geregelt. Gemäß § 45 Absatz 3 MsbG hat die SWS Netze GmbH am 30.06.2017 die Wahrnehmung der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Das Messtellenbetriebsgesetz, auf dessen Basis die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber tätig ist, wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert. Es ist am 27.05.2023 in Kraft getreten und beinhaltet einige geänderten Regelungen, wie z.B. das der Rollout von modernen mME und iMSys mit zertifizierten Geräten sofort starten kann. Die Preisobergrenzen sind gesenkt worden. Den Differenzbetrag zahlt nun der Netzbetreiber. Für die SWS Netze GmbH als Messstellenbetreiber gilt: bis zum Jahr 2032 sollen alle Verbraucher mit digitalen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Für die einfachste Art digitaler Messtechnik ist bei modernen Messeinrichtungen die Preisobergrenze für Betrieb und Einbau auf 20 Euro im Jahr festgelegt. Die SWS Netze GmbH hat derzeitig in den Teilnetzen Stralsund und Barth 23.523 moderne Messeinrichtungen in ihrem Stromnetz verbaut. Haushalte über 6.000 kWh/a, Erzeugungsanlagen mit einem Leistungswert > 7 KW, alle Kunden mit registrierender Leistungsmessung oder Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz sind zwingend mit intelligenten Messystemen auszustatten. Bei Kunden bis 6.000 kWh/a oder bei Erzeugungsanlagen von 1 bis 7 kW besteht ein optionales Entscheidungsrecht zu den Messstellenbetreibern. Gegen ein einmaliges Entgelt i.H. v. 30 Euro kann der Anschlussnehmer / Anschlussnutzer ab 2025, unabhängig von den vorhergehenden Regelungen, einen freiwilligen Einbau eines iMSys bei der SWS Netze GmbH in Auftrag geben. Die SWS Netze GmbH hat das Pilotprojekt mit dem Smart-Meter-Gateway-Administrator in 2023 weiter fortgesetzt. Zum Ende des 2. Quartals 2024 ist ein produktiver Einsatz der ersten iMSys im Stromnetz der SWS Netze GmbH vorgesehen. Anschließend werden die Arbeiten auf die netzdienlichen Steuerungen entsprechend des §14a Energiewirtschaftsgesetz fortgeführt. Die Geschäftsführung der SWS Netze GmbH wird den schnellen Roll-Out der Pflichteinbaufälle anstreben und die weiteren Arbeiten zur Steuerung von Anlagen forcieren. Die SWS Energie GmbH ist 100 %ige Gesellschafterin der SWS Netze GmbH. Zwischen beiden Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. B. Ziele und Strategien des Unternehmens Die Ziele und Strategien der SWS Netze GmbH orientieren sich an den energiewirtschaftlichen Anforderungen, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG), dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (MsbG), und den dazugehörigen Verordnungen ergeben. Ziel der Gesellschaft ist es, die Strom- und Gasnetze möglichst stabil, sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich zu betreiben und in diesem Sinne die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten. Die SWS Netze GmbH optimiert stetig ihre Prozesse, um den Anforderungen des regulierten Marktes und dem stetig steigenden Kostendruck gerecht zu werden. Dabei sind die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebes zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalrendite sowie der Substanzerhalt der Versorgungsnetze ebenfalls Hauptkriterien. Zusätzliche Dienstleistungen im Geschäftsfeld des grundzuständigen Messstellenbetreibers sollen mittel- und langfristig einen positiven Deckungsbeitrag zur Ergebnisverbesserung beisteuern. C. Forschung und Entwicklung Der Ausbau intelligenter Netze und die zunehmende Digitalisierung von netztechnischen Prozessen sowie damit verbundener Anwendungen sind die vorherrschenden Aufgabenschwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit. Die Stromnetze der Zukunft müssen ein höheres Maß an Flexibilität bieten als die jetzigen Netze. Sie müssen "intelligent" den Verbrauch und die Erzeugung aufeinander abstimmen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der damit verbundene wachsende Anteil an schwankenden Strommengen in der Erzeugung stellen die Netzbetreiber vor erhebliche Herausforderungen. Zukünftig ist von einem Wachstum im Bereich der Elektromobilität auszugehen. Um dem Wachstum im Bereich der Elektromobilität gerecht zu werden, sind im Stromnetz Stralsund und Barth 1 Schnellladesäule und 48 Ladeeinrichtungen in Betrieb genommen worden. Im Privatbereich ist eine stetig wachsende Nachfrage zu verzeichnen. Durch die Neuerschließung und die Einbindung von Wohngebieten mit intelligenten Ortsnetzstationen werden wichtige Informationen über das Verteilnetz in der Hansestadt Stralsund geliefert. Die Wohngebiete B-Plan 53 „Damaschkeweg“, Schule Andershof und B-Plan 38 „Schwedenschanze“ wurden mit intelligenten Ortsnetzstationen erschlossen. Zudem wird der Einbau von intelligenten Messsystemen in den Wohngebieten dazu führen, dass über das Gateway Abnehmer aus dem Stromversorgungsnetz mit Steuersignalen zu erreichen sind sowie Erzeugungsanlagen (KWK-Anlagen) oder Batteriespeicher anzusteuern sind. Die Gesellschaft wird Mitte 2024 mit der GWAdriga den Echtbetrieb zum Einsatz intelligenter Messsysteme beginnen. Durch die stetig steigenden Anforderungen an ein zukünftiges intelligentes Stromnetz erarbeitet die SWS Netze GmbH, mit Unterstützung der DNV Energy Systems Germany GmbH, ein Netzentwicklungskonzept für das Mittelspannungsnetz in der Hansestadt Stralsund. Vor dem Hintergrund sich verändernder Gesetzgebung (EnWG, EEG, NAV u.ä.), dem Einfluss der Regulierung sowie neuen Kundenanforderungen (Bezug, Einspeisung, Spannungsqualität, Anschlussbegehren usw.) müssen Stromnetzbetreiber neue Strategien zur Netzoptimierung und zum Betrieb der Stromnetze erarbeiten und umsetzen. Ziel der Kooperation mit DNV Energy Systems Germany GmbH ist es, eine mittel- und langfristige Strategie zur Netzentwicklung für das Mittelspannungsnetz der Hansestadt Stralsund unter Berücksichtigung von verschiedenen Lastszenarien, der Entwicklung der Einspeisung von regenerativen Energien, dem Zuwachs an elektrischen Wärmepumpen sowie der Elektromobilität zu entwickeln. Im Ergebnis sollen notwendige Maßnahmen für einen Netzausbau und Netzumbau sowohl technisch als auch wirtschaftlich bewertet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden die Zielnetzvarianten für die Beurteilung herausgearbeitet. Im Weiteren wird nunmehr der Abgleich mit den Zielnetzvarianten zur Einbindung eines 110-kV-Umspannwerkes in das Mittelspannungsnetz der SWS Netze GmbH vorgenommen. Im Juni 2024 wird die finale Variante für den MS-Netzausbau vorliegen, die dann verlässliche Grundlage für die Investitionsstrategie für die Wirtschaftsplanjahre 2025 bis 2029 bildet. Die Geschäftsführung geht mittelfristig (2025 - 2029) von einem jährlichen Investitionsbedarf für den MS-Netzausbau von ca. 1,5 Mio. € aus. Die Errichtung eines 110- kV-Umspannwerkes wird mit 22,5 Mio. € veranschlagt. Gespräche mit den Banken zur Finanzierung des Ausbaukonzeptes hat die Geschäftsführung in den letzten Monaten geführt. II. Wirtschaftsbericht A. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Für die Bewirtschaftung der Strom- und Gasnetze stellen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sowie die Strom- und Gasnetzentgeltverordnung (Strom-NEV, Gas-NEV) die wesentlichen Rahmenbedingungen. Für die laufende 4. Regulierungsperiode im Gasbereich (2023 - 2027) liegt der Gesellschaft weder das Anhörungsschreiben noch der Bescheid aus dem Kostenprüfungsjahr 2020 vor. Im Gasbereich nimmt die Gesellschaft am vereinfachten Verfahren teil. Der festgelegte Effizienzwert durch die BNetzA beträgt für die 4. Regulierungsperiode Gas 92,55 % (3. Regulierungsperiode 93,46 %). Die SWS Netze GmbH hat fristgerecht den Kostenantrag Gas am 30.08.2021 für die 4.Regulierungsperiode (2023 - 2027) eingereicht. Im Strombereich hat die SWS Netze GmbH ebenso noch kein Anhörungsschreiben bzw. noch keinen Kostenbescheid für die laufende 4. Regulierungsperiode (2024 - 2028) erhalten. Im Strombereich nimmt die SWS Netze GmbH am Regelverfahren teil. Der Kostenantrag für die 4. Regulierungsperiode wurde am 15.08.2022 fristgerecht bei der Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Die Antragsunterlagen zum Effizienzvergleichsverfahren wurden fristgerecht am 30.04.2022 bei der BNetzA eingereicht. Die ausstehenden Bescheide der Regulierungskammer für die 4.Regulierungsperiode bilden die handelnde und wirtschaftliche Grundlage im Strom- und Gasbereich. Zu den Regulierungskonten liegen der Gesellschaft die Bescheide im Gasbereich bis 2017 vor. Im Strombereich liegt der Bescheid zum Regulierungskonto bis 2016 vor. Die Anhörung zum Regulierungskonto Strom 2017 wurde final abgestimmt. Die Bescheide zum Regulierungskonto Strom und Gas ab dem Geschäftsjahr 2017 sind ausstehend. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist am 02.09.2016 in Kraft getreten. In Artikel 1 wird das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft gesetzt. Im Messstellenbetriebsgesetz sind umfangreiche Vorgaben zum Einsatz von Messtechnik und der Übertragung/Kommunikation der Messwerte zwischen den Marktakteuren verankert. Der grundzuständige Messstellenbetreiber wird zum Einbau von intelligenten Messsystemen (imSys) und modernen Messeinrichtungen verpflichtet. Durch die Bundesnetzagentur wurden Preisobergrenzen für die intelligenten und modernen Messeinrichtungen festgelegt. Die SWS Netze GmbH hat fristgerecht am 30.06.2017 die Wahrnehmung der Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt. Nach § 6b EnWG werden die entsprechenden Erlöse und Aufwendungen für die Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber separat erfasst. Die SWS Netze GmbH verfolgt beim Einbau der intelligenten und modernen Messeinrichtungen eine Rollout-Strategie. Die Pflichteinbauquote von 10 % bei den modernen Messeinrichtungen wurde schon zum 31.12.2018 erfüllt. Seit der Rücknahme der Allgemeinverfügung vom 07.02.2020 zum verpflichtenden Rollout von intelligenten Messsystemen für Letztverbraucher (Markterklärung) durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestehen bislang keine ersetzenden Regelungen. Im Gesetzentwurf zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“, welcher durch das Bundeskabinett im Januar 2023 beschlossen wurde, wird ein neuer Rolloutfahrplan bis 2030 vorgegeben. Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 03.03.2023 den Gesetzesentwurf mehrheitlich zugestimmt, so dass von einer zeitnahen Veröffentlichung des Gesetzes auszugehen ist. Die SWS Netze GmbH ist als örtlicher Verteilnetzbetreiber ausschließlich im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund sowie der Stadt Barth tätig. Großen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Netzgesellschaft haben deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber der Branche vorgibt, sowie das unmittelbare wirtschaftliche Umfeld in der Region. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in 2022 die Frühwarnstufe der Krisenvorsorge Gas ausgerufen. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich für den Fall einer Gaslieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Für den Fall eines nationalen Gasversorgungsengpasses haben der Gesetzgeber und die Unternehmen der Gaswirtschaft Vorsorge getroffen. Bei Eintritt akuter Versorgungskrisen existieren hoheitliche Notstandsrechte, um bei einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Versorgung die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs zu sichern. Um im Bedarfsfall schnell und verlässlich die gesetzlichen Regelungen anwenden zu können, wurden von den Gasversorgungsunternehmen der Leitfaden zur „Krisenvorsorge Gas“ entwickelt. Er enthält einheitliche Abläufe, Informationspflichten sowie Kommunikationswege. Auf dieser Basis können die vorgeschriebenen Maßnahmen koordiniert und effektiv umgesetzt werden. Die SWS Netze GmbH steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Prozesse „Krisenvorsorge Gas“ mit allen betreffenden RLM-Kunden in Kontakt. Die Maßnahmenpläne und Kundenlisten werden vor Beginn der Heizperiode Ende August geprüft und situationsbezogen angepasst. Letzte bautechnische Maßnahmen im Gasnetz wurden bis August 2023 abgeschlossen, um eine kontrollierte Außer- und Wiederinbetriebnahme von Gasnetzbereichen im Niederdruck zu gewährleisten. Die Geschäftsführung ist im Rahmen der „Krisenvorsorge Gas“ in mehreren Gremien (Lageteam Gasversorgung MV, LK Vorpommern-Rügen und im Krisenstab der Hansestadt Stralsund/SWS) vertreten. Aktuell teilt die Bundesnetzagentur zur Einschätzung des „Lageberichts zur Gasversorgung“ mit, dass die Gasversorgung in Deutschland zur Zeit stabil ist und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im Augenblick als gering ein. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt dennoch wichtig. Um die Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern, muss bis zum 1. Oktober 2024 ein Speicherfüllstand von 85 % erreicht werden. Regionale Entwicklung Die Bevölkerungszahl im Netzgebiet Stralsund nahm in den Jahren nach 1990 kontinuierlich bis 2011 ab. Durch eine zielgerichtete städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung wurde der Abwanderungstrend gestoppt. Seit 2012 ist ein Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen. Dieser Trend hat sich weiter fortgesetzt und wird durch die Anzahl der Baugenehmigungen sowie durch den Gebäude- und Wohnungsbestand untermauert (Quelle: Statistisches Jahrbuch der Hansestadt Stralsund). Laut Melderegister gab es zum Jahresende 2022 59.363 Einwohner mit Hauptsitz in der Hansestadt Stralsund. Gegenüber 2021 ist ein Zuwachs zu verzeichnen. Der positive Trend der Entwicklung der Bevölkerungszahl schlägt sich auch in 2023 auf dem Arbeitsmarkt in der Hansestadt Stralsund nieder. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer am Arbeitsort Stralsund ist um 1.476 Arbeitnehmer im Vergleich zu 2022 gestiegen. Die Zahl der Arbeitslosen in der Hansestadt Stralsund nahm etwas zu im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund der geografischen Lage prägt die maritime Wirtschaft traditionell die Wirtschaftsstruktur der Hansestadt Stralsund. Der Seehafen und die metallbe- und -verarbeitende Industrie bieten gute Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung. Die Bundesregierung und Industrie erwarten keine schnelle Trendwende bei der Konjunktur. Die aktuellen Konjunkturindikatoren weisen auf keine nachhaltige Belebung und Erholung der deutschen Wirtschaft hin. Steigende Zinsen und die hohe Inflation haben das Konsumverhalten maßgeblich beeinträchtigt. Konjunkturbedingt stagniert die Revitalisierung und Reaktivierung des Schiffbau- und Hafenstandortes Stralsund. Positiv ist der Erwerb der MV-Werften am Standort Stralsund durch die Hansestadt Stralsund zu bewerten. Ziel der Hansestadt ist es, das Werftgelände in den kommenden Jahren zu einem maritimen Industrie- und Gewerbepark, der an die Hauptverkehrsträger See- und Binnenwasserstraßen, Schienen- und Straßennetz angebunden ist, zu entwickeln. Seit Oktober 2022 sind nunmehr fünf Pächter und Mieter auf dem Werftgelände ansässig, die Hallenflächen, Freiflächen, Lager sowie Büroflächen nutzen. Die Mieter und Pächter sind hauptsächlich in den Branchen Schiffbau und Schiffsreparatur, Maschinenbau, Hafenlogistik sowie Windkraftanlagenbau tätig. Die SWS Netze GmbH trägt mit den Umbauarbeiten zur netztechnischen Entflechtung im Strom- und Gasbereich dazu bei, dass sich der maritime Industrie- und Gewerbepark revitalisieren wird. Der Standort soll sich als Hauptwirtschaftsknotenpunkt für die Hansestadt Stralsund und für die Region „Vorpommern Rügen“ entwickeln, um zukünftig eine tragende wirtschaftliche Rolle zu spielen. Als weiteres positives Signal für die Standortentwicklung der Hansestadt Stralsund ist die Umgestaltung des Stralsunder Hafens. In den kommenden Jahren wird das Areal zwischen Hafeninsel und Rügendamm, auf dem sich im Moment der Stralsunder Industriehafen befindet, komplett umgebaut. Auf dem fast 13 Hektar großen Areal werden in drei Bauabschnitten Wohngebiete, Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen und Institutionen im Bereich Dienstleistungen sowie für die touristische Nutzung erschlossen. Neben der Errichtung eines IT-Campus und des neuen Standortes für das Meereskundemuseum wird das Steinbeis Institut Anfang Oktober 2024 den Anfang machen. Die touristische Erschließung (Hotel und Gastronomie) soll im zweiten Bauabschnitt mit dem Anleger für Fluss- und Kreuzfahrtschiffe abgerundet werden. Des Weiteren soll der Energie- und Gewerbepark vor den Stadttoren der Hansestadt Stralsund am Rügenzubringer für wirtschaftlichen Aufschwung sorgen. Hier plant die SWS Netze GmbH im Zuge der Umsetzung des Mittelspannungsausbaukonzeptes die Errichtung eines 110 kV Umspannwerkes. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg beeinträchtigen auch hierzulande weiterhin die Wirtschaft und die Gesellschaft gravierend. Die Folgen können nicht konkret eingeschätzt werden. Inwieweit deren Auswirkungen kompensiert werden können, ist vom Tempo der wirtschaftlichen Erholung abhängig. Bund und Länder haben seit Ende März 2020 mehrere Gesetzespakete verabschiedet und auf den Weg gebracht, um die Folgen der Pandemie und des Ukraine-Krieges für die Wirtschaft abzufedern und zu minimieren. Die Umsetzung der Energiewende als langfristiges politisches Vorhaben in der Bundesrepublik spiegelt sich auch in der ständigen Entwicklung und Veränderung der Gesetzgebung der Energiewirtschaft wider. Dies betrifft in hohem Maße auch den Rechtsrahmen der Netzbetreiber und damit wichtige branchenbezogene Rahmenbedingungen. Vor allem ist dabei das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (MsbG) zu nennen. Das Klimaschutzgesetz, dass von der Bundesregierung verabschiedet wurde, formuliert das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Mit dem Klimaschutzprogramm 2023 werden wesentliche Weichen für die Dekarbonisierung in allen wichtigen Sektoren und Bereichen der Wirtschaft gestellt. Das verabschiedete Klimaschutzprogramm ergänzt die gesetzlichen Vorgaben aus dem Energiesofortmaßnahmenpaket der EEG-Novelle, dem Wind-an-Land-Gesetz, dem Windenergie-auf-See-Gesetz, der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, die den Ausbau der erneuerbaren Energien spürbar beschleunigen sollen. Das neue EEG 2023 wurde konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland soll in einem Jahrzehnt fast verdoppelt werden. Weiterhin steht in den kommenden Jahren der Ausbau eines Wasserstoffnetzes auf der Tagesordnung sowie der umfangreiche Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze für die Stromversorgung. Zum Ausbau eines Wasserstoffnetzes ergeben sich für die SWS Netze GmbH noch keine Aktivitäten und Maßnahmen. Die Bundesnetzagentur hat mit dem Festlegungsverfahren „KANU 2.0“ einen weiteren Baustein im Hinblick auf die politisch geforderte Stilllegung der Erdgasverteilnetze auf den Weg gebracht. Der Festlegungsentwurf ist auch im Kontext des „Green Paper Transformation Gas- /Wasserstoff-Verteilnetze“ zu sehen. Die Forderung aus dem Festlegungsentwurf bezieht sich auf errichtete Gasversorgungsanlagen nach dem 31.12.2023, die bis 2045 degressiv abgeschrieben werden können. Der nennenswerte Anteil an Bestandsanlagen weist dann noch einen kalkulatorischen Restwert aus. Ohne konkrete Alternativen zu benennen, ist es problematisch die Infrastruktur des Gasverteilnetzes und der Gasversorgungsanlagen stillzulegen. Zumal die Ergebnisse der kommunalen Wärmeversorgungsplanung noch nicht vorliegen. Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) ist am 13. Mai 2019 in Kraft getreten. Das Gesetzpaket enthält weitreichende Regelungen für eine Erleichterung der Zulassung von Leitungsbauvorhaben sowie Neuregelungen zur Einbeziehung von EEG- und KWK-Anlagen in den Redispatch. Die neuen Vorgaben müssen von den Netzbetreibern umgesetzt werden. Das bedeutet, dass EEG- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die von Netzbetreibern fernsteuerbar sind, in den Redispatch aufgenommen werden müssen. Diese Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert von den Netzbetreibern eine koordinierte Abstimmung der Datenaustauschprozesse untereinander. Hierzu sind die verwendeten Systeme anzupassen bzw. zu erweitern. Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in der SWS Netze GmbH gelten die Anforderungen zur Umsetzung des Redispatch 2.0. Alle Netzbetreiber müssen nach einer Übergangs- und Testphase im Zeitraum vom 01.03.2022 bis 31.05.2022, den Echtbetrieb zum 01.06.2022 gewährleisten. Die Redispatch-Maßnahmen sind für EEG-/KWK- Anlagen > 100 kW umzusetzen. 36 Anlagen fallen in die Kategorie > 100 kW der Redispatch- Maßnahmen. Die Umsetzung bei der SWS Netze GmbH erfolgt in Zusammenarbeit mit der E.DIS Netz GmbH und der KISTERS AG. Durch die Verlagerung der Prognosedatenerhebung von Anlagenbetreibern, der Anlagenbetreiberkommunikation bei Abschaltungen und der finanziellen Ausgleichsabrechnung im Abschaltfall müssen die Verteilnetzbetreiber zusätzliche Tätigkeiten und Verantwortungen vom Übertragungsnetzbetreiber übernehmen. Diese Tätigkeiten sollen ohne eine zusätzliche Kostenerstattung vom Verteilnetzbetreiber übernommen werden. Ein finanzieller Ausgleich für die notwendige Soft- und Hardware ist nur im Rahmen der Erlösobergrenze möglich. Hierbei gilt es aber, den finanziellen Aufwand im Verhältnis zu den betroffenen EEG-/ KWK-Anlagen zu betrachten. Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der Stromnetzentgeltverordnung zugestimmt. Mit den Änderungen werden Anreize in der ARegV zur Begrenzung der Engpassmanagementkosten konkretisiert und verstärkt. Die Engpassmanagementkosten enthalten die Kosten aller zur Erhaltung der Netzstabilität durchgeführten Engpassmanagement-Maßnahmen. Auf Ebene der Übertragungsnetze wird ein neues, auf die Engpassmanagementkosten wirkendes Bonus-/Malus-Modell eingeführt (Anreizinstrument). Auf Ebene der Verteilernetze soll mittelfristig durch eine im Ergebnis sachgerechtere Einordnung der Engpassmanagementkosten als volatile Kostenbestandteile der bestehende Effizienzvergleich genutzt werden, um im System der Anreizregulierung bereits angelegte Anreize zu verstärken. Aus Sicht des StGB enthält der Beschluss für die notwendigen Nettoinvestitionen richtige Ansätze wie etwa die zukünftige Berechnung der sogenannten Eigenkapital Il-Verzinsung. Jedoch bedarf es weiterer Maßnahmen, um den Netzausbau zu beschleunigen. Die Anpassungen der Netzinfrastruktur erfordern massive Investitionen in Kabel-, moderne Steuertechnik, dezentrale Speichersysteme, Trafos und Personal. Mit der ARegV-Novelle soll hierfür die erforderliche Grundlage geschaffen werden. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), welches zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, regelt die Vereinheitlichung von Umlagen bei Netzbetreibern. So wird die Förderung erneuerbarer Energien über den Bundeshaushalt finanziert, d. h. Abschaffung der EEG-Umlage zum 01. Januar 2023. Die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage werden ab 2023 künftig über das EnFG geregelt. Die Berechnung der sogenannten Eigenkapital Il-Verzinsung (Verzinsung überschießenden Eigenkapitals) wird geändert. Ab der 4. Regulierungsperiode findet dann ein gewichteter Durchschnitt aus den beiden in der Regelung des § 10 a Abs. 7 benannten Zinsreihen bzw. Umlaufrenditen Anwendung und wird im jeweiligen Basisjahr für die dazugehörige Regulierungsperiode abgelesen. Laut Bundesrat erwies sich das bisherige Vorgehen nach aktuellem Sachstand nicht mehr als zeitgemäß (Bildung eines Durchschnitts über zehn Kalenderjahre bezogen auf drei bestimmte Umlaufsrenditen), da es das unternehmerische Risiko des Netzbetriebs durch die derzeitige Mittelung der Reihe zu Unternehmensanleihen mit den bisherigen anderen beiden Reihen - in gleicher Gewichtung - nicht mehr angemessen abbilde. Die SWS Netze GmbH hat fristgerecht die Kostenanträge für das Gasnetz am 30.09.2021 und die Kostenanträge für das Stromnetz am 30.06.2022 bei der zuständigen Regulierungskammer für die 4. Regulierungsperiode (Gas 2023 - 2027; Strom 2024 - 2028) eingereicht. Die Kostenanträge sind die wirtschaftliche Grundlage für die 4. Regulierungsperiode. Der Gesellschaft liegen noch keine Bescheide vor. Auf Basis der eingereichten Kostenanträge und unter Berücksichtigung der Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung für die 4. Regulierungsperiode wurden die Erlösobergrenzen zur Verprobung der Netzentgelte berechnet. Mit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze mit Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 12.10.2021 verschlechtern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die 4. Regulierungsperiode. Die Zinssätze für Altanlagen verringern sich von 5,12 % auf 3,51 % und bei Neuanlagen von 6,91 % auf 5,07 %. Im europäischen Vergleich liegen die festgelegten Eigenkapitalzinssätze auf einem der letzten Plätze in Europa, obwohl Deutschland zu den EU-Staaten mit dem größten Ausbaupotential zählt. Um den Aufgaben zur Integration von erneuerbaren Energien zukünftig auch weiterhin gerecht zu werden, muss nach wie vor ein großer Umfang in die Energienetze investiert werden, damit die energiepolitischen Ziele wie Sektorkopplung, E-Mobilität oder Digitalisierung umgesetzt werden. Am 02.09.2016 trat im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewirtschaft das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft, das umfangreiche Vorgaben zum Einsatz von Messtechnik und zur Kommunikation der Messwerte zwischen den Marktakteuren vorgibt. Dadurch wurde der Rechtsrahmen für die Einführung intelligenter Messsysteme (iMSys) und moderner Messeinrichtungen (mMe) fixiert. Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber ab 2017 zum Einbau von iMSys und mMe in Abhängigkeit des Strombedarfes des jeweiligen Kunden. Die SWS Netze GmbH hat schon in 2019 die gesetzliche Anforderung zu den Pflichteinbaufällen (10 %) von mMe erfüllt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wurden 22.278 mMe (ca. 44 %) in den Teilnetzen Stralsund und Barth eingebaut. Der Einbau von mMe wird in den Folgejahren (3.500 Stck/a) weiter vorangetrieben. Seit der Rücknahme der Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zum verpflichtenden Rollout von intelligenten Messsystemen für Letztverbraucher (Markterklärung) durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestehen bislang keine ersetzenden Regelungen. Im Gesetzentwurf zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“, welcher durch das Bundeskabinett im Januar 2023 beschlossen wurde, wird ein neuer Rolloutfahrplan bis 2030 vorgegeben. Ab 2025 soll nach dem Gesetzentwurf der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung sein. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben das Recht auf den Einbau eines intelligenten Stromzählers. Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 03.03.2023 den Gesetzesentwurf mehrheitlich zugestimmt, so dass von einer zeitnahen Veröffentlichung des Gesetzes auszugehen ist. Die SWS Netze GmbH wird mit dem Einsatz der intelligenten Messtechnik im Juni 2024 starten. Die Umsetzung des Projektes zum Einbau intelligenter Messsysteme wird mit der GWAdriga weiter forciert. B. Geschäftsverlauf Insgesamt schloss die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2023 mit einem negativen Ergebnis nach Steuern einschließlich sonstiger Steuern und vor Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft SWS Energie GmbH in Höhe von 529,8 T€ ab. Ursache des negativen Ergebnisses nach Steuern sind im Wesentlichen die gestiegenen Aufwendungen für die vorgelagerte Netznutzung sowie ein gedämpftes Abnahmeverhalten der Endverbraucher zu benennen. Die witterungsbedingten Sparten im Strom und Gasbereich wurden zudem durch die milden Temperaturen negativ beeinflusst. Die Absatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023 war im Strom- und Gasbereich durch die warme Witterung (TN Stralsund -83 Gt ggü. Vj. TN Barth -222 Gt ggü. Vj.) sowie durch ein zurückhaltendes Abnahmeverhalten im SLP-Bereich aufgrund der gestiegenen Energiepreise beeinflusst. Am Standort des maritimen Gewerbeparks ist der Absatz nicht wie geplant eingetreten. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stromabsatz (178.042 MWh) gegenüber dem Vorjahr um 2.076 MWh gesunken. Dabei ist im RLM-Stromkundenbereich ein Zuwachs von 1.346 MWh zu verzeichnen. Im SLP-Stromkundenbereich ist der Absatz um 3.422 MWh zurückgegangen. Für die Entgeltverprobung des einheitlichen Stromnetzentgeltes in den Teilnetzen Stralsund und Barth wurde eine Gesamtjahresabsatzmenge von 186.940 MWh zugrunde gelegt. Somit ergeben sich Mindermengen in Höhe von 8.899 MWh. Der Gasabsatz des Geschäftsjahres 2023 (591.948 MWh) im Netz Stralsund und Barth ist im Vergleich zum Vorjahr witterungsbedingt sowie durch Einsparungen der Verbraucher um 8.291 MWh (RLM-Kunden +19.857 MWh, SLP-Kunden -11.566 MWh) gestiegen. In der Entgeltverprobung für das einheitliche Gasnetzentgelt in den Teilnetzen Stralsund und Barth wurde eine Gesamtjahresabsatzmenge von 759.924 MWh (erhöhter Absatz maritimer Gewerbepark) zugrunde gelegt. Somit werden im Gasbereich Mindermengen in Höhe von 167.976 MWh ausgewiesen. Aufgrund der Mindermengen und der erhöhten Kosten im vorgelagerten Netz werden sich sowohl im Strom- wie auch im Gasbereich Mindererlöse für das Geschäftsjahr 2023 einstellen, die nachgelagert zu 1/3 in den Jahren 2025 bis 2027 über die Erlösobergrenze vereinnahmt werden. Der Zubau dezentraler Stromerzeugungsanlagen hält auch im Geschäftsjahr 2023 unvermindert an. Im Teilnetz Stralsund wurden 566 Photovoltaikanlagen in Betrieb genommen. Im selben Zeitraum wurden im Teilnetz Barth 143 Photovoltaikanlagen an das Stromnetz angeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden 2.059 EEG- und KWK-Anlagen abrechnungstechnisch betreut. In 2024 werden ca. 450 Anlagen an das Stromnetz der SWS Netze GmbH angeschlossen werden. Die Entwicklung der dezentralen Erzeugungsanlagen wird bei der Netzplanung berücksichtigt. Durch die stetig steigende Anzahl von Anträgen zum Bau von EEG- und KWK-Anlagen in den Teilnetzen Stralsund und Barth hat die SWS Netze GmbH einen digitalen Workflow zum Neuanschluss und der Veränderung von EEG- und KWK-Anlagen im Unternehmen implementiert. Mit Hilfe des Programmes „JIRA“ wird der gesamte Antragsprozess über die technische Abnahme bis hin zur Abrechnungsbereitschaft im ERP-System „kVASy“ protokolliert und dokumentiert. Weitere Verbesserungen werden im Prozessablauf ständig geprüft und ggf. umgesetzt. Für die Erfassung von Balkonsolaranlagen hat die SWS Netze GmbH Mitte Dezember 2022 ein Onlineportal in Betrieb genommen, über welches diese Anlagen durch die Anlagenbetreibenden selbstständig erfasst werden können. Der Gesellschaft liegen weder ein Anhörungsschreiben noch die Bescheide für die 4.Regulierungsperiode im Gasbereich (2023-2027) und im Strombereich (2024-2028) vor. Die Salden zu den Regulierungskonten Strom und Gas wurden bis zum 31.12.2017 beschieden. Alle bescheidungsoffenen Vorgänge haben wesentlichen Einfluss auf die operative wirtschaftliche Tätigkeit der SWS Netze GmbH. Der Bescheid zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV liegt der SWS Netze GmbH für die Kostenprüfung Gas schriftlich vor. Im vereinfachten Verfahren beträgt der Effizienzwert für die 4. Regulierungs-periode 92,55 %. Gegenüber der 3. Regulierungsperiode ist der Effizienzwert um 0,91 %-Punkte gesunken. Der Rollout zum Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME) erfolgt weiterhin entsprechend unserer internen Planung. Die nachfolgende Tabelle zeigt den aktuellen IST-Stand der Einbauten zum 31.12.2023: scroll
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In den zurückliegenden Monaten wurde mit der GWAdriga GmbH die Vorbereitungen zum Einsatz der neuen SMGWA Plattform getroffen. Momentan wird die GWAdriga-SMGWA-Plattform mit dem ERP-System über gesicherte Leitungen angebunden. Ein Abschluss dieser Arbeiten erfolgte Ende Februar 2023. Funktions- und Applikationstest befinden sich in der Endphase und werden Ende Mai 2024 abgeschlossen, um in die Produktivphase zu gehen. Seit der Rücknahme der Allgemeinverfügung vom 07.02.2020 zum verpflichtenden Rollout von intelligenten Messsystemen für Letztverbraucher (Markterklärung) durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestehen bislang keine ersetzenden Regelungen. Im Gesetzentwurf zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“, welcher durch das Bundeskabinett im Januar 2023 beschlossen wurde, wird ein neuer Rolloutfahrplan bis 2030 vorgegeben. Ab 2025 soll nach dem Gesetzentwurf der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung sein. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben das Recht auf den Einbau eines intelligenten Stromzählers. Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 03.03.2023 den Gesetzesentwurf mehrheitlich zugestimmt. Energiewirtschaftliche Entwicklung Im Geschäftsjahr 2023 wurden in das Stromnetz der SWS Netze GmbH 194.400 MWh eingespeist. Davon entfielen 168.523 MWh (86,7 %) auf das Stromnetz Stralsund und 25.877 MWh (13,3 %) auf das Netz Barth. Die Einspeisung in das Stromnetz der SWS Netze GmbH ist im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4.734 MWh gestiegen. Im Gasbereich wurden 614.501 MWh (TN Stralsund 519.484 MWh; TN Barth 95.017 MWh) eingespeist. Die Stromnetzdaten sind in der nachfolgenden Tabelle im Einzelnen aufgeführt. Teilnetz Stralsund scroll
Teilnetz Barth scroll
C. Lage 1. Ertragslage Zum Bilanzstichtag werden Mindererlöse im Strom- und Gasbereich ggü. der Netzentgeltverprobung für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen, die nachgelagert in den Jahren 2025 - 2027 (Strombereich) bzw. in den Jahren 2026 - 2028 (Gasbereich) erhöhend auf die Erlösobergrenzen wirken. Die Mindererlöse im Strombereich ergeben sich aus den Differenzen der verprobten Erlösobergrenze zu den erzielten Erlösen, dem Plan-Ist-Abgleich vorgelagerte Netzkosten, zu den vermiedenen Netzentgelten, zur Auflösung der Baukostenzuschüsse und zum Kapitalkostenaufschlag. Im Gasbereich ergeben sich die Mindererlöse aus der Differenz der verprobten Erlöse zu den erzielten Erlösen, aus den Differenzen vom vorgelagerten Netz sowie zum Kapitalkostenaufschlag. Die gesamten Mindererlöse im Strombereich betragen 1.974 T€. Im Gasbereich werden Mindererlöse in Höhe von 1.102 T€ ausgewiesen, die nachgelagert (Strombereich 666 T€/a; Gasbereich 372 T€/a) erhöhend auf die Erlösobergrenzen wirken. Die Mindererlöse im Strombereich ergeben sich aus den Differenzen der verprobten Erlösobergrenze zu den erzielten Erlösen -716 T€, dem Plan-Ist-Abgleich vorgelagerte Netzkosten -1.954 T€, dem Plan-Ist-Abgleich zu den vermiedenen Netzentgelten +572 T€, dem Plan-Ist-Abgleich zur Auflösung der Baukostenzuschüsse -3 T€, dem Plan-Ist-Abgleich zum Kapitalkostenaufschlag 69 T€ und dem Plan-Ist-Abgleich zu den Redispatchkosten -75 T€. Im Gasbereich ergeben sich die Mindererlöse aus der Differenz der verprobten Erlöse zu den erzielten Erlösen -1.063 T€, aus dem Plan-Ist-Abgleich zum vorgelagerten Netz -59 T€ sowie zum Plan-Ist-Abgleich zum Kapitalkostenaufschlag 34 T€. Folgende saldierte Beträge fließen aus dem Regulierungskonto gewinnerhöhend in den Jahren 2025 bis 2027 zurück: scroll
