ATG Entertainment GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Lienemann seit 15.5.2026 | Geschäftsführer |
Björn Siecken seit 6.5.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
The Ambassador Theatre Group Limited | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BB Entertainment Holding GmbHDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis 31 März 20211. Grundlagen der Gesellschaft Die BB Entertainment Holding-Gruppe (BBEH) ist eine der großen Veranstalter und Produzenten von Live-Entertainment in Deutschland. Sie gehört zur Ambassador Theatre Group (ATG), die neben Deutschland ihre Schwerpunkte in UK und USA hat. In Deutschland agiert die BBEH insbesondere aus der Mehr-BB Entertainment Gruppe und der BB Promotions-Gruppe heraus. Die Mehr-BB Entertainment ist insbesondere in der Durchführung von Musicalveranstaltungen, der Vermietung von Theatern sowie dem Vertrieb und der Vermarktung von Eintrittskarten für Veranstaltungen aller Art tätig. Mehr-BB Entertainment führt über ihre Tochtergesellschaften u.a. die Erfolgsproduktion "Harry Potter und das verwunschene Kind" sowie das Musical "Starlight Express" auf, betreibt insbesondere den "Musical-Dome" in Köln, das "Capitol-Theater" in Düsseldorf, den "Admiralspalast" in Berlin und das "Mehr! Theater am Großmarkt" in Hamburg. Die BB Promotion konzentriert sich v.a. auf die Organisation von Tourneen für Premier- Produktionen und entwickelt neue Shows, Bühnenstoffe und innovative Entertainment-Konzepte für den deutschen und internationalen Markt. Dazu zählen unter anderem die erfolgreichen Tourneen von CATS, BILLY ELLIOT, DIRTY DANCING, WEST SIDE STORY, Richard O'Briens ROCKY HORROR SHOW, CHICAGO, MISS SAIGON, CARMEN LA CUBANA und STOMP. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Die deutsche Wirtschaft ist nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009; der stetige Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt wurde nach 14 Jahren beendet. 1 Im Jahr 2020 ging das Bruttoinlandsprodukt um 5,0 % zurück. Die deutsche Wirtschaft kämpfte sich nach dieser ersten schnellen Erholung allmählich weiter aus der Krise. Die Wirtschaftsleistung vor der Krise dürfte jedoch erst zur Mitte des Jahres 2022 wieder erreicht werden. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin maßgeblich vom Pandemieverlauf und von den Maßnahmen zur Eindämmung beeinflusst. 2
1 Quelle:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/01/PD21_020_811.html
Der Konjunktureinbruch und die pandemiebedingten Einschränkungen haben den Arbeitsmarkt massiv getroffen; die Erwerbstätigkeit hat im zweiten Quartal 2020 stark abgenommen. Dabei wurden durch umfangreiche Nutzung von Kurzarbeit großflächige Massenentlassungen vermieden. 3 Unter den umsatzstärksten Branchen in Deutschland belegt die Veranstaltungsbranche Platz 6. 4 Im Jahr 2017 setzte der Live-Entertainment-Markt mit ca. € 5,0 Mrd. 31,5 % mehr um als im Jahr 2013 (€ 3,8 Mrd.). Der Musik-Veranstaltungsmarkt generierte mit € 3,7 Mrd. (2013: € 2,7 Mrd.) den Großteil des Umsatzes. Treiber der Umsatzerhöhung waren dabei höhere Ticketpreise und eine höhere Besuchshäufigkeit. Aktuell ist noch nicht klar abzusehen, ab wann Veranstaltungen der BBEH Gruppe in ihrem üblichen Rahmen wieder dauerhaft durchführbar sind; auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung sieht die allgemeine weitere wirtschaftliche Entwicklung von erheblicher Unsicherheit geprägt. Zwar belebte sich die Wirtschaft im Frühjahr 2021 in Deutschland bei steigenden Impfzahlen zusehends, die weitere Entwicklung der Öffnungsschritte gilt es jedoch abzuwarten. Chancen für eine bessere Entwicklung liegen in einer weiteren Bereitstellung und Verbreitung bestehender sowie der Entwicklung weiterer geeigneter Impfstoffe oder wirksamer Medikamente gegen das Virus. 