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Kloster
Lehnin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.148,00 |
10.002,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.148,00 |
10.002,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.968,07 |
38.173,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.947,84 |
25.700,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.000,00 |
8.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.020,23 |
12.473,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
140,00 |
109,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.256,07 |
48.284,93 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.756,79 |
5.464,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.250,00 |
-11.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.750,00 |
13.750,00 |
| II.
Verlustvortrag |
8.285,65 |
51.833,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.292,44 |
43.548,17 |
| B.
Rückstellungen |
11.734,15 |
4.028,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.765,13 |
38.791,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.897,13 |
37.137,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.256,07 |
48.284,93 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode
ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der
Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten
abgezogen.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und
minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs
am Abschlussstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in
fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag
bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am
Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit
der Folge eines niedrigeren und bei
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der
Folge eines höheren Stichtagswerts.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
|
Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
|
22.947,87
|
8.000,00
|
25.700,72
|
8.000,00
|
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und den sonstigen Vermögensgegenständen werden
Forderungen gegen Gesellschafter von 8.000,00 €
ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine
Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Jahresabschlusskosten und betriebliche Steuern.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit
bis
1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit
bis
1 Jahr
|
Verbindlichkeiten
|
12.765,13
|
8.897,13
|
40.157,13
|
38.503,13
|
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von €
0,00 ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Wolfgang Franke.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Ausschüttungssperre
Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8
HGB besteht nicht.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Kloster Lehnin
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Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2013 festgestellt.
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