DELUBIT GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Korte seit 18.2.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RAG-StiftungEssenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017der RAG-StiftungInhaltsverzeichnis des KonzernlageberichtsGrundlagen des Konzerns Geschäftstätigkeit Konzernstruktur Kohlepolitische Vereinbarungen Genehmigung der EU-Kommission Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Ertragslage Finanzlage Vermögenslage Wesentliche nichtfinanzielle Themen Belegschaftsentwicklung Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Forschung und Entwicklung Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Nachtragsbericht Dieser Konzernlagebericht erläutert den Geschäftsverlauf und die Lage des RAG-Stiftung-Konzerns. Der Konzernabschluss wird gemäß §§ 11 ff. Publizitätsgesetz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. In den RAG-Stiftung-Konzern werden die Evonik Industries AG und die Vivawest GmbH nach der Equity-Methode einbezogen. Aus diesem Grund wird im Lagebericht auf die Entwicklung der Evonik-Beteiligung und der Vivawest-Beteiligung teilweise in verkürzter Form Bezug genommen. Grundlagen des KonzernsGeschäftstätigkeit Die RAG-Stiftung soll als Eigentümerin der RAG AKTIENGESELLSCHAFT (RAG AG) in unternehmerischer Verantwortung den Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau bis Ende des Jahres 2018 bewältigen und die weitere Entwicklung des Evonik-Konzerns (Evonik) sichern. Kernziel ist die Ausrichtung der RAG auf das Ende der subventionierten Steinkohlenförderung zum Ende des Jahres 2018 und hieraus abgeleitet die Weichenstellung für die verlässliche Bearbeitung der Alt- und Ewigkeitslasten. Die RAG hat bisher alle Anforderungen aus dem Steinkohlefinanzierungsgesetz verlässlich erfüllt und wird auch die anstehenden Anpassungsprozesse unter Einhaltung aller Vorgaben realisieren. Weiteres Ziel der RAG-Stiftung ist es, die Finanzierung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG durch Veräußerungserlöse von Anteilen an der Evonik Industries AG (Evonik Industries) und deren Wiederanlage, durch Dividenden der Evonik Industries und andere Beteiligungserträge sowie durch die Erträge einer diversifizierten Kapitalanlage sicherzustellen, wobei beabsichtigt ist, langfristig eine Beteiligung von 25,1% an der Evonik Industries zu halten. Gemäß diesem Geschäftsmodell besteht das vorrangige Ziel der RAG-Stiftung darin, den ab 2019 mit der jeweiligen Preissteigerungsrate ansteigenden Auszahlungsstrom zur Finanzierung der Ewigkeitslasten nachhaltig aus Beteiligungs- und Kapitalerträgen zu finanzieren. Konzernstruktur Unterhalb der RAG-Stiftung als Muttergesellschaft umfasst der Konzern im Wesentlichen die RAG (Bergbaubereich) mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Steinkohlenbergbau. Über die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH (RSBG- Beteiligungsbereich) investiert die RAG-Stiftung darüber hinaus im Rahmen ihrer langfristigen Kapitalanlagestrategie in nachhaltig erfolgreiche Unternehmen mit der wesentlichen Zielsetzung, eine unternehmerisch geführte Industrieholding mit innovativen und wachstumsstarken Beteiligungen aufzubauen. Weitere wesentliche Bestandteile des Konzerns sind die Beteiligung an Evonik mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Spezialchemie sowie die Beteiligung an Vivawest mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienwirtschaft. RAG Das Kerngeschäft der RAG ist die Förderung, die Aufbereitung und der Verkauf von Steinkohle in Deutschland. Dazu wurden im Jahr 2017 zwei Bergwerke in Nordrhein-Westfalen betrieben, die im Berichtsjahr 3,7 