Om Mani GmbH
31mMobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marian Dr. Gollmer seit 3.3.2025 | Prokura |
Anita Ludwig seit 31.3.2022 | Prokura |
Hendrik Rinke seit 2.11.2021 | Prokura |
Doris Katharina Dr. Radatz seit 11.11.2019 | Geschäftsführer |
Ali Akbar Dr. Elahwiesy seit 28.11.2018 | Prokura |
Jörg Fenske seit 1.7.2017 | Prokura |
Torsten Hesse seit 18.8.2014 | Prokura |
Markus Egerer seit 23.4.2014 | Geschäftsführer |
Markus Faller seit 26.11.2012 | Geschäftsführer |
Andreas Saft seit 26.11.2012 | Prokura |
Frank Pecher seit 2.9.2010 | Prokura |
Peter Grimm seit 2.9.2010 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DB Bahnbau Gruppe GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LAGEBERICHT
ÜberblickUmgang mit der Corona-Pandemie 2020 war auch für die DB Bahnbau Gruppe GmbH (BBG) wesentlich geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Vor allem die Zahl der im Schienenverkehr beförderten Personen, aber auch die Menge der beförderten Güter, fiel durch die behördlichen Maßnahmen, Empfehlungen zur Minimierung sozialer Kontakte, ein temporäres Herunterfahren von Industrieproduktion und von Handel und Dienstleistungen sowie eine allgemeine Mobilitäts-Zurückhaltung deutlich hinter die der Vorjahre zurück. Die Auswirkungen der Pandemie werden sich voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2021 noch spürbar auf die BBG auswirken. Der Deutsche Bahn Konzern (DB-Konzern) hält allerdings grundsätzlich an den mittel- und langfristigen Wachstumserwartungen für den Schienenverkehr und seinen eigenen, in der Strategie Starke Schiene hinterlegten, Wachstumszielen fest. Vereinbarung der DB AG mit ihrer Eigentümer in zum Umgang mit Corona-Schäden Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat mit ihrer Eigentümerin, der Bundesrepublik Deutschland (Bund), vereinbart, die Auswirkungen der Corona-Krise auf den DB-Konzern gemeinsam zu tragen. Der DB-Konzern plant die Hälfte der Auswirkungen auf den Systemverbund Bahn durch Gegensteuerungsmaßnahmen (vor allem Einsparungen im Personal- und Materialaufwand) zu kompensieren. Der Bund plant zum Ausgleich von coronabedingten Schäden, das Eigenkapital der DB AG zu stärken. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission. Aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung erhält die DB Regio AG Mittel aus der Branchenlösung für den ÖPNV. Corona-Krisenmanagement Das Corona-Krisenmanagement des DB-Konzerns begann im Januar 2020 in einem Arbeitsstab unter Leitung des Gesundheitsmanagements. Im Februar 2020 wurde die Arbeit in einem DB-konzernweiten Krisenstab Pandemie fortgesetzt. In den folgenden Monaten war der DB-Konzern dadurch in der Lage, die Vorgaben der Behörden schnell und strukturiert für Kund * innen und Mitarbeitende umzusetzen, effiziente Hygiene- und Sicherheitskonzepte zu entwickeln, zu kommunizieren und gleichzeitig einen stabilen Bahnbetrieb in Deutschland sicherzustellen. Auch in der BBG wurde zu Beginn der Pandemie eine Arbeitsgruppe Corona eingerichtet, um die zentralen Vorgaben des Krisenstabs insbesondere hinsichtlich der arbeitsschutzrechtlichen Belange zeitnah in der Gesellschaft umzusetzen. Vereinbarung " Gemeinsam gegen Corona " Im März 2020 hat der DB-Konzern mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) die Vereinbarung "Gemeinsam gegen Corona" für den Systemverbund Bahn in Deutschland abgeschlossen. Darin verständigten sich die Tarifpartner auf weitreichende Unterstützung für Eltern im Zusammenhang mit Kita- und Schulschließungen und das Bekenntnis zu sicheren Arbeitsplätzen. Bündnis für unsere Bahn Im Mai 2020 hat der DB-Konzern zusammen mit dem Bundesverkehrsminister, der EVG, dem Konzernbetriebsrat und dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) das "Bündnis für unsere Bahn" unterzeichnet. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise im DB-Konzern so zu bewältigen, dass an der Strategie Starke Schiene weiterhin festgehalten werden kann. Hierbei verpflichten sich alle Beteiligten, Teil einer gemeinsamen und solidarischen Lösung zu sein. Dieses Bündnis steht unter der Bedingung, dass die Tarifpartner (DB-Konzern, AGV MOVE und EVG) eine gemeinsame, tragfähige Lösung im Sinne der Gegensteuerung vereinbaren. Die Tarifverhandlungen mit der EVG wurden im Berichtsjahr abgeschlossen. Angaben zur Gesellschaft Einordnung in den DB-Konzern Die BBG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DB AG und innerhalb des DB-Konzerns im Vorstandsressort Infrastruktur den Serviceeinheiten zugeordnet. Die Organisationsstruktur des DB-Konzerns besteht im Wesentlichen aus acht Geschäftsfeldern, die von der konzernleitenden Managementholding DB AG geführt werden. Die Anteile der DB AG befinden sich vollständig im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Der Aufsichtsrat der DB AG hat in 2019 eine neue Vorstandsstruktur beschlossen, die seit dem 1. Januar 2020 gültig ist. Die Geschäftsfelder DB Fernverkehr und DB Regio werden durch das Vorstandsressort Personenverkehr geführt. Das Geschäftsfeld DB Cargo ist dem neu geschaffenen Vorstandsressort Güterverkehr zugeordnet. Die Geschäftsfelder DB Netze Fahrweg, DB Netze Personenbahnhöfe und DB Netze Energie werden durch das Vorstandsressort Infrastruktur geführt. Die Geschäftsfelder DB Schenker und DB Arriva (seit dem 1. Januar 2020) sind dem Vorstandsressort Finanzen & Logistik zugeordnet. Struktur/Organisation und Aktivitäten/Geschäftszweck der Gesellschaft Der Geschäftszweck der BBG besteht in der Planung, Erstellung und Instandhaltung von Anlagen der Infrastruktur, insbesondere der Eisenbahninfrastruktur, einschließlich des Erbringens von Eisenbahnverkehrsleistungen sowie jegliche Tätigkeiten, die dem vorgenannten Zweck förderlich sind. Hierzu ist die BBG in die operativen Serviceeinheiten (SE) Fahrbahn, Ausrüstung, Spezialgewerke und GU-Projekte gegliedert. Die SE Fahrbahn ist in den Bereichen Oberbau und Oberbauschweißen tätig. Die SE Ausrüstung befasst sich mit der Erstellung und Instandhaltung von Elektroenergieanlagen, Oberleitungsanlagen, Telekommunikationsanlagen sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik. Der SE Spezialgewerke sind neben dem Recycling von Oberbaumaterialien die Bereiche Brückenwerkstätten, Brücken- und Spezialbau sowie die Gleisbautechnik inklusive der Stopfmaschinentechnik mit den entsprechenden Werkstätten zugeordnet. Die SE GU-Projekte wickelt als Generalunternehmer (GU) gewerkeübergreifende Großbaustellen und Projekte im In- und Ausland ab. Wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft im Berichtsjahr Das Berichtsjahr verlief ergebnistechnisch für die BBG insgesamt gut. Das Betriebsergebnis verbesserte sich um 2,2 Mio € auf 13,3 Mio €. Der Anstieg lässt sich im Wesentlichen auf die gegenüber dem Vorjahr verbesserte Ergebnissituation in den Serviceeinheiten Fahrbahn und Ausrüstung zurückführen. Angaben zur Unternehmensführung Die DB Bahnbau Gruppe GmbH (BBG) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht. Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der BBG nach den Weisungen der Gesellschafterversammlung und im Rahmen von Gesetz und Gesellschaftsvertrag. Der Geschäftsführung gehörte per 31. Dezember 2020 eine Frau an. Aufgrund der Anzahl der Mitarbeitenden ist es für die BBG verpflichtend einen Aufsichtsrat zu bilden. Die Aufgabe des Aufsichtsrats besteht vorwiegend in der Überwachung der Geschäftsführung. Dem Aufsichtsrat gehören zwölf Mitglieder an, wovon gemäß Mitbestimmungsgesetz sechs Mitglieder Anteilseignervertreter * innen und sechs Mitglieder Arbeitnehmervertreter * innen sind. Dem Aufsichtsrat gehörten per 31. Dezember 2020 fünf Frauen an. Aufgrund der Unternehmensgröße gibt es bei der BBG nur eine weitere Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung.
