Dani-Frucht GmbHLiquidiert

Tulpenstraße 1, 77694 Kehl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 371681
Eingetragen
4.2.2000
Branche
Großhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnEinzelhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Die Vermittlung von und der Handel mit frischem Obst und Gemüse.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Danielle Specht
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Danielle Specht
Tulpenstr. 1, 77694 Kehl
12.500 €
50.00%
Tulpenstr. 1, 77694 Kehl
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dani-Frucht GmbH

Kehl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

AKTIVSEITE

Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 505,00 575,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 72.920,84 62.313,91
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr €
- davon gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 (3) GmbHG €
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.985,37 29.220,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 264,00 1.314,00
92.675,21 93.423,79

PASSIVSEITE

Vorjahr
A. Kapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
- nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 11.653,11 13.346,89 13.346,89
II. Gewinnvortrag 69.871,23 70.422,08
III. Jahresfehlbetrag - 1.642,59 81.575,53 - 550,85
B. Rückstellungen 7.750,00 7.750,00
C. Verbindlichkeiten 3.349,68 2.455,67
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.349,68
- davon aus Steuern 2.329,88
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00
92.675,21 93.423,79

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Dani-Frucht GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB, für die die Angaben im Sinne des § 285 HGB (Sonstige Pflichtangaben) gem. § 288 HGB in erleichterter Form zu machen sind. Sie unterliegt nicht der Prüfungspflicht gem. § 316 HGB, ist jedoch gem. § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Bei den nachstehenden Angaben wird von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des HGB sowie den steuerrechtlichen Bestimmungen und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

AKTIVSEITE

a) Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Im Falle der degressiven Abschreibung erfolgt der Wechsel zur linearen Abschreibung, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt.

Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel nicht fortgeführt.

Für selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten € 150,00 jedoch nicht € 1.000,00 übersteigen, muss steuerlich seit 2008 ein Sammelposten gem. § 6 (2a) EStG gebildet werden. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst.

Weitere, nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommene Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.

Abschreibungen nach § 254 HGB wurden nur insoweit vorgenommen werden, als das Steuerrecht ihre Anerkennung bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung davon abhängig macht, daß sie sich aus der Bilanz ergeben (§ 279 Abs. 2 HGB).

Wertaufholungen bzw. Zuschreibungen nach § 280 HGB waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.

b) Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden - mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 KStG - zum Nennwert angesetzt.

Das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 KStG wird zum Barwert per 31.12.2011 ausgewiesen.

PASSIVSEITE

a) Rückstellungen

Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

b) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

III. Angaben zur Bilanz

Anschaffungs-Herstellungskosten
Zugang Abgang *
Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstatt. 10.730,14 0,00
Abschreibungen kumuliert
(des Geschäftsjahres)
Stand zum 31.12.2013
Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstatt. 10.155,14 70,00 505,00

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen keine.

IV. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Danielle Specht.

Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Offenburg, 21. Januar 2015

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