Mio. tv. F. förderten. Der Gesamtabsatz des Bergbaubereichs an Kohle lag 2017 bei 4,4 Mio. tv. F., wovon der überwiegende Teil an die Kraftwirtschaft geliefert wurde. Darüber hinaus wurden nicht mehr benötigtes Bergbauequipment, Bergematerial und Schrott veräußert sowie konzerneigene Immobilien entwickelt und vermarktet. RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft Bei der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH (RSBG) handelt es sich um eine klassische Beteiligungsgesellschaft, an der die RAG-Stiftung rund 75 % der Anteile hält. Die Investmentstrategie der RSBG sieht vor, die Gesellschaft als Beteiligungsholding weiter auszubauen, die Mehrheits- und Minderheitsinvestments in erfolgreiche mittelständische Unternehmen vorwiegend aus Deutschland, Österreich, Schweiz, den Benelux-Ländern, Italien und England vornimmt. Die Unternehmen sollen den Bereichen Maschinenbau, Anlagenbau, Ingenieurstechnik, Automatisierung beziehungsweise Industrieservices zugeordnet sein. Das Anlageziel besteht in der Erwirtschaftung laufender Erträge und einem mittel- und langfristigen Wertzuwachs des investierten Kapitals. Evonik Evonik ist ein weltweit führendes Unternehmen der Spezialchemie und konzentriert sich auf attraktive Wachstumsmärkte - vor allem Gesundheit, Ernährung und Ressourceneffizienz. Das operative Spezialchemiegeschäft hat Evonik in drei produzierende Chemiesegmente gegliedert, die nah an den Märkten und Kunden agieren und über ein hohes Maß an unternehmerischer Selbständigkeit verfügen. Die RAG-Stiftung hält zum Jahresende 2017 unmittelbar 67,82 % der Aktien der Evonik Industries. Da die RAG-Stiftung beabsichtigt, die Beteiligung schrittweise bis auf 25,1 % zu reduzieren, wird Evonik in den RAG-Stiftung-Konzernabschluss im Rahmen der Equity-Bewertung einbezogen. Zu diesem Zweck wird der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Evonik- Konzernabschluss für das Konzerneigenkapital und das Konzernergebnis auf die handelsrechtlichen Werte übergeleitet. Vivawest Im Fokus der unternehmerischen Aktivitäten von Vivawest beim Bestandsmanagement steht die langfristige Bewirtschaftung von Wohngebäuden und Grundstücken zur Generierung nachhaltiger und stabiler Cashflows aus Mieterlösen. Durch gezielte Erwerbe und Verkäufe von Wohnungen sowie durch attraktive Neubauprojekte und Modernisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wird durch das Portfoliomanagement sichergestellt, dass die Struktur sowie die Qualität des Immobilienportfolios fortlaufend verbessert und dadurch der Wert kontinuierlich gesteigert wird. Der Fokus auf die Rhein-Ruhr-Region führt zu einem herausragenden Marktverständnis und positiven Skaleneffekten mit entsprechenden Vorteilen in der Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes. Die RAG-Stiftung hält zum Jahresende 2017 direkt 30,0 % der Anteile an der Vivawest GmbH. Darüber hinaus hält sie noch indirekt weitere 43,2 %, wovon 25,0 % in Veräußerungsabsicht gehalten werden. In den RAG-Stiftung-Konzernabschluss wird die Gesellschaft im Rahmen der Equity-Bewertung einbezogen, da die über Evonik gehaltenen Anteile in Veräußerungsabsicht gehalten werden. Zu diesem Zweck wird der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Vivawest-Konzernabschluss für das Konzerneigenkapital und das Konzernergebnis auf die handelsrechtlichen Werte übergeleitet. Kohlepolitische Vereinbarungen Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben im Jahr 2007 die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 beschlossen. Die IG BCE und die RAG haben dies auf Grundlage der vereinbarten Regelungen akzeptiert. Das Auslaufszenario wurde im Jahr 2007 in