MERCANDIA
Management GmbH
Schleusingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.940,86 |
68.774,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.229,63 |
37.271,92 |
| II.
Sachanlagen |
20.711,23 |
31.502,73 |
| B.
Umlaufvermögen |
187.884,04 |
286.376,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
129.754,83 |
101.290,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.129,21 |
185.086,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.354,66 |
601,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
236.179,56 |
355.752,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.306,42 |
149.592,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
44.306,42 |
99.592,40 |
| B.
Rückstellungen |
105.212,67 |
168.399,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.660,47 |
37.760,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
236.179,56 |
355.752,12 |
Anhang
Allgemeines
Für den offenzulegenden Jahresabschluss der
Gesellschaft wurde von den Offenlegungserleichterungen und
der Möglichkeit der Nachholung von
Aufstellungserleichterungen nach §§ 326 i. V. m.
325 Abs. 1 und 328 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht, so dass die Gewinn-
und Verlustrechnung sowie die Angaben im Anhang, die die
Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, nicht Bestandteil
des zu veröffentlichenden Jahresabschlusses sind.
1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die MERCANDIA Management GmbH hat ihren Sitz in
Schleusingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Jena unter HRB 306324 eingetragen.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Vorjahreszahlen sind gemäß § 265
Abs. 2 HGB angegeben.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Anhangs nach § 288 Abs. 1 HGB
wurden in Anspruch genommen.
3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten
unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) und sind an den handelsrechtlichen
Bestimmungen ausgerichtet. Sie werden grundsätzlich
unverändert zum Vorjahr angewandt.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften nach
§ 267 Abs. 1 HGB Anwendung, mögliche
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268 bis 274a und 277 HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht dem § 266
HGB.
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256a HGB erstellt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen bezogen auf die Nutzungsdauer von
drei bis fünf Jahren angesetzt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, soweit ihre Nutzung zeitlich begrenzt
ist, abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Festlegung der Abschreibung
der abnutzbaren Anlagegegenstände erfolgt unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten mit einem Nettobetrag bis €
800,00 werden im Jahr des Zugangs erfasst und sofort
abgeschrieben. Bewegliche Gegen-stände des
Anlagevermögens bis zu einem Nettowert von €
250,00 wurden bei Anschaffung sofort voll abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde zum
Nennwert angesetzt.
Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die
voraussichtliche Nachzahlung gemäß
überschlägiger Berechnung.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen enthalten Forderungen gegen
verbundene Unternehmen in der Höhe von T€ 1 und
beinhalten den Saldo aus den entsprechenden Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital beträgt T€ 50
gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages und
ist vollständig eingezahlt.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von T€ 100 enthalten. Der Gewinnvortrag wurde nach
Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20. November
2023 im Geschäftsjahr ausgeschüttet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen (T€ 9) betreffen ausschließlich
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
beinhalten den Saldo aus den entsprechenden
Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Es liegen keine Haftungsverhältnisse zum
Bilanzstichtag vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen bestehen im
Geschäftsjahr aus Mietaufwendungen in Höhe von
jährlich T€ 30.
5. SONSTIGE ANGABEN
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des
Geschäftsjahres
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug
während des Geschäftsjahres 17 (Vorjahr: 17)
Angestellte, 1 (Vorjahr: 1) Azubi und einen
Geschäftsführer.
Organmitglieder
Der Geschäftsführer im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2023 war Herr Peter Marscheider,
Industriekaufmann.
Von der Beschränkung des § 181 BGB ist der
Geschäftsführer befreit.
Hinsichtlich der Angaben der Bezüge des
Geschäftsführers wird auf § 286 Abs. 4 HGB
verwiesen.
6. UNTERSCHRIFT DES GESCHÄFTSFÜHRERS
Schleusingen, den 08. März 2024
Peter Marscheider
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach
§ 327 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht
den gesetzlichen Vorschriften.
Dem vollständigen freiwillig geprüften
Jahresabschluss haben wir den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"An die MERCANDIA Management GmbH
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der MERCANDIA
Management GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie
unter ergänzender Beachtung der International
Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen
und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie
unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet
werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf
der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Plauen, den 08. März 2024
HKMS Treuhand GmbH Plauen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Michael
Köbrich
Wirtschaftsprüfer"
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