RWE Trading Services GmbHLiquidiert

RWE-Platz 6, 45141 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 18328
Eingetragen
9.2.2005
Branche
Effekten- und WarenterminhandelAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
Gegenstand
Als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG, die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG und der Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG und als Bankgeschäft das Finanzkommissionsgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG. Diese Finanzdienstleistungen und das Bankgeschäft beschränken sich auf Derivate, deren Preis unmittelbar oder mittelbar von dem Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen oder sonstigen nicht unmittelbar finanzmarktbezogenen Basiswerten gemäß Anhang 1 Abschnitt C Nr. 10 der Richtlinie 2004/39/EG abhängt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Prokura
Prokura
Dominic Dr. Janßen
seit 30.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
RWE AktiengesellschaftEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
RWE Supply & Trading GmbH
Germany
730.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RWE Trading Services GmbH i.L.

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2024

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1 Liquidation

Die RWE Trading Services GmbH i.L. (RWETS) befindet sich seit der zum 6. Januar 2025 im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung durch die Alleingesellschafterin RWE Supply & Trading GmbH (RWEST) beschlossenen Auflösung in geordneter Abwicklung. Aufgrund dieser Tatsache wird der Abschluss unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt. Im Rahmen der Abwicklung wurden per 15. Januar 2025 alle mit externen Kunden bestehenden Verträge glattgestellt bzw. auf die RWEST übertragen sowie interne Transaktionen glattgestellt. Zudem sollen alle Verbindlichkeiten beglichen werden, damit das am Ende der Auflösung verbleibende Reinvermögen an die Gesellschafterin gemäß ihrer Beteiligung verteilt werden kann.

1.2 Geschäftsmodell

Die RWETS verstand sich als Dienstleister für die RWE-Gruppe im Bereich aufsichtspflichtiger Finanzinstrumente und deckte durch ein gezieltes Angebot von Finanzdienstleistungen die Nachfrage nach finanziellen Absicherungsmöglichkeiten im Energiesektor. Damit ergänzte die RWETS die Handelsaktivitäten des RWE-Konzerns im regulierten Bereich und erschloss zusätzliche Ergebnispotenziale. Das Angebot beinhaltete hierbei insbesondere Swaps und Optionen, die sich auf Strom, Kohle, Gas oder Rohöl bezogen.

RWETS war organisatorisch wie strategisch eng mit der unmittelbaren Mutter RWEST verbunden. Über RWEST ist RWETS in den Organkreis und das Berichtswesen der RWE AG eingebunden und verfügt daher über eine ausreichende Bonität (Moody's: Baa2, Ausblick stabil / Stand November 2024; Fitch: BBB+, Ausblick stabil / Stand November 2024).

Operative und insbesondere auch systemtechnische Risiken wurden durch eine enge Anlehnung an den RWE-Konzern und dessen Vorsorgemaßnahmen reduziert. Auch während der Auflösung bleibt die RWETS weiterhin in das Risikomanagement des RWE-Konzerns eingebunden.

RWETS trat eigenständig im Markt auf und stellte über eigenes Personal im Kundenhandel die Unabhängigkeit gegenüber der Muttergesellschaft sicher. Gleichzeitig wurde im Supportbereich über Dienstleistungsverträge mit RWEST und RWE AG gewährleistet, dass jederzeit ausreichendes Fachwissen und Erfahrung für einen stabilen Betriebsablauf verfügbar waren.

1.3 Ziele und Strategien

RWETS wendete sich mit ihrem Produktportfolio nur an professionelle Kunden, die typischerweise ihre physischen Risikopositionen durch finanzielle Gegengeschäfte absichern wollten. Vor diesem Hintergrund waren hauptsächlich Stadtwerke (Strom, Gas, Kohle, Öl) neben einzelnen industriellen Kunden von besonderem Interesse und die Zielkunden des Unternehmens.

Das angestrebte Geschäft wurde so gestaltet, dass die Commodity-Preisrisiken im Bereich des Kundenhandels durch back-to-back-Transaktionen mit der RWEST eliminiert wurden. Dadurch baute RWETS keine offenen Positionen auf, sondern stellte diese über back-to-back-Geschäfte immer unverzüglich gegen die RWEST glatt.

Zum Kundenstamm der RWETS zählten im Berichtsjahr 25 Kunden (Vorjahr: 39), für welche die Gesellschaft den Know-Your-Customer-Prozess durchgeführt hatte, sodass sie als potenzielle, genehmigte Handelspartner geführt worden sind. Mit 11 Kunden (ohne RWE AG und RWEST) hatte die Gesellschaft im Berichtsjahr 2024 aktive Geschäftsbeziehungen unterhalten.

Zusätzlich zum Eigenhandel wurde auch das nicht-regulierte Mid Market Geschäft der RWEST durch die RWETS übernommen, denn die Anwendung des Agency Modells ermöglichte es der Gesellschaft, reguliertes und unreguliertes Geschäft effizient zu kombinieren.

Aufgrund der geordneten Abwicklung verfolgt die RWETS das Ziel, nachdem alle externen Verträge auf die RWEST übertragen wurden, alle verbleibenden Verbindlichkeiten zu begleichen und das nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist verbleibende Reinvermögen auf die alleinige Gesellschafterin zu übertragen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage

Konjunktur

Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2024 nach ersten Schätzungen um rund 3% über das Vorjahresniveau. Die Konjunktur im Euro-Raum zeigte sich insgesamt gedämpfter, denn das Bruttoinlandsprodukt dürfte sich im vergangenen Jahr lediglich um etwa 0,7% erhöht haben. Die deutsche Wirtschaft wird sogar voraussichtlich stagniert haben. Die hohe wirtschaftliche Unsicherheit belastete weiterhin den Konsum der privaten Haushalte und die Exportwirtschaft blieb gedämpft.

Witterung

Die Witterung spielt für die Energienachfrage und für die regenerative Erzeugung unseres Unternehmens eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland leicht oberhalb der Werte des Vorjahres und deutlich oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Das Windaufkommen in Deutschland befand sich 2024 deutlich unter dem Vorjahreswert und lag nahe beim langjährigen Mittel. Die solare Einstrahlung in Deutschland lag im Jahresverlauf deutlich unter dem langfristigen Mittel und nah bei der Einstrahlung des Vorjahres.

Strom- und Gasnachfrage

Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 1% erhöht hat. Trotz weiterhin gedämpfter Konjunktur sorgte der Rückgang der Strompreise im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der Nachfrage und somit zu einer leichten Erholung des Stromverbrauchs. Die deutsche Gasnachfrage lag, nach ersten Schätzungen des BDEW, mit voraussichtlich 3% über dem Wert des Vorjahres. Auch hier sorgte das niedrigere Preisniveau für eine höhere Nachfrage, die lediglich von der insgesamt milden Witterung gedämpft wurde.

Strompreise

Die deutschen Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt weiter gesunken und reduzierten sich um 16% auf rund 80 €/MWh (Base-Kontrakt) bzw. um 20% auf rund 76 €/MWh (Peak-Kontrakt). Trotz des weiteren Rückgangs der Strompreise gegenüber dem Jahr 2023 lagen sie immer noch höher als vor der Energiekrise.

Öl- und Kohlepreise

Der Preis der international gehandelten Ölsorte Brent lag im Jahr 2024 im Jahresmittel bei rund 80 $/bbl und damit um 3% unter dem Vorjahresniveau. Kohle wurde 2024 mit rund 112 $/t (API#2) auf dem europäischen Markt (ARA) gehandelt. Damit sank der Preis um 10% im Vergleich zum Vorjahr. Der Preisrückgang ist im Wesentlichen nachfrageseitig zu erklären. Die zunehmende Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, hohe Einfuhren von Kernenergiestrom und die gute Gasversorgungslage trugen dazu bei, dass weniger Steinkohle benötigt wurde. Der Preis für die Einfuhr von Kohle nach Deutschland reduzierte sich nach ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamts um rund 17%.

Gaspreise

Die Preise am niederländischen Spotmarkt TTF, dem kontinentaleuropäischen „Leitmarkt“, lagen mit einem Durchschnittswert von rund 34 €/MWh etwa 16% unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Preise für Flüssiggas (LNG JKM = Japan Korea Marker) lagen mit einem Durchschnittswert von rund 12 $/MMBtu um 14% unter dem Durchschnittswert des Vorjahres. Der Preis für Gasimporte nach Deutschland reduzierte sich nach ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamts um rund 18%. Hintergründe der niedrigeren Gaspreise sind vorrangig die hohen Gasspeicherfüllstände bei gleichzeitig milder Witterung im Jahr 2024.

