G2 Technology GmbH
Altenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Anhang
Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma G2 Technology GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HBG und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur um Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsmäßigen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr
linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR410,00 wurden
im Zugangsjahr 2010 sofort und in voller Höhe abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich
angemessener Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren, wurden sie unter
strenger Beachtung des Imparitätsprinzips berücksichtigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und Zinsverlustrisiko wurde durch
einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern des laufenden Jahres. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeitenspiegel
In der Bilanz beziehen sich die Restlaufzeitvermerke bei den Verbindlichkeiten auf
die jeweilige Restschuld, so dass dort nur ein Ausweis erfolgt, wenn die Restschuld
innerhalb eines Jahres bzw. nach 5 Jahren fällig ist.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
betrug zum Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285 Nr. 9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per 31.12.2010 Forderungen in Höhe von insgesamt
EUR 0,00 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
den Einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Goran Ratkovic vertreten.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses vom 01.03.2010
bis 31.12.2010 der G2 Technology GmbH wird hiermit versichert.
Landsberg, den 23.03.2011
Goran Ratkovic Geschäftsführer
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