Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kaufmann GmbHLiquidiert
51588 Nümbrecht, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Wilhelm Kaufmann seit 14.12.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kaufmann GmbHNümbrechtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Kaufmann GmbH, 51588 Nümbrecht wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Darüber hinaus enthält der Jahresabschluss keine Posten, deren Werte nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar sind. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontenform nach § 266 HGB. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen, obwohl ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag vorliegt. Die Unternehmensführung geht von der Fortführung aus, um die Pensionsverpflichtungen weiterhin zu erfüllen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden, soweit vorhanden, zum Nennwert, vermindert um ggf. vorgenommene Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind nicht vorhanden. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden . Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet, soweit notwendig. Erläuterungen zur BilanzDie Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Finanzanlagen sind nicht vorhanden. Die Aufgliederung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sind im Forderungsspiegel ersichtlich, der als Anlage zum Anhang beigefügt ist. Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Rücklagen sind nicht bilanziert. Pensionszusage: Im Geschäftsjahr 1990 wurde dem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, die bis zum Jahr 2005 (Eintritt des Versorgungsfalls) angesammelt wurde. Die Bildung und Fortentwicklung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten mit den folgenden, der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen: Ermittlung der handelsrechtlichen Rückstellung per 31.12.2015: Vers.mathematisches Verfahren: Erfüllungsbetrag gem. §§ 249 Abs. 1, 253 Abs. 2 HGB als Barwert zum Bilanzstichtag Diskontierungszinssatz: Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S.2 HGB mit 3,89 % Biometrische Parameter: Heubeck Richttafeln aus 2005 G Dynamik: Nicht zu berücksichtigen, da Zusage nicht dynamisch Laut dem vorliegenden Gutachten ergibt sich zum 31.12.2015 eine handelsrechtliche Pensionsrückstellung in Höhe von 257.940,00 EUR. Der für 2015 in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisenden Zinsaufwand in Verbindung mit der Pensionsrückstellung beträgt 11.558,00 EUR. Deckungsvermögen: Das zweckexklusiv zur Erfüllung der Pensionsverpflichtung dienende Cashgeld wird gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet: Pensionsrückstellung laut BilMoG (31.12.2015) 257.940,00 EUR Festgeld als Deckungsvermögen (Zeitwert) 36.998,39 EUR verbleibender passivischer Überhang 220.941,61 EUR Ebenso wie die Bilanzwerte werden auch die Zinsaufwendungen und die Zinserträge, die mit der Pensionsrückstellung und dem Deckungsvermögen in Zusammenhang stehen, saldiert dargestellt: Zinsaufwendungen (Abzinsung) der Pensionsrückstellung: 11.558,00 EUR. Zinserträge aus dem Festgeld (Deckungsvermögen): 22,93 EUR. Zinsaufwendungen laut GuV 11.535,07 EUR. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Lohnunterlagen. Die Aufgliederung und Entwicklung der Rückstellungen ist aus dem Rückstellungsspiegel ersichtlich, der als Anhang beigefügt ist. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung und die Zinserträge des Deckungsvermögens werden saldiert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" dargestellt. Weitere Ausführungen hierzu sind unter dem Punkt Deckungsvermögen bei den Erläuterungen zur Bilanz dargestellt. Sonstige AngabenNicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen: Sonstige Verpflichtungen die nicht in der Bilanz ersichtlich sind bestehen laut Auskunft der Geschäftsführung nicht. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Unternehmensorgane, Haftungsübernahmen: Darlehen an die Geschäftsführer oder sonstige Haftungsübernahmen wurden nicht gewährt. Ausschüttungssperre: Eine Ausschüttungssperre lag zum Stichtag nicht vor. Vorschlag zur Ergebnisverwendung: Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Unternehmensorgane: Im abgelaufenen Geschäftsjahr war folgender Geschäftsführer bestellt:
Der Gesellschafter ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.10.2016. |
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