CO2 -Zertifikate-Preis

Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO2 -Menge zu erwerben. Eine European Union Allowance (EUA), die zum Ausstoß einer Tonne CO2 berechtigt, notierte im Jahr 2024 mit durchschnittlich 69 €/t. Der Vergleichswert für 2023 lag bei rund 89 €/t. Die wesentlichen Treiber für den Preisrückgang waren eine sich in Summe noch nicht erholte europäische Industrieproduktion, ein hohes Angebotsvolumen im EU ETS aufgrund von zusätzlichen Auktionen für die REPowerEU Maßnahme sowie ein weiterer Rückgang der diesjährigen Emissionen aufgrund von niedrigerer fossiler Stromerzeugung

2.2 Geschäftsverlauf

2024 2023
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (in € 1.000) 3.270 2.190
Nettoertrag aus Handelsgeschäften (in € 1.000) 254 185
Provisionserträge aus Agency Fee und Service Fee (in € 1.000) 3.743 3.203
Anzahl Kunden 25 39
Anzahl Geschäfte (inkl. Back-to-Back-Deals, ohne Devisentermingeschäfte) 58 18

Im Geschäftsjahr 2024 konnte RWETS ein Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von € 3.270 Tsd. erzielen und übertraf damit die Prognose aus 2023 von € 646 Tsd. deutlich.

Die positive Entwicklung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die im Geschäftsjahr 2024 erzielten Provisionserträge in Höhe von € 3.743 Tsd. deutlich über der Vorjahresprognose von € 2.720 Tsd. lagen. Der Anstieg resultierte daraus, dass RWETS die Anzahl der als Agent im Namen und auf Rechnung der RWEST neu abgeschlossenen Geschäfte im nichtregulierten Bereich deutlich steigern konnte.

Darüber hinaus erzielte RWETS im Berichtsjahr Erträge in Höhe von € 1.721 Tsd. aus der Verzinsung der bei RWE AG und konzernexternen Kreditinstituten unterhaltenen Guthaben, welche nicht in der Prognose berücksichtigt wurden.

Hingegen blieb RWETS im Berichtsjahr bei dem Nettoertrag aus Handelsgeschäften mit € 254 Tsd. hinter der Prognose aus 2023 von € 500 Tsd. zurück. Trotz des Anstiegs der Anzahl der neu abgeschlossen Geschäfte konnte nur ein geringeres Ergebnis aufgrund des Rückgangs der realisierbaren Margen im Zusammenhang mit den gefallenen Commodity-Preisen erzielt werden.

Im Rahmen der jährlichen Revision des Kundenstamms wurden 14 Geschäftspartner identifiziert, die nicht mehr zum Kundenstamm zählen. Demzufolge reduzierte sich die Anzahl der Kunden von 39 auf 25. Entgegen der Prognose aus dem Vorjahr konnte die Anzahl der Kunden nicht gesteigert werden.

Im Berichtsjahr wurden 58 neue Geschäfte abgeschlossen. Damit erfüllte RWETS die für 2024 aufgestellten Prognose von 40 bis 60 neu abzuschließenden Geschäften.

2.3 Ertragslage

Im Berichtjahr 2024 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Nettoertrag aus Handelsgeschäften in Höhe von € 254 Tsd. (Vorjahr: € 185 Tsd.) Der Anstieg resultierte daraus, dass im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr mehr Geschäfte abgeschlossen worden sind.

Darüber hinaus konnten die Erträge aus dem Agency Model, bei dem RWETS Commodity-Geschäfte als Agent für RWEST abschließt, im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Zusätzlich erzielte die Gesellschaft aus dem Geschäftsbereich Marktanalyse regelmäßige Erlöse auf Basis des mit RWEST abgeschlossenen Services Agreements. Die aus diesen beiden Dienstleistungen generierten Provisionserlöse beliefen sich im Berichtsjahr 2024 auf € 3.743 Tsd. (Vorjahr: € 3.203 Tsd.).

Zudem konnte RWETS im Berichtsjahr Zinserträge in Höhe von € 1.721 Tsd. aus den bei der RWE AG und konzernexternen Kreditinstituten unterhaltenen Guthaben erzielen (Vorjahr: € 1.397 Tsd.).

Die Verwaltungsaufwendungen, die neben den regulären Personalaufwendungen auch die Weiterbelastung der Personalkosten, für die von RWEST an RWETS abgestellten Mitarbeiter umfassen, beliefen sich im Berichtsjahr auf € 2.511 Tsd. Damit lagen sie auf dem gleichen Niveau des Vorjahres, als diese € 2.617 Tsd. betrugen.

Der Gewinn der Gesellschaft in Höhe von € 3.270 Tsd. (Vorjahr: € 2.190 Tsd.) wird entsprechend des bestehenden Gewinnabführungsvertrags an die Muttergesellschaft RWEST abgeführt.

2.4 Finanzlage

2.4.1 Kapitalstruktur

Zum Bilanzstichtag setzten sich die Passiva der Gesellschaft aus dem Eigenkapital in Höhe von € 45.735 Tsd. (Vorjahr: € 45.735 Tsd.), dem Fonds für allgemeine Bankrisiken von € 535 Tsd. (Vorjahr: € 535 Tsd.), Rückstellungen von € 273 Tsd. (Vorjahr: € 393 Tsd.), passivierten Marktwerten aus derivativen Handelsgeschäften von € 1.617 Tsd. (Vorjahr: € 17.371 Tsd.) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von € 4.546 Tsd. (Vorjahr: € 4.803 Tsd.) zusammen.

Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über ein haftendes Eigenkapital in Höhe von € 45.735 Tsd. Davon entfallen auf das gezeichnete Kapital € 730 Tsd., auf die Kapitalrücklage € 45.000 Tsd. und auf die Gewinnrücklagen € 5 Tsd. Der mit zum harten Kernkapital zählende Fonds für allgemeine Bankrisiken weist unverändert einen Bestand von € 535 Tsd. auf.

Über RWEST war RWETS in den Organkreis der RWE AG eingebunden und verfügte daher über eine hohe Bonität, die über die eigene Kapitalausstattung hinausgeht.

2.4.2 Liquidität

Da RWETS und RWEST über die zentral bei RWE AG geführten Finanzmittelkonten in das Cash-Pooling-Management des RWE Konzerns eingebunden sind, ist die Liquidität der RWETS jederzeit gewährleistet. Zudem ist die Liquidität der Gesellschaft durch mehrere Faktoren sichergestellt. Die Zinserträge aus den bei der RWE AG geführten Finanzmittelkonten tragen zur Deckung der laufenden Abwicklungskosten bei. Zudem steht ein Eigenkapital in Höhe von € 45.735 Tsd. zur Verfügung, das während der einjährigen Sperrfrist zur Begleichung von Gläubigeransprüchen genutzt werden kann. Eine Entnahme des Eigenkapitals ist erst nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist möglich. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass sämtliche zukünftigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Verlauf der Auflösung gedeckt sind.

2.5 Vermögenslage

Die Aktiva der Gesellschaft zum Bilanzstichtag betrugen € 52.706 Tsd. (Vorjahr: € 68.837 Tsd.) und setzten sich im Wesentlichen aus Forderungen an Kunden in Höhe von € 44.886 Tsd. (Vorjahr: € 44.553 Tsd.), Forderungen an Kreditinstitute von € 5.923 Tsd. (Vorjahr: € 5.809 Tsd.) sowie den aktivierten Marktwerten von derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von € 1.894 Tsd. (Vorjahr: € 18.473 Tsd.) zusammen, welche sich zum Geschäftsjahr aufgrund von gesunkenen Preisen auf einem deutlich niedrigeren Niveau befanden.

Insgesamt schätzt die Gesellschaft ihre eigene Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage als positiv ein und sieht sich in der Lage, die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Rahmen der Abwicklung zu begleichen. Die Auflösung erfolgt aus strategischen Gründen. Das Geschäft wird in Zukunft bei der RWEST fortgeführt.

2.6 Leistungsindikatoren

2.6.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

Primärer Leistungsindikator der RWETS war bis zum Auflösungsbeschluss das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. Dieses wurde vor allem durch den Nettoertrag aus Handelsgeschäften sowie die Provisionserträge bestimmt. Da die Gesellschaft im Wesentlichen Standardprodukte anbot, war die Steigerung des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit nur durch eine Steigerung des Transaktionsvolumens oder durch die Erhöhung der Gewinnmarge je Geschäft zu erreichen. Durch die Vermittlungstätigkeit an die RWEST für nicht-reguliertes Geschäft waren die Voraussetzungen geschaffen, um neue Kunden, Märkte und Umsatzpotenziale zu erschließen.

2.6.2 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

RWETS maß ihren Geschäftserfolg an der Anzahl der Kunden und der neu abgeschlossenen Geschäfte.

Bei der Festlegung und Anpassung der Leistungsindikatoren berücksichtigte RWETS unter anderem externe Einflussfaktoren wie die Wettbewerbssituation und das regulatorische Umfeld. RWETS konnte auch weiterhin davon profitieren, dass sich Wettbewerber, insbesondere internationale Banken, aus dem Commodity-Bereich zurückgezogen haben und somit keine Commodity-Derivate mehr anboten.

Aufgrund des Auflösungsbeschlusses sind die oben beschriebenen Leistungsindikatoren nicht mehr anzuwenden.