Die Zielwerte zur Erreichung der Frauenenteile wurden per 31. Dezember 2020 in der Geschäftsführung erreicht, für den Aufsichtsrat übertroffen. In der ersten Führungsebene wurde das Ziel temporär aufgrund eines Wechsels in Elternzeit nicht ganz erreicht. RahmenbedingungenWirtschaftliches Umfeld Der Erfolg unserer Aktivitäten wird insbesondere durch das konjunkturelle Umfeld in unserem Heimatmarkt Deutschland beeinflusst. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war das Umfeld auch für die Baubranche 2020 sehr herausfordernd. Die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie trafen insbesondere viele Dienstleistungsbranchen wie Hotellerie und Restaurants, wirkten sich aber auch auf die Rahmenbedingungen für das Baugeschäft aus. Verbunden mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie war für viele Menschen in Deutschland eine zunehmende Unsicherheit über die eigene Beschäftigungssituation. Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wurde 2020 vor allem durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Nach der ersten Pandemie-Welle im ersten Halbjahr 2020, die mit weitreichenden Kontakteinschränkungen und einem erheblichen Herunterfahren wirtschaftlicher Tätigkeit und des öffentlichen Lebens verbunden war, erholte sich die Wirtschaft bis in den September 2020 hinein wieder spürbar. Die zweite Pandemie-Welle ab Herbst 2020 verzögerte eine Rückkehr auf vorherige Wachstumspfade aber deutlich. Da die Gegenmaßnahmen gezielter waren als während der ersten Welle, wurde die Wirtschaft insgesamt weniger stark beeinträchtigt. Einzelne Branchen waren jedoch weiterhin massiv betroffen. Im Vergleich zu anderen Europäischen Staaten verzeichnete Deutschland einen weniger starken, aber dennoch substanziellen coronabedingten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Zwar wirkte sich in Deutschland die starke Abhängigkeit von der Auslandsnachfrage insbesondere im Bereich der Investitionsgüter negativ aus; Deutschland war aber aufgrund solider Staatsfinanzen besser als andere Länder gerüstet, um die negativen Folgen der Pandemie anteilig abzufedern. Unter anderem wurde die Wirtschaft mit Krediten, steuerlichen Entlastungen sowie dem Kurzarbeitsprogramm unterstützt, wovon die BBG jedoch keinen wesentlichen Gebrauch machen musste. Das Bruttoinlandsprodukt lag coronabedingt mehr als 5% unter dem Vorjahreswert. Die Industrieproduktion (ohne Bauwirtschaft) ging um fast 12%, der deutsche Außenhandel um über 8% zurück. Entwicklung auf den relevanten Märkten In Deutschland übernimmt der DB-Konzern mit seiner integrierten Konzernstruktur eine doppelte Verantwortung für den Verkehrsträger Schiene: Der DB-Konzern ist gleichzeitig Betreiber und führender Nutzer der Schieneninfrastruktur. Die damit einhergehende stärkere Kunden- und Effizienzorientierung der Infrastruktur kommt diskriminierungsfrei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zugute. Eine im internationalen Maßstab strenge Regulierung durch die mit sehr weitgehenden Befugnissen ausgestattete Regulierungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), stellt neben den DB-konzerninternen Verhaltensregeln die Wettbewerbsneutralität der Schieneninfrastruktur sicher. 2020 blieb die Zahl der Infrastrukturkunden auf hohem Niveau stabil. Abweichungen von der prognostizierten Leistungsentwicklung Prognose-Ist-Vergleich : Die Leistungsentwicklung im Berichtsjahr übertraf die im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019 abgegebene Prognose für die Leistungsentwicklung deutlich, was im Wesentlichen auf die Leistungssteigerungen in den Serviceeinheiten Fahrbahn und Ausrüstung zurückzuführen ist. Die Gesamtleistung stieg dementsprechend und erhöhte sich um 81,8 Mio €. Politisches Umfeld Konjunkturpaket der Bundesregierung Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf umfassende Maßnahmen zum Thema »Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken« verständigt. Diese enthalten zahlreiche generelle Entlastungen für die deutsche Wirtschaft und setzen zugleich branchenspezifische Impulse. Die Maßnahmen sind gegliedert in ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, ein weiterreichendes Zukunftspaket sowie Maßnahmen aufgrund Europäischer und internationaler Verantwortung. Besondere Relevanz für die Schiene haben insbesondere folgende Maßnahmen: Für den Ausgleich von Schäden infolge der Corona-Pandemie ist vorgesehen, das Eigenkapital der DB AG zu stärken. Im Nachtragshaushalt 2020 wurden hierfür 5 Mrd. € vorgesehen, die im Rahmen des neuen Bundeshaushalts auf das Jahr 2021 übertragen wurden. Mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets erfolgte die zusätzliche, einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 um 2,5 Mrd. € und die Möglichkeit, die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh in 2021 beziehungsweise 6 ct/kWh in 2022 durch Ausgleichsleistungen zu senken. Zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs entlang der Schienenwege werden für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche Fördermittel für störfeste GSM-R-Endgeräte in Höhe von 150 Mio € bereitgestellt. Die Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen wird für Sofortmaßnahmen in den Jahren 2020 und 2021 um insgesamt 160 Mio € aufgestockt. Auch die Digitalisierung der Infrastruktur erhält zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 500 Mio € bis Ende 2021. Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 Auf Grundlage des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung werden zur Stärkung der Schiene bis 2030 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 11 Mrd. € bereitgestellt. Ende Januar 2020 haben sich Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie DBAG, DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH in einer Absichtserklärung auf den Zufluss und die Verwendung der Mittel verständigt. Die Mittel werden ausschließlich in der Infrastruktur eingesetzt und sollen je zur Hälfte als Eigenkapital (zur Aufstockung des Eigenkapitals der DB Netz AG und der DB Station&Service AG) und als Zuschüsse zufließen. Inhaltlich sollen die Mittel in den Kategorien Robustes Netz, Digitale Schiene, Attraktive Bahnhöfe und Eigenwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden. Die auszureichenden Mittel wurden anteilig im Bundeshaushalt 2021 berücksichtigt. Auch weitere wesentliche Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 für die Schiene und den öffentlichen Verkehr wurden konkretisiert beziehungsweise umgesetzt. Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III Die Laufzeit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) II endete zum 31. Dezember 2019. 2019 wurden die vereinbarten Ziele (vor Prüfung durch das EBA) aus Sicht der DB AG erreicht. Der entsprechende Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht wurde zum 30. April 2020 an den Bund übergeben. Der Erhalt und die Modernisierung der Bestandsinfrastruktur wird mit der LuFV III fortgeführt, die eine Laufzeit von 10 Jahren hat und am 14. Januar 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Bis 2029 sollen insgesamt 86 Mrd. € in den Erhalt und die Modernisierung des Bestandsnetzes fließen. Nationale Plattform Zukunft der Mobilität In der vom Bund eingerichteten Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) ist der DB-Konzern im Lenkungskreis und in den Arbeitsgruppen Klimaschutz im Verkehr sowie Digitalisierung für den Mobilitätssektor vertreten. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und vom Umweltbundesamt sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragte und im März 2020 veröffentlichte Gutachten zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2030 insbesondere im Sektor Verkehr zwar wichtige Beiträge leisten, jedoch noch nicht ausreichen. Zum Umsetzungsmonitoring und zur Weiterentwicklung der Maßnahmen wird die NPM daher weiter eng eingebunden. Vor diesem Hintergrund prüft die Arbeitsgruppe Klimaschutz im Verkehr, wie sich die bereits getroffenen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 weiter beschleunigen und ausbauen lassen. Masterplan Schienenverkehr und Schienenpakt des Zukunftsbündnisses Schiene Am 30. Juni 2020 fand im BMVI der 2. Schienengipfel statt. Bundesminister Andreas Scheuer, der Beauftragte der Bundesregierung für den Schienenverkehr, Enak Ferlemann, sowie Vertreter der Bahnwirtschaft unterzeichneten einen Pakt zur Stärkung des Bahnsektors und stellten den Masterplan Schienenverkehr sowie den Zielfahrplan des Deutschlandtakts vor. Der Masterplan ist das Ergebnis des Zukunftsbündnisses Schiene, in dem in den vergangenen zwei Jahren Vertreter * innen des Ministeriums und der Branche in sechs Arbeitsgruppen die zentralen Herausforderungen für die Schiene untersucht und konkrete Handlungsfelder für die Zukunft des Schienenverkehrs in Deutschland entwickelt haben. Ziele des Masterplans sind, bis 2030 doppelt so viele Fahrgäste im Schienenpersonenverkehr (SPV) zu gewinnen sowie mehr Güter auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern und deren Anteil am Modal Split bis 2030 auf mindestens 25% zu steigern. Wesentliche Voraussetzungen für Wachstum und Verlagerung auf die Schiene sind die Steigerung der Kapazitäten bei Infrastruktur, Fahrzeugen und Personal, der Einsatz innovativer Technologien und Produkte sowie die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schiene aus Sicht der Nutzer. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, wurden im Masterplan Schienenverkehr 32 Handlungsfelder und 96 Maßnahmen vereinbart, unter anderem die etappenweise Realisierung eines Deutschlandtakts für alle Verkehrsarten. Die Umsetzung wird durch eine Arbeitsgruppe aus Sektorvertretern gemeinsam mit dem BMVI kontinuierlich begleitet und an den Lenkungskreis berichtet. Der DB-Konzern ist im Lenkungskreis beteiligt und bringt sich in die Umsetzung der Maßnahmen ein. Für den Sommer 2021 ist erneut ein Schienengipfel angekündigt. Beschleunigung von Verkehrsprojekten Wichtige Verkehrsprojekte in Deutschland sollen künftig schneller geplant und umgesetzt werden können. Darauf zielt ein weiteres Beschleunigungsgesetz ab, das Bundestag und Bundesrat Anfang 2020 beschlossen haben. Vorgesehen ist unter anderem, dass Kommunen von Kosten des Baus von Brücken und Unterführungen zur Beseitigung von Bahnübergängen entlastet werden. Bei Ersatzbauwerken - vor allem Brücken und Bahnsteigen - ermöglicht das Gesetz, stärker als bisher auf Genehmigungsverfahren zu verzichten. Mit einem sogenannten Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ist zudem vorgesehen, dass für acht ausgewählte Vorhaben auf der Schiene statt von Behörden künftig direkt vom Bundestag Baurecht erteilt werden kann. Am 9. Dezember 2020 trat mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das Investitionsbeschleunigungsgesetz in Kraft. Für die Schiene regelt es unter anderem den Verzicht auf Planfeststellungsverfahren im Rahmen des DSD-Rollouts sowie bei der Herstellung barrierefreier Bahnsteige und bei Errichtung von Lärmschutzwänden zur Lärmsanierung. Auch bei Elektrifizierungen als Einzelvorhaben soll auf die Planfeststellung verzichtet werden können. Zudem werden für Schienenprojekte die Spielräume zum Verzicht auf Raumordnungsverfahren und auf Umweltverträglichkeitsprüfungen erhöht. Zudem wurde im Mai 2020 ein bis Ende März 2021 befristetes Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Mit diesem soll gewährleistet werden, dass Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie ohne erhebliche Verzögerungen durchgeführt werden können. Ermöglicht wird unter anderem eine Online-Konsultation. Mobilfunkversorgung entlang der Schienenwege Aktuell steht die Umsetzung der Versorgungsauflagen aus der 5G-Auktion 2019 im Fokus. Bis Ende 2024 sollen alle Schienenwege mit Mobilfunk ausgeleuchtet werden. Die Eisenbahnen sind nach den Auktionsbedingungen zur Mitwirkung bei der Ausleuchtung entlang der Schienenwege aufgefordert. Der DB-Konzern hat zur Erfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheit das Projekt Masterplan Konnektivität Schiene initiiert, mit dem Ziel, die Mitwirkungsbedarfe der Mobilfunkunternehmen zu erfassen und hierfür gezielte Angebote zu erstellen. Auch die DB broadband GmbH zahlt mit ihrem weitreichenden Angebot von Glasfaserkapazitäten entlang der Schienenwege auf die Mitwirkung ein. Bis zum 20. Dezember 2020 musste der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation im nationalen Telekommunikationsgesetz umgesetzt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt inzwischen vor und befindet sich im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Die TKG-Novelle könnte Auswirkungen auf den Umfang und die Bedingungen der Mitwirkung des DB-Konzerns haben. Für die BBG ergeben sich aus den diversen Projekten auch kurz- und mittelfristig Chancen in der Geschäftsentwicklung. So dürfte die BBG in den nächsten Jahren aus den hochlaufenden Investitionsbudgets der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III oder den Bautätigkeiten im Zusammenhang mit den diversen Klimaschutzprogrammen oder dem Ausbau des Glasfasernetzes bei einem adäquaten Marktanteil die Auftragslage weiter verbessern können. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageUmsatzentwicklung Der Umsatz stieg im Berichtsjahr um 14,1 % auf 613,8 Mio € (im Vorjahr: 537,9 Mio €). Die SE Fahrbahn (+67,8 Mio €), die SE Ausrüstung (+16,6 Mio €) und die SE Spezialgewerke (+15,2 Mio €) hatten Umsatzsteigerungen zu verzeichnen, wohingegen die Umsätze der SE GU-Projekte dagegen deutlich (-17,9 Mio €) zurückgingen. Im Berichtsjahr wurden 573,0 Mio € oder 93,4 % (im Vorjahr: 92,5 %) der Umsätze unmittelbar mit Gesellschaften des DB-Konzerns erzielt. Bei den DB-konzerninternen Umsätzen stiegen projektbedingt insbesondere die Umsätze mit der DB Netz AG um 18,3 % von 401,2 Mio € auf 474,7 Mio €, der DB Energie GmbH um 72,5 % von 4,9 Mio € auf 8,4 Mio € und mit der DB Station&Service AG um 3,6 % von 56,6 Mio € auf 58,6 Mio €. Die Umsätze mit konzernfremden Dritten stiegen im Berichtsjahr leicht auf 40,8 Mio € (im Vorjahr: 40,1 Mio €). Davon wurden für den DB-Konzern Umsätze in Höhe von 39,0 Mio € (im Vorjahr: 38,2 Mio €) oder 6,4 % (im Vorjahr: 7,1 %) mittelbar über Arbeitsgemeinschaften oder Dritte erbracht. Ergebnisentwicklung Mit 659,5 Mio € stieg die Gesamtleistung (beinhaltet Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen) im Vergleich zum Vorjahr um 14,2 % (+81,8 Mio €). Dabei wirkten sich insbesondere höhere Umsatzerlöse (+75,9 Mio €; im Vorjahr: 537,9 Mio €) sowie ein höherer Bestandsaufbau (+3,3 Mio €) aus. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 27,0 % auf 16,0 Mio € (im Vorjahr: 21,9 Mio €). Während im Einzelnen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (-3,7 Mio €), Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen (-2,0 Mio €), übrige Erträge (-1,3 Mio €) davon insbesondere Erträge aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen (-0,7 Mio €) sanken, erhöhten sich die Erträge aus Schadensersatz und Kostenerstattungen um 1,4 Mio €. Der Materialaufwand stieg in der Hauptsache wegen der gestiegenen Gesamtleistung um 56,6 Mio € (+16,9 %) auf insgesamt 390,5 Mio €. Da die Leistungsentwicklung deutlich stärker als der Aufbau der Eigenleistungskapazitäten war, stiegen die bezogenen Leistungen aufgrund erhöhter Fremdvergaben gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum um 14,7 % (+38,0 Mio €) und die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 24,8 % (+18,5 Mio €). Die Materialaufwandsquote in Bezug zur Gesamtleistung stieg von 57,8 % auf 59,2 %. Der Personalaufwand erhöhte sich bei einem durchschnittlich um 114 Mitarbeiter (ohne Auszubildende) gestiegenen Personalbestand insgesamt um 6,5 % auf 191,1 Mio €. Neben dem Personalbestandsaufbau trug die Tariferhöhung zur Personalkostensteigerung bei. Die Abschreibungen (13,2 Mio €) veränderten sich gegenüber dem Vorjahr unwesentlich (+0,8 Mio €). Es handelt sich dabei ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Der sonstige betriebliche Aufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Mio € auf 67,4 Mio € gestiegen. Der Anstieg ist in der Hauptsache auf die gestiegenen Aufwendungen für Reise- und Repräsentationsaufwendungen (+1,7 Mio €), Aufwendungen aus Leasing, Mieten und Pachten (+1,4 Mio €) sowie sonstige bezogene Dienstleistungen (+0,9 Mio €), darunter insbesondere sonstige Serviceleistungen (+1,9 Mio €) zurückzuführen, denen wiederum gesunkene bezogene IT-Leistungen (- 0,6 Mio €) und sonstige Kommunikationsdienste (- 0,4 Mio €) gegenüberstehen. Das Betriebsergebnis der BBG hat sich deutlich verbessert und stieg von 11,1 Mio € im Vorjahr um 20,2 % auf 13,3 Mio €. Besonders wirkten sich dabei die gestiegenen Ergebnisbeiträge der Serviceeinheiten Fahrbahn und Ausrüstung aus. Das Zinsergebnis hat sich im Wesentlichen durch gesunkene Zinserträge, insbesondere aus dem Deckungsvermögen von Pensionszusagen bei leicht gegenläufigen Zinsaufwendungen, insgesamt leicht verschlechtert (-0,1 Mio €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuererstattungen für 2019 für unsere Betriebsstätte in Kroatien, Körperschaftsteuernachzahlungen für 2018 für unsere Betriebsstätte in Israel sowie Körperschaftsteuern für das laufende Jahr für unsere Betriebsstätte in Kroatien. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird das Ergebnis nach Steuern (12,3 Mio €) an die Muttergesellschaft DB AG abgeführt. Abweichungen von der prognostizierten Ertragslage Die Entwicklung der BBG im Berichtsjahr lag gegenüber der im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019 abgegebenen Prognose für die Entwicklung von Gesamtleistung und Ergebnis nach Steuern sogar über den Erwartungen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die höhere Dotierung der LuFV III, wodurch es zu höheren Auftragsvolumina maßgeblich in den Serviceeinheiten Fahrbahn und Ausrüstung kam. Finanzlage Durch die Einbindung in den DB-Konzern kann die BBG die Refinanzierungsmöglichkeiten des DB-Konzerns nutzen. Das Finanzmanagement-System des DB-Konzerns ist im Konzernlagebericht des DB-Konzerns ausführlich beschrieben. Das Treasury-Zentrum für den DB-Konzern ist in der DB AG angesiedelt. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle DB-Konzerngesellschaften zu bestmöglichen Bedingungen Finanzmittel aufnehmen und anlegen können. Vor der DB-konzernexternen Beschaffung von Finanzmitteln wird ein Finanzmittelausgleich innerhalb des DB-Konzerns vorgenommen. Mit diesem Konzept sichert der DB-Konzern einen bereichsübergreifenden Risiko- und Ressourcenverbund. Für den DB-Konzern sowie die BBG liegen die Vorteile in der Bündelung von Know-how, der Realisierung von Synergieeffekten sowie in der Minimierung der Refinanzierungskosten. Die Kreditwürdigkeit des DB-Konzerns wird von den Rating-Agenturen S&P Global Ratings (S&P) und Moody's laufend überprüft und beurteilt. S&P hat im Berichtsjahr ein Update zu den Einschätzungen der DB AG veröffentlicht und die Langfristrating-Einstufung der DB AG von »AA« auf »AA-« wegen aus Sicht von S&P coronabedingt veränderter Erwartungen für die kurz- und mittelfristige Entwicklung des DB-Konzerns angepasst. Damit liegt die Einschätzung wieder auf dem Niveau von vor der letzten Anpassung im Herbst 2019. Gleichzeitig hat S&P eine Anpassung des Rating-Ausblicks von »stabil« auf »negativ« vorgenommen, die unter anderem aus aktuellen coronabedingten Unsicherheiten im Hinblick auf die Geschwindigkeit der Nachfrageerholung im Schienenverkehr sowie die Auswirkungen auf die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds resultierte. Das Kurzfrist-Rating ist unverändert geblieben. Moody's hat im Berichtsjahr die Rating-Einstufungen und den Ausblick bestätigt. Details zu den Rating-Einstufungen der DB AG sind online verfügbar. Im Rahmen der DB-Konzernfinanzierung hat die BBG per 31. Dezember 2020 zugesagte DB-konzerninterne Kreditlinien in Höhe von 100 Mio €. Diese wurden zum Stichtag nicht in Anspruch genommen. Die BBG weist hingegen zum Stichtag im Rahmen des Cashpooling eine Forderung aus Konzernfinanzierung in Höhe von 15,6 Mio € aus. Die Finanzierungskonditionen im Rahmen der DB-Konzernfinanzierung haben sich für die BBG im Berichtsjahr nicht verändert. Langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten entwickelten sich im Berichtsjahr differenziert. Die langfristigen Verbindlichkeiten (-3,1 Mio €) sanken hauptsächlich aufgrund der Tilgung in Höhe von 3,5 Mio € eines Darlehens zur Finanzierung des Anlagevermögens (ursprünglich 35,0 Mio €). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken weniger deutlich (-0,5 Mio €). Der Rückgang entfiel in der Hauptsache stichtagsbedingt auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (-1,0 Mio €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-0,2 Mio €) denen gestiegene sonstige Verbindlichkeiten (+0,5 Mio €) entgegenstehen. Investitionen Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr Investitionen im Anlagevermögen in Höhe von 18,9 Mio € (im Vorjahr: 14,7 Mio €) getätigt. Wesentlich war die Anschaffung von Maschinen und maschinellen Anlagen sowie anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von insgesamt 15,0 Mio €, darunter zwei Gleiskraftwagen, 13 Zweiwegebagger sowie zwei Motorturmwagen. Das Bestellobligo für Investitionen stieg per 31. Dezember 2020 auf 17,6 Mio € (im Vorjahr: 6,9 Mio €). Finanzierung des Investitionsprogramms Der Kapitalbedarf aus der Investitionstätigkeit wurde zum überwiegenden Teil über die DB-Konzernfinanzierung gedeckt. Im Übrigen erfolgte die Deckung der Investitionen aus der Innenfinanzierung. Auch für künftige Investitionen gehen wir von einer unveränderten Finanzierungsstruktur aus. Bilanzstruktur Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahresende von 168,4 Mio € auf 181,4 Mio €. Der Anstieg ist auf der Vermögensseite hauptsächlich auf die um 19,1 Mio € erhöhten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und das um 5,2 Mio € gestiegene Anlagevermögen zurückzuführen, denen um 10,5 Mio € verminderte Vorräte entgegenstehen. Auf der Passivseite wird die Zunahme durch die gegenüber dem Vergleichsstichtag höheren Rückstellungen (+16,6 Mio €) und gesunkenen Verbindlichkeiten (-3,6 Mio €) bestimmt. Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Mio € erhöht. Den Anlagenzugängen in Höhe von 18,9 Mio € standen planmäßige Abschreibungen von 13,2 Mio € sowie Abgänge von 0,6 Mio € gegenüber. Der Anteil am Gesamtvermögen sank von 46,5 % auf 45,9 %. Das Umlaufvermögen stieg zum Stichtag um 7,8 Mio €. Hauptursachen für den Anstieg sind die um 19,1 Mio € stichtagsbedingt gestiegenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie um 10,5 Mio € verminderte Vorräte. Innerhalb der Vorräte haben sich zwar die unfertigen Leistungen gegenüber dem Vorjahr erhöht (+36,5 Mio €), aber der Anstieg der erhaltenen Anzahlungen fiel deutlich höher aus (+47,8 Mio €). Somit kam es insgesamt zu einem niedrigeren Vorratsvermögen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände änderten sich in Summe deutlich und stiegen um 19,1 Mio €. Während davon die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 24,1 Mio € zunahmen, gingen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-4,9 Mio €) sowie die sonstigen Vermögensgegenstände (-0,1 Mio €) zurück. Der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen stieg von 53,3 % auf 53,9 %. Das Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahresende unverändert. Die Eigenkapitalquote veränderte sich aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme geringfügig von 13,0 % auf 12,2 %. Die Rückstellungen erhöhten sich von 54,7 Mio € auf 71,3 Mio €. Der Anstieg ist maßgeblich durch eine erhöhte Rückstellung für ausstehende Rechnungen (+8,8 Mio €) im Zusammenhang mit einer ebenso deutlich gestiegenen Gesamtleistung, die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (+5,9 Mio €) sowie diverse personalbezogene Rückstellungen (+1,5 Mio €) bedingt. Die Verbindlichkeiten sanken insgesamt um 3,6 Mio € auf 88,0 Mio €. Vom Rückgang entfallen 4,5 Mio € auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, während die sonstigen Verbindlichkeiten (+0,5 Mio €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+0,2 Mio €) sowie die erhaltenen Anzahlungen (+0,2 Mio €) leicht anstiegen. Der Anteil der Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme sank somit deutlich von 54,5 % auf 48,5 %. Die zinspflichtigen Verbindlichkeiten sanken gegenüber dem Vorjahr um 7,3 Mio € und belaufen sich per 31. Dezember 2020 auf 38,3 Mio €. Sie betreffen ein zur langfristigen Finanzierung von Anlagevermögen aufgenommenes Darlehen (Restschuld 26,3 Mio €) sowie ein gegenüber dem Vorjahr unverändertes Darlehen (12,0 Mio €), das zur langfristigen Finanzierung der im Rahmen des Schuldbeitritts an die DB AG abgetretenen Pensionsverpflichtungen aufgenommen wurde. Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling bestanden zum Stichtag nicht (im Vorjahr: 3,8 Mio €). Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird stattdessen eine Forderung aus Konzernfinanzierung (15,6 Mio €) ausgewiesen. Der Anteil der zinspflichtigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme sank von 27,1 % auf 21,1 %. Der Anteil der langfristigen Rückstellungen beläuft sich auf 5,5 Mio €. Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen 38,3 Mio €. Der Anteil der langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme sank von 27,9 % auf 24,2 %. Bei der Zuordnung wurden dem langfristigen Bereich die Pensionsrückstellungen komplett sowie die mittel- und langfristigen Anteile der sonstigen Rückstellungen zugerechnet. Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten wurden entsprechend den Angaben im Anhang zugeordnet. Der Anteil der kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme beträgt 63,7 % (im Vorjahr 59,1%). Die Anlagendeckung sank infolge der Zunahme des Anlagevermögens bei gesunkenen langfristigen Eigen- und Fremdmitteln von 88,0 % auf 78,9 %. Bilanzstruktur