(„+"=Mindererlöse; „-“=Mehrerlöse) Die Umsatzerlöse in Höhe von 39.140,1 T€ (Vorjahr 29.639,4 T€) weisen das regulierte Netzentgelt der Sparten Strom und Gas für die jeweiligen Netze, die Erlöse aus dem KWK- und EEG-Geschäft und die Erlöse für die modernen Messeinrichtungen aus. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Umsatzsteigerung von 9.500,7 T€ zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Rückstellungen für Mehrerlöse zum Regulierungskonto der Stromnetzsparte aus der 2. Regulierungsperiode und der Inanspruchnahme der Rückstellungen für Mehrerlöse aus den Geschäftsjahren 2019 und 2020 der Gasnetzsparte, sowie unter Berücksichtigung der Mindererlöse aus der Strom- und Gasnetzsparte, das Geschäftsjahr 2023 betreffend, betragen 20.941,5 T€ (Vorjahr 22.541,4 T€). Die ausgewiesenen Umsatzerlöse aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung im Strom- und Gasbereich werden mit 6.050,9 T€ (Vorjahr 2.019,2 T€) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 werden Umsatzerlöse zur Abrechnung von modernen Messeinrichtungen aus der Marktrolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers in Höhe von 348,6 T€ (Vorjahr 297,2 T€) ausgewiesen. Die Umsatzerlöse aus Nebengeschäften, in denen die Vergütung zum KWK- Belastungsausgleich, der EEG-Einspeisevergütung und die periodenfremden Umsatzerlöse ausgewiesen werden, erhöhten sich durch den starken Zubau von EEG-/KWK-Anlagen gegenüber dem Vorjahr um 4.690,2 T€ auf 11.088,7 T€. In den Umsatzerlösen ist die erhobene Konzessionsabgabe für die Teilnetze Stralsund und Barth in Höhe von 1.801,4 T€ (Vorjahr 1.816,6 T€) enthalten. Die Konzessionsabgabe wird von der SWS Netze GmbH direkt an die Hansestadt Stralsund gezahlt. Die Konzessionsabgabe des Teilnetzes Barth wird laut Pachtvertrag vom Netzbetreiber erhoben und an den Verpächter, die Stadtwerke Barth GmbH, für das Strom- und Gasnetz gezahlt. Für die Netze Stralsund ist ein Betrag in Höhe von 1.537,0 T€ (Vorjahr 1.563,7 T€) zu entrichten. Auf den Verpächter Stadtwerke Barth GmbH entfallen Zahlungen in Höhe von 238,2 T€ (Vorjahr 252,9 T€). Die Auflösung empfangener Ertragszuschüsse erfolgt anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens und beträgt 367,6 T€ (Vorjahr 370,9 T€). Für die periodenfremden Umsatzerlöse werden 183,2 T€ (Vorjahr 3,1 T€) ausgewiesen. In den periodenfremden Umsatzerlösen sind die Abrechnungen zu den EEG-Ausgleichsmengenlieferung, das Geschäftsjahr 2022 betreffend mit 182,2 T€ enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr von 198,2 T€ auf 84,7 T€ verringert. Maßgeblich sind dies die periodenfremden Erträge, die die Gutschriften der Schlussrechnungslegung zu den Dienstleistungsverträgen mit der SWS Energie GmbH und den Stadtwerken Barth GmbH ausweisen. Im Gesamtaufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe finden sich die Aufwendungen aus der BHKW- und EEG-Stromeinspeisung sowie der Netzaufwand der vorgelagerten Netze wieder. Die Summe dieser Aufwendungen weist einen Betrag von 25.851,3 T€ (Vorjahr 14.853,0 T€) aus. Im Bereich der Vergütung für die EEG- und KWK-Anlagen ist, durch den starken Zubau eine wesentliche Erhöhung von 4.407,7 T€ zu verzeichnen. Der Netzaufwand für das vorgelagerte Netz ist um 2.360,5 T€ auf 7.843,1 T€ gestiegen. Durch die Strompreisentwicklung am Beschaffungsmarkt haben sich die Kosten für die Stromnetzverluste im Geschäftsjahr 2023 von 333,5 T€ auf 802,1 T€ erhöht. Ein weiterer Zuwachs ist bei der Mehr- und Mindermengenabrechnung gegenüber dem Vorjahr von 4.243,1 T€ zu verzeichnen. Unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen werden die Aufwendungen aus dem Pachtvertrag, den Netzserviceverträgen und die Konzessionsabgabe verbucht. Für 2023 wird ein Betrag von 8.617,2 T€ (Vorjahr 8.072,5 T€) ausgewiesen. Die Aufwendungen aus dem Pachtvertrag beziehen sich auf das Teilnetz Barth. Mit Ausweis der Konzessionsabgabe unter der Position Aufwendungen für bezogene Leistungen folgt die SWS Netze GmbH den Auffassungen des IDW und der Abgrenzung der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB i.d.F. des BilRUG. Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund tariflicher Steigerungen um 114,0 T€ auf 1.078,4 T€ erhöht. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen im Teilnetz Stralsund haben sich aufgrund der Investitionstätigkeit auf 2.312,2 T€ (Vorjahr 2.369,3 T€) verringert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr (1.668,5 T€) um 102,7 T€ auf 1.565,8 T€ verringert. Zinserträge betragen 11,0 T€ (Vorjahr 0,0 T€). Die Höhe der Zinsaufwendungen beträgt 288,4 T€ (Vorjahr 290,9 T€) und besteht im Wesentlichen aus den Darlehenszinsen. Nach Hinzurechnung des Zinsergebnisses und der sonstigen Steuern weist die SWS Netze GmbH einen Jahresverlust in Höhe von 529,8 T€ (Vorjahr Jahresgewinn 1.581,9 T€) aus. Der Jahresverlust ist auf der Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages durch die SWS Energie GmbH mit Feststellung des Jahresabschlusses auszugleichen. 2. Finanzlage a) Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur der Gesellschaft ist ausgewogen. Die bilanzielle Eigenkapitalausstattung beträgt 9.897,3 T€ bzw. 25,15 % der Bilanzsumme. Unter Berücksichtigung von 70 % des Sonderpostens und der empfangenen Ertragszuschüsse ergibt sich eine wirtschaftliche Eigenkapitalquote von 35,63 %. Das Fremdkapital wird zum Stichtag mit 25.333,3 T€ bilanziert. Das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital beträgt 55,36 %. b) Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 ist für das Teilnetz Stralsund ein Anlagenzugang von 2.918,0 T€ zu verzeichnen. Davon wurden in das Stromnetz 1.652,4 T€ investiert. 1.152,0 T€ betreffen Investitionsmaßnahmen in das Gasnetz. Der Anlagenzugang in der Marktrolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers beträgt für 2023 113,6 T€. Die Investitionstätigkeit bezieht sich auf die Beschaffung von modernen Messeinrichtungen und in der Anschaffung einer Software zur Umsetzung von Prozessen als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Dem Anlagenzugang stehen Anlagenabgänge zu Restbuchwerten in Höhe von 22,1 T€ entgegen. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Darlehen in Höhe von 700,0 T€ bei der DKB Deutschen Kreditbank aufgenommen. Die SWS Netze GmbH als Pächter der Strom- und Gasnetze in Barth beauftragt Dritte mit den Investitionsmaßnahmen im Namen und auf Rechnung der Verpächterin Stadtwerke Barth GmbH. Der Pachtvertrag wurde zum 01.01.2020 neu abgeschlossen. Nach § 7 der Pachtverträge ist die SWS Netze GmbH berechtigt und verpflichtet, alle erforderlichen Entscheidungen zum Betrieb der Netze und der Erneuerung und Erweiterung von Anlagen zur Umsetzung des jeweils gültigen Investitionsplanes zu treffen. Der vom Aufsichtsrat bestätigte Investitionsplan für das laufende Geschäftsjahr stellt den Rahmen für das Investitionsbudget für das Teilnetz Stralsund dar. Für das Geschäftsjahr 2024 ist ein Investitionsbudget für das Strom- und Gasnetz in Höhe von 4.436,4 T€ vorgesehen. Die Refinanzierung der Investitionsmaßnahmen 2024 erfolgt über eine Darlehensaufnahme in Höhe von 4.500,0 T€. Um den Anforderungen aus der Umsetzung zur Energiewende gerecht zu werden, wird sich die zukünftige mittelfristige Investitionstätigkeit vor allem im Strombereich nicht mehr auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit begrenzen lassen. Um die Liquidität des Unternehmens zu sichern und um zukunftsorientierte und intelligente Netze zu gewährleisten ist eine mittelfristige Darlehensaufnahme unter Einhaltung einer bilanziellen Eigenkapitalquote von mindestens 25,0 % notwendig. Hierbei spielt die Stärkung des Eigenkapitales eine wesentliche Rolle. c) Liquidität Der Finanzmittelfonds hat sich gegenüber dem Vorjahr von 8.565,5 T€ um 5.628,7 T€ reduziert und beträgt nunmehr 2.936,8 T€. Die Zahlungsströme des Geschäftsjahres 2023 und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden in der Cashflow-Rechnung zusammengefasst dargestellt: scroll
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist maßgeblich durch einen geringen Abbau der Forderungen zum Bilanzstichtag gekennzeichnet. Die Verbindlichkeiten steigen durch den Ausweis von kreditorischen Debitoren um 2.048,1 T€. Die Gesellschaft ist in den Cashpool des Stadtwerke-Konzerns eingebunden, wodurch die Forderungen gegen die SWS aus dem Cashpool mit 1.505,4 T€ Bestandteil des Finanzmittelfonds sind. Die Kreditlinie der Gesellschaft im Cashpool des Stadtwerke-Konzerns betrug zum Bilanzstichtag 200 T€. Die Finanzlage ist geordnet. Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. 3. Vermögenslage Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag Anlagevermögen von 31.375,9 T€ für das Strom- und Gasnetz Stralsund aus. Das Umlaufvermögen ist maßgeblich geprägt von den Forderungen aus den Netzentgelten Strom und Gas. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich zum Bilanzstichtag um 1.220,1 T€ auf 2.389,7 T€ (Vorjahr 1.169,6 T€) erhöht. Für die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird ein Betrag in Höhe von 2.485,2 T€ (Vorjahr 1.094,5 T€) ausgewiesen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Forderungen zur Netznutzung gegen die Muttergesellschaft und den Verlustausgleich in Höhe von 529,8 T€ durch die SWS Energie GmbH und aus Forderungen zur Cash-Pool-Vereinbarung mit der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 1.647,6 T€ (Vorjahr 1.247,5 T€). Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Ausweis von debitorischen Kreditoren. Das Guthaben bei Kreditinstituten wird mit 1.431,4 T€ (Vorjahr 7.549,6 T€) ausgewiesen. Das Eigenkapital von 9.897,3 T€ (Vorjahr 9.897,3 T€) beträgt 25,2 % (Vorjahr 23,6 %) der Bilanzsumme. Die Bilanzsumme hat sich insbesondere durch den Abbau von Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 660,9 T€, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -776,8 T€ und Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen -1.030,6 T€) um 2.136,4 T€ verringert. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beträgt zum Bilanzstichtag 455,8 T€. Dafür wird ein Auflösungsbetrag in Höhe von 16,7 T€ ausgewiesen. Die empfangenen Ertrags- und Baukostenzuschüsse werden mit 5.440,2 T€ ausgewiesen. Im laufenden Geschäftsjahr 2023 ist ein Zugang in Höhe von 400,8 T€ bilanziert worden. Im Stromnetz wurden 356,1 T€ und im Gasnetz 44,7 T€ bilanziert. Demgegenüber steht ein Auflösungsbetrag in Höhe von 368,3 T€. Die sonstigen Rückstellungen werden mit einer Höhe von 1.075,8 T€ (Vorjahr 1.493,4 T€) ausgewiesen und betreffen im Wesentlichen das Regulierungskonto Gas mit einer Höhe von 751,1 T€ sowie Rückstellungen für ausstehende Gebührenbescheide der Regulierungskammer in Höhe von 131,2 T€. In den Verbindlichkeiten von 22.488,8 T€ (Vorjahr 24.625,1 T€) sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (16.975,4 T€), die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1.984,4 T€) und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (1.387,4 T€) sowie sonstige Verbindlichkeiten (2.141,6 T€) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Wesentlichen durch Tilgung um 660,9 T€ gesunken. Stichtagsbedingt verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 2.761,2 T€ auf 1.984,4 T€ sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 2.418,0 T€ auf 1.387,4 T€. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten mit 2.141,6 T€ (Vorjahr 1.809,7 T€) werden im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 77,7 T€ und die kreditorischen Debitoren (2.048,1 T€) ausgewiesen. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Die Geschäftsführung der SWS Netze GmbH beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens positiv. D. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die SWS Netze GmbH zieht für interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz, Eigenkapitalrendite und den Cashflow heran. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Rahmen der HGB-Rechnungslegung für die SWS Netze GmbH sind der Umsatz und das Ergebnis nach Steuern. Die Renditebetrachtungen beziehen sich auf das Jahresergebnis der Gesellschaft vor Verlustausgleich bzw. vor Gewinnabführung im Vorjahr. scroll
Die Unternehmenssteuerung der SWS Netze GmbH wird neben den finanziellen Kennzahlen maßgeblich durch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestimmt. Sie betreffen die Beziehungen des Unternehmens zu Lieferanten und ihren Kunden sowie zu den Mitarbeitern. Für die Gesellschaft ist die Nachhaltigkeit hinsichtlich der Arbeitnehmer- und Umweltbelange von großer Bedeutung. Hier spielt die zeitnahe Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der Marktkommunikation mit den Lieferanten eine wesentliche Rolle. Bei den Umweltschutzmaßnahmen stehen vorrangig der Schutz des Bodens und des Wassers im Mittelpunkt. Hier gilt es, durch vorbeugende Maßnahmen Ölschäden zu vermeiden. Schwerpunkte bilden hier die Sanierung und Errichtung von Rückhaltevorrichtungen für Transformatoren. Im Bereich Personal ist erklärtes Ziel der Geschäftsführung und der Gesellschaft, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert arbeiten können sowie leistungsfähig sind und bleiben. Als Reaktion auf COVID-19 wurde zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Unterstützung der Belegschaft das mobile Arbeiten von zu Hause ermöglicht. Weiterhin beruht der Erfolg des Unternehmens auf den Fähigkeiten sowie der Einsatzbereitschaft ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die SWS Netze GmbH wird auf allen betrieblichen Ebenen eine jederzeit hinreichende Zahl qualifizierter und engagierter Mitarbeiter beschäftigen und ihnen attraktive Arbeitsbedingungen und Perspektiven bieten. Gesundheits- und Arbeitsschutz sind weitere wichtige Ziele in der SWS Netze GmbH. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a.) Prognose-/Chancenbericht Die wesentliche Grundlage für den Geschäftsbetrieb der SWS Netze GmbH sind die Konzessionsverträge mit der Hansestadt Stralsund und die Dienstleistungs- und Pachtverträge mit den Unternehmen der Stadtwerke-Gruppe sowie mit der Stadtwerke Barth GmbH. Die Erlösobergrenzen im Strom- und Gasbereich sind von maßgeblicher Bedeutung für einen effektiven und erfolgreichen Betrieb der Strom- und Gasnetze. Die Bestätigung durch den BGH zur Vorgehensweise der Ermittlung zu den EK-Zinssätzen der BNetzA wird nachhaltige Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft haben. Die Kostenanträge der 4. Regulierungsperiode für das Strom- (2024 - 2028) und Gasnetz (2023 - 2027) wurden fristgerecht bei der Regulierungskammer eingereicht. Die entsprechenden Anhörungsschreiben bzw. Bescheide zu den Kostenanträgen liegen der SWS Netze GmbH nicht vor. Eine verspätete Bearbeitung und nachgelagerte Genehmigung der Erlösobergrenze Strom und Gas für die 4.Regulierungsperiode zieht ein wirtschaftliches und zahlungswirksames Risiko nach sich. Dieses Risiko kann erst mit Vorliegen der Bescheide beziffert werden. Die Anträge für das Strom- und Gasnetz zum Kapitalkostenaufschlag 2024 wurden fristgerecht zum 30.06.2023 beantragt und haben sich positiv auf die Erlösobergrenze ausgewirkt. Um eine dauerhaft stabile wirtschaftliche Grundlage zu gewährleisten, müssen Effizienzen durch weitere Optimierungen der Netzkosten gehoben werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Straffung der Prozessabläufe innerhalb und außerhalb der Netzgesellschaft. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die Mitarbeiter aus den Strom- und Gasbereichen Planung/Bau sowie den Meisterbereichen zum 01.01.2024 von der Muttergesellschaft SWS Energie GmbH per Betriebsübergang nach § 613a BGB auf die SWS Netze GmbH übergeleitet. Die SWS Netze GmbH hat die Arbeitsverträge der betreffenden Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Mit der Ausarbeitung und Umsetzung unserer neuen Investitions- und Instandhaltungsstrategie, erhalten wir nachhaltig die wirtschaftliche Grundlage der Netzinfrastruktur und sorgen gleichzeitig für einen sicheren und störungsarmen Netzbetrieb. Des Weiteren wird in 2024 ein Netzentwicklungskonzept für den Umbau und Ausbau des Mittelspannungsnetzes in der Hansestadt Stralsund erarbeitet. Dieses Netzentwicklungskonzept wird mittel-/langfristig zusätzlich zum laufenden Investitionsgeschehen umzusetzen sein. Aufgrund der Entwicklung in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2024 geht die Netzgesellschaft von einer stabilen Absatzentwicklung im Strom- und Gasnetzbereich aus. Der Trend im I. Quartal 2024 zeigt im Gasbereich eine erhöhte Gaseinspeisung von 9.688 MWh gegen- über dem Vorjahr. Im Strombereich ist ebenso eine erhöhte Einspeisung im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (+ 2.281 MWh). Dies wird sich positiv auf die Ergebnisentwicklung in 2024 auswirken. In der Absatzmenge hat der maritime Industrie- und Gewerbepark auf dem Werftgelände im Geschäftsjahr 2024 keine signifikante Größe. Der Absatz im Strom- und Gasbereich auf dem Werftgelände ist schwer einzuschätzen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Stromeinspeisung mit 52.281 MWh in beiden Teilnetzen Stralsund und Barth über dem Vorjahresniveau von 50.000 MWh. Die Gaseinspeisung in Stralsund und Barth beträgt im I. Quartal 2024 244.643 MWh (Vj. 234.954 MWh). In den seit 2017 zurückliegenden Geschäftsjahren hat die SWS Netze GmbH in der Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME) vorangetrieben. Hinzu kamen die Vorbereitungen zum verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys), welcher mit der Rücknahme der BSI-Allgemeinverfügung vom 07.02.2020 zunächst endete. Im aktuellen Gesetzentwurf zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ ist ein neuer Rolloutfahrplan zum verpflichtenden Einbau von iMSys bis 2030 mit entsprechenden Preisobergrenzen vorgesehen. Auf Basis der gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen für mMe und iMSys müssen alle notwenigen Prozesse effizient und kostensparend ausgestaltet werden, um die Wirtschaftlichkeit der Marktrolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers zu gewährleisten. Dies betrifft nicht nur den Einkauf und den Verbau der Gerätetechnik, sondern auch die softwaretechnische Anbindung und Administration der Gateways. Die SWS Netze GmbH hat im Jahr 2021 mit der MeteringSüd GmbH & Co. KG ein Smart- Meter-Gateway-Administrationsdienstleister im BPaaS-Modell vertraglich gebunden, der auf Basis einer Bosch.IO-Software-Plattform seine Leistungen angeboten hat. Auf Grund der Geschäftseinstellung der Bosch.IO-Plattform hat die MeteringSüd auf Gesellschafterbeschluss den Geschäftsbetrieb Ende 2022 eingestellt. Die Aufgaben zur Gatewayadministration wurden am 29.04.2022 durch GWAdriga GmbH & Co. KG übernommen. Im Vordergrund, der mit der GWAdriga GmbH & Co. KG bestehenden Vereinbarung, steht die wirtschaftliche Entwicklung der SWS Netze GmbH in der Marktrolle als grundzuständigen Messstellenbetreibers. Neben einem hohen Automatisierungsgrad ist zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen, netznahe Dienstleistungen (z.B. Netzsteuerung, Übertragung von Submeteringdaten) am Markt anzubieten. Alle notwendigen Prozessimplementierungen und -optimierungen werden so ausgestaltet, dass die Wertschöpfung in diesem Segment maßgeblich gesteigert werden können. Nachdem die systemseitige Anbindung der GWA-Systeme an das bestehende ERP-System vorgenommen wurde, befindet sich die SWS Netze GmbH mit den Vertragspartnern und Gerätelieferanten in der Endphase des Anbindungs- und Funktionstestes. Zum 01.06.2024 soll auf den Echtbetrieb umgeschwenkt werden. Somit kann mit dem Einbau der intelligenten Messsysteme gestartet werden. In Folge der Energiewende und der zunehmenden Anforderungen durch eine dezentrale Stromeinspeisung (insbesondere Balkonsolaranlagen und Photovoltaikanlagen) und der Entwicklung der Ladeinfrastruktur muss die SWS Netze GmbH aktiv, unter Einbeziehung von fachlich kompetenten Partnern, eine kontinuierliche und gesamtheitliche Neubewertung und Anpassung der Netzinfrastruktur vornehmen. Hierzu dient das Mittelspannungsausbaukonzept, welches die Gesellschaft mit Unterstützung der DNV Energy Systems Germany GmbH erarbeitet. Entsprechende Ergebnisse zum Ausbaukonzept werden Ende Mai 2024 vorliegen. Erste Baumaßnahmen werden somit schon in 2024 umgesetzt. Nach jetziger Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis in Höhe von ca. 1.500 T€ prognostiziert. Der Wirtschaftsplan, der unter der Annahme von normalen Rahmenbedingungen aufgestellt wurde, sieht eine Gewinnabführung in Höhe von 1.189,0 T€ vor. b.) Risikobericht Die Umsetzung der Energiewende findet im Verteilnetz statt. Die Herausforderungen, die sich aus den Vorgaben des Gesetzgebers für die SWS Netze GmbH ergeben, sind kurz- und mittelfristig umzusetzen. Der Gesetzgeber fordert eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Energieversorgung der Allgemeinheit. Zunehmend wird die elektrische Energie nicht nur im Verteilnetz verbraucht, sondern auch erzeugt. Es ist ein Anstieg der dezentralen Erzeugung und deren Volatilität im Verteilnetz der SWS Netze GmbH zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 709 Erzeugungsanlagen im Verteilnetz der SWS Netze GmbH in Betrieb genommen. Im ersten Quartal 2024 wurden 220 Anlagen über das Marktstammdatenregister angemeldet. In 2024 werden somit knapp 400 dezentrale Erzeugungsanlagen im Stromnetz der SWS Netze GmbH in Betrieb gehen. Zurzeit werden 2.059 Anlagen betreut und abgerechnet. D. h. die Energiewende schreitet zügig voran und wird durch einen breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. Die weitere Entwicklung der Energiewende wird somit durch Dezentralisierung, Digitalisierung und Autarkie bestimmt. Die Rolle und Verantwortung der Verteilnetzbetreiber verändert sich zwangsläufig. Die wachsende Komplexität des Verteilnetzes sowie die Gewährleistung der Systemstabilität des Verteilnetzes sind durch die Verteilnetzbetreiber zukünftig zu gewährleisten. Die Rolle der Verteilnetzbetreiber wird durch den Gesetzgeber wie folgt formuliert:
Weitere Anforderungen an den Betrieb eines Verteilnetzes sind ein eigenständiges Engpassmanagement sowie die Gewährleistung der Gesamtstabilität und Versorgungssicherheit. Durch die neue Rolle der Verteilnetzbetreiber im Rahmen der Umsetzung zur Energiewende ist vom Gesetzgeber festzulegen, dass die daraus resultierenden Kosten regulatorisch berücksichtigt werden. Der Beschaffungsmarkt für die wichtigsten Materialien und Leistungen der Investitionstätigkeiten in das Strom- und Gasnetz hat sich zum Ende des Geschäftsjahres entspannt. Dieser Trend setzte sich in den Anfangsmonaten 2024 fort. Um das Beschaffungsrisiko zu minimieren hat die SWS Netze GmbH einen Rahmenvertrag mit der HTI Feldtmann KG zur Belieferung von Materialien im Strom- und Gasbereich abgeschlossen. Eine gewisse Bestandslagerhaltung wurde als Unternehmen der kritischen Infrastruktur wieder eingeführt. Bei Nichterreichung der für die Kalkulation der Netznutzungsentgelte zugrunde gelegten volatilen Kosten sowie Strom- und Gasabsatzmengen können Mindererlöse entstehen, die über das Regulierungskonto erst in den Folgejahren durch Ansatz in der Erlösobergrenze ausgeglichen werden. Bedingt durch die globale und regionale Entwicklung ist ein spürbarer Anstieg der Absatzmengen in 2024 nicht zu erwarten. Mindererlöse beeinflussen nicht nur die Entwicklung des Regulierungskontos, sondern haben auch entsprechenden Einfluss auf die Liquidität des Unternehmens. Die Bundesnetzagentur hat mit dem Festlegungsverfahren „KANU 2.0“ einen weiteren Baustein im Hinblick auf die politisch geforderte Stilllegung der Erdgasverteilnetze, ohne Benennung von Alternativen, auf den Weg gebracht. Die SWS Netze GmbH übt das Wahlrecht zur Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauern für die Gasnetzinvestitionen des Jahres 2023 noch nicht aus, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle relevanten Sachverhalte feststehen. Aktuell wird von der Bundesnetzagentur die optionale Einbeziehung auch der vor 2023 aktivierten Gasversorgungsanlagen konsultiert (Festlegungsverfahren „KANU 2.0“). Mit der Einleitung des Verfahrens wird eine Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauer diskutiert, die es erlaubt, sämtliche Gasnetzanlagen bis zum Jahr 2045 vollständig kalkulatorisch abzuschreiben. Zur Diskussion stehen die beiden folgenden Modelle: Modell 1: Wahlmodell Der Netzbetreiber kann anlagenscharf zwischen der Anwendung der degressiven oder linearen Abschreibung wählen. Model 2: Korridormodell In diesem Modell wird dem Netzbetreiber sowohl ein minimaler als auch ein maximaler Abschreibungsbetrag je Anlagengruppe und Zugangsjahr initial vorgegeben. Wenn mit der noch ausstehenden Festlegung alle entscheidungsrelevanten Punkte seitens der SWS Netze GmbH bewertet werden können, wird die Geschäftsführung eine Entscheidung treffen. Zum derzeitigen Zeitpunkt entstehen keine wirtschaftlichen Nachteile durch den späteren Zeitpunkt der Ausübung eines Wahlrechtes. Die Geschäftsführung der SWS Netze GmbH ist in die Krisen- und Stabsstrukturen der Holding, der Hansestadt und des Landkreises eingebunden. Der Krisenstab hat personelle Maßnahmen, eine einheitliche Öffentlichkeitsarbeit und die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes für die jeweiligen Gesellschaften und Fachabteilungen auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen unterliegen einer ständigen Kontrolle und Aktualisierung. Eine entsprechende interne Dokumentation ist gewährleistet. Die SWS Netze GmbH hat in Anlehnung an den Leitfaden zur „Krisenvorsorge Gas“, der vom BDEW/GEODE/VKU veröffentlicht wurde, die externen Prozesse mit der ONTRAS-VNG Gastransport GmbH und der HanseGas GmbH abgestimmt. Die internen Prozessabläufe bis hin zur Umsetzung und Dokumentation des Abschaltvorganges für einzelne RLM-Kunden (nicht schützenswerte Kunden) sind definiert. Der interne Krisenstab der SWS Netze GmbH stimmte sich zeitlich bedarfsorientiert ab. In Vorbereitung auf die kommende Heizperiode wurden bis Ende September 2023 die Kommunikationsprozesse überarbeitet. Des Weiteren werden bautechnische Maßnahmen im Niederdruckgasnetz umgesetzt, die ein kontrolliertes Abschalten und Zuschalten von Netzregionen ermöglichen. Risiken in der Informationssicherheit können den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Strom- und Gasverteilnetze erheblich gefährden. Die SWS Netze GmbH als Unternehmen der kritischen Infrastruktur betreibt daher ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Bestandteil des Managementsystems ist die fortlaufende Identifizierung, Analyse, Behandlung, Dokumentation und Überwachung von Risiken in der Informationssicherheit. Die Gesellschaft ist insbesondere von folgenden Risiken betroffen:
Zur Begegnung dieser Risiken wurden folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet:
Das Liquiditätsrisiko betrachten wir vor dem Hintergrund der Effekte, die sich aus der globalen und regionalen Entwicklung der Wirtschaftsstandorte ergeben noch intensiver und beobachten und überwachen dementsprechend laufend unsere Liquidität. Um die Liquidität der SWS Netze GmbH mittelfristig zu sichern ist es notwendig das Eigenkapital der Gesellschaft zu stärken, um die Anforderungen der Energiewende (Mittelspannungsausbaukonzept) umzusetzen. Die Geschäftsführung sieht derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken.