3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

3.1 Prognosebericht

Konjunktur

Nach ersten Prognosen wird erwartet, dass die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2025 voraussichtlich um rund 3% steigen wird. Das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Raums könnte sich in diesem Jahr um rund 1,5% erhöhen. Für Deutschland ist mit einem geringfügigen Wachstum von etwa 0,5% zu rechnen. Zwar könnten Lohnsteigerungen die Konsumausgaben erhöhen und erwartete Leitzinssenkungen Wachstumsimpulse liefern. Gleichzeitig wird das Wachstum wahrscheinlich aber auch durch hohe Unsicherheit über die allgemeine wirtschaftliche und politische Entwicklung gedämpft werden.

Strom- und Gasnachfrage

Nachdem die Temperaturen im Jahr 2024 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Falle eines Jahres 2025 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Gas- und Stromnachfrage steigen. Der konjunkturabhängige Teil der Energienachfrage könnte aufgrund der leichten Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau wahrscheinlich überschreiten. Dem entgegen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes die Gas- und Stromnachfrage reduzieren.

Energiepreise

Bei den international gehandelten Rohstoffen Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2025 bei zuletzt (6. Januar 2025) rund 75 $/bbl bzw. 107 $/t und damit etwa 6% bzw. 4% unter den Preisniveaus des Jahres 2024. Gas-Forwardkontrakte (TTF) für 2025 werden zurzeit mit rund 46 €/MWh gehandelt und somit 35% über dem durchschnittlichen Spotpreis-Niveau des Vorjahres bewertet. Bei Flüssiggas (LNG JKM) notiert der Forward-Kontrakt für das Jahr 2025 bei derzeit 14 $/MMBtu und somit 20% über dem Durchschnittswert am Spotmarkt des Vorjahres.

Für CO2 -Zertifikate werden aktuell ebenfalls höhere Preise erwartet: European Union Allowance (EUA) Forwards für 2025 liegen mit rund 74 €/t etwa 14% über dem durchschnittlich gehandelten Preis in 2024 für das Produkt.

Im Strommarkt notieren die deutschen Base-Forwardkontrakte 2025 mit 98 €/MWh ca. 23% über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2024, während die Peak-Forwardkontrakte mit rund 106 €/MWh ca. 40% über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegen.

Sonstige Entwicklungen

Am 6. Januar 2025 wurde in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung die sofortige Auflösung der RWE Trading Services GmbH beschlossen. Als Liquidatoren wurden Dr. Hendrik Niebaum (geboren am 13. Mai 1971) und Dr. Dominic Janßen (geboren am 26. Juni 1987) bestellt. Die gesetzliche Sperrfrist beträgt ein Jahr und läuft mit Datum 15. Januar 2026 aus.

Infolge des Auflösungsbeschlusses wurden sämtliche externe Geschäfte der Gesellschaft mit Wirkung zum 15. Januar 2025 auf die RWEST übertragen bzw. glattgestellt sowie interne Positionen geschlossen, um den Handelsbestand vollständig aufzulösen. Insgesamt sind dabei 28 externe Geschäfte aus dem Handelsbestand der RWETS auf die RWEST im Rahmen von Übertragungsvereinbarungen übergegangen. Die intern mit der RWEST bestehenden Dienstleistungsverträge, das Agency-Agreement, die damit zusammenhängenden Abbestellungsverträge der sieben tätigen Mitarbeiter sowie der Gewinnabführungsvertrag wurden mit Wirkung zum 6. Januar 2025 beendet. Zudem ist der Anstellungsvertrag des einen bei RWETS beschäftigten Mitarbeiters mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auf die RWEST übertragen worden.

Es ist im Rahmen des Liquidationsprozesses beabsichtigt, alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft innerhalb der einjährigen Sperrfrist zu begleichen. Das Eigenkapital in Höhe von TEUR 45.735 wird aufgrund der Sperrfrist bis zum 15. Januar 2026 unverändert bleiben.

3.2 Risikobericht

3.2.1 Aktuelle Situation

Mit Wirkung zum 7. Januar 2025 hat die RWETS gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verzicht auf sämtliche ihr erteilten Erlaubnisse zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach § 15 WpIG erklärt und diese an die BaFin zurückgegeben. Die RWETS befindet sich seitdem in geordneter Abwicklung. Dies wurde nach vorheriger mündlicher Bestätigung von der BaFin mit Schreiben vom 4. Februar 2025 bestätigt.

Die ausstehenden Warenderivat-Transaktionen der RWETS mit externen Kontrahenten wurden mit Wirkung zum 15. Januar 2025 glattgestellt bzw. auf die Muttergesellschaft RWE Supply & Trading GmbH übertragen und das endgültige Settlement erfolgte am 7. Februar 2025. Die internen Transaktionen in Warenderivaten (Back-to-Back-Transaktionen) sowie die ausstehenden Fremdwährungstransaktionen wurden am 14. und 15. Januar 2025 glattgestellt. Seit diesem Zeitpunkt unterliegt die RWETS keinem Risiko aus Wertpapierdienstleistungen mehr.

3.2.2 Risikomanagementsystem

Im Rahmen der mit der RWEST abgeschlossenen Dienstleistungsverträge wurde das Risikomanagement der RWETS durch den Bereich Risk der RWEST durchgeführt. Das Risikocontrolling erfolgte gemäß den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten „Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk“ und ergänzender Richtlinien der RWE AG und RWEST.

Die Rahmenbedingungen des Risikocontrollings und -managements sowie die internen Richtlinien und Methoden der RWEST bildeten die Grundlage für das Risikocontrolling und -management in der Gesellschaft. Diese Grundlage wurde im Sinne der von der BaFin im Mai 2024 verabschiedeten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erweitert und laufend angepasst. Eine Dokumentation findet sich im Risikohandbuch der RWETS. Die Angemessenheit der Risikomanagementsysteme wurde durch Internal Audit regelmäßig - so auch im Berichtsjahr - überprüft.

Risikoverständnis und Risikoneigung

Unter Risiko wird in erster Linie die Gefahr einer negativen Abweichung von einem erwarteten Wert verstanden. Neben anderen Risiken wurden bei RWETS explizit Marktpreis-, Adressenausfall-, operationelle und Liquiditätsrisiken aktiv im Rahmen der von der Geschäftsführung der RWETS festgelegten Strategie gesteuert. Abgesehen von den klassischen, quantifizierbaren finanziellen Risiken sah sich RWETS ständig weiteren teilweise noch nicht quantifizierbaren Risiken (bzw. potenziellen Risikotreibern) gegenüber, wie z.B. Reputations- und Regulierungsrisiken sowie ESG-Risiken. Zu den ESG-Risiken (Environment, Social, Governance) zählten Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können; dies schloss klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein.

Ständige Überprüfungen der Aktivitäten von RWETS stellten sicher, dass das Frühwarnsystem von RWETS in angemessenem Umfang verbessert wurde, sobald eine zuverlässige Methodik für die Steuerung von neuen oder zurzeit noch nicht quantifizierbaren Risiken zur Verfügung stand.

Ziele und Geltungsbereich des Risikomanagements

Risikomanagement definierte die RWETS als einen Regelkreis, der auf der Basis festgelegter Ziele einen systematischen und permanenten Prozess über alle Bereiche der Gesellschaft umfasst. Dieser Prozess beinhaltet Strategie, Analyse und Bewertung, Steuerung, Controlling und Kommunikation aller Risiken. Das Risikomanagement war damit Teil der risiko- und ertragsorientierten Gesamtsteuerung mit dem Ziel, kontrolliert Risiken im Rahmen der Strategie und der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse einzugehen. Ein effektives Risikomanagementsystem lieferte die relevanten Impulse für die strategischen und täglichen Geschäftsentscheidungen und ermöglichte einen ertragsorientierten und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken.

Für die Steuerung der Marktrisiken, in Verbindung mit der Einhaltung vorgegebener Limite, war das Front Office der RWETS verantwortlich. Im Rahmen der vorgegebenen Strategie und unter Einhaltung gesetzter Limite trug das Front Office unmittelbare Ergebnisverantwortung. RWETS konnte die Anforderungen der Industriekunden nach Hedging-Möglichkeiten sinnvoll ergänzen. Dem gestiegenen Bedürfnis dieser Kunden nach entsprechenden Produkten kam die RWETS mit ihrem Finanzdienstleistungsangebot entgegen.

Risikotragfähigkeitskonzept der RWETS

Das Risikotragfähigkeitskonzept der RWETS („Going Concern-Ansatz“ alter Prägung) basierte auf einem Ansatz für die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, der grundsätzlich einen Teil der regulatorischen Eigenmittel nicht als Risikodeckungspotenzial berücksichtigte. Konkret unberücksichtigt blieben regulatorische Eigenmittel, welche mindestens für die Erfüllung der im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) festgesetzten aufsichtlichen Kapitalanforderungen notwendig waren.

Durch die Eigenmittelausnahme entsprachen bei der RWETS die Eigenmittel ohne Berücksichtigung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB sowie der Prudent Valuation gemäß Artikel 9 IFR i.V.m. Artikel 105 CRR dem Risikodeckungspotenzial. Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils stellte die Gesellschaft sicher, dass die wesentlichen Risiken der RWETS durch das Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen laufend abgedeckt wurden und damit die Risikotragfähigkeit gegeben war. Das Institut hatte einen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eingerichtet, der jährlich überprüft wurde.