Nicht-finanzielle KennzahlenQualität Pünktlichkeit deutlich verbessert Die Pünktlichkeit im Schienenverkehr in Deutschland konnte trotz großer Herausforderungen (unter anderem umfangreiche Bauvolumen sowie hohe Temperaturen während der Sommermonate) deutlich verbessert werden. Die positive Entwicklung wurde durch eine Vielzahl von Maßnahmen und veränderte Rahmenbedingungen getrieben. Dazu gehört unter anderem das gut funktionierende Corona-Krisenmanagement in Verbindung mit einer Kapazitätsentspannung insbesondere auf hochbelasteten Infrastrukturabschnitten. Lagezentren zur Steuerung von Pünktlichkeit und Baumaßnahmen Das seit 2018 im Vorstandsressort Infrastruktur des DB-Konzerns angesiedelte Lagezentrum Pünktlichkeit agiert als geschäftsfeldübergreifende Steuerungseinheit zur Sicherstellung der Pünktlichkeitsziele. Zu den Kernaufgaben gehören die Analyse unterjähriger Pünktlichkeits-Zielabweichungen, die Maßnahmenidentifizierung und -steuerung sowie das Monitoring der Maßnahmenumsetzung. Das Lagezentrum greift dabei auf ein etabliertes Frühwarnsystem für pünktlichkeitsrelevante (Bau-)Planungen und (Bau-)Betriebsabläufe zurück: PlanRadar und RisikoRadar Bau. Schwerpunktmäßig wurde 2020 die Entwicklung der Betriebsqualität während der ersten Welle der Corona Pandemie untersucht. Konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der Pünktlichkeit wurden abgeleitet und initiiert. Zudem wurde ein Monitoring von pünktlichkeitsrelevanten Infrastruktureinschränkungen auf vier zentralen Linienbündeln aufgesetzt: Durch aktive Steuerung konnten Fahrzeitpuffer entlang der wichtigsten Magistralen sichergestellt und Fahrzeitverluste signifikant reduziert werden. Das Jahr 2020 erforderte vor dem Hintergrund des steigenden Bauvolumens und coronabedingten Baudurchführungs-Risiken zusätzliche Anstrengungen. Dank einer umsichtigen und verlässlichen Baustellenplanung sowie einer engen Begleitung durch das 2017 etablierte Lagezentrum Bau ist es gelungen, die baubedingten Einschränkungen der Infrastruktur und somit die betrieblichen Restriktionen auf dem Niveau des Vorjahres zu stabilisieren. Vorausschauendes und proaktives Handeln sowie eine gute fahrplanerische Ausregelung der Baumaßnahmen haben hierzu beigetragen. Kundenzufriedenheit Im Berichtsjahr konnte die Kundenzufriedenheit mit der BBG nach einem Rückgang im Vorjahr wieder deutlich gesteigert werden und liegt nun bei einem guten Zufriedenheitsindex (ZI) von 77 (im Vorjahr: ZI von 72). Die höchste Treiberwirkung auf die Gesamtzufriedenheit kommt weiterhin aus den Serviceeinheiten Ausrüstung und Fahrbahn. Sehr gute Ergebnisse verzeichneten insbesondere die Bereiche Fahrbahn Südost, Ost und Nord, die Leit- und Sicherungstechnik, die Elektroenergieanlagen, die Brückenwerkstätten sowie der Spezial- und Brückenbau. Mitarbeite nde Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wird die Zahl der Mitarbeitenden im DB Konzern in Vollzeitpersonen (VZP) umgerechnet. Als Grundlage für die Berechnung der VZP gilt die Referenzarbeitszeit für Mitarbeitende gemäß Tarifvertrag DB Bahnbau Gruppe in Höhe von 2.036 Stunden Jahresarbeitszeit (entspricht 39 Stunden pro Woche). Mitarbeitende mit einer geringeren individuellen Jahresarbeitszeit bzw. Wochenarbeitszeit werden dabei entsprechend ihres jeweiligen Anteils bewertet. Die Anpassung der Bewertung der Personalbestände gegenüber dem Vorjahr haben wir im Anhang erläutert. Am 31. Dezember 2020 waren 3.209 Mitarbeitende (im Vorjahr: 3.042), davon 23 zugewiesene Beamte gemäß Art. 2 § 12 ENeuOG (im Vorjahr: 26) beschäftigt. Dies entspricht einem Anstieg der Beschäftigten um 167 im Vergleich zum Vorjahresende. Im Geschäftsjahr 2020 lag der Personalbestand im Jahresdurchschnitt bei 3.131 Mitarbeitenden (im Vorjahr: 3.017), davon 24 zugewiesene Beamte gemäß Art. 2 § 12 ENeuOG (im Vorjahr: 26). In der BBG befanden sich am Bilanzstichtag 322 Nachwuchskräfte (im Vorjahr: 313), im Durchschnitt 303 Nachwuchskräfte (im Vorjahr: 277) in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem Studium. Es wurden 62 Nachwuchskräfte übernommen sowie 362 neue Fach- und Führungskräfte sowie 110 Auszubildende oder Dual Studierende eingestellt. Im Jahr 2020 konnte die Quote der ungeplanten Mitarbeiter-Fluktuation auf 3,4 % (im Vorjahr: 4,1 %) gesenkt werden. Überblick über die Tarifentwicklung / -tarifverhandlungen Im Mai 2020 hat der DB-Konzern zusammen mit Bundesverkehrsminister, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), dem Konzernbetriebsrat und dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) das Bündnis für unsere Bahn unterzeichnet. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im September 2020 mit der EVG auf ein umfassendes Tarifpaket verständigt. Das Gesamtpaket umfasst neben Regelungen für moderate Lohnsteigerungen und einer Laufzeit bis Februar 2023 zahlreiche Verabredungen zu Zukunftsthemen. Mit dem Paket leisten die Tarifpartner einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise im DB-Konzern. Mit dem erzielten Tarifabschluss ist es in schwierigen Zeiten gelungen, auch weiterhin in Personal, Qualifizierung und Einstellungen zu investieren. Zum 1. Juli 2020 wurde die zweite Stufe der Lohnsteigerung um 2,6% aus der Tarifrunde 2018 wirksam. Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 erhalten die Beschäftigten erneut die Möglichkeit, anstelle der zweiten Entgelterhöhung in Höhe von 2,6% zum 1. Juli 2020 zusätzlich zu den bisherigen Wahlmöglichkeiten 6 Tage Urlaub oder die Absenkung der Jahresarbeitszeit um 52 Stunden zu wählen. Im Hinblick auf das zum 1. Januar 2021 erweiterte Wahlmodell zur Arbeitszeit mit nunmehr insgesamt 6 Wahlmöglichkeiten haben die Mitarbeiter die Wahl zwischen Zusatzurlaub 6 Tage, Zusatzurlaub 12 Tage, Entgelterhöhung, Arbeitszeitverkürzung 52 Stunden, Arbeitszeitverkürzung 104 Stunden und Zusatzurlaub 6 Tage in Kombination mit der Arbeitszeitverkürzung 52 Stunden. Bei der erstmaligen Wahl des Zusatzurlaubs von 6 oder 12 Urlaubstagen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 erhielten die betroffenen Mitarbeiter:innen im August 2020 einen Einmalbetrag in Höhe von 700 Euro für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31 Dezember 2020. Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (AGbAV) erhöhte sich zum 1. Januar 2020 um 1% auf insgesamt 3%. Dabei erhöhte sich der Mindestbetrag um 25 Euro auf insgesamt 75 Euro. Zum 1. Juli 2020 erfolgte die zweite Stufe der Vergütungserhöhung für Auszubildende und Dual Studierende um weitere 40 Euro. Bei Firmenreisen wurde erstmalig ab 1. Januar 2020 die Reisezeit, die über die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit hinausgeht, maximal für acht Stunden mit 10,00 Euro pro Reisestunde für Arbeitnehmer und 3,00 Euro pro Reisestunde für Auszubildende und Dual Studierende vergütet. Weitere Tarifentwicklungen
Maßnahmen im Bereich Soziales Mitarbeitendenzufriedenheit Im Herbst 2020 wurde die fünfte DB-konzernweite Mitarbeitendenbefragung durchgeführt. Rund 345.000 Mitarbeitenden weltweit erhielten erneut die Gelegenheit zu sagen, wie zufrieden oder unzufrieden sie mit dem DB-Konzern, ihrem Geschäftsfeld oder ihrer Tätigkeit sind. Die Beteiligungsquote lag DB-konzernweit bei 58,5 % (2018: 60,0%). Auf einer Skala von 1 ("stimme überhaupt nicht zu") bis 5 ("stimme voll zu") stieg die Mitarbeitendenzufriedenheit im DB-Konzern auf einen Zufriedenheitsindex von 3,9 (2018: 3,7). In der BBG verbesserte sich die Bewertung von 3,6 bei der Befragung im Jahr 2018 auf 3,9. Die Beteiligungsquote der BBG lag dabei bei 43% (2018: 46%). Winterschulung 2020 Im Rahmen der 8. Winterschulungswoche wurden rund 650 Mitarbeitende geschult. Zielgruppe waren in 2020 die Vorarbeiter:innen, Polier:innen, Bautruppführer:innen und erste Maschinenführer:innen, die ein vielseitiges Schulungsprogramm absolvierten. Die Themen umfassten: FIT-Bahnbetrieb, Arbeitsschutz, Ergonomie, mobile Endgeräte, Umgang mit Nachwuchskräften und Dokumentation im Umgang mit Nachunternehmern. NachhaltigkeitDer DB-Konzern hat sich in der Dachstrategie Starke Schiene zum Ziel gesetzt, die Dimensionen Ökonomie, Soziales und Ökologie unternehmerisch in Einklang zu bringen. Nachhaltigkeit ist handlungsleitend verankert und fester Bestandteil der DNA des DB Konzerns. Als Reaktion auf die sich rasant ändernden ökologischen, gesellschaftlichen und politischen Rahmbedingungen sowie die internen Herausforderungen hat der DB-Konzern seinen Gestaltungsanspruch - sein inneres Anliegen - formuliert, dessen Kern, die seit Juni 2019 gültige Strategie Starke Schiene ist. Der DB-Konzern hat sich für Kennzahlen aus allen drei Dimensionen langfristige Ziele gesetzt, deren Erreichung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Starken Schiene leisten wird. Als Teil des DB-Konzerns trägt die BBG zur Erreichung der DB-Nachhaltigkeitsziele bei. Die Zielsetzungen sind aus den Kundenbedürfnissen, der ökologischen Verträglichkeit und gesellschaftlichen Verantwortung abgeleitet. Die BBG setzt daher bei neuen Investitionen immer stärker auf die Hybridisierung der Maschinentechnik. Einen weiteren Schwerpunkt in Sachen Ökologie setzt die BBG weiterhin in das Thema Recycling von Altstoffen, insbesondere in die Aufarbeitung von Altschwellen. Darüber hinaus wird das Geschäft im Bereich der Alternativen Energiesysteme weiter ausgebaut, um unseren Kunden CO 2 -freie Optionen z.B. im Bereich fortschrittlicher Netzersatzanlagen zur Verfügung stellen zu können. So wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr das Freigabe- und Zulassungsverfahren für das Brennstoffzellensystem "Power Unit" erfolgreich durchlaufen und die Serienfreigabe durch die DB Netz AG erteilt. Ergänzende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit sind online verfügbar. Dort wird umfassend dargestellt, welche Beiträge zu einer nachhaltigen Gesellschaft der DB-Konzern als wichtiger Anbieter von Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen sowie als einer der größten Arbeitgeber, Ausbilder und Auftraggeber Deutschlands leistet. Zum Thema Nachhaltigkeit wird zudem im Konzernlagebericht des DB-Konzerns ausführlich Stellung genommen. Von den Erläuterungen zu § 289 Abs. 3 HGB (Nachhaltigkeitsbericht) wird in diesem Bericht daher abgesehen. StrategieIn Jahr 2019 wurde die neue Dachstrategie des DB-Konzerns Starke Schiene vorgestellt. Mit der Dachstrategie Starke Schiene wurde ein größerer Rahmen geschaffen, der deutlich macht, wofür der DB-Konzern steht und welche Richtung verfolgt wird. Zudem werden zentrale verkehrs- und klimapolitische Ziele der Bundesregierung in Angriff genommen. Der strategische Ansatz der Starken Schiene fußt darauf, dass Deutschland die selbst gesetzten Klimaziele nur erreichen wird, wenn es im kommenden Jahrzehnt gelingt, massiv Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Im Rahmen der Starken Schiene konzentriert sich der DB-Konzern auf dieses Unterfangen: Für das Klima. Für die Menschen. Für die Wirtschaft. Für Europa. Ziel der Strategie Starke Schiene ist es, den DB-Konzern robuster, schlagkräftiger und moderner zu machen. Für jedes der drei Ausbaufelder wurden fünf zentrale Themen definiert. Hinzu kommt das Thema Umwelt und 100% Grünstrom. Dies sind die sogenannten Ausbausteine. Zentrales Kriterium für die Auswahl der Ausbausteine ist ihre geschäftsfeldübergreifende Bedeutung für das DB-Konzernziel der Starken Schiene. In Summe ergeben sich daraus 16 für den DB-Konzern relevante Ausbausteine. Sie werden im Rahmen der Strategie noch durch geschäftsfeldspezifische Ausbausteine ergänzt. Die zentralen Ziele der Starken Schiene sind:
Alles, was der DB-Konzern tut, wird am Beitrag zu einer Starken Schiene gemessen. Das hat auch Auswirkungen auf die Beteiligungen des DB-Konzerns. Beteiligungen mit strategischer Bedeutung für die Starke Schiene, wie zum Beispiel DB Schenker, werden als Finanzbeteiligungen weitergeführt. Gemeinsame operative Initiativen werden sich auf die Erzielung von Synergien innerhalb des integrierten Netzwerks konzentrieren. Beteiligungen ohne strategische Relevanz für die Starke Schiene werden auf den Prüfstand gestellt. Entwicklungen bei der BBG Die Aktivitäten der BBG im Hinblick auf die Konzernstrategie Starke Schiene zielen weiterhin in allen Serviceeinheiten vorrangig auf den Ausbau der vorhandenen Schienenkapazitäten. Dies erfolgt insbesondere durch den Aufbau von adäquaten Personalstrukturen und Maschinenkapazitäten unter Berücksichtigung ökologischer Ziele. Bei den Personalkapazitäten stellt dabei der demografische Wandel das gesamte Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen. Neben den Anstrengungen, durch Mitarbeiterakquise und -bindung der Fluktuation entgegen zu wirken, um die Kompetenzen und Kapazitäten zu erhalten und auszubauen, gilt es gleichzeitig, die Aus- und Weiterbildung so zu stärken, dass auch neue und komplexere Jobbilder abgedeckt werden können. Zur Untermauerung dieser Ziele wurde eine neue Serviceeinheit Qualifizierung Bahnbau eingerichtet. Hinsichtlich der Maschinenkapazitäten wird insbesondere in der SE Spezialgewerke in der Maschinentechnik bei Neuanschaffungen der ökologischen Verpflichtung durch Förderung neuer Antriebe bei Lokomotiven und Maschinen mit langer Lebensdauer besondere Aufmerksamkeit geschenkt, damit dem Ziel der CO 2 -Reduzierung ausreichend Rechnung getragen wird. Einen hohen strategischen Stellenwert nimmt bei der BBG weiterhin das Thema Digitalisierung ein. Nach der Ausstattung aller Mitarbeiter mit mobilen Endgeräten und der Entwicklung einer zentralen Digitalisierungsstrategie stellen die Digitalisierungsprojekte Building Information Modelling (BIM), die Einführung der mobilen Zeitwirtschaft, die Vereinheitlichung der Kalkulations- und Steuerungssysteme sowie digitale Qualifizierungsformate aktuelle Schwerpunkte dar. Weitere InformationenReorganisation DB Netz AG Innerhalb der DB Netz AG ist im Oktober 2020 die Prozessorientierte Organisation 2020 (PRO2020) zur Untermauerung der Vision "Das starke Netz" in Kraft getreten. Die Neuorganisation zielt darauf ab, das erwartete Wachstum im Schienenverkehr zu ermöglichen, wozu sich die DB Netz AG noch stärker auf ihre Kunden konzentriert, die Abläufe entlang einer Ende-zu-Ende-Prozesslogik organisiert und weitere Standards netzweit etabliert. Das Fern- und Ballungsnetz und die Regionalnetze wurden integriert. Die DB Netz AG umfasst nun sieben Regionen (vormals Regionalbereiche) und 34 Netze (vormals Produktionsdurchführungen). Im Zuge der Neuorganisation wurde das Ressort »Betrieb, Fahrplan, Vertrieb und Kapazitätsmanagement« eingerichtet, das die Durchführung eines sicheren Zugbetriebs verantwortet und dabei insbesondere erwartete Nachfragesteigerungen bei weiter steigender Kapazitätsauslastung als zentrale Herausforderung bewältigen soll. Durch die Bündelung von Betrieb und Fahrplan in einem Ressort wird die Basis für ein effektives Kapazitätsmanagement gelegt. Das Ressort Anlagen- und Instandhaltungsmanagement liefert mit der Bereitstellung einer funktionstüchtigen Infrastruktur und der Integration von Fern- und Ballungsnetz und Regionalnetzen die Grundlage für gesteigerte Qualität und Pünktlichkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Kundenfokus und Kosteneffizienz. Für die kundenorientierte Durchführung von Baumaßnahmen wurden die Bauaktivitäten aus Bestandsprojekten sowie Aus- und Neubauprojekten im Ressort Infrastrukturplanung und -projekte gebündelt. Dieses Ressort schafft damit die Voraussetzung für eine bessere Koordination der Bauabläufe. Für die Kunden unterstützt PRO2020 somit die Erreichung der Pünktlichkeitsziele und ermöglicht ein reibungsloses Fahren und Bauen mit dem Ziel einer hohen Kundenzufriedenheit. Mittel- bis langfristig zahlt die Neuorganisation der DB Netz AG systematisch auf die DB-Konzernstrategie Starke Schiene ein. Indem die DB Netz AG leistungsfähiger, verlässlicher, digitaler und größer wird, legt sie die Basis für die Starke Schiene. Digitales Planen und Bauen Das Building Information Modeling (BIM) ist eine kooperative Arbeitsmethode, bei der alle Daten von Infrastrukturanlagen in eine optimierte Planung, Bauausführung und Bewirtschaftung über den gesamten Lebenszyklus einfließen und digital zur Verfügung stehen. Die DB Netz AG hat die Pilotierungsphase erfolgreich absolviert. Der Bund hat zudem festgestellt, dass die Anwendung der BIM-Methode grundsätzlich zuwendungsunschädlich ist. Neue komplexe und standardisierbare Projekte werden daher künftig mit BIM geplant. Damit erfüllt die DB Netz AG die Vorgabe des Stufenplans des Bundes. Bei der DB Engineering & Consulting (DB E&C) sind seit Frühjahr 2020 alle 16 Planungsstandorte im Inland sowie die Design Center in Bukarest und Bangalore mit speziellen Workspaces (BIM Labs) ausgestattet; DB E&C wendet BIM aktuell in rund 230 Infrastrukturprojekten des DB-Konzerns an, 150 davon sind in 2020 neu gestartet. Auch die BBG hat in den Serviceeinheiten BIM-Kompetenzteams aufgebaut, hat bereits erste Pilotprojekte in der BIM-Methode umgesetzt und baut diese Kompetenz analog der Kundenbedürfnisse aus. NachtragsberichtVerlängerung der Corona-Maßnahmen in Deutschland Am 10. Februar 2021 haben Bund und Länder beschlossen, die verschärften Corona-Regeln, die seit dem 16. Dezember 2020 in Deutschland gelten, bis zum 7. März 2021 zu verlängern. Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie und der staatlichen Corona-Maßnahmen ist unverändert nicht absehbar. Damit sind auch die Auswirkungen auf die BBG für das Jahr 2021 zum aktuellen Zeitpunkt unverändert nicht verlässlich einschätzbar. Chancen- und RisikoberichtMit den Geschäftsaktivitäten der BBG sind neben Chancen auch Risiken verbunden. Dabei zielt die Geschäftspolitik des DB-Konzerns sowohl auf die Wahrnehmung von Chancen als auch im Rahmen des Risikomanagements auf eine aktive Steuerung identifizierter Risiken. Die hierfür notwendige Informationsaufbereitung erfolgt bei der BBG im integrierten Risikomanagementsystem, das an den gesetzlichen Anforderungen ausgerichtet ist. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt. Chancen aus eigenen Maßnahmen oder verbesserten Markt- und Umfeldbedingungen Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt im Bereich der Verbesserung der Leistungs- und Servicequalität für unsere Kund * innen. Wir sehen hierin Chancen für zusätzliche Verbesserungen des Zuspruchs der Kund * innen. Das relevante gesamtwirtschaftliche Umfeld könnte sich insgesamt besser entwickeln als bisher erwartet. Daraus resultierende Abweichungen würden sich positiv auf den DB-Konzern und seine Geschäftsfelder auswirken. Unsere strategische Ausrichtung und unsere Marktposition eröffnen uns hier Chancen, von einer positiveren konjunkturellen Entwicklung sowie den aufgesetzten Programmen (wie aus der LuFV III) zusätzlich zu profitieren. Wesentliche Risiken und Maßnahmen zu ihrer Begrenzung Risiken für die BBG resultieren aktuell vor allem aus dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie und hierdurch drohende Baustellenausfälle. Zudem liegen Risiken der BBG vor allem in den folgenden Bereichen: Ges amtwirtschaftliche Entwicklung: Gesamtwirtschaftliche Schocks wie Wirtschafts- und Finanzkrisen oder konjunkturelle Eintrübungen unter anderem auch infolge von Konflikten oder Epidemien können sich negativ auf unser Geschäft auswirken. Unsicherheiten bestehen insbesondere im Hinblick auf die konjunkturelle Entwicklung in den nächsten Jahren. Für die BBG ist insbesondere die Entwicklung der wesentlichen konjunkturellen Einflussfaktoren (hauptsächlich, die in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Investitionsvolumina unserer Auftraggeber) von Bedeutung. Produktion und Technik: Unsere Tätigkeit als Baugesellschaft basiert auf einem vernetzten, komplexen Produktionssystem. Wesentliche Risiken können sich für die BBG aus bautechnisch verursachten Unwägbarkeiten bei der Auftragsabwicklung ergeben. Darüber hinaus erfolgt eine ständige Überwachung der Auslastung der Kapazitäten. Das Angebot und die Qualität der Leistungen hängen in hohem Maße auch von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit der eingesetzten Produktionsmittel, zugekauften Vorleistungen sowie der Leistungsqualität von Partnern ab. Hierzu führt der DB-Konzern als auch die BBG selbst einen intensiven Qualitätsdialog mit den relevanten Lieferanten und Geschäftspartnern. Wichtige Rahmenbedingungen für den Betrieb sind zudem die sich möglicherweise ändernden Normen und Anforderungen im Bereich der Schieneninfrastruktur. Hier kann der Betrieb bei Abweichungen eingeschränkt oder untersagt werden. Projektrisiken: Mit der Modernisierung des Gesamtsystems Bahn sind hohe Investitionsvolumina, aber auch eine Vielzahl hochkomplexer Projekte verbunden. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, Verzögerungen in der Umsetzung oder notwendige Anpassungen während der häufig mehrjährigen Laufzeiten können zu Projektrisiken führen, die durch die vernetzten Produktionsstrukturen im DB-Konzern auch geschäftsfeldübergreifende Auswirkungen haben können. Der DB-Konzern trägt dem durch ein intensives Monitoring der Projekte Rechnung. Dies gilt insbesondere für die zentralen Großprojekte. Besondere Ereignisse: Der Natur des Eisenbahngeschäfts als offenes System entsprechend, können bestimmte Faktoren (wie Naturereignisse, Pandemien, Unfälle, Anschläge oder Diebstähle), die sich potenziell negativ auf den Betriebsablauf auswirken, von uns nur bedingt beeinflusst werden. Regulierungsrisiken: Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler oder Europäischer Ebene können Risiken für unser Geschäft zur Folge haben. Gegenstand der Regulierung sind unter anderem die einzelnen Komponenten der von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen verwendeten Preissysteme und Nutzungsbedingungen. Hier besteht das Risiko der Beanstandung und des Eingriffs. Politische Risiken betreffen insbesondere die Verschärfung geltender Normen und Vorschriften des Eisenbahnwesens. Zusätzlich existieren für die BBG die folgenden Risiken: Beschaffungsrisiken: Je nach Marktsituation können die Einkaufspreise für Rohstoffe, Energie und Transportleistungen schwanken. In Abhängigkeit von der Markt- und Wettbewerbssituation ist es dabei kurzfristig nicht oder nur eingeschränkt möglich, Kostensteigerungen an die Kunden weiterzugeben, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Margen. Dem Risiko von Energiepreissteigerungen begegnet der DB-Konzern durch den Einsatz geeigneter derivativer Finanzinstrumente. Finanzwirtschaftliche Risiken: Zins-, Währungs- und Energiepreisrisiken aus dem operativen Geschäft werden im DB-Konzern unter anderem durch originäre und derivative Finanzinstrumente abgesichert. Im Zusammenhang