einem umfassenden Vertragswerk, unter anderem durch eine Rahmenvereinbarung, einen Erblastenvertrag und durch das Steinkohlefinanzierungsgesetz, konkretisiert. Nach diesem Vertragswerk finanziert die öffentliche Hand die im Auslaufprozess anfallenden Produktionskosten, Stilllegungslasten und Altlasten auf Basis des Steinkohlefinanzierungsgesetzes und dazu ergangener Bewilligungsbescheide der Höhe nach begrenzt. Zur Absicherung der RAG gegen Insolvenz wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RAG und der RAG-Stiftung abgeschlossen. Die im Erblastenvertrag zwischen den Ländern Nordrhein- Westfalen und Saarland und der RAG-Stiftung definierten Ewigkeitslasten des Bergbaus des RAG-Konzerns werden gemäß dem Ewigkeitslastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und der RAG ab dem Jahr 2019 durch die RAG- Stiftung finanziert. Zu diesen Lasten zählen die Grubenwasserhaltung, die Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie die Grundwasserreinigung an ehemaligen Betriebsstandorten inklusive Monitoring- und Nachsorgeverpflichtungen. Genehmigung der EU-Kommission Der Beschluss der EU-Kommission, nach dem die Gewährung von Stilllegungsbeihilfen (Beihilfen für die laufende Produktion) bis zum 31. Dezember 2018 und von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten (Stilllegungsaufwendungen und Altlasten) bis Ende 2027 erlaubt ist, ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission den von der Bundesregierung am 11. März 2011 auf der Basis des neuen Beschlusses notifizierten Stilllegungsplan für einen Auslauf des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 genehmigt. Damit entfällt, unter der Voraussetzung, dass die jährlichen Höchstgrenzen der Beihilfen und die Kriterien des Ratsbeschlusses vom 10. Dezember 2010 eingehalten werden, die bis 2011 bestehende Pflicht zur jährlichen Genehmigung der Beihilfen durch die Europäische Kommission. WirtschaftsberichtGesamtaussage zum Geschäftsverlauf Für die RAG-Stiftung war 2017 erneut ein erfolgreiches Jahr. Die RAG-Stiftung hat wiederum ihre vorrangige Aufgabe erfüllt, den Kapitalstock zur Finanzierung der Ewigkeitslasten zu sichern und zu mehren. Das Geschäftsjahr 2017 verlief für die RAG entsprechend den Erwartungen und zufriedenstellend im Hinblick auf die durch die steinkohlepolitischen Vereinbarungen vorgegebenen Regeln. Auch für die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH war es ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Ihr Ziel, der Aufbau einer unternehmerisch geführten Industrieholding mit innovativen und wachstumsstarken Beteiligungen, konnte im Berichtsjahr mit weiteren Erwerben erfolgreich fortgesetzt werden. Des Weiteren ist die wirtschaftliche Entwicklung sowohl des Evonik-Konzerns als auch des Vivawest-Konzerns im Geschäftsjahr 2017 insgesamt als erfolgreich zu beurteilen. Leistungsindikatoren RAG-Stiftung-Konzern: Prognose und tatsächliche Werte
Der Umsatzanstieg im Vergleich zum prognostizierten Wert ist vor allem auf Umsatzsteigerungen des Bergbaubereichs bei nahezu konstantem Absatz zurückzuführen. Grund dafür sind die relativ hohen Weltmarktpreise im Vergleich zum Vorjahr, vor allem im nationalen und internationalen Kohle-/Kokshandel einschließlich der Kraftwirtschaft. Durch eine erhöhte Nachfrage konnte die gute Fördersituation im Bergbaubereich genutzt werden, wodurch bei Produktion und Absatz die Jahresziele für 2017 übertroffen wurden. Im Jahr 2017 wird im Konzern ein Konzernjahresüberschuss von 11,9 Mio. € ausgewiesen, der nur auf nicht beherrschende Anteile entfällt. Der sozialverträgliche Personalabbau im Bergbaubereich ist sowohl durch den Einsatz bewährter