Filser
GmbH
Oberstdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
401.668,14 |
312.380,14 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
34,00 |
| II.
Sachanlagen |
399.228,00 |
309.909,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.437,14 |
2.437,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.295.628,04 |
2.547.104,61 |
| I.
Vorräte |
55.356,53 |
32.250,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.073.429,71 |
2.144.339,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
166.841,80 |
370.515,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
44.686,63 |
45.634,77 |
| Aktiva |
2.741.982,81 |
2.905.119,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
960.273,52 |
963.331,63 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II.
Bilanzgewinn |
947.491,23 |
950.549,34 |
| B.
Rückstellungen |
467.551,60 |
546.543,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.314.157,69 |
1.395.244,37 |
| Summe
Passiva |
2.741.982,81 |
2.905.119,52 |
Anhang
I. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§
274a und 288 HGB Gebrauch gemacht.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die unfertigen Leistungen sind unter Einbeziehung der
notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile
nach § 255 Abs. 2 S. 3 u. 4 HGB bewertet.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags nach dem
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren
bewertet. Für die Abzinsung wird seit dem 01.01.2010
der jeweilige von der Deutschen Bandesbank für eine
Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz
verwendet.
Der Gesamtbetrag der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR
6.132,00 (Vorjahr EUR 10.051,00). Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag am
Bilanzstichtag angesetzt.
II. Sonstige Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegegenständen sind EUR
Forderungen gegen Gesellschafter: EUR 1.759.812,83 (Vorjahr
EUR: 1.897.467,31).
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben eine Laufzeit über 5 Jahre: EUR: 610.260,44
(Vorjahr EUR: 685.629,61).
Zur Ermittlung der Pensionrückstellung wurde das
Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Aus der Umstellung war für die Bilanzposition
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen insgesamt eine
Zuführung in Höhe von EUR 36.675,00 erforderlich.
Der Aufwand daraus wurde im Geschäftsjahr anteilig im
Außerordentlichen Ergebnis erfasst. Der verbleibende,
noch nicht zugeführte Unterschiedsbetrag zum
31.12.2023 beträgt EUR 2.445,00.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Michael Thanner und Andrea
Horn
Oberstdorf,
den 16.12.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Oberstdorf, den 16.12.2024
Geschäftsführer Michael Thanner und Andrea
Horn
gez. Michael Thanner und Andrea Horn
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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