mit der strikt am operativen Geschäft ausgerichteten Konzernfinanzierung obliegt die Limitierung und Überwachung der hieraus resultierenden Kreditrisiken, Marktpreisrisiken und Liquiditätsrisiken dem Konzerntreasury der DB AG. Durch den zentralen Abschluss entsprechender Geschäfte (Geldmarktgeschäfte, Wertpapiergeschäfte, Geschäfte mit Derivaten) durch die DB AG werden die entsprechenden Risiken gesteuert und begrenzt. Rechtliche und vertragliche Risiken: Rechtliche Risiken bestehen unter anderem in Form von Schadensersatzansprüchen sowie aus Rechtsstreitigkeiten. Diese betreffen vielfach Bauprojekte und Immobilien- oder Umweltangelegenheiten. Es besteht zudem das Risiko, dass langfristige Rahmenverträge unter anderem aufgrund von unvorhersehbaren Kostensteigerungen unwirtschaftlich werden könnten. Wir versuchen hier entsprechend kosten- und erlösseitig entgegenzusteuern. Personalrisiken: Unsere Mitarbeiter und ihre Fähigkeiten sind für den zukünftigen Erfolg der BBG von zentraler Bedeutung. Dem Risiko der Überalterung und einem drohenden Fachkräftemangel begegnet die BBG bereits seit Jahren mit einem hohen Anteil an Auszubildenden (10% am Bilanzstichtag), die nach erfolgreicher Ausbildung grundsätzlich übernommen werden. Damit sich die BBG im Wettbewerb behaupten kann, ist die Personalkostenstruktur in Relation zu der der Wettbewerber von entscheidender Bedeutung. Dabei beeinflussen branchenspezifische Tarifabschlüsse unsere Wettbewerbsposition als Arbeitgeber. IT-/Telekommunikations -/Cyberrisiken: Unzureichendes IT-Management kann zu schwerwiegenden Geschäftsunterbrechungen führen. Wir setzen eine Vielzahl von Methoden und Mitteln ein, um diese Risiken zu minimieren. Compliance-Risiken: Die Einhaltung von geltendem Recht, Unternehmensrichtlinien und anerkannten regulatorischen Standards ist Aufgabe und Verpflichtung jedes Mitarbeiters des DB-Konzerns. Die Sicherstellung regelkonformen Verhaltens wird durch den Compliance Officer gewährleistet und durch den Compliance-Bereich des DB-Konzerns unter anderem durch präventive Maßnahmen wie Schulungen unterstützt. Das Risikomanagement ist umfassend in unseren betrieblichen Prozessen implementiert. Es wird regelmäßig überprüft und, soweit erforderlich, zielführend weiterentwickelt. Umfassendes Risikomanagementsystem Die Grundsätze der Risikopolitik werden von der Konzernleitung des DB-Konzerns vorgegeben und durch die BBG umgesetzt. Im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems wird dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterin der BBG dreimal jährlich berichtet. Im Berichtsjahr wurde die Frequenz coronabedingt vorübergehend auf zweimal angepasst. Für außerhalb des Berichtsturnusses auftretende Risiken und Fehlentwicklungen besteht eine unmittelbare Berichtspflicht, Akquisitionsvorhaben unterliegen zusätzlich einer besonderen Überwachung. Im Risikomanagementsystem des DB-Konzerns wird die Gesamtheit der Risiken unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgrenzen in einem Risikoportfolio sowie einer detaillierten Einzelaufstellung abgebildet. Die im Risikobericht erfassten Risiken sind kategorisiert und nach Eintrittswahrscheinlichkeiten klassifiziert. Die Analyse umfasst neben den möglichen Auswirkungen zugleich die Ansatzpunkte und die Kosten von Gegenmaßnahmen. Bewertung der derzeitigen Risikoposition Im Berichtsjahr lagen die Risikoschwerpunkte der BBG weiterhin in der Auslastung der großen Maschinentechnik sowie seit dem Frühjahr 2020 in der Vermeidung von coronabedingten Baustellenausfällen. Vor dem Hintergrund der dargestellten Risikofaktoren sowie etwaiger Risiken aus schärferen umwelt- und arbeitsrechtlichen Auflagen ist die Gesamtrisikoposition im Vergleich zum Vorjahr - mit Ausnahme der coronaspezifischen Risiken - stabil geblieben. Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, Gegenmaßnahmen, Absicherungen und Vorsorgen sind auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden. PrognoseberichtDie Entwicklung der Märkte und des konjunkturellen Umfelds wurden 2020 erheblich negativ durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst. Auch im Geschäftsjahr 2021 erwarten wir noch spürbar coronabedingte Belastungen. Insgesamt gehen wir für die Entwicklung im Jahr 2021 allerdings von einem rückläufigen Infektionsgeschehen und einer wieder stärkeren Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aus. Konjunkturelle Aussichten Für 2021 wird eine deutliche Erholung der deutschen Wirtschaft erwartet. Das Bruttoinlandsprodukt sollte deutlich wachsen. Die negativen Effekte aus dem Berichtsjahr werden 2021 aber voraussichtlich nicht vollständig kompensiert werden. Weitere Belastungen ergeben sich vor allem aus möglichen von den USA ausgehenden Handelskonflikten, geopolitischen Konflikten sowie weiterhin bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Folgen des Brexit. Zudem hat sich die deutsche Staatsverschuldung 2020 coronabedingt deutlich erhöht, sodass die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates künftig eingeschränkt sein könnte. Wir erwarten, dass sich Unternehmen in der Folge bei Investitionen weiterhin zurückhalten, was die weiteren Aussichten auf das Wirtschaftswachstum belastet. Deutschland als wichtiger Produzent von Investitionsgütern dürfte von dieser Entwicklung betroffen sein. Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen Wir erwarten 2021 durch die vom Klimakabinett der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 vorgestellten Maßnahmen zur Unterstützung des Schienenverkehrs in Deutschland weiterhin eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schiene in Deutschland. Voraussichtliche Entwicklung der BBG im Geschäftsjahr 2021 Die u.a. mit Abschluss der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III prognostizierte Entwicklung bei den Instandhaltungs- und Investitionsvorhaben der Infrastrukturunternehmen des DB-Konzerns stützt grundsätzlich die Leistungs- und Ergebnisentwicklung der Gesellschaften im Eisenbahnbau. So gehen wir für das Kerngeschäft der BBG weiterhin davon aus, dass bei einer Behauptung der Marktanteile auch für die kommenden Geschäftsjahre eine Vollauslastung der bestehenden Kapazitäten erreicht werden kann. Daher ist für 2021 anzunehmen, dass die Gesamtleistung sowie die Ergebnisentwicklung aus 2020 zumindest wieder bestätigt werden. Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend genannten Vorbehalten. Zukunftsbezogene Aussagen Dieser Lagebericht enthält Aussagen und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der BBG beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen oder Risiken - wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden - eintreten, können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Die BBG übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
Berlin, 2. März 2021 DB Bahnbau Gruppe GmbH Die Geschäftsführung Markus Egerer Karl Markus Faller Dr. Doris Radatz Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
* abweichend von § 275 Abs. 2 HGB werden die unter der Pos. 18 zu erfassenden sonstigen Steuern bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen Anhang für das Geschäftsjahr 2020Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:
Der Jahresabschluss der DB Bahnbau Gruppe GmbH, Berlin (BBG) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes in der jeweils aktuell gültigen Fassung sowie der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Anhang enthält die erforderlichen Einzelangaben und Erläuterungen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegegenstände, mit Ausnahme geringwertiger Software, sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Erworbene, im Einzelfall geringwertige Software wird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet. Aufgrund wesentlicher Projekte im Zusammenhang mit den Digitalisierungsaktivitäten wird im DB Konzern einheitlich das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände ausgeübt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. In Höhe des aktivierten Betrages (412 T€; im Vorjahr: 557 T€) ist gemäß § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB eine potentielle Abführungssperre entstanden. Die Beträge sind bei den Rückstellungen erläutert. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie planmäßige Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Gemeinkosten und Abschreibungen sind auf Basis der bei normaler Beschäftigung und unter wirtschaftlichen Bedingungen anfallenden Kosten ermittelt. Bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen werden die Kosten für die Entwicklungsphase aktiviert. Unter Entwicklung ist hierbei die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder deren Weiterentwicklung mittels wesentlicher Änderungen zu verstehen; im Fall selbst geschaffener Software werden die vor der Inbetriebnahme anfallenden Kosten für das Fachfeinkonzept, Customizing, Programmierung, Testen und Abnahme aktiviert. Zinsen auf Fremdkapital und Verwaltungskosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear "pro rata temporis". Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Geringwertige Anlagegegenstände im Einzelwert bis 1 T€ werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagengitter als Abgang ausgewiesen. Diese Abschreibungen betrugen 922 T€ (im Vorjahr: 635 T€). Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird überwiegend die Durchschnittsmethode angewandt (zu den Bestandteilen der Herstellungskosten siehe Erläuterungen zum Anlagevermögen). Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwendbarkeit, langer Lagerdauer, Preisänderungen am Beschaffungsmarkt oder sonstigen Wertminderungen ergeben, sind durch Abwertungen berücksichtigt. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des Prinzips der verlustfreien Bewertung ausgewiesen. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten - Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung - auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. In den Herstellungskosten berücksichtigte Fertigungskosten werden auf der Grundlage pauschalierter Kostensätze bewertet. Nachträge werden im Grundsatz nur dann bewertet, wenn sie mit dem Auftraggeber einvernehmlich verhandelt sind. Der Ansatz erfolgt unter Risikoaspekten höchstens zu 80 %. Geleistete und erhaltene Anzahlungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Entsprechend der Konzernbilanzierungsrichtlinie (250.0400) werden unter den anderen aktivierten Eigenleistungen entstandene Aufwendungen erfasst, die zu einer zwingenden Aktivierung im Anlagevermögen bzw. in den Vorräten geführt haben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Erkennbaren insolvenz- oder bonitätsbedingten Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Im DB Konzern werden seit dem 1. Januar 2018 die bisherigen Verfahren zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung (1% Regel) und der pauschalierten Einzelwertberichtigung, basierend auf in Abhängigkeit vom Alter der Forderungen differenzierten Prozentsätzen, nicht mehr angewendet. Sie wurden durch ein neues Verfahren ersetzt, demgemäß die Nettoforderungsbestände um auf Erfahrungswerten der Vergangenheit basierende Prozentsätze wertberichtigt werden. Diese Prozentsätze beliefen sich zum 31. Dezember 2020 für die zum Geschäftsfeld Beteiligungen / Sonstige gehörende DB Bahnbau Gruppe GmbH im Bereich der Lieferungen und Leistungen auf 6,56 % (Vorjahr 5,69 %) für überfällige Forderungen und 0,69 % (Vorjahr 0,59 %) für nicht überfällige Forderungen. Für den Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände belief sich dieser Prozentsatz auf 0,21 % (Vorjahr 0,10 %). Aufwendungen für Wertberichtigungen aufgrund von reklamationsbedingten Risiken (Preisstellung, Leistungserbringung u.