als auch weiterentwickelter Instrumente in diesem Jahr planmäßig verlaufen. Wesentliche Handlungsfelder Wesentliches Handlungsfeld der RAG-Stiftung ist es, die Investments breit auf die verschiedenen Anlageklassen und Anlagemärkte zu streuen und die Strategie der Diversifizierung konsequent weiter zu entwickeln, um so die Erträge zu stabilisieren und auf die bestehenden Unsicherheiten an den Finanzmärkten reagieren zu können. Als Reaktion auf das Niedrigzinsumfeld und zukünftige Inflationsrisiken beabsichtigt die RAG-Stiftung, die Investitionen in höher rentierliche Sachwerte (u.a. Private-Equity inklusive Direktbeteiligungen und Immobilien/Infrastruktur) weiter auszubauen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung der EU-Kommission über das Ende des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 und der Streichung der Revisionsklausel im Steinkohlefinanzierungsgesetz hat der Bergbaubereich seit 2011 die Ausrichtung angepasst und konsequent weiterentwickelt. Wesentliche Herausforderung für den Bergbaubereich bleibt die sozialverträgliche Personalanpassung. Die kontinuierliche Optimierung bei der Beseitigung der Altlasten und der Bearbeitung der Ewigkeitslasten ist eine dauerhafte Aufgabe. In diesem Zusammenhang bleibt die verantwortungsvolle Bearbeitung aller Bergbaufolgen oberste Maxime. In der Wandlung vom Steinkohlenproduzenten zur Gesellschaft zur Bearbeitung der Bergbaufolgen hat der Bergbaubereich einen grundlegenden Umbau vor sich. Der unternehmerische Entwicklungsweg des Bergbaubereichs von der Produktionsphase bis einschließlich 2018 über die Stillsetzungsphase 2019 bis 2021 bis hin zur so genannten Ewigkeitsphase ab 2022 ist im Rahmen des Projektes "Prozesse und IT 2020" vorgezeichnet worden. Im Ergebnis wird die Grundstruktur des Bergbaubereichs weiterhin prozessbasiert sein. Im Weiteren werden der organisatorische Aufbau der "Neuen RAG" konzipiert und ein Überleitungskonzept für die zeitliche Migration entwickelt. Bestandteil dieses Modells sind auch die heute noch stark mit dem Bergbaubereich vernetzten Konzerngesellschaften. Weiteres Handlungsfeld ist die Risikominimierung des RSBG- Beteiligungsportfolios. Daher werden in erster Linie Unternehmen akquiriert, deren Produkte und Dienstleistungen für die globalen Wachstumstreiber Bevölkerungsentwicklung, Klimawandel und Neue Technologien von hoher Bedeutung sind. Die Geschäftsentwicklung der Unternehmen ist dadurch in geringerem Umfang von den möglichen Folgen wirtschaftlicher und politischer Krisenfaktoren betroffen. Evonik Im Zuge der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie hat Evonik in den Wachstumssegmenten Nutrition & Care sowie Resource Efficiency die vier strategischen Wachstumskerne Specialty Additives, Animal Nutrition, Smart Materials sowie Health & Care definiert. Auf diese Wachstumskerne, in denen besonders vielversprechende Perspektiven gesehen werden, will der Vorstand der Evonik Akquisitionen sowie Aufwendungen für Forschung- und Entwicklung fokussieren und so die Wachstumsdynamik des Konzerns verbessern. Mit der Übernahme des Spezialadditivgeschäfts von Air Products and Chemicals, Inc., Allentown (Pennsylvania, USA), ist die führende Position auf dem attraktiven Wachstumsmarkt für Specialty Additives gefestigt worden. Die Akquisition des Silicageschäfts von J. M. Huber Corporation, Atlanta (Georgia, USA) verstärkt die Aktivitäten im Wachstumskern Smart Materials. Beide übernommenen Geschäfte haben ähnliche Geschäftsmodelle wie Evonik und ergänzen die definierten Wachstumskerne in idealer Weise. Operativ hat sich das Geschäft erfreulich entwickelt. Bei weltweit hoher Nachfrage nach