Fliesen Schill GmbHLiquidiert
67240 Bobenheim-Roxheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedrich Wilhelm Schill seit 12.1.2010 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fliesen Schill GmbHBobenheim-RoxheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 22.12.2009BILANZ
ANHANGErläuterung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 1. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 2. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von über 150,00 Euro aber kleiner als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird jährlich mit je Einfünftel aufgelöst. 3. Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. 5. Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 25,00 Euro übersteigt. 6. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 7. Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 8. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresfehlbetrages.
B) Sonstige Angaben
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