Stralsund, 08. April 2024 Heiko Bischof, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWS Netze GmbH, Stralsund VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWS Netze GmbH, Stralsund, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWS Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der Geschäftsführung für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Schwerin, 4. Juni 2024 BRB Revision und Beratung PartG mbB Frank Lilje, Wirtschaftsprüfer Michael Napierski, Wirtschaftsprüfer Tätigkeitenabschlüsse zum 31. Dezember 2023 Erläuterungen zur Entflechtung der Tätigkeitsbereiche in der internen Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Angaben und Erläuterungen Mit Gründung der SWS Netze GmbH betrieb die Gesellschaft seit dem 01.01.2008 das Strom- und Gasverteilungsnetz der SWS Energie GmbH in der Hansestadt Stralsund und zum 01.01.2009 wurden die Strom- und Gasnetze der Stadtwerke Barth GmbH in Barth im Rahmen der Pachtlösung übernommen. Somit war die Gesellschaft erstmals im Geschäftsjahr 2009 als Netzbetreiber in Stralsund und Barth tätig. Mit Unterzeichnung und notarieller Beurkundung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2015 wurde das Strom- und Gasnetz der SWS Energie GmbH rückwirkend zum 01.01.2015 auf die SWS Netze GmbH übertragen. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist am 02. September 2016 in Kraft getreten. In Artikel 1 setzt es das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft, das umfangreiche Vorgaben für den Einsatz von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) trifft. Am 23. Juni 2017 hat die SWS Netze GmbH die Grundzuständigkeit als Messstellenbetreiber bei der BNetzA angezeigt und kommuniziert entsprechend den Marktanforderungen in der jeweiligen Marktrolle ab 01. Oktober 2017. Nach § 6b Abs. 3 EnWG bzw. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG hat der Netzbetreiber für die jeweiligen Marktrollen tätigkeitsbezogen intern jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Erstmalig wurden im Jahresabschluss 2017 die Tätigkeiten Elektrizitäts-, Gasverteilung und Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung entsprechend den Marktrollen dargestellt und ausgewiesen. Die Tätigkeitenabschlüsse zum 31. Dezember 2023 sind analog dem handelsrechtlichen Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnungen wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzen sind nach § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden nach § 275 HGB aufgestellt. Die Eigenkapitalpositionen sind im Posten „zugeordnetes Eigenkapital“ zusammengefasst. Im Unternehmen der SWS Netze GmbH wird mit dem ERP - System kVASy von der Firma SIV AG gearbeitet. Die Grundstruktur der kVASy - Software für die einzelnen Netze und die Marktrolle „Grundzuständiger Messstellenbetreiber“ bilden auf der ersten Ebene die bilanzierenden Einheiten. Geschäftsbereiche (GB) und Kostenstellen stellen die zweite und dritte Ebene dar. Bei den für das Gesamtunternehmen geführten Konten werden alle Buchungen mit geschäftsbereichsbezogenen Kontierungen versehen, die es jederzeit ermöglichen, eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsbereichen über die Kostenrechnung vorzunehmen. Das Anlagevermögen des Strom- und Gasnetzes wird über separate Geschäftsbereiche bilanziert. Für die Marktrolle „Grundzuständiger Messstellenbetreiber“ wurden die buchhalterischen Voraussetzungen zum 01. Januar 2017 im ERP-System umgesetzt, um die gesetzlichen Anforderungen der Entflechtung darzustellen. Die Marktkommunikation in den Marktrollen erfolgte ab 01. Oktober 2017. Die Kostenerfassung erfolgt über eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Unternehmensbereichen nach § 6b EnWG. Soweit möglich wurden auch die Kosten der gemeinsamen Funktionsbereiche „Elektrizitäts- und Gasverteilung“ des Unternehmens sachgerecht durch eine Vorabverteilung direkt zugeordnet. Alle übrigen Aufwendungen des Geschäftsjahres, die nicht direkt den auszuweisenden Tätigkeiten zugeordnet werden konnten, wurden für die Netze Stralsund über den Geschäftsbereich 400 und für die Netze Barth über den Geschäftsbereich 401 erfasst. Die so erfassten Kosten der netzübergreifenden Tätigkeit der Geschäftsbereiche 400 und 401 wurden auf die Geschäftsbereiche der zu erstellenden Tätigkeitenabschlüsse nach § 6b EnWG anhand von Umlageschlüsseln sachgerecht verteilt. Im Wesentlichen wird die netzübergreifende Tätigkeit direkt zugeordnet. Die Kostenerfassung zur Marktrolle „Grundzuständiger Messstellenbetreiber“ erfolgt separat und direkt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung werden zu diesem Zweck die Jahresabschlussdaten aus dem Buchhaltungs- und Kostenrechnungssystem kVASy verwendet und in eine separate Kalkulationstabelle übernommen. Nach den hier hinterlegten Schlüsseln werden die nicht direkt zugeordneten Werte auf die Netze der Tätigkeitsabschlüsse verteilt. Das Ergebnis aus direkt zugeordneten und umgelegten bzw. verteilten Beträgen wird aufgrund händischer Erfassung in das Tabellenkalkulationssystem Excel als Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der jeweiligen Tätigkeit gezeigt. Die vorgenommenen Verteilungen sind aufgrund der verschiedenen EDV-Programme und Bearbeitungsstufen sehr komplex. Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen werden eingehalten. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitenabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden einheitlich ausgeübt. Soweit folgend nicht gesondert auszuweisen, wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses verwiesen. Zuordnungsregeln Tätigkeitenbilanzen Das Anlagevermögen des Strom- und Gasnetzes sowie des „Grundzuständigen Messstellenbetreiber“ in der Hansestadt Stralsund wird direkt über die Geschäftsbereiche GB 413 (Stromnetz), GB 423 (Gasnetz) und GB 450 (gMsbG) bilanziert. Vorräte werden in den jeweiligen Tätigkeiten nicht ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden den Geschäftsbereichen der Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die Umsätze aus den jeweiligen Netzen (Spartenumsatzschlüssel) bildeten die Verteilungsgrundlage für den ausgewiesenen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der die allgemeinen Funktionsbereiche der Teilnetze (GB 400, GB 401) betraf. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden nach dem Spartenumsatzschlüssel auf das Strom- und Gasnetz verteilt. Das Eigenkapital wird als Residualgröße nach der direkten Zuordnung der Rückstellungen, Verbindlichkeiten und im passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzten Bau- und Ertragszuschüsse, die direkt den Netzen und in der Folge den Tätigkeiten zugeordnet werden, auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Sie umfassen die Salden zu den Regulierungskonten Gas und Strom für die Geschäftsjahre bis 2023. Die Rückstellungen für Arbeitnehmeransprüche werden beiden Tätigkeitsbereichen hälftig zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden soweit möglich direkt zugeordnet. Die Aufteilung der nicht direkt zugeordneten Verbindlichkeiten erfolgt über einen direkten Verteilungsschlüssel und nach dem Spartenumsatzschlüssel auf das Strom- und Gasnetz. Tätigkeitengewinn- und Verlustrechnungen Die direkte Zuordnung der spartenbezogenen Umsatzerlöse für die Strom- und Gasnetze Stralsund und Barth sowie die des „Grundzuständigen Messstellenbetreibers“ erfolgt über die Nebenbuchhaltung „Verbrauchsabrechnung“ des ERP-Systems kVASy. Nach den Vorgaben der GPKE, der GabiGas und des Interimmodells (Marktkommunikation gMsb) erfolgt der elektronische Rechnungsversand mit den Strom- und Gaslieferanten per INVOIC bzw. erhalten Anschlussnehmer die Rechnung direkt über die modernen Messeinrichtungen. Eindeutig zuordenbare sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwendungen, Personalaufwendungen, sonstige betrieblichen Aufwendungen sowie sonstige Steuern werden direkt zugeordnet. Nicht direkt zuordenbare Erträge und Aufwendungen werden unter Zuhilfenahme folgender Schlüssel auf die Sparten verteilt:
Die Posten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurden soweit möglich direkt zugeordnet bzw. nach dem Verhältnis der Spartenumsätze auf die Tätigkeiten verteilt. Zusätzliche Angaben Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen verteilen sich wie folgt: scroll
Stralsund, den 08. April 2024 Heiko Bischof, Geschäftsführer Darstellung der Bilanz nach § 6b Abs. 3 EnWGAktiva scroll
Passiva ( EK als Residualgröße ) scroll
Aktiva scroll
Passiva ( EK als Residualgröße ) scroll
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 6b Abs. 3 EnWGscroll
scroll
Anlagenspiegel 2023 Elektrizitätsversorgungscroll
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Anlagenspiegel 2023 Gasverteilungscroll
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Anlagenspiegel 2023 Tätigkeiten außerhalbscroll
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SWS Netze GmbH - Ergänzende Angaben gemäß § 6 Abs. 6 EnWG Dienstleistungsverträge verbundene Unternehmen scroll
Darstellung der Bilanz nach § 6b Abs. 3 EnWGAktiva scroll
Passiva ( EK als Residualgröße ) scroll
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 6b Abs. 3 EnWGscroll
Anlagenspiegel 2023 Elektrizitätsversorgungscroll
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scroll
Anlagenspiegel 2023 Gasverteilungscroll
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scroll
Rückstellungsspiegel per 31.12.2023 Stromnetz scroll
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Rückstellungsspiegel per 31.12.2023 Gasnetz scroll
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Rückstellungsspiegel per 31.12.2023 sonstige scroll
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