2.2 Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2020/2021 war gravierend von den behördlich angeordneten Theaterschließungen beeinflusst: Seit dem 12. März 2020 (letzter Spieltag vor der pandemiebedingten Schließung) waren unsere Theater - mit nur kleinen Unterbrechungen - nahezu über das gesamte Geschäftsjahr geschlossen. Entsprechend konnten wir im Geschäftsjahr bis auf kleinere Randaktivitäten kaum Umsatzerlöse erzielen. Neben dem generellen Stopp war für uns die mehrmalige Verschiebung der ursprünglich für März 2020 geplanten Premiere unserer Produktion "Harry Potter und das verwunschene Kind" besonders gravierend, schließlich waren unsere Vorbereitungen für die Präsentation der Produktion bereits vollständig abgeschlossen. 2.3 Ertragslage Der Konzernverlust beträgt rd. € 15,9 Mio. und entsprach insoweit unseren Erwartungen. Dabei konnten öffentliche Unterstützungsmaßnahmen die operativen Verluste (Leerstände) nicht vollständig ausgleichen. Personalanpassungsmaßnahmen sowie Kurzarbeit haben den Personalaufwand vermindert. Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Markt- und Ergebnissituation hat sich die Geschäftsführung im Wesentlichen darauf konzentriert, die Kosten möglichst weitreichend zu minimieren, um bis zur erneuten Betriebsaufnahme den Schaden so gering als möglich zu halten. Diese Maßnahmen, zu denen auch diverse Personalanpassungen vor allem in Hamburg, Düsseldorf und Köln in den von uns betriebenen Theatern im Bereich der Servicekräfte (Vorderhaus, geringfügig Beschäftigte) gehörten, waren auf Grund der nicht greifenden Kurzarbeitergelder für geringfügig Beschäftigte unvermeidbar. Es wurde mit allen Lieferanten und Vermietern sowie Dienstleistern entsprechende Gespräche aufgenommen, um die Verluste wo möglich zu minimieren. Im Ergebnis ist es dem Management hierdurch gelungen, die "Cash Burn Rate" auf einem verkraftbaren Level zu halten.
3 BMWi - Die wirtschaftliche Lage in Deutschland
im Juni 2020
Darüber hinaus wurde ein Großteil der Belegschaften in den Theatern und ein Teil in den Verwaltungen in Kurzarbeit geschickt, da keinerlei Betrieb von Veranstaltungen möglich war. Mitarbeiter*innen in den Verwaltungen sowie der Ticketingorganisation und des Tourneegeschäftes waren mit den entsprechenden Aufgaben der Rückabwicklung von Tickets und Kundenanfragen sowie den laufenden Umbuchungen unserer Tourneeveranstaltungen beschäftigt. Diese Arbeiten wurden größtenteils durch mobiles Arbeiten von zu Hause aus sichergestellt. Entsprechende Infrastruktur, wo nicht vorhanden, wurde durch unsere IT-Abteilung kurzfristig zur Verfügung gestellt. Die Art der Zusammenarbeit hat sich dadurch wesentlich geändert; im Nachgang kann man sagen, dass das Arbeiten im "Remote" die Bewältigung der Krise erst ermöglicht hat. Darüber hinaus wurde eine Task Force aus internen und externen Kräften eingerichtet, die sich mit der Antragsstellung für öffentliche Mittel aus den unterschiedlichen Hilfs- und Unterstützungsfonds beschäftigte. Durch die konzentrierte Zusammenarbeit konnten wir diverse Anträge stellen, um aus den öffentlichen Hilfs- und Unterstützungsfonds Mittelzuflüsse zu erhalten, die entsprechend im Jahresabschluss positiv als Erträge dargestellt sind und zur Liquiditätssicherung beigetragen haben. Alle diese Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der Muttergesellschaft ATG in London durchgeführt. 2.4 Finanzlage Der Konzernverlust wurde insbesondere durch eine Ausweitung des Konzern-Cash-Poolings und durch Unterstützungsmaßnahmen des ATG-Konzerns finanziell aufgefangen. Dem Fremdkapital von rd. € 107 Mio. stehen Vermögenswerte - v.a. in die Vorproduktionsinvestitionen aber auch in die Firmenwerte der laufenden Produktionen - gegenüber. Alle Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der Muttergesellschaft ATG in London durchgeführt. Dies ermöglichte eine kontinuierliche sichere Cash-Planung, da die Muttergesellschaft auf unsere jeweilige Anforderung hin die entsprechenden finanziellen Mittel in ausreichender Größenordnung zur Verfügung gestellt hat. 2.5 Vermögenslage Der Konzernabschluss zum 31. März 2021 wird auf der Aktivseite bestimmt durch das Anlagevermögen (€ 93,1 Mio.), insbesondere aus dem Mehr! Theater am Großmarkt in Hamburg und dem Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung. Darüber hinaus wird der EK-Fehlbetrag in Höhe von € 6,3 Mio. ausgewiesen. Die Passivseite bestimmen die Finanzierungsmaßnahmen der Muttergesellschaft (€ 51,7 Mio.) sowie die vorverkauften Ticketerlöse (€ 50,1 Mio.). Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital von € 6,3 Mio. aus. 2.6 Investitionen Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden nur geringfügige Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von insgesamt € 3,4 Mio. getätigt. 2.7 Personal- und Sozialbereich In der Mehr-BB-Entertainment-Gruppe waren zum Jahresende 507 (412 "Full-Time-Equivalent"; Vorjahr: 965 bzw. 606 "Full-Time-Equivalent") Personen beschäftigt. Die Reduzierung der Mitarbeiterzahl ist begründet durch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund der Covid-19-Pandemie, im Wesentlichen im Bereich der Vorderhäuser mit hauptsächlich geringfügig Beschäftigten (Minijobbern) und Werkstudenten. Im März 2021 bezogen 379 Mitarbeiter Kurzarbeitergeld (März 2020: 301, wegen Anrechnung von Urlaub und Überstunden wurde hier noch nicht für alle Berechtigten KUG berechnet). Es wird ein kooperativer Führungsstil gelebt. Damit wird eine hohe Motivation der Mitarbeiter erreicht. Kommunikationsfähigkeit, Eigenverantwortung und positive Arbeitsatmosphäre sind für die Mehr! Entertainment-Gruppe Werte, die in besonderer Weise gefördert werden. Dabei wird nicht nur Wert auf Weiterbildung im Rahmen fachlicher Qualifikation gelegt. Kommunikationsförderung, Persönlichkeitsentwicklung und interkultureller Austausch sind wesentliche Elemente der Personalentwicklung. Auf Grund des großen Anteils der Mitarbeiter, die von Kurzarbeit betroffen waren, wurden durch die Geschäftsführung Video-Informationsveranstaltungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um die Belegschaft auf dem Laufenden zu halten über die Entwicklung im Allgemeinen, sowie unsere Planungen bzgl. einer möglichen Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Besonderen. Es wurde ein sehr transparenter und kooperativer Führungsstil gelebt inklusive der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Untersagung des Spielbetriebes. Damit wurde eine hohe Motivation der Mitarbeiter erreicht trotz der außergewöhnlichen Situation und den damit einhergehenden ökonomischen Verwerfungen innerhalb der BBEH als auch den persönlichen schmerzhaften Konsequenzen innerhalb unserer Belegschaft und unseres Managements. Die Mitarbeiter die mit den Aufgaben der Rückabwicklung, Neubuchungen und Umbuchungen von Veranstaltungstickets aus unserem Tourneegeschäft sowie der Produktion Harry Potter und Starlight Express betreut waren haben außergewöhnliche Leistungen erbracht und die Prozesse nach anfänglichen Schwierigkeiten sehr gut in den Griff bekommen. Die Arbeitsbelastung dieser Mitarbeiter war hoch und die Aufgaben sehr anspruchsvoll. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Für das Geschäftsjahr 2021/2022 haben wir die Wiederaufnahme des Spielbetriebes erwartet und dies ist auch für alle Bereiche zum Tragen gekommen. Ob und inwieweit zukünftig Einschränkungen durch das Land bzw. den Bund unseren Spielbetrieb betreffend Auswirkungen haben, war zur damaligen Zeit und ist auch heute noch nicht absehbar. Unsere Vorausbuchungen in den Produktionen Harry Potter in Hamburg sowie Starlight Express in Bochum sind auf einem niedrigen, aber stabilen Niveau geblieben. Die Gutscheine die unseren Kunden als Ersatz für ausgefallen und verschobene Vorstellungen zur Verfügung gestellt wurden, sind ebenfalls eine gute Grundlage für die zukünftige Aufnahme des Spielbetriebes, um ausreichend Zuschauer für unsere Produktionen zu erreichen. Durch die gesetzliche Regelung, dass Gutscheine unter gewissen Voraussetzungen bis zu einem bestimmten Datum nicht an Kunden ausgezahlt