RWETS unterschied für die Risikotragfähigkeitsberechnung vier wesentliche Risikokategorien:

Marktpreisrisiko

Adressenausfallrisiko

Operationelles Risiko

Liquiditätsrisiko

Wesentliche Marktpreisrisiken für RWETS waren Commodity-Preisrisiken, die aus Strom-, Öl-, Gas- und Kohle-Positionen resultierten. Da RWETS das Geschäft grundsätzlich back-to-back betrieb, entstanden für die Gesellschaft bis zur Änderung der Strategie keine Marktpreisrisiken.

Viele Commodities (insbesondere Öl, Gas und Kohle) werden in US-Dollar gehandelt. Somit entstand beim Handel mit diesen Waren automatisch ein Währungsrisiko. Da das Front Office der RWETS nur back-to-back-Geschäfte in derselben Währung abschließen durfte, war das Währungsrisiko gering und beschränkte sich auf die erzielte Gewinnmarge.

Die Zinsänderungsrisiken der RWETS beschränkten sich auf die verdiente Marge zwischen Kunden- und Absicherungsgeschäft. Sie resultierten aus der zeitlichen Differenz zwischen den Geschäftsabschlüssen und der tatsächlichen Abrechnung der Geschäfte und wurden als unwesentlich bewertet. Angesichts der weit überwiegenden Eigenkapitalfinanzierung bestanden darüber hinaus bei RWETS keine nennenswerten Zinsrisiken, die gesteuert werden mussten.

Unter dem Adressenausfallrisiko versteht die RWETS den potenziellen Verlust bei Ausfall des Geschäftspartners oder die messbare Wertverminderung eines derivativen Geschäfts, die aus der Bonitätsverschlechterung des Kontrahenten resultiert. Die Ermittlung des Adressenausfallrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung erfolgte nach dem Standardverfahren zur Ermittlung von Gegenparteiausfallrisiken (K-TCD) gemäß der Investment Firm Regulation (IFR). Weitere Erläuterungen zum Adressenausfallrisiko finden sich weiter unten im Kapitel 3.2.3 Risiken (Kunden-/Kreditrisiken).

Das operationelle Risiko wird definiert als das Verlustrisiko, das auf unzureichende oder ausfallende interne Prozesse, Mitarbeiter und Systeme oder auf externe Ereignisse zurückzuführen ist. Für die Risikotragfähigkeitsberechnung wurden hier die nach dem Basisindikatoransatz gemäß CRR berechneten Risikozahlen verwendet.

Als Liquiditätsrisiko wird die Gefahr bezeichnet, den gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht zeitgerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen zu können. Aufgrund der Zugehörigkeit zum konzernweiten RWE Cash-Pooling sowie in Anbetracht des Gewinnabführungsvertrags mit der RWE AG mittelbar über RWEST und des relativ geringen Geschäftsvolumens, sah RWETS beim Liquiditätsrisiko kein für die Risikotragfähigkeitsberechnung wesentliches Risiko.

Die Berücksichtigung der ESG-Risiken als potenzieller zusätzlicher Risikotreiber für die vier wesentliche Risikokategorien (Marktpreisrisiko, Adressenausfallrisiko, Operationelles Risiko und Liquiditätsrisiko) fand gemäß MaRisk bei der RWETS im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts entsprechend Anwendung. Hierzu wurden die Gegenparteien sowie die Geschäfte bereits im Rahmen des Neukunden- bzw. Neue-Produkte-Prozesses (sowie die Bestandskunden retrospektiv) einer intensiven mehrstufigen ESG-Prüfung durch interne und externe Analysen unterzogen. Die hierbei ermittelten Informationen wurden u.a. im Rahmen der Erstellung interner Ratings der Gegenparteien berücksichtigt, welche in der Folge Auswirkung auf die Risikolimite sowie die Valuation Adjustments hatten.

RWETS berechnete mindestens quartalsweise die Risikotragfähigkeit, indem das Eigenkapital ins Verhältnis zu den relevanten Risiken gesetzt wurde. Insgesamt wurde so sichergestellt, dass die Risikodeckungsmasse bzw. das Risikodeckungspotenzial größer war als der Kapitalbedarf für Markt-, Adressenausfall-, operationelle- und Liquiditätsrisiken:

Markt-Risikokapitalbedarf
Risikodeckungsmasse ≥ + Adressenausfall-Risikokapitalbedarf
(= Risikodeckungspotenzial) + Risikokapitalbedarf für operationelles Risiko
+ Risikokapitalbedarf für Liquiditätsrisiken

Anzumerken ist mit Blick auf die Risikotragfähigkeit, dass in Anbetracht des Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrags mit der RWE AG mittelbar über RWEST kein potenzieller Planverlust vom Risikodeckungspotenzial abzuziehen war, auch wenn die RWETS in ihrer Planung bereits von einem Verlust hätte ausgehen („Erträge aus Verlustübernahme“) sollen.

Risikomanagementorganisation

Die Gesellschaft griff in den Bereichen Back Office, Controlling, Credit Risk Management, Legal & Compliance, Accounting, Corporate Affairs und Risk auf die Ressourcen der RWEST und RWE AG zurück. In diesen Bereichen verfügte RWETS nicht über eigene Mitarbeiter. Diese Mitarbeiter arbeiteten unter Wahrung der Prinzipien von Funktionstrennung (Handel, Abwicklung und Kontrolle) und Vier-Augen-Prinzip in Doppelfunktion für RWETS und RWEST bzw. RWE AG. Arbeitsrechtlich wurde ihre Tätigkeit durch eine Ergänzung zum originären Arbeitsvertrag ermöglicht.

Die Bereiche General Legal Advice, Controlling, Back Office, Market Risk, Tax, Finance, Ordering of Services, Emergency Management, Human Resources, Analytics & Structuring, Facilities, Office Services, Banking and Regulation, IT Security, Compliance, IT Services, Market Analysis und Other Services erbrachten ihre Dienste über Service-Level-Agreements (SLAs).

Im Bereich der Händler verfügte RWETS über eigenes Personal, das organisatorisch unabhängig von den Händlern der RWEST aufgestellt war. Zusätzlich wurde durch informationstechnologische Maßnahmen eine Trennung der RWEST und RWETS zugehörigen Handelsportfolien sichergestellt. Die Grundlage für die risiko- und ertragsorientierte Gesamtsteuerung hat die RWETS durch die Organisation ihres Risikomanagements geschaffen.

Die Geschäftsführung der RWETS trug die Verantwortung für die Strategie, die ordnungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Überwachung der Risiken aller Geschäfte sowie die Risikosteuerung. Die getätigten Geschäfte mussten vollständig in geeignete Systeme eingegeben, bewertet und berichtet werden. Das Prinzip der Funktionstrennung zwischen Markt und Marktfolge wurde auch durch die Besetzung von zwei Geschäftsführern umgesetzt, die jeweils für ihre Bereiche verantwortlich waren.

Die Geschäftsführung der RWETS entschied über das Risikokapital für alle mit dem Geschäft verbundenen Risiken, die Limitarten und -höhen sowie in welchen Produkten und Märkten RWETS aktiv werden sollte. Im Rahmen der Auflösung wurden die Liquidatoren mit der Abwicklung des Geschäfts beauftragt.

3.2.3 Risiken

Risiken für die Erreichung der in der Geschäftsstrategie festgelegten Ziele lagen vor allem im Bereich der Regulierung, insbesondere MiFID/R, MAD/R und IFD/R. Hier hätte eine sehr restriktive Gesetzgebung dazu führen können, dass Eigenkapital-, Liquiditäts- und Abwicklungskosten so stark steigen, dass sich Marktteilnehmer aus dem Handel mit Derivaten zurückziehen und die Marktliquidität stark zurückgeht. RWETS hätte folglich Schwierigkeiten gehabt, das Geschäftsvolumen im geplanten Umfang auszuweiten und die zur Kostendeckung notwendigen Margen zu erzielen.

Produkte

Die im Geschäftsjahr 2024 eingesetzten Derivate waren ausschließlich finanzieller und nicht physischer Natur. Physische Produkte wurden lediglich im Rahmen des Agency Models im Namen für und auf Rechnung von RWEST bzw. im eigenen Namen und auf Rechnung der RWEST vermittelt. Im Wesentlichen wurden Plain-Vanilla-Swaps und Optionen eingesetzt.

Marktpreisrisiken

Das Geschäft wurde im Geschäftsjahr 2024 risikominimal gestaltet. Das Marktpreisrisiko im Bereich des Kundenhandels wurde durch back-to-back-Transaktionen mit der RWEST eliminiert. RWETS baute keine eigenen Positionen auf, sondern stellte über back-to-back-Geschäfte die offenen Positionen immer unverzüglich gegen RWEST glatt.

Wechselkursrisiken

Wechselkursrisiken entstanden primär durch die Marge zwischen Kundengeschäft und korrespondierendem Absicherungsgeschäft; im Wesentlichen in USD und GBP. Wechselkursrisiken wurden grundsätzlich abgesichert, spätestens wenn das Exposure der offenen Währungsposition den Gegenwert von € 200.000 aus zukünftigen Cash Flows überstieg.