den Produkten von Evonik wurden in den Wachstumssegmenten über dem Weltwirtschaftswachstum liegende Mengenanstiege erzielt. Die Verkaufspreise entwickelten sich in den einzelnen Segmenten unterschiedlich, erhöhten sich aber insgesamt. Dank eines organischen Umsatzwachstums um 5 % und der Einbeziehung der erworbenen Geschäfte stieg der Umsatz insgesamt um 13 % auf 14.419 Mio. €. Das bereinigte EBITDA verbesserte sich um 9 % auf 2.360 Mio. €. Sehr erfolgreich entwickelte sich das Segment Resource Efficiency, das sowohl von höheren Mengen als auch den erworbenen Geschäften profitierte. Das Segment Performance Materials erzielte insbesondere aufgrund einer vorteilhaften Angebots-/ Nachfragesituation ein signifikant über Vorjahr liegendes Ergebnis. Im Segment Nutrition & Care belasteten dagegen erneut die spürbar geringeren Verkaufspreise. Das gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelte und um Sondereinflüsse bereinigte Konzernergebnis stieg entsprechend der operativen Ergebnisentwicklung um 9% auf 1.010 Mio. €. Vorstand und Aufsichtsrat der Evonik schlagen der Hauptversammlung erneut eine Dividende von 1,15 € je Aktie vor. Das Finanzprofil ist weiterhin gut: Evonik verfügt über ein solides Investment- Grade-Rating. Mit 1.551 Mio. € wurde ein guter Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet. Der Free Cashflow nach Abzug der Auszahlungen für Sachinvestitionen war mit 511 Mio. € deutlich positiv. Am Jahresende 2017 wurde aufgrund der Akquisitionen eine Nettofinanzverschuldung von 3,0 Mrd. € ausgewiesen. Die bereinigte EBITDA-Marge liegt mit 16,4 % sowohl unter dem Vorjahreswert (17,0%) als auch dem mittelfristigen Zielkorridor von 18% - 20%. Das Konzernergebnis ging unter anderem aufgrund höherer Aufwendungen im Zusammenhang mit den Akquisitionen um 15% auf 717 Mio. € zurück. Im Wesentlichen dadurch sank auch das Equity-Ergebnis auf 434,7 Mio. € (Vorjahr 744,5 Mio. €). Vivawest Der operative Geschäftsbetrieb des Vivawest-Konzerns war im Geschäftsjahr 2017 wiederum erfolgreich verlaufen. Getragen durch die erneut stabilen Erträge aus dem Bestandsmanagement sowie die deutlich gesteigerten Erlös- und Ergebnisbeiträge aus dem Immobilienvertrieb konnten die finanziellen Erwartungen abermals übertroffen werden. Bei einer anhaltend guten Vermietungsleistung in Verbindung mit einer weiter rückläufigen Fluktuationsquote konnte die Leerstandsquote zum Jahresende 2017 bei 2,7 % konstant gehalten werden. Dabei reduzierten sich die nachfragebedingten Leerstände weiter auf 1,3 % (Vorjahr 1,4 %). Die hierdurch vermiedenen Erlösausfälle und die deutlich verbesserte Mietentwicklung infolge der erfolgreichen Akquisition von Bestandsimmobilien sowie der konsequenten Ausnutzung von Mietsteigerungspotenzialen hat VIVAWEST für eine nochmalige Erhöhung der Instandhaltungsaufwendungen zur Stärkung der Bestandsqualität genutzt. Zusammen mit den Ergebnisbeiträgen aus dem Verkauf von Immobilien, die von einer ganzjährig hohen Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern sowie nach unbebauten Grundstücken, aber insbesondere auch von einem nicht geplanten Paketverkauf von 808 Wohneinheiten in Mehrfamilienhausbeständen profitierten, wurde ein bereinigtes EBITDA erzielt, das die Prognose deutlich übertraf. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte der gemäß IFRS bilanzierende Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 888 Mio. € (Vorjahr 834 Mio. €). Das bereinigte EBITDA des Konzerns betrug 373 Mio. € (Vorjahr 348 Mio. €). Damit lagen die Umsatzerlöse und auch das bereinigte EBITDA deutlich über den Vorjahreswerten. Das Ergebnis nach Steuern (EAT) von 133 Mio. € übertraf den Vorjahreswert von 105 Mio. € ebenfalls deutlich. Die branchentypische Kennzahl Funds From Operations (FFO = Erfolgsgröße aus dem Bestandsgeschäft nach Zinsergebnis und Steueraufwand, ohne Berücksichtigung der Buchgewinne aus der Veräußerung der Investment Properties) lag für den Konzern mit 228 Mio. € leicht über dem Vorjahreswert von 218 Mio. €. Neben der aus dem Bestandsmanagement resultierenden EBITDA- Erhöhung ist diese Entwicklung auch auf Verbesserungen im gezahlten Zinsergebnis zurückzuführen. Der Net Asset Value (NAV = Nettovermögenswert) als Kennzahl für das wirtschaftliche Eigenkapital lag am Jahresende 2017 mit 4.082 Mio. € um 389 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Der NAV berücksichtigt neben dem Marktwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien die Nettofinanzschulden zum Rückzahlungswert sowie die langfristigen Rückstellungen für Pensionen und Verpflichtungen aus dem Segment Bergbaufolgemanagement. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Marktwertentwicklung des Immobilienbestandes infolge der verbesserten operativen Performance sowie dem Ergebnis aus wertsteigernden Investitionen und zielgerichteten Desinvestitionen. Die positive Entwicklung wurde im Berichtsjahr darüber hinaus durch die marktbedingte Absenkung des bei der Immobilienbewertung angesetzten Diskontierungszinssatzes begünstigt. Wirtschaftliche RahmenbedingungenWeltwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich 2017 besser als erwartet entwickelt. Nach Schätzungen der Weltbank ist die Weltwirtschaft 2017 insgesamt um 3,0 % - und damit stärker als im Vorjahr (2,4 %) - gewachsen. Zum Jahresstart wurde noch ein Zuwachs von 2,6 % für das Berichtsjahr erwartet. Der globale Aufschwung verlief regional betrachtet auf breiter Basis. Sowohl in den Schwellenländern als auch in den Industrienationen nahm die Konjunktur Fahrt auf. In Westeuropa setzte sich der moderate Aufschwung fort. Dabei wurden die Volkswirtschaften durch die weiterhin expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und mäßig steigende Preise gestützt. In Deutschland trieben vor allem die Konsumausgaben, der positive Außenhandelsbeitrag und die Belebung der Investitionstätigkeit die Konjunktur an. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt lag nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 um 2,3 % über dem Vorjahreswert. Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. Das starke Wachstum in Nordamerika resultierte vor allem aus der Zunahme des Binnenkonsums und der Unternehmensinvestitionen. Aufgrund der guten Konjunkturlage setzte die US-Notenbank ihre langsame monetäre Straffung fort und hob ihren Leitzins in drei Schritten um insgesamt 0,75 Prozentpunkte auf 1,5 % an. In Mittel- und Südamerika ist eine Erholung sichtbar, auch wenn das Wachstum bislang noch relativ gering ausfiel. Politische Unsicherheiten, hohe Arbeitslosigkeit und private Verschuldung sowie strukturelle Probleme wirkten einer deutlichen Aufhellung der Konjunktur entgegen. Die Region Asien-Pazifik erzielte weiterhin hohe Wachstumsraten. In Japan setzte sich das moderate Wachstum infolge von höheren Exporten fort, während sich die Wirtschaft in China vor allem durch eine expansive Fiskal- und Geldpolitik stabilisierte. Eine Bargeldreform sowie die Einführung einer landesweit einheitlichen Mehrwertsteuer dämpfte die konjunkturelle Dynamik in Indien. Die internationalen Automobilmärkte verzeichnen eine stabile Nachfrage nach neuen Modellen und Varianten. Die Investitionen der Automobilhersteller und Zulieferer in neue Produktionsstätten, effizientere Produktionsprozesse und neue digitale Systeme sind