werden mussten, haben dem Unternehmen entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestanden, die zur allgemeinen Stabilisierung beigetragen haben. Da wir bereits sehr fortgeschritten im Jahr 2021/2022 sind, kann man an dieser Stelle sagen, dass unsere Maßnahmen weitestgehend gefruchtet haben sowie unsere Prognosen zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich eingetroffen sind. Der Spielbetrieb wurde mittlerweile in allen Theatern wieder aufgenommen, die ersten Monate des Geschäftsjahres 2021/2022 sind auf einem guten unseren Erwartungen entsprechendem Niveau. Was bleibt, sind die Unsicherheiten bezgl. Corona sowie der anderen politischen und ökonomischen Entwicklungen die zurzeit die Besucher*innen unserer Theater und Produktionen beschäftigt. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 erwarten wir Umsatzerlöse von € 173,9 Mio. und einen Konzern-EBITDA € 24,3 Mio. Nach dem aktuellen Monatsbericht für Juni 2022 liegen die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis auf Planniveau. Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen, insbesondere die grundsätzliche Möglichkeit wieder dauerhaft Shows mit einer genügend großen Zuschauerkapazität durchführen zu können, ist ein wesentlicher Faktor für die künftige Entwicklung der Gruppe die Auslastung unserer Theater. Hier spielt v.a. die Auslastung unserer Lizenzproduktionen, Harry Potter und Starlight Express mit einer direkten Auswirkung auf die Ertragslage und die verfügbare Liquidität eine große Rolle. In diesem Zusammenhang kommt eine besondere Bedeutung unserer nächsten Lizenzproduktion, Moulin Rouge, in Köln zu. Hier investiert die BBEH rd. € 21 Mio., die Premiere ist für den 6. November 2022 geplant. Wie bereits in den Vorjahren, beeinflussen mittlerweile eine Vielzahl von Einzelproduktionen und Stadttheater- sowie Tourneetheater-Produktionen den Markt. Bei begrenzter Nachfrage führt diese Konstellation zu einem deutlich verstärkten Wettbewerb und erheblichen finanziellen Risiken. Vor diesem Hintergrund wird die BBEH-Gruppe auch künftig eigene Spielstätten an externe Produktionsgesellschaften vermieten und als Spielstättenbetreiber im Markt fungieren. Dies soll eine fundierte Umsatz- und Ertragslage sichern und das unternehmerische Risiko minimieren. Unsere Spielstätten sind im Geschäftsjahr 2021/2022 bisher im Rahmen der Theatervermietung plangemäß ausgelastet, weitere Vermietungsanfragen liegen vor. Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Verluste und der damit zusammenhängenden bilanziellen Überschuldung hat die Sicherstellung der benötigten Liquidität einen hohen Stellenwert. Dabei kommt der fortgesetzten Unterstützung durch unsere Gesellschafterin eine wesentliche Bedeutung zu. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss nach der die ATG hinsichtlich ihrer Forderung von rd. 51,7 Mio. einen qualifizierten Rangrücktritt ausgesprochen hat. Die derzeitigen Finanzmittel versetzen die BBEH-Gruppe in die Lage, in einem unverändert schwierigen Markt- und Wettbewerbsumfeld das Unternehmen im Rahmen unserer positiven Fortbestehensprognose weiter fortzuführen. Wir gehen daher nach derzeitigem Erkenntnisstand davon aus, dass die Finanzierung für die kommenden zwölf Monate und darüber hinaus gesichert ist. Aufgrund unserer Einschätzung sind wir der Überzeugung, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes keine Sachverhalte bestehen, die den Fortbestand der Gesellschaft unmittelbar gefährden. 4. Risikomanagement Die Fähigkeit, Risiken frühzeitig erkennen und effizient steuern zu können, entspricht dem Verständnis von wertorientierter Unternehmensführung. Das Risikomanagement-System ist integraler Bestandteil unserer Planungs-, Controlling- und Berichterstattungssysteme. Das Risikomanagement wird im Rahmen eines regelmäßigen Controllings der Tochterunternehmen durchgeführt, zum einen, um die Sicherung der Liquidität der Mehr! Entertainment GmbH und ihrer Tochterunternehmen zu gewährleisten, und zum anderen, um wertmindernde Vorgänge in den Tochterunternehmen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden oder zumindest frühzeitig zu verringern. Insgesamt sehen wir uns für die Herausforderungen der kommenden Jahre gut vorbereitet und sehen der weiteren Entwicklung mit Zuversicht entgegen.