Zinsänderungsrisiken

Die Zinsänderungsrisiken der RWETS beschränkten sich auf die verdiente Marge zwischen Kunden- und Absicherungsgeschäft. Sie resultierten aus der zeitlichen Differenz zwischen den Geschäftsabschlüssen und der tatsächlichen Abrechnung der Geschäfte und wurden als unwesentlich bewertet.

Liquiditätsrisiken

Durch die Einbindung in den Liquiditätsausgleich der RWE-Gruppe waren Liquiditätsrisiken sehr gering. Die RWETS war aufgrund eines fünfjährigen Übergangszeitraums gemäß IFD/R bis zum 26. Juni 2026 von der Ermittlung und Meldung regulatorischer Liquiditätskennzahlen befreit.

Kunden-/Kreditrisiken

Aus den Geschäftsbeziehungen mit ihren Handelspartnern, Großkunden und Lieferanten ergaben sich natürlicherweise Kreditrisiken. RWETS wendete sich mit ihrem Produktportfolio ausschließlich an professionelle Kunden, die typischerweise ihre physischen Risikopositionen durch finanzielle Gegengeschäfte absichern wollten. Vor diesem Hintergrund waren z.B. Stadtwerke (Strom, Kohle, Öl) und industrielle Großkunden von besonderem Interesse und die Zielkunden des Unternehmens. Daher wurden die genannten Branchen innerhalb der Kreditrisiken als potenzielle Intra-Risikokonzentrationen identifiziert.

RWETS ging diese Kundengeschäfte nur ein, nachdem die Kreditprüfung im Rahmen des Neukundenprozess (inklusive der Überprüfung der ESG-Risiken) eine ausreichende Bonität bestätigt hatte. Hierzu wurden die potentiellen Neukunden (sowie die Bestandskunden retrospektiv) neben der eigentlichen Kreditprüfung einer intensiven mehrstufigen ESG-Prüfung, durch interne durchgeführte und extern beauftragte Analysen, unterzogen. Die Entwicklung der Bonität der Geschäftspartner wurde bei der Gesellschaft zeitnah verfolgt. Ferner wurde die Kreditwürdigkeit vor und während der Geschäftsbeziehung anhand eigener Bonitätseinschätzungen (interne Ratings) beurteilt. Hierbei wurden auch externe Informationen, wie z.B. Einschätzungen der Ratingagenturen, berücksichtigt. Außerdem wurden durch festgelegte Kreditlimite die Kreditrisiken bei der RWETS begrenzt. Bei Veränderungen der Bonität wurden die Limite entsprechend angepasst. Gegebenenfalls ließ RWETS sich Barsicherheiten oder Bankgarantien geben.

Kreditrisiken und Limitauslastung wurden täglich gemessen und berichtet. Das individuelle Adressenausfallrisiko für RWETS teilte sich auf in ein Eindeckungsrisiko (Performance Risk) und ein Abwicklungsrisiko (Settlement Risk) und bezeichnete in Summe das Risiko, dass ein Handelspartner der RWETS seinen Vertragsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Beim Eindeckungsrisiko erlitt RWETS einen Verlust, wenn der Handelspartner vor dem Erfüllungszeitpunkt ausfiel und der Vertrag gleichzeitig einen positiven Marktwert für RWETS hatte. Das Risiko bestand dann in gestiegenen Wiedereindeckungskosten. Die Kalkulation des Abwicklungsrisikos erfasste die negativen Folgen für den Fall, dass ein Handelspartner der RWETS seinen Zahlungsverpflichtungen nicht zu den vereinbarten Zeitpunkten nachkam.

RWETS hatte geeignete Systeme, um permanent Adressenausfallrisiken überwachen zu können. Darüber hinaus verwendete die Gesellschaft ein Informationssystem und Analysetechniken, um die in den Portfolien inhärenten Adressenausfallrisiken adäquat zu managen. Um den mitunter starken Marktpreisschwankungen Rechnung zu tragen, berechnete RWETS täglich die ungesicherte Nettorisikoposition.

Zur Überprüfung und Identifikation von potenziellen Insolvenzsituationen der Handelspartner der RWETS wurden entsprechende interne Prozesse implementiert. Hierzu gehörte unter anderem auch, dass für die turnusmäßigen Board Meetings ein Überblick mit den wichtigsten Finanzkennzahlen sowie eine Aufstellung der größten Kunden in Bezug auf Counterparty Risk erstellt wurde. Für die mit Kunden-/Kreditrisiken behafteten Geschäftsaktivitäten der RWETS hatte die Geschäftsführung damit ihr umfassendes Risikomanagementsystem, das unter anderem die Optionen einer Handelsaussetzung mit einem Kunden, die Reduzierung von Kontrahentenlimiten sowie die Herabstufung des internen Ratings eines Kunden vorsieht, erweitert.

Vorrangig strebte RWETS bei jeder Transaktion Adressenausfallvereinbarungen an, die auf Standardrahmenverträgen (Master Agreements) nach ISDA (International Swaps and Derivatives Association) oder DRV (Deutscher Rahmenvertrag) beruhten. Für den Fall von mehreren Transaktionen mit einer Counterparty wurden entsprechende Close-Out-Netting bzw. Cross-Commodity-Netting Vereinbarungen geschlossen.

Operationelle Risiken

Die Geschäftsführung der RWETS trug die Verantwortung für die Strategie, das angemessene Management, die Implementierung eines geeigneten Gremiums und die Überwachung der Effizienz der eingerichteten Verfahren in Bezug auf operationelle Risiken. Die Geschäftsleitung war mindestens jährlich über bedeutende Schadensfälle und wesentliche operationelle Risiken zu unterrichten. Jede Abteilung der RWETS hatte mindestens einmal jährlich hierfür eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, um die operationellen Risiken aus den Kernprozessen zu identifizieren. Dazu forderte der Operational Risk Manager die Bereichsleiter einmal im Jahr auf, die vorhandenen Risiken zu überprüfen und diese gegebenenfalls anzupassen.

Identifizierte Risiken wurden in einer Standardsoftware und gemeldete Verluste in einer Schadensfalldatenbank nach den definierten Schwellenwerten für das Melden von operationellen Risiken, Verlusten und Beinaheverlusten erfasst.

Regulatorische Risiken

Im Geschäftsjahr 2024 bestanden noch Unsicherheiten über Details künftiger regulatorischer Anforderungen im Hinblick auf die Einführung der IFD/R (mit Warenhändler-Übergangsbestimmungen bis 26. Juni 2026) aufgrund des zum Status Quo weiterhin in Teilen noch nicht final abgeschlossenen Gesetzgebungsprozesses sowie fehlender einheitlicher Auslegungen der jeweiligen Begrifflichkeiten sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene.

Aufgrund des Verzichts auf sämtliche ihr erteilten Erlaubnisse zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach § 15 WpIG mit Wirkung zum 7. Januar 2025, ist die RWETS fortlaufend keinen regulatorischen Risiken im Hinblick auf die Regelungen des WplG ausgesetzt.

Berücksichtigung von Ertragskonzentrationen (Agency Modell)

Im Rahmen des Agency Modells vermittelte die RWETS im Geschäftsjahr 2024 als Agent im Namen und auf Rechnung physische und nicht-regulierte finanzielle Geschäfte gegen Provisionszahlung an die RWEST. Die Höhe der Provisionszahlung hing hierbei von der Anzahl der mit externen Kunden abgeschlossenen Geschäften ab. Die RWETS erhielt hierbei eine in der Höhe festgelegte fixe Provision, unabhängig vom Volumen des vermittelten Geschäfts. Diese Provisionszahlungen wurden unabhängig von den externen Kunden direkt von der RWEST getragen und stellten in den letzten Jahren regelmäßig eine relevante Erfolgsquelle dar.

3.2.4 Gesamtbild der Risikolage

Die RWETS hatte ihren Risikoappetit im Sinne des AT 4.2. Tz. 2 der MaRisk festgelegt. Für das Marktpreisrisiko ist anzumerken, dass im Rahmen des Eigenhandels alle Geschäfte nur back-to-back abgeschlossen werden sollten und somit die RWETS Portfolios aufgrund der aktuellen Risikostrategie flat sein mussten. Daher galten für die undiskontierten Deltapositionen aller Portfolien Null-Limite. Zur Bewertung der Risikolimitauslastung hat die RWETS ein Ampelsystem implementiert. Dieses sollte sicherstellen, dass Handlungsbedarf nicht erst bei einer tatsächlichen Limitüberschreitung identifiziert wurde.

Aufgrund des bis zum 6. Januar 2025 bestehenden Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrags und der Einbettung in den RWE Cash-Pool würde auch ein schwaches Unternehmensergebnis selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Abwicklungsprozess haben.

Darüber hinaus hat die RWETS auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils sichergestellt, dass die wesentlichen Risiken des Instituts durch das Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt wurden und damit die Risikotragfähigkeit gegeben war: zum 31. Dezember 2024 verfügte die RWETS über eine Risikodeckungsmasse (Risikodeckungspotenzial) in Höhe von € 45.735 Tsd. (Vorjahr: € 45.735 Tsd.). Der nach dem Basisindikatoransatz berechnete Risikokapitalbedarf für das operationelle Risiko belief sich auf € 704 Tsd. (Vorjahr: € 552 Tsd.) sowie der ermittelte Adressenausfall-Risikokapitalbedarf auf € 437 Tsd. (Vorjahr: € 1.469 Tsd.). Wesentliche Marktpreisrisiken für RWETS waren Commodity-Preisrisiken, die aus Strom-, Öl-, Gas- und Kohle-Positionen resultierten. Da RWETS das Geschäft grundsätzlich back-to-back betrieb, entstanden für die Gesellschaft bis zur Änderung der Strategie keine Marktpreisrisiken, so dass sich ein unveränderter Marktpreis-Risikokapitalbedarf von € 0 Tsd. ergab. Aufgrund der Zugehörigkeit zum RWE Cash-Pooling ergab sich auch für den Risikokapitalbedarf aus Liquiditätsrisiken unverändert ein Wert von € 0 Tsd.

Indem die Risikodeckungsmasse zum 31. Dezember 2024 im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung ins Verhältnis zu dem relevanten Risikokapitalbedarf in Höhe von € 1.142 Tsd. (Vorjahr: € 2.021 Tsd.) gesetzt wurde, ergab sich ein Risikodeckungsfaktor von 40,06 (Vorjahr: 22,64) und damit ein Faktor ≥ 1,0. Die gegenwärtige Eigenkapitalausstattung war daher im Verhältnis zu den Risiken per 31. Dezember 2024 angemessen.

3.3 Chancenbericht

Am 6. Januar 2025 wurde in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung durch die alleinige Gesellschafterin RWE Supply & Trading GmbH die sofortige Auflösung der RWE Trading Services GmbH beschlossen.

Obwohl die Geschäftsbeziehungen der RWETS überwiegend beendet wurden, könnte RWEST gewisse Geschäftsbeziehungen zukünftig innerhalb des gesetzlich zulässigen Ausmaßes fortführen.

 

Essen, den 8. April 2025

Die Liquidatoren

Dr. Hendrik Niebaum

Dr. Dominic Janßen

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

31.12.2024
31.12.2023
Barreserve 2.807,58 1.047,58
a) Guthaben bei Zentralnotenbanken 2.807,58 1.047,58
darunter bei der Deutschen Bundesbank 2.807,58 1.047,58
Forderungen an Kreditinstitute 5.923.024,24 5.809.467,20
a) täglich fällig 5.923.024,24 5.809.467,20
Forderungen an Kunden 44.886.171,92 44.553.372,32
davon an verbundene Unternehmen 43.893.950,71 42.743.390,07
Handelsbestand 1.894.140,92 18.473.470,96
Summe Aktiva 52.706.144,66 68.837.358,06

Passiva

31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 4.546.264,53 4.802.834,84
a) andere Verbindlichkeiten 4.546.264,53 4.802.834,84
aa) täglich fällig 4.546.264,53 4.802.834,84
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4.280.416,93 4.379.760,84
Handelsbestand 1.616.776,61 17.370.956,70
Rückstellungen 272.719,00 393.182,00
a) andere Rückstellungen 272.719,00 393.182,00
Fonds für allgemeine Bankrisiken 535.000,00 535.000,00
darunter Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 535.000,00 535.000,00
Eigenkapital 45.735.384,52 45.735.384,52
a) Gezeichnetes Kapital 730.000,00 730.000,00
b) Kapitalrücklage 45.000.000,00 45.000.000,00
c) Gewinnrücklagen 5.384,52 5.384,52
ca) andere Gewinnrücklagen 5.384,52 5.384,52
Summe Passiva 52.706.144,66 68.837.358,06

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

2024
2023
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.721.290,98 1.397.420,18
2. Zinsaufwendungen 1.600,13 9.098,71
3. Provisionserträge 3.742.700,00 3.203.400,00
4. Provisionsaufwendungen 1.543,73 1.293,65
5. Nettoertrag / Nettoaufwand des Handelsbestands 254.301,89 184.715,71
a) Ertrag des Handelsbestands 15.751.274,80 33.169.790,63
b) Aufwand des Handelsbestands -15.496.972,91 -32.985.074,92
davon Zuführung zum Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 0,00 0,00
6. Sonstige betriebliche Erträge 97.339,67 57.130,65
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 313.098,00 551.959,00
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 210,20 211,58
darunter Aufwendungen für Altersvorsorge 210,20 211,58
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 2.197.549,82 2.064.589,75
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 31.160,39 25.893,95
9. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 3.270.470,27 2.189.619,90
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
11. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne -3.270.470,27 -2.189.619,90
12. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

I. Allgemeine Grundlagen

Die RWE Trading Services GmbH i.L., Essen (nachfolgend RWETS oder die Gesellschaft), ist im Unternehmensregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HR B 18328 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Essen, das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Am 6. Januar 2025 wurde in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung die sofortige Auflösung der RWE Trading Services GmbH beschlossen. Als Liquidatoren wurden Dr. Hendrik Niebaum (geboren am 13. Mai 1971) und Dr. Dominic Janßen (geboren am 26. Juni 1987) bestellt. Die RWETS befindet sich seitdem in geordneter Abwicklung.

Gegenstand des Unternehmens war die Erbringung bestimmter Finanzdienstleistungen. Als Finanzdienstleistungen gelten die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), die Abschlussvermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG, die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG und der Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG sowie das Finanzkommissionsgeschäft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpIG. Diese Finanzdienstleistungen beschränkten sich auf Derivate, deren Preis unmittelbar oder mittelbar von den Börsen- oder Marktpreisen von Waren oder sonstigen nicht unmittelbar finanzmarktbezogenen Basiswerten gemäß Anhang 1 Abschnitt C Nr. 10 der Richtlinie 2004/39/EG abhing. Jedoch wird dieser nun durch den Liquidationszweck überlagert. Dieser ist die Beendigung der laufenden Geschäftstätigkeit, die Einziehung von Forderungen, die bestmögliche Verwertung des übrigen Vermögens und die Befriedigung der Gläubiger sowie die Verteilung eines danach verbleibenden Reinvermögens an die Gesellschafterin. Das Ende der Liquidation wird im Laufe des Geschäftsjahres 2026 erwartet.

Die Gesellschaft hat am 3. Mai 2007 die Genehmigung nach § 32 Abs. 1 KWG von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt bekommen. Das Unternehmen hat seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2008 aufgenommen. Mit Wirkung zum 7. Januar 2025 hat die RWETS gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verzicht auf sämtliche ihr erteilten Erlaubnisse zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach § 15 WpIG erklärt und diese an die BaFin zurückgegeben. Dies wurde nach vorheriger mündlicher Bestätigung von der BaFin mit Schreiben vom 4. Februar 2025 bestätigt.

Die RWETS ist ein verbundenes Unternehmen der RWE AG, Essen, und wird seit dem 1. Januar 2011 in deren Konzernabschluss einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und im Unternehmensregister bekannt gemacht. Alleinige Gesellschafterin der RWETS ist die RWE Supply & Trading GmbH, Essen (nachfolgend RWEST). Zwischen der RWETS und der RWEST bestand ein Gewinnabführungsvertrag. Dieser Vertrag wurde durch den Auflösungsbeschluss zum 6. Januar 2025 beendet. Die RWETS war in den ertragsteuerlichen und wird weiterhin in den umsatzsteuerlichen Organkreis des RWE-Konzerns einbezogen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und nach den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV). Aufgrund des Liquidationsbeschlusses am 6. Januar 2025 erfolgte die Aufstellung unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Bei der RWETS handelt es sich nach WpIG um ein kleines/mittleres Wertpapierinstitut. Gemäß § 340 Abs. 4a HGB i.V.m. § 340a Abs. 1 HGB sind auf den Jahresabschluss der RWETS die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.

