Concept
Restaurant GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
202.362,00 |
207.443,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.421,00 |
45.489,00 |
| II.
Sachanlagen |
159.941,00 |
161.954,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
878.688,98 |
766.043,99 |
| I.
Vorräte |
36.414,30 |
30.746,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
816.837,34 |
711.424,91 |
| III.
Wertpapiere |
15.649,01 |
15.393,53 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.788,33 |
8.479,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.692,75 |
13.908,85 |
| Aktiva |
1.098.743,73 |
987.395,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
468.103,34 |
418.753,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
605.640,39 |
542.116,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
291.156,41 |
295.579,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
314.483,98 |
246.536,74 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.526,00 |
| Summe
Passiva |
1.098.743,73 |
987.395,84 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Concept Restaurant GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die innerhalb eines Jahres fälligen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit Restlaufzeiten
über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit einem
fristadäquaten Marktzins.
Die sonstigen Wertpapiere werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit dies geboten und
zulässig ist, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis abgeschrieben.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR -,-- .
Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
612.144,60 (Vorjahr: EUR 610.344,60).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 314.483,98 (Vorjahr EUR 246.536,74).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 51.
sonstige Berichtsbestandteile
gez.. Reiner Froitzheim
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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