Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 306324
Eingetragen
19.1.2006
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenUnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
die Beratung und Betreuung von anderen Unternehmen und Personen in kaufmännischer und technischer Hinsicht, soweit diese Tätigkeiten nicht einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, die Übernahme von Management- und Dienstleistungsaufgaben jeglicher Art sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkelten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Marscheider
seit 9.1.2014
Geschäftsführer
Kirstin Gubisch
seit 18.11.2013
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Ich Aktiengesellschaft
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ich Aktiengesellschaft
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MERCANDIA Management GmbH

Schleusingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 46.940,86 68.774,65
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 26.229,63 37.271,92
II. Sachanlagen 20.711,23 31.502,73
B. Umlaufvermögen 187.884,04 286.376,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 129.754,83 101.290,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 58.129,21 185.086,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.354,66 601,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 236.179,56 355.752,12

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 94.306,42 149.592,40
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 44.306,42 99.592,40
B. Rückstellungen 105.212,67 168.399,35
C. Verbindlichkeiten 36.660,47 37.760,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 236.179,56 355.752,12

Anhang

Allgemeines
Für den offenzulegenden Jahresabschluss der Gesellschaft wurde von den Offenlegungserleichterungen und der Möglichkeit der Nachholung von Aufstellungserleichterungen nach §§ 326 i. V. m. 325 Abs. 1 und 328 HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht, so dass die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Angaben im Anhang, die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, nicht Bestandteil des zu veröffentlichenden Jahresabschlusses sind.

1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die MERCANDIA Management GmbH hat ihren Sitz in Schleusingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 306324 eingetragen.

2. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Vorjahreszahlen sind gemäß § 265 Abs. 2 HGB angegeben.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.

3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) und sind an den handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. Sie werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewandt.

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB Anwendung, mögliche Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 bis 274a und 277 HGB erstellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem § 266 HGB.

Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB erstellt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bezogen auf die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren angesetzt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Festlegung der Abschreibung der abnutzbaren Anlagegegenstände erfolgt unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit einem Nettobetrag bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs erfasst und sofort abgeschrieben. Bewegliche Gegen-stände des Anlagevermögens bis zu einem Nettowert von € 250,00 wurden bei Anschaffung sofort voll abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde zum Nennwert angesetzt.

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen betreffen die voraussichtliche Nachzahlung gemäß überschlägiger Berechnung.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in der Höhe von T€ 1 und beinhalten den Saldo aus den entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt T€ 50 gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages und ist vollständig eingezahlt.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von T€ 100 enthalten. Der Gewinnvortrag wurde nach Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20. November 2023 im Geschäftsjahr ausgeschüttet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 9) betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und beinhalten den Saldo aus den entsprechenden Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Es liegen keine Haftungsverhältnisse zum Bilanzstichtag vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die finanziellen Verpflichtungen bestehen im Geschäftsjahr aus Mietaufwendungen in Höhe von jährlich T€ 30.

5. SONSTIGE ANGABEN

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug während des Geschäftsjahres 17 (Vorjahr: 17) Angestellte, 1 (Vorjahr: 1) Azubi und einen Geschäftsführer.

Organmitglieder

Der Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 war Herr Peter Marscheider, Industriekaufmann.

Von der Beschränkung des § 181 BGB ist der Geschäftsführer befreit.

Hinsichtlich der Angaben der Bezüge des Geschäftsführers wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen.

6. UNTERSCHRIFT DES GESCHÄFTSFÜHRERS

Schleusingen, den 08. März 2024

Peter Marscheider
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Dem vollständigen freiwillig geprüften Jahresabschluss haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"An die MERCANDIA Management GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der MERCANDIA Management GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Plauen, den 08. März 2024

HKMS Treuhand GmbH Plauen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Michael Köbrich                                                    
Wirtschaftsprüfer"

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