Maler Zahn
GmbH
Gommern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.649,07 |
49.677,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.072,00 |
48.155,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.576,07 |
1.521,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
133.380,21 |
108.280,69 |
| I.
Vorräte |
9.546,36 |
23.662,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.608,37 |
73.068,71 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.993,49 |
2.233,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
76.225,48 |
11.549,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.002,67 |
1.869,05 |
| Aktiva |
173.031,95 |
159.826,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.270,19 |
13.701,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
115.600,00 |
115.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
95.178,42 |
63.033,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.848,61 |
-38.864,97 |
| B.
Rückstellungen |
14.814,70 |
22.844,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.947,06 |
123.280,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
55.844,73 |
116.916,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
45.102,33 |
6.364,71 |
| Passiva |
173.031,95 |
159.826,79 |
Anhang zur
Bilanz
Allgemeine Angaben
Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
für die Firma Maler Zahn GmbH
mit Sitz in Brauhausstraße 24, 39245 Gommern
geführt beim Registergericht in Stendal
eingetragen beim HR unter HRB 1027
wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er
besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt (§ 275 HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft ist zur Offenlegung nach § 325
HGB verpflichtet. Hierbei ist der Mindestnachweis nach
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zu erfüllen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
mit Erläuterungen zur Bilanz
Maßgebend für die Erstellung dieses
Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum
Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
sind zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Nach
separater Prüfung schätzte die
Geschäftsführung die betriebsindividuelle
Nutzungsdauer der WG üblicherweise analog den
branchengebundenen als auch den nicht branchenspezifischen
AfA-Tabellen ein. Soweit degressive Abschreibung
vorgenommen wurde, erfolgt eine Umstellung auf lineare AfA
sobald diese zu höheren Werten führte.
Zugänge des Anlagevermögens wurden Im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung
grundsätzlich zeitanteilig pro rata temporis ab dem
Zugangsmonat abgeschrieben.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden,
soweit nicht im Anlagevermögen unter Sammelposten
ausgewiesen, im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.
Falls vorhanden, dann wurden selbst produzierte
unfertige und fertige Erzeugnisse mit den
Herstellungskosten angesetzt. Dabei erfolgt die Bewertung
nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB und teilweise i. V. m.
Wahlbestandteile I nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB.
Vorratsgegenstände, die überdurchschnittlich
lange im Lager waren oder nicht mehr entsprechend in der
Produktion verwendet werden können, wurden abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Abwertung
Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht
erforderlich. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos
ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus
dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von 0,5 %
gebildet worden.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 100.947,06
EUR (Vorjahr 123.280,71 EUR).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit mit mehr als einem Jahr beträgt 45.102,33
EUR (Vorjahr 6.364,71 EUR).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0
EUR (Vorjahr 0 EUR).
Von den Verbindlichkeiten sind 0 EUR durch
Sicherungsübereignung von Vorräten/an Maschinen
besichert.
Latente Steuern
Steuerlatenzen wurden nicht ausgewiesen. Hier wurde
die Befreiung für kleine Kapitalgesellschaften nach
§ 274a Nr. 4 HGB in Anspruch genommen.
Langfristige Verträge über Objekte
größeren Ausmaßes
Es besteht eine Betriebsaufspaltung. Die Dauer ist
unbestimmt. Die Pacht für das abgelaufene
Geschäftsjahr betrug 13.028,05 EUR.
Darlehen/Verbindlichkeiten/Forderungen an
Gesellschafter
Es besteht ein Gesellschafterverrechnungskonto in
Höhe von 3.993,49 EUR Forderung (Vorjahr 2.233,48 EUR
Forderung), dieses wurde mit 1,5 % verzinst.
Arbeitnehmeranzahl
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 11,0 (Vorjahr 11,0) Arbeitnehmer.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Andi Zahn
gez. Andi Zahn
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2024
festgestellt.
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