W. Kiwall GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit Flachglas
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilfried Kiwall seit 29.7.2003 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kiwall GmbHAltenbergeJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Passiva
Anhang 2010Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach teilweiser Verwendung des Ergebnisses. Erträge aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind bereits in den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, verrechnet. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Bewertung erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Die Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 5,15% p. a. auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2005 G. Der Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2010 bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Rentenanpassungen sind mit 2% p. a. eingerechnet. Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der zuvor genannten Rückstellung auf der Grundlage des § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wurde die Heubeck-Richttafel 2005 G unter Heranziehung eines Zinssatzes von 6% verwandt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 240.029,00 €. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Die Zuführung wird auf 3 Jahre verteilt in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den "Außerordentlichen Aufwendungen" gezeigt. In diesem Zusammenhang wurde von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund der sich ergebenden Steuerentlastung nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung der anderen Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter angemessener und ausreichender Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen ebenfalls nicht. Alleiniger Geschäftsführer war im Berichtsjahr der Kaufmann Wilfried Kiwall, Lünen. An die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr ein Darlehn in Form eines Kontokorrentkredites gewährt, das sich wie folgt entwickelt hat: Stand am 01.01.2010: 7.781,89 €, Zugänge: 269.619,34 €, Abgänge: -133.075,00 €, Stand am 31.12.2010: 144.326,23 €. Der Zinssatz betrug 7% p. a. Altenberge, den .................... .................................... (Wilfried Kiwall) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 12. September 2011 festgestellt. |
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