PAYROLL
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
BILANZ
AKTIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
107.804,00
|
|
163.062,00
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
86.251,00
|
|
131.251,00
|
|
|
II. Sachanlagen
|
21.553,00
|
|
31.811,00
|
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
68.550,73
|
|
44.270,82
|
|
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
9.598,04
|
|
4.330,63
|
|
|
II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
58.952,69
|
|
39.940,19
|
|
|
Summe Aktiva
|
|
176.354,73
|
|
207.332,82
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Eigenkapital
|
|
41.770,39
|
|
25.882,61
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
25.000,00
|
|
25.000,00
|
|
|
II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
882,61
|
|
25.408,35
|
|
|
III. Jahresüberschuss
|
15.887,78
|
|
26.290,96
|
|
|
B. Rückstellungen
|
|
6.577,77
|
|
6.581,10
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
128.006,57
|
|
174.869,11
|
|
Summe Passiva
|
|
176.354,73
|
|
207.332,82
|
ANHANG
zum Geschäftsjahr 2015
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der Jahresabschluss auf den 31.12.2015 wurde unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften gemäß der §§ 264
ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes erstellt. Die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275
HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts
des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
wurden beachtet. Vom Aktivierungswahlrecht gem. § 248
Abs. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtliche
Bestimmungen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde von der linearen und degressiven Abschreibungsmethode
Gebrauch gemacht.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen. Gem. Artikel 67 EGHGB wurde
auf eine Minderung der Rückstellungen verzichtet.
10) Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte
am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht
bestellt. Auf die Aufstellung eines
Verbindlichkeitenspiegel wurde verzichtet.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafterin weder
Forderungen noch Verbindlichkeiten.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II.
Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
Keine Angaben notwendig.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Susanne Kaaf geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt,
wird hiermit versichert.
Köln, den 18. August
2017
gez.
Susanne Kaaf
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 18.08.2017
|