EM4TEC GmbH
79mTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Danielle Specht | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dani-Frucht GmbHKehlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVSEITE
AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Firma Dani-Frucht GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB, für die die Angaben im Sinne des § 285 HGB (Sonstige Pflichtangaben) gem. § 288 HGB in erleichterter Form zu machen sind. Sie unterliegt nicht der Prüfungspflicht gem. § 316 HGB, ist jedoch gem. § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Bei den nachstehenden Angaben wird von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des HGB sowie den steuerrechtlichen Bestimmungen und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. AKTIVSEITE a) Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Im Falle der degressiven Abschreibung erfolgt der Wechsel zur linearen Abschreibung, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel nicht fortgeführt. Für selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten € 150,00 jedoch nicht € 1.000,00 übersteigen, muss steuerlich seit 2008 ein Sammelposten gem. § 6 (2a) EStG gebildet werden. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst. Weitere, nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommene Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Abschreibungen nach § 254 HGB wurden nur insoweit vorgenommen werden, als das Steuerrecht ihre Anerkennung bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung davon abhängig macht, daß sie sich aus der Bilanz ergeben (§ 279 Abs. 2 HGB). Wertaufholungen bzw. Zuschreibungen nach § 280 HGB waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. b) Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden - mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 KStG - zum Nennwert angesetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 KStG wird zum Barwert per 31.12.2011 ausgewiesen. PASSIVSEITE a) Rückstellungen Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. b) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. III. Angaben zur Bilanz
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen keine. IV. Sonstige AngabenAlleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Danielle Specht. Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Offenburg, 21. Januar 2015 |
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