Düsseldorf, den 18. Juli 2022 BB Entertainment Holding GmbH Die Geschäftsführung Maik Klokow Ralf Kokemüller Michael Cowper Lynas Adam Lee Kenwright ShanMae Teo Konzernbilanz zum 31. März 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis 31. März 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis 31. März 2021I. Allgemeine Erläuterungen Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. März 2021 der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86738 eingetragen ist, wurde in entsprechender Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches gemäß § 264 ff. HGB und § 290 ff. HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt worden. Insbesondere vor dem Hintergrund der andauernden Verlustsituation und der bilanziellen Überschuldung ergeben sich bestandsgefährdende Risiken. Auf den Lagebericht Abschnitt .... wird verwiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Gegenüber dem Vorjahr haben die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich keine Veränderungen erfahren. Konzernabschlussstichtag Der Konzernabschlussstichtag 31. März 2021 entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, und aller einbezogenen Tochterunternehmen. Der Konzernabschluss umfasst folglich den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss zum 31. März 2021 werden 10 Tochterunternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss umfasst neben der Muttergesellschaft, der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, die folgenden inländischen Tochterunternehmen, die aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden:
Das 100 %ige Tochterunternehmen Sundance Productions Inc., New York/USA (Eigenkapital T€ 707, Jahresfehlbetrag T€ 13), wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da es für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist (§ 296 Abs. 2 HGB). Das Tochterunternehmen Musical-Dome Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Köln, wurde rückwirkend zum 1. April 2020 auf die Mehr-BB Theater GmbH, Hamburg, verschmolzen. Das Tochterunternehmen Dirty Dancing Tournee Produktions GmbH & Co. KG, Düsseldorf, wurde zum 30. September 2020 durch Anwachsung auf die Dirty Dancing Gastspiel Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, verschmolzen. Das Tochterunternehmen Dirty Dancing Gastspiel Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, wurde danach rückwirkend zum 1. April 2020 auf die Mehr-BB Entertainment GmbH, Düsseldorf, verschmolzen. Das Tochterunternehmen Bodyguard GmbH & Co. KG, Mannheim, wurde zum 1. Dezember 2020 durch Anwachsung auf die Mehr-BB Entertainment GmbH, Düsseldorf, verschmolzen. Ferner wurde das Tochterunternehmen Bodyguard Verwaltung GmbH, Mannheim, rückwirkend zum 1. April 2020 auf die Mehr-BB Entertainment GmbH, Düsseldorf, verschmolzen. Das Tochterunternehmen Mehr-BB Entertainment, Düsseldorf, ist mit 49,8 % an der A.S.S. Concerts & Promotions GmbH, Hamburg (per 31. Dezember 2020: Eigenkapital - T€ 324, Jahresüberschuss T€ 83), und mit 50,0 % an der ISM Show AG, Zürich/Schweiz (per 31. Dezember 2020: Eigenkapital - T€ 708, Jahresfehlbetrag T€ 556), beteiligt. Beide Beteiligungen wurden nicht als assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (§ 311 Abs. 2 HGB). II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Herstellungskosten (Vorproduktionskosten) für Musicalproduktionen werden als selbst geschaffene Werte des Anlagevermögens aktiviert und über die geplante Aufführungsdauer linear abgeschrieben. Soweit erforderlich, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden, soweit ihre Nutzung zeitlich beschränkt ist, grundsätzlich