ä.) werden im Regelfall als Erlösschmälerungen von den Umsatzerlösen berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben sind zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Schulden zu verrechnen. Das Saldierungsgebot gilt auch für korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Schulden und aus der Bewertung dieser Vermögensgegenstände. Die zur Saldierung herangezogenen Vermögensgegenstände werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB vollständig zum beizulegenden Zeitwert auf der Basis von Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Für die mit den Vermögensgegenständen verbundenen Verpflichtungen ist § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB einschlägig. Bei der BBG wird das Deckungsvermögen, das der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (sog. Contractual-Trust-Arrangements 'CTA') dient, mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Saldiert werden auch die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Pensionsverpflichtungen (einschließlich der Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinsfußes) und aus der Bewertung sowie den laufenden Erträgen des Deckungsvermögens. Der sich ergebende Saldo wird im Zinsergebnis ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert übersteigt zum 31. Dezember 2020 die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens. Der potenziell abführungsgesperrte Betrag wird durch die korrespondierende Aufstockung der Pensionsverpflichtungen von der garantierten Mindestverpflichtung auf den Zeitwert des Deckungsvermögens vollständig kompensiert, so dass aus der Bewertung des Deckungsvermögens kein abführungsgesperrter Ertrag entstanden ist. Die BBG hat darüber hinaus langfristig fällige Verpflichtungen aus Wertguthaben für Langzeitkonten. Diese werden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den durch den beauftragten Treuhänder verwalteten Kapitalanlagen verrechnet. Aufgrund der stets korrespondierenden Wertentwicklung von Rückstellungen und Deckungsansprüchen sind keine abführungsgesperrten Erträge entstanden. Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen sowie der Anwendung eines Prognosezinssatzes bewertet, der auf der Basis des von der Deutschen Bundesbank per September 2020 veröffentlichten Rechnungszinses für Restlaufzeiten von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) hergeleitet wurde. Für Altersversorgungsverpflichtungen in sog. Contractual-Trust-Arrangements 'CTA' werden Pensionsrückstellungen in Höhe des Mindestverpflichtungsumfangs bzw. zu dem den Mindestverpflichtungsumfang übersteigenden Zeitwert des Deckungsvermögens angesetzt. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen, für die kein Deckungsvermögen besteht, werden im Zinsergebnis erfasst. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen finden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck Anwendung. Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Im Vergleich zur Abzinsung mit dem Sieben-Jahres-Durchschnittszins (1,62 %) ergibt sich zum 31. Dezember 2020 ein Unterschiedsbetrag von 91 T€ (im Vorjahr: 86 T€), der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB potenziell ausschüttungs-, aber nicht abführungsgesperrt ist. Wir verweisen auf die entsprechenden Erläuterungen bei den Rückstellungen. Die wesentlichen zum 31. Dezember 2020 angewendeten versicherungsmathematischen Parameter sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Die Rückstellungen für Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen sowie mittelbare Altersversorgung (Erstattungszahlungen an das Bundeseisenbahnvermögen aufgrund bestehender Beamtenversorgungszusagen) werden nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (Anwartschaftsbarwertmethode) sowie grundlegenden Annahmen der Berechnung gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei werden fristenkongruente durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 0,49 % (Vorruhestand) und 0,50 % (Altersteilzeit), 1,06 % (Jubiläum), 1,04 % (Sterbegeld) sowie 1,10 % (mittelbare Altersversorgung) angewendet. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken Rechnung. Soweit Aufwendungen wahrscheinliche aber ihrem Eintrittszeitpunkt nach unbestimmte Verpflichtungen gegenüber Dritten darstellen, werden sie bei den sonstigen Rückstellungen bilanziert. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Rückstellungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen werden auf Vollkostenbasis ermittelt. Risiken für nicht abgeschlossene Schadensfälle und Prozesse werden grundsätzlich erst ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 % erfasst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Aufwendungen und Erträge aus Änderungen des Abzinsungssatzes und Zinseffekte geänderter Schätzungen der Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Steuerrückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden als aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft werden keine latenten Steuern bilanziert. Nicht in Bewertungseinheiten zusammengefasste Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten, Bankguthaben und -verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr sowie Kassenbestände in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Entsprechende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit längeren Restlaufzeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs ihres jeweiligen Entstehungszeitpunktes umgerechnet, soweit nicht ein gesunkener oder gestiegener Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag eine Abwertung der Vermögensgegenstände oder Aufwertung der Verbindlichkeiten erforderlich gemacht hat. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Beteiligungsunternehmen der Deutsche Bahn AG, Berlin (DB AG). Die Tätigkeit der zugewiesenen Beamten im DB Konzern beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung im Rahmen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG), Art. 2 § 12. Für die Arbeitsleistung der zugewiesenen Beamten erstattet die BBG dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) die Kosten, die anfallen würden, wenn anstelle des zugewiesenen Beamten eine Tarifkraft als Arbeitnehmer beschäftigt werden würde (Als-ob-Abrechnung). Deshalb werden die dem BEV erstatteten Personalkosten der zugewiesenen Beamten aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Anfallende Aufwendungen für Abfindungszahlungen werden im Personalaufwand ausgewiesen, da es sich regelmäßig um Entgelte für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses geleistete Dienste handelt. Abweichend von der in § 275 Abs. 2 HGB vorgeschriebenen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung werden die sonstigen Steuern nicht unter dem hierfür vorgesehenen Posten Nr. 16 erfasst, da es sich hierbei um Kostensteuern handelt. Diese werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Anteilige Ergebnisse aus den Bau-Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Diese Bilanzierungsmethode folgt der Auffassung des Betriebswirtschaftlichen Instituts der Bauindustrie GmbH (BWI-Bau), welche sich auf die Stellungnahme des Hauptfachausschusses des IDW "Zur Bilanzierung von Joint Ventures" (HFA-Stellungnahme 1/1993) begründet. Erläuterungen zur Bilanz(2) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen. (3) Vorräte
Wertberichtigungen zur Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips und Reichweitenabschläge sind in Höhe von 22.194 T€ (im Vorjahr: 14.681 T€) gebildet. Von den Wertberichtigungen entfallen 20.018 T€ auf Wertberichtigungen unfertiger Erzeugnisse und Leistungen und 2.176 T€ auf Wertberichtigungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände belaufen sich auf 3.608 T€ (im Vorjahr: 3.357 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 27.551 T€ (im Vorjahr: 19.228 T€), Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von 15.579 T€ (im Vorjahr: Verbindlichkeiten -3.817 T€) und Forderungen aus umsatzsteuerlicher Organschaft in Höhe von 5.299 T€ (im Vorjahr: 5.084 T€). Forderungen gegen die Gesellschafterin DB AG bestehen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17 T€ (im Vorjahr: 13 T€) und Forderungen aus umsatzsteuerlicher Organschaft in Höhe von 5.299 T€ (im Vorjahr: 5.084 T€). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen 21 ARGEN und ein Konsortium in Höhe von 93 T€ (im Vorjahr: 18 ARGEN und ein Konsortium mit 79 T€) aus geleisteten Einzahlungen entsprechend der Beteiligungen ausgewiesen. Aus den Verträgen ergibt sich für die Partnergesellschaften die Verpflichtung, Liquiditätsengpässe nach Aufforderung entsprechend dem Beteiligungsverhältnis auszugleichen. (5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Vorauszahlungen zukünftiger Nutzungsentgelte in Höhe von 316 T€ (im Vorjahr: 204 T€) und gezahlte Beiträge an die UVB Unfallversicherung Bund und Bahn für Januar 2021 in Höhe von 91 T€ (im Vorjahr: 91 T€) ausgewiesen. (6) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der BBG beträgt 10.000 T€. Die Anteile werden von der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin gehalten. (7) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage weist per 31. Dezember 2020 unverändert einen Betrag in Höhe von 11.193 T€ aus. (8) Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen betreffen andere Gewinnrücklagen und weisen per 31. Dezember 2020 unverändert einen Betrag in Höhe von 907 T€ aus. (9) Rückstellungen
Mit der DB AG besteht seit dem Jahr 2012 eine Vereinbarung zum schuldbefreienden Schuldbeitritt der DB AG mit Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis bezüglich bestimmter von der BBG an ihre aktiven und ehemaligen Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen. Im Gegenzug hat die BBG eine Zahlung in Höhe des nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen ermittelten Barwerts der Pensionsverpflichtungen geleistet. Die Vereinbarung des Schuldbeitritts gilt auch für die Zukunft. Dementsprechend erfasst die BBG den Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres (696 T€, im Vorjahr: 673 T€) und leistet für die Schuldübernahme eine Zahlung in gleicher Höhe an die DB AG. Der Schuldbeitritt umfasst auch die im Rahmen von konzerninternen Mitarbeiterübergängen übernommenen Pensionsverpflichtungen. Die dabei von den abgebenden Gesellschaften erhaltenen Zahlungen für die Übernahme der vom Schuldbeitritt erfassten Pensionsverpflichtungen werden im Zuge der Schuldübernahme an die DB AG weitergeleitet (64 T€; im Vorjahr: 87 T€). Der Schuldbeitritt umfasst auch die im Rahmen von konzerninternen Mitarbeiterübergängen übertragenen Pensionsverpflichtungen. Die dabei von der BBG an die aufnehmenden Gesellschaften geleisteten Zahlungen für die Übernahme der vom Schuldbeitritt erfassten Pensionsverpflichtungen werden im Zuge der Schuldübernahme von der DB AG erstattet (78 T€; im Vorjahr: 78 T€). Die vom Schuldbeitritt erfassten Pensionsrückstellungen werden bei der DB AG bilanziert. Die BBG und die DB AG haften für alle bisherigen und zukünftigen Ansprüche der Pensionsberechtigten der Gesellschaft als Gesamtschuldner. Die ähnlichen Verpflichtungen enthalten arbeitnehmerfinanzierte Pensionsverpflichtungen (Deferred Compensation) in Höhe von 1.587 T€ (im Vorjahr: 1.315 T€). Die Steuerrückstellungen bilden die pauschale Risikovorsorge für allgemeine Risiken aus künftigen Lohnsteueraußenprüfungen in Höhe von 600 T€ (im Vorjahr: 438 T€) und die zu erwartenden Ertragsteuern auf die Ergebnisse der ausländischen Betriebsstätten außerhalb der steuerlichen Organschaft mit der DB AG in Höhe von 3 T€ (im Vorjahr: 506 T€) ab. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verpflichtungen im Personalbereich betreffen vor allem Arbeitsmehrleistungen, Tantiemen, Urlaubsansprüche, Altersteilzeit- und Sterbegeldverpflichtungen, Jubiläumszuwendungen, Verpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft sowie Abfindungen. Die übrigen Risiken fassen alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten zusammen. Bei der DB AG ist zentral eine Rückstellung für Archivierungskosten sowie für Kosten künftiger Betriebsprüfungen gebildet. Das im Rahmen von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen bestehende Deckungsvermögen wird in Höhe von 2.506 T€ (beizulegender Zeitwert; Anschaffungskosten 1.572 T€) mit den korrespondierenden Pensionsverpflichtungen (2.506 T€) verrechnet. Den gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 und § 268 Abs. 8 HGB ansonsten zur Abführung gesperrten Erträgen stehen ausreichend freie Rücklagen (12.100 T€) gegenüber, so dass keine Abführungssperre entstanden ist.
