TKO GmbH
Thomas Kleine Obsthandelsgesellschaft mbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.548,00 |
50.725,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
66.546,00 |
50.723,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
97.955,69 |
68.050,46 |
| I.
Vorräte |
3.800,00 |
3.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.086,85 |
5.581,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85.068,84 |
58.569,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
897,52 |
1.905,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
165.401,21 |
120.681,01 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.674,55 |
66.152,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
40.552,16 |
22.711,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
41.522,39 |
17.840,77 |
| B.
Rückstellungen |
32.215,02 |
12.776,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.511,64 |
41.752,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
165.401,21 |
120.681,01 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der TKO GmbH wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter
Beachtung der ergänzenden Regelungen für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB
erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHBG
können die durch das BilMoG geänderten
Vorschriften vorzeitig in den Geschäftsjahren
angewandt werden, die nach dem 01.01.2009 beginnen.
Gemäß Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB sind die
durch das BilMoG geänderten Vorschriften erstmals auf
Jahresabschlüsse für das nach dem 31.12.2009
beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach BilMoG zum 30.06.2010 wurden die niedrigeren
Wertansätze, die auf Abschreibungen nach § 253
Abs. 3 Satz 3, § 253 Abs. 4 HGB oder nach §§
254, 279 Abs. 2 HGB in der bis zum 28.05.2009 geltenden
Fassung beruhen, beibehalten und fortgeführt (Art. 67
Abs. 4 Satz 1 EGHGB).
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre
unterstellt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,00 € wurden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartenden Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive
latente Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
Die Forderungen gegenüber dem
Geschäftsführer betragen 4.703,75 Euro.
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von
41.522,39 Euro in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Die Differenzen beruhen auf der Auflösung eines
Investitionsabzugsbetrages gem. § 7 g EStG in
Höhe von Euro 12.800,00 aufgrund Anschaffung eines
Wirtschaftsgutes. Darüber hinaus wurden
Sonderabschreibungen in Höhe von 20 % der
Anschaffungskosten gemäß § 7 g EStG in
Anspruch genommen.
Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend
einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen in Höhe von Euro 5.093,00
neu gebildet.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten
latente Steuern in Höhe von Euro 4.724,00.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
25.511,64 (Vorjahr: Euro 27.562,30.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Sicherungsübereignung gesichert sind,
beträgt Euro 0,00.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Thomas Arndt, Hagen, geführt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen wie im
Vorjahr weder Forderungen noch Verbindlichkeiten.
Unterschrift der Geschäftsführung
Menden, den 16. Februar 2012
Thomas Arndt
|
-
Geschäftsführer-
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
|