FB
Consulting GmbH
Erftstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.979,89 |
12.858,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1.216,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.287,00 |
11.219,00 |
| III.
Finanzanlagen |
691,89 |
423,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.311,44 |
27.749,18 |
| I.
Vorräte |
7.908,58 |
6.487,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.520,01 |
16.839,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
882,85 |
4.422,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
495,73 |
70,15 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
5.485,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.787,06 |
46.163,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.379,70 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
27.934,65 |
56.639,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.714,35 |
25.554,42 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
5.485,24 |
| B.
Rückstellungen |
40,00 |
40,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.367,36 |
46.123,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.787,06 |
46.163,38 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 ist nach geltenden Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuch (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB in der Fassung des BilMoG
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft, da die nachstehenden
Schwellenwerte nicht erreicht bzw. überschritten
werden:
Bilanzsumme: 4.484.000,00
Euro
Umsatzerlöse:
9.680.000,00 Euro
Arbeitnehmer:
weniger als 50
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der FB Consulting GmbH wurde auf
der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen (verusracht durch die Vorschriften des
BilMoG) vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßige Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
vollständig abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet bzw.
fortgeführt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Nach Auskunft der
Geschäftsführung war eine weitere Risikovorsorge
(bspw. für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften, Inanspruchnahme aus der gesetzlichen
Gewährleistung oder einer vertraglichen Garantie sowie
aus unterlassener Instandhaltung) nicht erforderlich. Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet bzw.
fortgeführt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht geändert.
Eine Ausnahme besteht hinsichtlich des Ausweises des
Geschäfts- oder Firmenwertes und des steuerlichen
Kapitalunterschiedes vEK. Dieser wurde im Berichtsjahr
außerordentlich abgeschrieben.
Planmäßige Verteilung des Geschäfts- und
Firmenwertes
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde bei Anschaffung aktiviert. Die
planmäßige Verteilung des aktivierten
Wertes wurde auf 15 Jahre festgelegt. Im Zuge der
Neubewertung des erworbenen Geschäfts- oder
Firmenwertes durch die Vorschriften des BilMoG wurde eine
außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Feststellung des Vorjahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde im Rahmen
der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2010 festgestellt.
Dem Geschäftsführer wurde Entlastung
erteilt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt die
folgende Ergebnisverwendung vor:
Das Jahresergebnis beträgt Euro 5.714,35.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Ergebnisvortrages von Euro -27.934,65 ergibt sich ein
Betrag von Euro -22.220,30, der zu verwenden ist. Auf neue
Rechnung werden Euro -22.220,30 vorgetragen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt: Geschäftsführer: Lothar
Funk, Diplom-Informatiker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2011 festgestellt.
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