Der Jahresabschluss der RWETS ist in Euro aufgestellt, die Beträge werden in Euro (€) mit zwei Nachkommastellen angegeben. Die Jahresbilanz ist nach RechKredV, Formblatt 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach RechKredV, Formblatt 3 (Staffelform), aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute haben Wertpapierinstitute Finanzinstrumente des Handelsbestands in einer separaten Position sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Jahresbilanz auszuweisen. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ausschließlich derivative Finanzinstrumente im Handelsbestand aus. Die hierfür festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Die Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zum Stichtag abzüglich eines Risikoabschlags (Credit Value Adjustment) im Falle positiver Marktwerte als Handelsbestand Aktiva bzw. zuzüglich eines Risikoaufschlags im Falle negativer Marktwerte als Handelsbestand Passiva ausgewiesen. Der Fair Value ermittelt sich anhand von Bewertungsmodellen, die auf beobachtbare Börsenpreise zurückgreifen oder sich von diesen ableiten lassen. Die gewählten Bewertungsmodelle sind produktabhängig und entsprechen dem marktüblichen Standard. Hierbei werden unter anderem aktuelle Zinskurven, Zinssätze, Devisenkurse als auch Rohstoffpreise bei der Marktpreisermittlung einbezogen. Aufgrund des Geschäftsmodells wurden sämtliche Kundengeschäfte mit der RWEST gegenläufig geschlossen, sodass ein Marktpreisrisiko für die Gesellschaft ausgeschlossen wird. Adressenausfallrisiken werden mit Hilfe einer Berechnungsformel unter Verwendung des erwarteten Kreditengagements, der Verlustquote und der Ausfallwahrscheinlichkeit quantifiziert und als Risikoabschlag vom ermittelten Marktwert abgezogen. Als Folge der Marktwertentwicklung beträgt der saldierte Gesamtbetrag aller Risikoabschläge und -zuschläge zum Bilanzstichtag € 170,09 (Vorjahr: € 10.161,11). Hierbei werden sowohl das eigene Kreditrisiko der RWETS als auch die Kreditrisiken der Vertragsparteien berücksichtigt und über Credit Default Swap-Sätze (nachfolgend CDS-Sätze) bemessen und verarbeitet, wobei CDS-Sätze mit unterschiedlichen Laufzeiten Verwendung finden.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst und zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Die Ergebnisse aus Wechselkursänderungen am Bilanzstichtag werden ergebniswirksam berücksichtigt. Währungsrisiken aus offenen Positionen werden spätestens ab € 200.000,00 im Rahmen des zentralen Cash- und Devisenmanagements des RWE-Konzerns mit der Treasury-Abteilung der RWE AG durch Kurssicherungsgeschäfte in der jeweiligen Währung abgesichert.

Die Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sind zum Nennwert bilanziert. Es wurden keine Einzelwertberichtigung oder Pauschalwertberichtigung als Risikovorsorge für Forderungen an Kunden gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit RWE AG nicht bei RWETS bilanziert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.

Der Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wird entsprechend den Vorschriften des § 340e Abs. 4 HGB bilanziert.

Sämtliche Posten des Eigenkapitals sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Aus der Aufstellung des Abschlusses unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die oben beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

III. Erläuterungen zur Jahresbilanz

(1) Barreserve

Die Barreserve enthält ausschließlich Guthaben bei der Deutschen Bundesbank.

(2) Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten täglich fällige Guthaben sowie kurzfristige Geldanlagen.

(3) Forderungen an Kunden

In dieser Position werden Forderungen aus realisierten Handelsgeschäften sowie der Bestand der bei der RWE AG eingerichteten Finanzmittelkonten der Gesellschaft ausgewiesen. Gegenüber RWEST weist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 1.219.885,47 (Vorjahr: € 1.367.535,00) aus. Insgesamt bestehen Forderungen in Fremdwährung in Höhe von € 191.070,11 (Vorjahr: € 443.087,06). Sämtliche Forderungen sind täglich fällig.

(4) Handelsbestand

Als Instrumente des Handelsbestands kommen bei der Gesellschaft nur derivative Finanzinstrumente in Betracht. Auf die Angabe von Nominalwerten in Euro wird in der nachfolgenden Übersicht verzichtet, da die als Basis der finanziellen Handelsgeschäfte dienenden Waren in Mengeneinheiten der jeweiligen Basis-Commodity abgeschlossen werden und nicht einen Währungsbetrag als Basis haben.

Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet die Gesellschaft einen starken Rückgang des Werts des Handelsbestands, welcher sowohl auf den Preisrückgang von Kohle-basierten Derivaten im Jahr 2024 als auch auf den Abgang von im Berichtsjahr fällig gewordenen Derivaten aus dem Bestand zurückzuführen ist.

Da RWETS keine offenen Positionen hält und alle Geschäfte back-to-back mit RWEST abschließt, verändern sich die Marktwerte der im Bestand gehaltenen aktiven und passiven Derivate aufgrund der Absicherungsstrategie gegenläufig (ohne Berücksichtigung der Counterparty-Risiken).

Folgende Übersicht gliedert den Handelsbestand weiter auf:

Handelsbestand 31.12.2024 31.12.2023
Aktiv Anzahl davon fällig <1 Jahr Marktwert in C Anzahl Marktwert in C
Kohle-Swaps 30 22 1.894.140,92 15 18.472.884,64
Gas-Swaps 0 0 0,00 0 0,00
Öl-Swaps 0 0 0,00 0 0,00
Devisentermingeschäfte 0 0 0,00 1 586,32
Summe 30 22 1.894.140,92 16 18.473.470,96
Passiv Anzahl davon fällig <1 Jahr Marktwert in C Anzahl Marktwert in C
Kohle-Swaps 26 18 1.613.358,22 15 17.370.956,70
Gas-Swaps 0 0 0,00 0 0,00
Öl-Swaps 0 0 0,00 0 0,00
Devisentermingeschäfte 3 3 3.418,39 0 0,00
Summe 29 21 1.616.776,61 15 17.370.956,70

Von den insgesamt 59 im Handelsbestand zum 31. Dezember 2024 befindlichen Geschäften werden 43 im Jahr 2025 und 16 im Jahr 2026 fällig.

(5) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten täglich fällige Verbindlichkeiten aus ausgelaufenen Handelsgeschäften sowohl gegenüber externen Kunden als auch gegenüber verbundenen Unternehmen. Auf verbundene Unternehmen entfallen € 4.280.416,93 (Vorjahr: € 4.379.760,84). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft RWEST betreffen zum einen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von € 1.050.637,38 (Vorjahr: € 2.111.447,28) und zum anderen Verbindlichkeiten aus dem Gewinnabführungsvertrag in Höhe von € 3.229.779,55 (Vorjahr: € 2.171.188,56). Die Verbindlichkeiten in fremder Währung betragen insgesamt € 0,00 (Vorjahr: € 277.184,62).

(6) Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Wirtschaftsprüferleistungen in Höhe von € 74.900,00 (Vorjahr: € 100.800,00) und für Verpflichtungen gegenüber der RWE Supply & Trading GmbH aus Weiterbelastungen von rückständigen Bezügen in Höhe von € 160.000,00 (Vorjahr: € 240.000,00). Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Rückstellung für den an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu entrichtenden Beitrag in Höhe von € 3.319,00 gebildet. Im Vorjahr war eine Rückstellung für den auf 2023 entfallenden Anteil des erwarteten EdW-Beitrags in Höhe von € 12.980,00 passiviert.

(7) Fonds für allgemeine Bankrisiken

Nach § 340e Abs. 4 HGB sind Finanzinstitute verpflichtet, jährlich eine Rücklage für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Höhe von mindestens 10% des Nettoertrags aus Handelsgeschäften zu bilden, solange diese Rücklage 50% des Durchschnitts der Erträge der letzten fünf Geschäftsjahre unterschreitet. Im Berichtsjahr 2024 hat RWETS die Rücklage nicht erhöht. Der Bestand der Rücklage zum 31. Dezember 2024 beträgt € 535.000,00 (Vorjahr: € 535.000,00).

(8) Eigenkapital

Das Eigenkapital setzt sich aus dem Stammkapital in Höhe von € 730.000,00, das ausschließlich von der RWEST gehalten wird, einer Kapitalrücklage in Höhe von € 45.000.000,00 (Vorjahr: € 45.000.000,00) und einer Gewinnrücklage von unverändert € 5.384,52 zusammen. Bei der Gewinnrücklage handelt es sich um andere Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB, die aus Jahresüberschüssen aus der Zeit vor dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags mit der RWEST gebildet wurden.

(9) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Dienstleistungsverträgen mit der RWEST und anderen Konzerngesellschaften in Höhe von € 126.000,00 (Vorjahr: € 213.000,00). Weiterhin bestehen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

Durch die EdW werden jährliche, von den Bruttoprovisionserträgen und den Bruttoerträgen aus Finanzgeschäften sowie vom Gesamtbeitragsaufkommen der Mitgliedsunternehmen abhängige Beiträge erhoben. Diese Beiträge betragen für RWETS als Mitgliedsunternehmen mindestens € 2.100,00. Er ist allerdings begrenzt auf höchstens 10% des Jahresüberschusses des Unternehmens. Im Berichtsjahr betrug der EdW-Beitrag € 25.960,29 (Vorjahr: € 21.245,49).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Zinserträge

Die im Inland erzielten Zinserträge im Berichtsjahr resultieren im Wesentlichen aus Verzinsung des im Rahmen des zentralen Cash-Pooling-Finanzmanagements bei der RWE AG geführten EUR-Finanzmittelkontos, dessen Bestand sich durch die beiden in 2022 durchgeführten Einzahlungen der RWEST in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um insgesamt € 40.000.000,00 erhöht hat. Weiterhin wurden Zinserträge durch das Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von € 154.277,76 (Vorjahr: € 69.881,93) generiert.

(2) Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen im Berichtsjahr resultieren aus der Verzinsung von bei der RWE AG geführten Finanzmittelkonten.