über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren linear pro rata temporis abgeschrieben. Soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich aufgelaufener Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Der Abschreibungszeitraum wird entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegt. Soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten ausgewiesen. Die Bewertung der Vorräte ist zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten erfolgt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, abzüglich notwendiger Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Der der Bewertung zugrunde liegende Rechnungszinssatz von 2,23 % wurde den von der Deutschen Bundesbank gemäß den Vorschriften der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 25. November 2009 ermittelten und veröffentlichten Zinsinformationen für durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen zehn Geschäftsjahren entnommen. Der Unterschiedsbetrag bei Verwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt T€ 161. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. Nach Maßgabe der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 HGB wurde eine pauschale Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Gehalts- und Rentensteigerungen wurden mi 0,0 % zugrunde gelegt. Der zum beizulegenden Zeitwert (= Anschaffungskosten) bewertete Aktivwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen: T€ 1.468) wurde mit den Pensionsrückstellungen (T€ 1.583) verrechnet, soweit der Aktivwert des Deckungsvermögens über den Pensionsrückstellungen liegt wurde der Betrag auf der Aktivseite der Bilanz als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen (T€ 27). Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen (T€ 34) wurden mit Erträgen aus dem Deckungsvermögen (T€ 39) verrechnet. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Künftige Kosten- und Preissteigerungen wurden bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt. Bei der Berechnung von Abfindungsverpflichtungen wurde die voraussichtliche Restlaufzeit eines Musicals mit vier Jahren angesetzt. Bei der Berechnung von Rückbauverpflichtungen wurde die Grundmietzeit der Mietverträge zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite enthält Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. 2. Konsolidierungsgrundsätze a) Kapitalkonsolidierung Im Konzernabschluss wurde der Jahresabschluss der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, mit den Jahresabschlüssen der zum Konsolidierungskreis gehörenden Tochterunternehmen zusammengefasst. An die Stelle der dem Mutterunternehmen bzw. den Tochterunternehmen gehörenden Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen treten dabei deren Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung) wurde der Wertansatz der Anteile an den Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des jeweiligen Tochterunternehmens zum 1. April 2020 verrechnet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Buchwertmethode gem. § 301 Abs. 1 HGB, die bei allen Stufen der Konsolidierung angewendet wurde. Soweit der Wertansatz der Anteile an den Tochterunternehmen über dem jeweiligen Anteil am anteiligen Eigenkapital liegt, ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung, der in der Bilanz als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen wird. Aus der Folgekonsolidierung der Starlight Express GmbH, Bochum, ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag von T€ 10, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und im Geschäftsjahr 2020/2021 über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben wurde. Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer nachträglichen Kaufpreiszahlung. Die aktiven Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung betragen zum 1. April 2020 T€ 54.061 und sind in der Konzernbilanz als Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen. Die Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte von T€ 10.814 erfolgte im Geschäftsjahr 2020/2021 planmäßig verteilt auf die Geschäftsjahre, in denen sie voraussichtlich genutzt werden können. Die Nutzungsdauern liegen bei fünf Jahren und richten sich grundsätzlich nach der voraussichtlichen Bestandsdauer der Musicalproduktionen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung betragen zum 31. März 2021 T€ 43.257. Soweit der Wertansatz der Anteile an den Tochterunternehmen unter dem jeweiligen Anteil am anteiligen Eigenkapital liegt, ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. Die passiven Unterschiedsbeträge von insgesamt T€ 8.734 wurden unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen, da sie aus den Gewinnthesaurierungen der Tochterunternehmen zwischen Erwerbszeitpunkt und Erstkonsolidierungszeitpunkt (1. April 2020) resultieren. b) Schuldenkonsolidierung Gegenseitige Forderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend § 303 HGB aufgerechnet. c) Aufwands- und Ertragskonsolidierung In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind die Umsatzerlöse und andere Erträge aus Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen der Empfänger der Leistungen verrechnet worden (§ 305 HGB). d) Zwischenergebniseliminierung Die Eliminierung von Zwischenergebnissen wird grundsätzlich auf Vorratsbestände und Anlagevermögen durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2020/2021 war keine Zwischenergebniseliminierung vorzunehmen. e) Latente Steuern Aus Konsolidierungsbuchungen resultierten keine latenten Steuern. Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ergeben sich im Wesentlichen aus zeitlichen Differenzen zwischen dem Ansatz im Handels- und Steuerrecht bei den Rückstellungen für Pensions-, Abfindungs- und Abbauverpflichtungen und aus steuerlichen Verlustvorträgen aktive latente Steuern. Aus der Gesamtdifferenzenbetrachtung ergeben sich somit ausschließlich aktive latente Steuern. Die Bewertung der Differenzen erfolgt mit einem Steuersatz von 32 %. Vom Wahlrecht, primäre aktive latente Steuern zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur Konzernbilanz und zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zu diesem Anhang. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag von T€ 18.810. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Abfindungsverpflichtungen und Rückbauverpflichtungen. 5. Verbindlichkeiten
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betreffen vereinnahmte Kartengelder und Vorverkaufsgebühren für von der Gesellschaft und von fremden Dritten noch durchzuführenden Veranstaltungen. Ferner sind hier vorausbezahlte Entgelte eines Exclusivdistributors enthalten, die mit zukünftigen Vorverkaufsgebühren verrechnet werden. 6. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus Inlandsumsätzen der Veranstaltungsbranche. 7. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind mit T€ 1.402 periodenfremde Erträge enthalten, davon im Wesentlichen mit T€ 765 aus der Auflösung von Rückstellungen sowie mit T€ 547 aus der Herabsetzung bzw. Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit T€ 17.085 außergewöhnliche Erträge aus staatlichen November- und Dezember-Corona-Hilfen und Überbrückungshilfe III und mit T€ 4.297 aus Versicherungserstattungen aus Showausfallversicherungen. 8. Personalaufwand Erträge aus der Erstattung von im Geschäftsjahr 2020/2021 gezahltem Kurzarbeitergeld einschließlich Sozialabgaben von insgesamt T€ 9.605 wurden mit den Personalaufwand verrechnet. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von T€ 250, davon T€ 99 aus Verlusten aus Anlagenabgängen. IV. Sonstige Angaben 1. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte sowie Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Miet- und Leasingverpflichtungen im Wesentlichen für Theater-Gebäude und Betriebsvorrichtungen mit einem Gesamtbetrag von € 24,4 Mio. Von den gesamten Miet- und Leasingverpflichtungen betreffen € 4,8 Mio. das Geschäftsjahr 2021/2022, € 14,3 Mio. die Geschäftsjahre 2022/2023 bis 2025/2026 und € 5,3 Mio. die Geschäftsjahre 2026/2027 bis 2044/2045. Die Leasing- und Mietgeschäfte dienen der Verbesserung der Liquiditätssituation und der Eigenkapitalquote. Dies sind auch die wesentlichen Vorteile des Geschäfts. Risiken bestehen in der Bindung an den Leasinggeber bzw. Vermieter über die vertraglich festgelegte Mindestdauer. 2. Geschäfte mit nahestehenden Personen Ein Tochterunternehmen der ATG-Gruppe hat dem Mutterunternehmen ein verzinsliches Darlehen gewährt, dass zum Bilanzstichtag (einschließlich Zinsen) mit T€ 51.067 valutiert. Die Darlehenszinsen betrugen im Geschäftsjahr 2020/2021 T€ 1.406. Ein nicht in den Konsolidierungskreis einbezogenes Tochterunternehmen hat einem Tochterunternehmen ein verzinsliches Darlehen gewährt, das zum Bilanzstichtag (einschließlich Zinsen) mit T€ 622 valutiert. Die Darlehenszinsen betrugen im Geschäftsjahr 2020/2021 T€ 21. Ein Tochterunternehmen hat einem Beteiligungsunternehmen ein mit 0,5 % verzinsliches, ungesichertes Darlehen von T€ 378 gewährt. 3. Honorare und Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Das Abschlussprüferhonorar setzt sich für das Geschäftsjahr 2020/2021 mit € 0,2 Mio. ausschließlich aus Abschlussprüferleistungen (einschließlich Auslagen) zusammen. 4. Befreiungen gem. § 264 Abs. 3 HGB Die folgenden in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen nehmen die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:
5. Anzahl der Arbeitnehmer Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 2021:
6. Mitglieder der Geschäftsführung des Mutterunternehmens Zu Geschäftsführern des Mutterunternehmens waren im Geschäftsjahr 2020/2021 bestellt:
Bei den Gesamtbezügen der Geschäftsführung des Mutterunternehmens macht die Gesellschaft von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 7. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschafterin (Mutterunternehmen) der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, ist die ATG Entertainment Limited, Woking,/Großbritannien. 8. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht) Die noch anhaltende Corona-Krise hatte gravierende Auswirkungen auf die Veranstaltungsbranche. Am 3. Oktober 2021 konnten jedoch die Aufführungen unserer Produktion "Starlight Express" wieder aufgenommen werden. Am 5. Dezember 2021 feierte unsere große neue Produktion "Harry Potter und das verwunschene Kind" in Hamburg Premiere und läuft seitdem kontinuierlich. Aus dem derzeitigen Ukraine-Krieg erwarten wir unmittelbar keine gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen, wenn auch die weitere Entwicklung der Konsumbereitschaft unseres Publikums schlecht abschätzbar sind.
Düsseldorf, den 18. Juli 2022 BB Entertainment Holding GmbH Geschäftsführung Maik Klokow Ralf Kokemüller Michael Cowper Lynas Adam Lee Kenwright ShanMae Teo Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis 31. März 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BB Entertainment Holding GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe I. im Anhang sowie auf die Angaben unter 3. des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft bilanziell überschuldet ist. Wie im Anhang I. und Lagebericht 3. dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 18. Juli 2022 FIDARIS
GmbH
Stephan Lindermann, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Mertens, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder der Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis 31. März 2021
Der Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich flüssige Mittel. Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. März 2021
Zusätzliche Angaben zur Offenlegung Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendungsbeschluss In der Gesellschafterversammlung vom 20. Juli 2022 wurde der Konzernabschluss gebilligt. Das Ergebnis der Muttergesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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