JP
MediaService GmbH
Bad
Rappenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
532,00 |
711,25 |
| I.
Sachanlagen |
532,00 |
711,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.921,67 |
16.889,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.521,32 |
7.599,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.400,35 |
9.290,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.453,67 |
17.600,78 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.950,09 |
11.859,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.500,00 |
-11.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.500,00 |
13.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.640,84 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.090,93 |
-1.640,84 |
| B.
Rückstellungen |
3.721,31 |
2.988,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.782,27 |
2.753,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.453,67 |
17.600,78 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die JP MediaService GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2011 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG)aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Die gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften lassen
es zu, bestimmte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung wahlweise gesondert beim
betreffenden Posten oder im Anhang zu machen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
B.
Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
2.
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 150
Euro nicht übersteigen. Für geringwertige
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, mehr als 150 Euro und bis zu 1.000 Euro
betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne
des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der
jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre
gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut
vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der
Sammelposten nicht vermindert.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigungvon 1% auf
die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Kapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Für zukünftige Aufwendungen aus der
Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher
Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen
wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des
jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter
Berücksichtigung der voraussichtlich im
Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse,
gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen
für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche
Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren und
voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von
2 % p.a. zugrunde gelegt. Der Teil der
Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt,
die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden
Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
kleine Kapitalgesellschaften sind von der Abgrenzung
der latenten Steuern nach § 274 a Nr. 5 HGB
befreit, als auch von der Angabepflicht der Berechnung der
latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB
i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB.
C.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist vorstehend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2011
auf insgesamt 6.782 Euro (Vj. 2.753 Euro).
D.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zur Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde bis zum
31.12.2011 von Herrn Jan-Ansgar Peter ausgeübt.
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 1.424,00
Euro (Vj. 1.424,00 Euro).
Firma
JP MediaService GmbH
Bad Rappenau, den 19.11.2012
Jan-Ansgar Peter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2012 festgestellt.
|