(3) Provisionserträge

Die im Inland erzielten Provisionserträge ergaben sich aus dem mit der RWEST abgeschlossenen Intra-Group Agency Agreement sowie aus dem ebenfalls mit RWEST abgeschlossenen Intra-Group Services Agreement. Auf der Grundlage des Agency Agreements vermittelt die RWETS Geschäfte, die nicht dem regulierten Geschäft in energiebezogenen Märkten zuzuordnen sind. Auf Basis des Services Agreements erbringt RWETS für RWEST Dienstleistungen wie die Marktanalyse und die Bereitstellung von Marktinformationen für den Vertrieb.

(4) Provisionsaufwendungen

Die Provisionsaufwendungen resultieren, wie auch im Vorjahr, aus den Bankgebühren des Geschäftsjahres.

(5) Nettoergebnis des Handelsbestands

Das Nettoergebnis aus Finanzgeschäften in Höhe von € 254.301,89 (Vorjahr: € 184.715,71), das im Inland erzielt wurde, setzt sich zusammen aus dem unrealisierten Nettoergebnis aus der Marktwertveränderung der 59 im Bestand befindlichen Derivate und aus dem realisierten Nettoergebnis aus den 50 im Berichtsjahr fälligen Derivaten.

Das Nettoergebnis des Handelsbestands setzt sich wie folgt zusammen:

Details zum Nettoergebnis des Handelsbestands 2024
2023
Nettoergebnis aus finanziellen Handelsgeschäften 254.301,89 184.715,71
a) Realisiertes Nettoergebnis aus Derivaten 1.079.451,84 2.110.592,78
davon Ertrag 16.576.424,75 35.095.667,70
davon Aufwand -15.496.972,91 -32.985.074,92
b) Unrealisiertes Nettoergebnis aus Marktwertveränderungen -825.149,95 -1.925.877,07
darin berücksichtigte Risikoabschläge -170,09 -10.161,11
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340e HGB 0,00 0,00
Nettoergebnis des Handelsbestands 254.301,89 184.715,71

(6) Sonstige betriebliche Erträge

Als sonstige betriebliche Erträge werden die Erträge aus der Fremdwährungsbewertung gezeigt, welche durch die Bewertung von in Fremdwährung im Inland geführten externen Bank- und bei der RWE AG eingerichteten Finanzmittelkonten sowie durch den zeitlichen Versatz zwischen der Erfassung einer Forderung oder Verbindlichkeit in einer fremden Währung und deren Ausgleich entstehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr summierten sich die Erträge aus der Fremdwährungsbewertung auf € 40.861,38 (Vorjahr: € 45.816,92). Zudem wurden durch die Auflösung der zu hoch geschätzten Bonus- und EDW-Rückstellungen aus dem Vorjahr sonstige betriebliche Erträge in Höhe von € 39.735,00 (Vorjahr: € 11.313,63) erzielt.

(7) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassen überwiegend die originären Personalaufwendungen der Gesellschaft, sämtliche Aufwendungen aus den Dienstleistungsverträgen mit der RWE AG sowie den Weiterbelastungen aus den Service-Level-Agreements mit der RWEST. Diese Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf € 2.510.858,02 (Vorjahr: € 2.616.760,33).

(8) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung und resultieren aus der Bewertung offener Forderungen sowie in Fremdwährung geführter externer Bank- und bei RWE AG eingerichteter Finanzmittelkonten.

Im Berichtsjahr summierten sich die Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung auf € 31.160,39 (Vorjahr: € 25.893,95).

(9) Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr € 3.270.470,27 (Vorjahr: € 2.189.619,90).

(10) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Aufgrund der Zugehörigkeit zum steuerlichen Organkreis der RWE AG weist die Gesellschaft wie im Vorjahr keine Steuern vom Einkommen und Ertrag aus.

(11) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne

Der Gewinn nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag des Berichtsjahrs 2024 in Höhe von € 3.270.470,27 (Vorjahr: € 2.189.619,90) wird auf Basis des Gewinnabführungsvertrages an die RWEST abgeführt.

V. Sonstige Angaben

(1) Art und Umfang der derivativen Finanzinstrumente

Die derivativen Finanzinstrumente, die ausschließlich dem Handelsbestand zugeordnet sind, bestehen zum einen aus abgeschlossenen Geschäften mit konzernexternen Kunden, welchen gegenläufige Geschäfte mit RWEST gegenüberstehen. Zum anderen werden zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken der jeweiligen Commodity-Währung Devisentermingeschäfte mit der RWE AG im Rahmen des zentralen Cash- und Devisenmanagements abgeschlossen. Die zum 31. Dezember 2024 bei der Gesellschaft bestehenden derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen zur Jahresbilanz unter der Position (4) Handelsbestand aufgeführt.

(2) Außerbilanzielle Geschäfte

Außerbilanzielle Geschäfte bestanden zum Geschäftsjahresende 2024 nicht.

(3) Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr 2024 entfiel das Abschlussprüferhonorar ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. Der Aufwand betrug im Berichtsjahr € 74.900,00. Im Vorjahr lag das Abschlussprüferhonorar bei € 109.200,00.

(4) Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2024 war ein Mitarbeiter direkt bei RWETS beschäftigt. Durch Abstellungsvertrag von RWEST waren sieben Mitarbeiter der RWEST exklusiv für die RWETS tätig. Des Weiteren arbeiten Mitarbeiter der RWEST für die Gesellschaft auf Basis von Services-Level-Agreements.

(5) Organbezüge

Auf die Angabe der Bezüge der im Geschäftsjahr 2024 aktiven Geschäftsführer und ehemaliger Geschäftsführer wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

(6) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Am 6. Januar 2025 wurde in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung die sofortige Auflösung der RWE Trading Services GmbH beschlossen. Als Liquidatoren wurden Dr. Hendrik Niebaum (geboren am 13. Mai 1971) und Dr. Dominic Janßen (geboren am 26. Juni 1987) bestellt.

Mit Wirkung zum 7. Januar 2025 hat die RWETS gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verzicht auf sämtliche ihr erteilten Erlaubnisse zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach § 15 WpIG erklärt und diese an die BaFin zurückgegeben. Dies wurde nach vorheriger mündlicher Bestätigung von der BaFin mit Schreiben vom 4. Februar 2025 bestätigt.

Im Zuge der Auflösung wurden zum 6. Januar 2025 sämtliche mit der RWEST bestehende interne Dienstleistungsverträge, das Agency-Agreement sowie der Gewinnabführungsvertrag aufgelöst. Hierzu zählen auch die Abbestellungsverträge der sieben Mitarbeiter, die von der RWEST exklusiv für die RWETS tätig waren. Der Anstellungsvertrag des einen bei der RWETS beschäftigten Mitarbeiters wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 mit allen Rechten und Pflichten auf die RWEST übertragen.

Zudem wurden zum 15. Januar 2025 die 28 im Handelsbestand befindlichen Kohleswaps, die mit externen Kunden abgeschlossen wurden, glattgestellt oder mit Zustimmung der Kunden auf die RWEST übertragen. Die internen 28 Derivate (Back-to-Back-Transaktionen) sowie die 3 ausstehenden Fremdwährungstransaktionen wurden am 14. und 15. Januar 2025 glattgestellt.

Die Auflösung der Gesellschaft wurde am 30. Januar 2025 ins Handelsregister eingetragen. Mit Veröffentlichung einer entsprechenden Mitteilung im Bundesanzeiger wurden die Gläubiger der Gesellschaft am 15. Januar 2025 dazu aufgefordert ihre Forderungen anzumelden.

Fortlaufend ist im Rahmen des Liquidationsprozesses beabsichtigt, alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft innerhalb der einjährigen Sperrfrist zu begleichen. Das Eigenkapital in Höhe von TEUR 45.735 wird aufgrund der Sperrfrist bis zum 15. Januar 2026 unverändert bleiben.

(7) Organe

Geschäftsführung

Dr. Hendrik Niebaum (bis 5. Januar 2025)

Managing Director der RWE Trading Services GmbH

Magdalena Sichler (bis 5. Januar 2025)

Chief Financial Officer der RWE Trading Services GmbH

Liquidatoren

Dr. Hendrik Niebaum (ab 6. Januar 2025)

Liquidator der RWE Trading Services GmbH

Dr. Dominic Janßen (ab 6. Januar 2025)

Liquidator der RWE Trading Services GmbH

 

Essen, 8. April 2025

Die Liquidatoren

Dr. Hendrik Niebaum

Dr. Dominic Janßen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die RWE Trading Services GmbH i.L., Essen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RWE Trading Services GmbH i.L., Essen, - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Trading Services GmbH i.L., Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Ausführungen der Liquidatoren in Abschnitt I des Anhangs und in Abschnitt 1.1 des Lageberichts, welche den am 6. Januar 2025 von der Gesellschafterversammlung gefassten Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der Liquidatoren für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Liquidatoren sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die Liquidatoren verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Liquidatoren dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die Liquidatoren verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die Liquidatoren verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den Liquidatoren angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den Liquidatoren dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Liquidatoren unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den Liquidatoren dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den Liquidatoren zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 8. April 2025

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Benedikt Brüggemann, Wirtschaftsprüfer

Niklas Polster, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss wurde am 11. April 2025 festgestellt.

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