Das im Rahmen der Wertguthaben für Langzeitkonten bestehende Treuhandvermögen (10.562 T€ beizulegender Zeitwert; 9.498 T€ Anschaffungskosten) wird mit der korrespondierenden Rückstellung (10.562 T€) verrechnet. (10) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betreffen Sicherheitseinbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 38.250 T€ (im Vorjahr: 41.750 T€), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.276 T€ (im Vorjahr: 5.119 T€), und Verbindlichkeiten aus Zinsen in Höhe von 321 T€ (im Vorjahr: 324 T€). Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin bestehen insgesamt in Höhe von 51.347 T€ (im Vorjahr: 56.831 T€); darunter Darlehen und Zinsen in oben genannter Höhe, aus der Ergebnisabführung in Höhe von 12.327 T€ (im Vorjahr: 9.702 T€) sowie aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 449 T€ (im Vorjahr: 1.237 T€). Im Vorjahr bestanden darüber hinaus Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling in Höhe von 3.817 T€. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber fünf ARGEN in Höhe von 9.800 T€ (im Vorjahr: vier ARGEN mit 9.367 T€) aus erhaltenen Zahlungen entsprechend der ARGE-Beteiligungen ausgewiesen. Aus diesen ARGE-Verträgen ergibt sich, dass Liquiditätsüberschüsse an die ARGE-Partner, entsprechend dem Beteiligungsverhältnis, ausgeschüttet werden. (11) Haftungsverhältnisse
Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften enthalten vor allem Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und Anzahlungsbürgschaften für eigene Leistungen. Sie wurden über die Commerzbank AG, Berlin, mit 8.893 T€ (im Vorjahr: 8.289 T€), die Zurich Insurance plc, Frankfurt am Main, in Höhe von 12.955 T€ (im Vorjahr: 12.607 T€) und die CITIBANK N.A. Israel in Höhe von 1.560 T€ (im Vorjahr: 2.817 T€) abgegeben. Darüber hinaus wurden durch die DB AG zugunsten der BBG Konzernbürgschaften in Höhe von 14.727 T€ (im Vorjahr: 12.851 T€) ausgereicht. Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch mit der DB AG für in Höhe von 25.997 T€ (im Vorjahr: 23.949 T€) bestehende, nach handelsrechtlichen Vorschriften bewertete Verpflichtungen gegenüber ihren Pensionsberechtigten einschließlich Organmitgliedern. Mit einer Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung ist nicht zu rechnen, da die zugrundeliegenden Verpflichtungen durch die DB AG voraussichtlich erfüllt werden können. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag an 36 ARGEN (Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und einem Konsortium beteiligt. Für die Verbindlichkeiten aus den Arbeitsgemeinschaften haftet die Gesellschaft als Gesamtschuldnerin persönlich und unbeschränkt. Die BBG wurde im Geschäftsjahr aus Bürgschafts- und ARGE-Verpflichtungen nicht in Anspruch genommen. Aus der Vergangenheit und aktuell liegen ebenfalls keine Anzeichen für eine drohende Inanspruchnahme vor. Damit wird das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen mit deutlich weniger als 50 % eingeschätzt. (12) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 Leasingraten in Höhe von 28.286 T€ (im Vorjahr: 26.858 T€) gezahlt. Die zukünftigen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden wie folgt fällig:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(13) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden in Höhe von 1.758 T€ (im Vorjahr: 1.912 T€) im Ausland erzielt. (14) Andere aktivierte Eigenleistungen Die unter diesem Posten ausgewiesenen Leistungen betreffen in Höhe von 8.911 T€ (im Vorjahr: 6.007 T€) aufgearbeitete Komponenten, deren Bestand unter den Vorräten ausgewiesen ist. Daneben beinhaltet dieser Posten Leistungen für das Anlagevermögen in Höhe von 236 T€ (im Vorjahr: 634 T€). (15) Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen, aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und Eingänge ausgebuchter Forderungen und aus der Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten werden insgesamt als periodenfremd ausgewiesen. (16) Materialaufwand
Die für selbsterstellte Anlagen bezogenen Lieferungen und Leistungen sind im Materialaufwand erfasst. Die Aktivierung im Anlagevermögen erfolgt über andere aktivierte Eigenleistungen. Die Leistungen im Rahmen des mit dem Bundeseisenbahnvermögen bestehenden Dienstleistungsüberlassungsvertrages werden unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen erfasst. In den Sonstigen bezogenen Leistungen sind Aufwendungen aus der Zuführung bzw. Inanspruchnahme der Drohverlustrückstellung in Höhe von 5.368 T€ (im Vorjahr: 83 T€) enthalten. (17) Personalaufwand
(18) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen werden als periodenfremd ausgewiesen. Sonstige betriebliche Steuern sind Kraftfahrzeugsteuern. (19) Zinsergebnis
(20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 45 T€ sind periodenfremde Aufwendungen von 10 T€ (im Vorjahr: 392 T€) und Erträge aus der Auflösung von ausländischen Ertragsteuerrückstellungen in Höhe von 58 T€ (im Vorjahr: 0 T€) enthalten. Sonstige Angaben(21) Konzernzugehörigkeit Die BBG ist Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG, Berlin und wird in den für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellten Konzernabschluss der Deutschen Bahn AG, Berlin, als oberstes Mutterunternehmen einbezogen, der entsprechend den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der DB AG wird beim Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist unter www.bundesanzeiger.de erhältlich. (22) Beschäftigte
Die Zahl der Mitarbeiter wird innerhalb des DB-Konzerns zur besseren Vergleichbarkeit in Vollzeit-Personen ausgewiesen. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter werden demnach entsprechend ihrem Anteil an der tariflichen Jahresarbeitszeit in Vollzeitkräfte umgerechnet. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit der Personalkennzahlen mit den Standardberichtswesen im DB Konzern werden die Bestände auf den aktiven Personalbestand bezogen, statt bisher inklusive des erweiterten Personalbestandes. Somit verringern sich die Personalbestände um den erweiterten Personalbestand und Mitarbeiter im Vorruhestand. In dieser Überleitung können die Bestandsveränderungen zum vorherigen Berichtszeitraum nachvollzogen werden:
Beamte sind der BBG entweder kraft Art. 2 § 12 Eisenbahnneuordnungsgesetz zugewiesen oder von ihrem DB-konzerninternen Zuweisungsbereich zur BBG abgeordnet worden. Sie arbeiten für die BBG, ihr Dienstherr ist das Bundeseisenbahnvermögen (BEV). (23) Mitglieder und Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:
Als Aufsichtsrat waren bestellt:
* Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft verzichtet für ihre Geschäftsführer unter Bezugnahme auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Bezüge. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im Berichtsjahr keine Kredite und Vorschüsse gewährt. Über die im Rahmen des Schuldbeitritts der DB AG zu den Pensionsverpflichtungen eingegangenen Haftungsverhältnisse hinaus wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung eingegangen. (24) Honorare des Abschlussprüfers Auf die Angaben zu den Honoraren des Abschlussprüfers der Gesellschaft wurde verzichtet, da diese Angaben im Konzernabschluss der DB AG enthalten sind. (25) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 10. Februar 2021 haben Bund und Länder beschlossen, die verschärften Corona-Regeln, die seit dem 16. Dezember 2020 in Deutschland gelten, bis zum 7. März 2021 zu verlängern. Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie und der staatlichen Corona-Maßnahmen ist unverändert nicht absehbar. Damit sind auch die Auswirkungen auf die BBG für das Jahr 2021 zum aktuellen Zeitpunkt unverändert nicht verlässlich einschätzbar. (26) Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Das Ergebnis nach Steuern wird aufgrund eines mit der Deutschen Bahn AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an diese abgeführt.
Berlin, 2. März 2021 DB Bahnbau Gruppe GmbH Die Geschäftsführung Markus Egerer Karl Markus Faller Dr. Doris Radatz Entwicklung des Anlagevermögens
1) darin enthalten jeweils € 5.453 für Nachaktivierung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DB Bahnbau Gruppe GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DB Bahnbau Gruppe GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DB Bahnbau Gruppe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 2. März 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Philipp Medrow, Wirtschaftsprüfer ppa. Johannes Häner, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2020Sitzungen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der DB Bahnbau Gruppe GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der Corona-Pandemie drei Telefonkonferenzen abgehalten. In diesen wurde der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung über die wirtschaftliche Lage der DB Bahnbau Gruppe GmbH, die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik ausführlich informiert. In der Telefonkonferenz am 25.06.2020 wurden Beschlüsse zur Konstituierung gefasst. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand in ständiger Verbindung mit der Geschäftsführung - insbesondere deren Vorsitzenden - und wurde laufend über alle wichtigen geschäftspolitischen Entwicklungen informiert. Arbeitsschwerpunkte Der Aufsichtsrat hat sich umfassend mit der Arbeit der Geschäftsführung sowie der Lage und Entwicklung des Unternehmens auch insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie befasst. Hierzu zählte u. a. die regelmäßige Berichterstattung in den Quartalsberichten. In der Telefonkonferenz am 26.03.2020 hat sich der Aufsichtsrat der DB Bahnbau Gruppe mit der aktuellen Lage der Gesellschaft sowie mit dem Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 beschäftigt und diesen nach Prüfung gebilligt. Ferner hat er in dieser Telefonkonferenz die Vergütungssystematik des Konzerns zur Kenntnis genommen und Beschlüsse zur Zielerreichung und Erfolgsbeteiligung für das Geschäftsjahr 2019 und zum LTI 2017 der Geschäftsführungsmitglieder gefasst sowie eine Ergänzung des Zustimmungskataloges der Geschäftsführung gegenüber dem Aufsichtsrat beschlossen. In seiner Telefonkonferenz am 18.11.2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit der aktuellen Lage der Gesellschaft und den Erwartungen zum Jahresabschluss. Er hat sich mit der Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Mittelfristplanung für 2022-2025 beschäftigt und diese zur Kenntnis genommen. Ferner hat der Aufsichtsrat der DB Bahnbau Gruppe GmbH die Ziele für die Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen. Ebenfalls hat der Aufsichtsrat Zielgrößen für Geschäftsführung und Aufsichtsrat gemäß dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen festgelegt. Zudem fand am 06.10.2020 eine Strategieveranstaltung des Aufsichtsrats statt. Jahresabschluss Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der DB Bahnbau Gruppe GmbH zum 31.12.2020 wurde durch die von der Gesellschafterversammlung zum Abschlussprüfer gewählte PwC PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der DB Bahnbau Gruppe GmbH für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und keine Einwendungen erhoben. Er schließt sich dem Ergebnis des Abschlussprüfers an und billigt den Jahresabschluss. Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats Mit Gesellschafterbeschluss vom 24.06.2020 endete die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrats. Als Vertreter der Anteilseigner wurden sodann mit sofortiger Wirkung Frau Dörte Basler, Frau Dr. Andrea Berndt, Herr Dr. Andreas Clément, Frau Kristin Lubowski, Herr Frank Miram und Herr Steffen Müller mit Gesellschafterbeschluss vom 24.06.2020 gewählt. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2020 regulär stattfindenden Aufsichtsratswahlen wurden Herr Ralf Baumeister, Frau Yvonne Eisenhuth, Frau Carina Peter, Herr Thomas Schuster, Herr Jens Steinert und Herr Steffen Ulrich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats als Vertreter der Arbeitnehmer für die neue Amtszeit bestimmt. Die neue Amtszeit dauert bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Am 25.06.2020 wurden in der Telefonkonferenz zur Konstituierung des Aufsichtsrats Herr Frank Miram zum Vorsitzenden und Herr Jens Steinert zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurden Herr Steffen Müller zum Mitglied der Anteilseignervertreter und Frau Carina Peter zum Mitglied der Arbeitnehmervertreter im Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschusses) gewählt. Herr Frank Miram wurde zum Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses bestellt. Neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurden Herr Steffen Müller zum Mitglied der Anteilseignervertreter und Herr Ralf Baumeister zum Mitglied der Arbeitsnehmervertreter des Präsidialausschusses gewählt. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Belegschaftsvertretern der DB Bahnbau Gruppe GmbH für ihren im Geschäftsjahr 2020 geleisteten Einsatz.
Berlin, 13.04.2021 DB Bahnbau Gruppe GmbH Für den Aufsichtsrat Frank Miram, Aufsichtsratsvorsitzender Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 13.04.2021 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
60 nahegelegene Organisationen
Mobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Büros für Innenarchitektur
Zahntechnische Laboratorien
Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Ingenieurbüros für Tragwerksplanung
Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Zahntechnische Laboratorien
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Prüfmaschinen
Reparatur und Instandhaltung von Maschinen
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Wärme- und Kältehandel
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Wärme- und Kältehandel
Betrieb von Kläranlagen
Beteiligungsgesellschaften
Montage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und Messen
Ambulante Pflegedienste
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Energetische Verwertung von Abfällen
Beteiligungsgesellschaften
Energetische Verwertung von Abfällen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gaserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
Gaserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
Gaserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
Gaserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
Ingenieurbüros für Tragwerksplanung
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen