Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 8978
Eingetragen
28.12.2016
Branche
Mobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.Imbissstuben u. Ä.Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Der Gastronomiebetrieb mit asiatischen Speisen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Zhuli Zhong
seit 5.4.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Changyong Jin
50.00%
Huimin Liang
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Changyong Jin
Novi di Modena Mo/Italien
12.500 €
50.00%
Huimin Liang
Mannheim
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zhongfa GmbH

Gießen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 434.831,00 386.427,00
I. Sachanlagen 434.831,00 386.427,00
B. Umlaufvermögen 984.474,82 629.573,18
I. Vorräte 29.276,00 32.165,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 278.452,30 297.350,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.600,00  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 676.746,52 300.057,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.467,41 6.254,54
Aktiva 1.423.773,23 1.022.254,72

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 689.920,56 391.457,34
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 366.457,34 167.268,82
III. Jahresüberschuss 298.463,22 199.188,52
B. Rückstellungen 140.800,59 87.751,98
C. Verbindlichkeiten 593.052,08 543.045,40
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 428.264,17 319.217,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 164.787,91 223.828,31
davon gegenüber Gesellschaftern 37.066,03 35.986,44
Summe Passiva 1.423.773,23 1.022.254,72

Anhang


Roland Fiebig
Rechtsanwalt

Rurstr. 14 - 41564 Kaarst

ANHANG zur Bilanz auf den 31.12.2023

Zhongfa GmbH
Grünberger Str. 143
35394 Gießen

Anhang
zur Bilanz
auf den 31.12.2023



1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2. Erläuterungen zur Bilanz

3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4. Erläuterungen zur Buchführung

5. Rechtliche Verhältnisse

6. Steuerrechtliche Verhältnisse

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung  erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Im Berichtsjahr angeschaffte geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG mit Einzelanschaffungskosten bis zu €  410,00 wurden mit dem Zugangswert voll abgeschrieben. Im Anlagenspiegel wurden die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung unter den Zugängen und in gleicher Höhe unter den kumulierten Abschreibungen erfasst. Im Folgejahr werden sie unter den historischen Anschaffungskosten und gleichzeitig als Abgang ausgewiesen. Anschaffungen bis zu € 100,00 wurden sofort als Aufwand verrechnet.

Forderungen wurden mit dem Nennwert, Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Währungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden nach Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungstag der Forderung oder Verbindlichkeit bewertet.
Währungsforderungen  oder - verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte in ihrer Gesamtheit grundsätzlich mit gewogenen durchschnittlichen Einstandspreisen, sofern nicht Abwertungen auf einen niedrigeren Wert erforderlich waren.

Für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten bestehen u. U. Rückstellungen.

 3. Erläuterungen zur Bilanz

Ich habe die Bilanz nach der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 256 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Die für "kleine" Kapitalgesellschaften geltenden Offenlegungserleichterungen gem. § 327 HGB habe ich in Anspruch genommen.

 
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die interne Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 2 HGB.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung waren, sind im Geschäftsjahr 2023 nicht angefallen.

5. Erläuterungen zur Buchführung

Die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgte mit der DATEV - Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro.

Die Grundlage für die Kontierung bildete der DATEV - Kontenrahmen SKR 03.

Die Anlagenbuchführung erfolgte mit der DATEV - Software Kanzlei-Rechnungswesen pro.

Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommenen Um- und Abschlussbuchungen
wurden in die Finanzbuchführung übernommen.

6. Rechtliche Verhältnisse

Firma: Zhongfa GmbH
Sitz: 35394 Gießen, Grünberger Str. 143
Gegenstand des Unternehmens:
Gastronomiebetrieb
Handelsregister: Amtsgericht Gießen, HR B 8978

Stammkapital:
Das Stammkapital beträgt € 25.000,00

Gesellschafter:
Herr Liang, Huimin 50,00 %
 Holunderstr. 12
68199 Mannheim

Herr Jin, Changyong 50,00 %
Via S. Antonio 163
41016 Novi di Modena, Italien

Geschäftsführung und Vertretung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden.

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist
Frau Zhong, Zhuli, Grünberger Str. 143, 35394 Gießen

Prokuren sind nicht erteilt.
Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres

 7. Steuerrechtliche Verhältnisse

Finanzamt: Gießen
Steuernummer: 020/249/52238
Die Gesellschaft ist gemäß § 1 I 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Der Gewerbebetrieb der Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß
§ 2 I GewStG.

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung nach §§ 16 - 18 UStG.

Es werden regelmäßig ausschließlich steuerbare Umsätze gemäß § 1 I UStG getätigt.

Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB sowie § 41 GmbHG die Verpflichtung, eine Buchführung zu erstellen.

Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zu Führung von Büchern aus § 141 AO.



sonstige Berichtsbestandteile


Gießen, den 01.07.2025
gez. Zhuli Zhong


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2025 festgestellt.

gez. Zhuli Zhong

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