Conen Furniture GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Büromöbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 2.03% | |
| 2.03% | |
| 1.63% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Hareld GmbHEigenbeteiligung | 0.52% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Conen Produkte GmbH (vormals: cor MO GmbH)Morbach-GonzerathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben Mit notariell beurkundetem Gesellschafterbeschluss vom 25. Februar 2019 wurde der Name der Gesellschaft in Conen Produkte GmbH geändert. Die Conen Produkte GmbH hat ihren Sitz in Morbach-Gonzerath. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 44489 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige zeitanteilige Abschreibungen, bewertet. Der sich aus dem Erwerb eines Geschäftsbetriebes ergebende Unterschiedsbetrag nach § 246 Abs.1 Satz 4 HGB wurde immateriellen Vermögensgegenstanden zugeordnet und aktiviert. Die Abschreibung dieser immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt entsprechend DRS 23,114 ff über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 bis 15 Jahren. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert von bis zu 250,00 EUR werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert von über 250,00 EUR bis zu 800,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für Vorräte werden die Werte mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren (gleitende Durchschnittsbewertung) unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel werden zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages bemessen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sich aus der Bewertung des im Berichtsjahr erfolgten Erwerbs eines Geschäftsbetriebes ergebenden passiven latenten Steuern werden entsprechend der Nutzungsdauer der erworbenen Vermögensgegenstände aufgelöst. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt (vgl. Anlage zum Anhang). Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenstände haben Kautionen i.H.v. TEUR 11 eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Möbelwerke Niesky GmbH (TEUR 100) und die Conen Real Estate GmbH (TEUR 23) sowie Forderungen aus der Verlustübernahme gegenüber der Conen Holding GmbH (TEUR 5.515). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält zum 31. Dezember 2019 ein Disagio von insgesamt TEUR 560. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus dem Unternehmenskauf (TEUR 27.187) und haben eine Laufzeit von vier Jahren. Die entsprechenden Zinsverbindlichkeiten (TEUR 318) haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber der Möbelwerke Niesky GmbH (TEUR 38) und der Conen Holding GmbH aus dem Unternehmenskauf (TEUR 6.912) sowie auch aus der laufenden Finanzierung (TEUR 350) und aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 376). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten für Löhne und Gehälter und aus zwei langfristigen Verpflichtungen, die aus dem Unternehmenskauf resultieren, zusammen. IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse sowie gestellte Sicherheiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 27.186 sind gesichert durch: - Grundschulden auf den im Eigentum der Möbelwerk Niesky GmbH und Conen Real Estate GmbH stehenden Grundbesitz - Verpfändungen von Vorräten der Conen Produkte GmbH und Möbelwerk Niesky GmbH - Verpfändung von Forderungen der Conen Holding GmbH, Conen Real Estate GmbH, Möbelwerk Niesky GmbH und mertus. 510 GmbH - Kontoverpfändungen der Conen Holding GmbH, Conen Produkte GmbH, Conen Real Estate GmbH, Möbelwerk Niesky GmbH und mertus. 510 GmbH - Verpfändung von Beteiligungen der Conen Produkte GmbH, Conen Real Estate GmbH, Möbelwerk Niesky GmbH und mertus. 510 GmbH - Gesamtschuldnerische Haftung der Conen Produkte GmbH erfolgt durch erstrangige Garantie der Möbelwerke Niesky, Conen Holding und mertus. 510 GmbH Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige, nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen bestehen aus KFZ-Leasingverträgen sowie dem Mietvertrag mit der Conen Real Estate GmbH. Aus den Leasingverträgen entstehen für die Jahre 2020 bis 2022 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 78. Der Mietvertrag mit der Conen Real Estate GmbH für die Produktions-, Büro- und Lagerflächen (TEUR 39 monatlich) wurde zum 12. Februar 2019 geschlossen und ist nicht terminiert. Beschäftigte Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 130 Mitarbeiter beschäftigt. Organe Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Achim Theodor Wilhelm Mansen. Die in § 285 Nr. 9 HGB verlangten Angaben zu den Gesamtbezügen unterbleiben wegen § 286 Abs. 4 HGB. Mutterunternehmen Das Mutterunternehmen der Conen Produkte GmbH, Morbach-Gonzerath, ist seit dem 21. Dezember 2018 die Conen Holding GmbH, Morbach-Gonzerath (vormals: mertus 384. GmbH, Frankfurt am Main). Über die Gesellschafterin gehört unsere Gesellschaft zum Konzern der Conen Holding GmbH, Morbach-Gonzerath, die den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Conen Holding GmbH, Morbach-Gonzerath einbezogen. Der Konzernabschluss der Conen Holding GmbH wird im Bundesanzeiger offengelegt. Mit dem Vertrag vom 17. Juni 2019 und Gesellschafterbeschluss vom 17. Juni 2019 wurde mit der mertus 384. GmbH (jetzt: Conen Holding GmbH) als herrschendem Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Eintragung im Handelsregister ist am 26. Juni 2019 erfolgt. V. Nachtrag Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 (sog. "Corona-Virus") wurde am 11. März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Mitarbeiter und den laufenden Geschäftsbetrieb ein. Aufgrund der ausgerufenen Corona-Pandemie hat die Firma Conen Produkte GmbH erweiterte Hygienemaßnahmen eingeführt. Fahrer, Transportunternehmer und sonstige Besucher werden nach telefonischer Anmeldung am Eingang empfangen. Des Weiteren wurde "Home-Office" eingeführt, soweit umsetzbar. Hygieneartikel (Mundschutz und Desinfektionsmittel) wurden allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Das erste Quartal 2020 konnte stabil abgeschlossen werden, der Umsatz lag über Budget. Das Unternehmen befindet sich in guten wirtschaftlichen Verhältnissen und konnte den Personalstamm halten. Ab Ende des ersten Quartals ist der Auftragseingang sukzessive gesunken und im Mai wurde mit Kurzarbeit begonnen. Zu den Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf und die Planung für das Folgejahr ist davon auszugehen, dass die wirtschaftliche Lage erheblich beeinflusst wird. Morbach-Gonzerath, den 29. Mai 2020 Conen Produkte GmbH Achim Theodor Wilhelm Mansen Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Conen Produkte GmbH (vormals: cor Mo GmbH), Morbach-Gonzerath Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Conen Produkte GmbH (vormals: cor Mo GmbH), Morbach-Gonzerath - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Düsseldorf, den 29. Mai 2020 Baker Tilly GmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaft(Düsseldorf)
Der Jahresabschluss wurde am 20. August 2020 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Herstellung von Büromöbeln
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen