Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 2448
Eingetragen
18.4.1985
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der Firma Kiwall u. Schürmann GmbH u. Co oHG, Altenberge, sowie deren Vertretung. Die Beteiligung an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes (Einzelhandel mit Lebensmitteln und non-food) kann die Gesellschafterversammlung (§ 7) durch Beschluß mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmen gestatten.

Historie

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Management

NameRolle
Wilfried Kiwall
seit 29.7.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kiwall GmbH

Altenberge

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 150.000,00 150.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
94.274,68 322.672,74
II. Wertpapiere 76.685,43 89.850,03
III. Guthaben bei Kreditinstituten 289.494,86 86.763,32
460.454,97 499.286,09
610.454,97 649.286,09

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Bilanzgewinn 41.413,11 186.148,22
- davon Gewinnvortrag:
€ 186.148 / € 53.018
92.542,30 237.277,41
B. Rückstellungen 420.601,00 319.474,59
C. Verbindlichkeiten 97.311,67 92.534,09
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr: € 97.312 / € 92.534
- davon gegenüber Gesellschaftern:
€ 95.605 / € 89.084
610.454,97 649.286,09

Anhang 2010

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach teilweiser Verwendung des Ergebnisses.

Erträge aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind bereits in den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, verrechnet.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Bewertung erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.

Die Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 5,15% p. a. auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2005 G. Der Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2010 bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Rentenanpassungen sind mit 2% p. a. eingerechnet.

Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der zuvor genannten Rückstellung auf der Grundlage des § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wurde die Heubeck-Richttafel 2005 G unter Heranziehung eines Zinssatzes von 6% verwandt.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 240.029,00 €. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Die Zuführung wird auf 3 Jahre verteilt in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den "Außerordentlichen Aufwendungen" gezeigt.

In diesem Zusammenhang wurde von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund der sich ergebenden Steuerentlastung nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der anderen Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter angemessener und ausreichender Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen ebenfalls nicht.

Alleiniger Geschäftsführer war im Berichtsjahr der Kaufmann Wilfried Kiwall, Lünen.

An die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr ein Darlehn in Form eines Kontokorrentkredites gewährt, das sich wie folgt entwickelt hat:

Stand am 01.01.2010: 7.781,89 €, Zugänge: 269.619,34 €, Abgänge: -133.075,00 €, Stand am 31.12.2010: 144.326,23 €.

Der Zinssatz betrug 7% p. a.

Altenberge, den ....................

....................................

(Wilfried Kiwall)

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 12. September 2011 festgestellt.

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