daher auf einem hohen Niveau. Der niedrige Ölpreis und die Investitionsbereitschaft der Konsumenten unterstützt die Nachfrage nach Kraftfahrzeugen weltweit. Alle Hersteller forcieren die Entwicklung und Marktreife von Hybrid- und Elektroautos. Einen besonderen Schwerpunkt stellen Entertainment- und Connectivity- Systeme sowie automatische Fahrunterstützungssysteme dar. In der Mikroelektronik erfordert die Miniaturisierung von Nanostrukturen für Elektronik, Werkstofftechnik und Biotechnologie permanente Investitionen der Forschungs- und Entwicklungszentren in Hochleistungstechnologien. Neben der hohen Investitionstätigkeit für Display-Systeme und Masken entwickelt sich ein neuer Markt für Microlens Arrays (Mikrolinsen), die u.a. in der neuesten Kameratechnologie für Smartphones, Virtual Reality Systemen und Systemen für autonomes Fahren eingesetzt werden. In der Infrastruktur sind hohe, weltweite Investitionsvolumina in den Bereichen technische und soziale Infrastrukturprojekte prägend. Während in den entwickelten Ländern in erster Linie die Modernisierung und Sanierung im Vordergrund steht, erfordert die Urbanisierung in Asien, Afrika und Middle East neue, leistungsfähige Infrastrukturen. Saudi Arabien hat mit dem 500 Milliarden Dollar Investitionsvorhaben NEOM in 2017 ein weiteres Mega-Projekt in diesem Segment vorgestellt. Bei den temporären Raumlösungen für Industry & Government zeichnen sich wegen des steigenden Kostendrucks viele interessante Projekte für Lagerung und Produktion sowie Bildung und Sicherheit als Alternative zu permanenten Gebäudeinvestitionen ab. Spezialchemie Die globale Entwicklung der Endkundenindustrien der Evonik war 2017 sowohl zwischen den Regionen als auch den Industrien unterschiedlich: Die Nachfrage nach Konsum- und Pflegeprodukten erhöhte sich in Europa aufgrund einer besseren Konsumstimmung bei fallender Arbeitslosigkeit und blieb in Asien-Pazifik auf hohem Niveau. In Nordamerika nahm die Wachstumsdynamik der Nahrungs- und Futtermittel zu, während sie sich in Mittel- und Südamerika leicht abschwächte. Die Bauindustrie verzeichnete vor allem dank einer höheren Investitionstätigkeit in Europa ein leicht stärkeres Wachstum als im Vorjahr. Die Produktion im Fahrzeug- und Maschinenbau entwickelte sich hingegen in Asien- Pazifik nach dem Abbau von Steuervergünstigungen schwächer und war in Nordamerika rückläufig. Insgesamt verbesserte sich der allgemeine Industrietrend in fast allen Regionen der Welt. Durch den Anstieg der Rohölpreise und die verschärften Umweltregularien in China zum Jahresende haben sich die durchschnittlichen Rohstoffpreise von Evonik 2017 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Gegenüber der für Evonik wichtigsten Fremdwährung - dem US-Dollar - hat der Euro 2017 mit einem Durchschnittskurs von 1,13 USD/Euro leicht an Wert gewonnen (2016: 1,10 USD/Euro). Wohnimmobilien in Deutschland Der deutsche Wohnungsmarkt hat sich 2017 weiter stabil entwickelt. Das anhaltend niedrige Zinsniveau, das für günstige Immobilienkredite sorgt, bleibt nach wie vor eine wesentliche Triebfeder für den Anlagebedarf institutioneller Investoren. Mit 15,7 Mrd. € lag das Transaktionsvolumen auf dem Wohninvestmentmarkt um fast 15 % höher als 2016 und erreichte damit nach 2015 und 2013 den dritthöchsten Wert innerhalb der letzten zehn Jahre. Trotz des gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Mrd. € höheren Transaktionsvolumens wechselten mit etwa 129.200 Wohnungen rund 8.000 Wohnungen weniger den Eigentümer als noch 2016. Dies spiegelt den deutlichen Preisanstieg der gehandelten Portfolios wider. Die Nachfrage nach Wohnraum ist unmittelbar an die Zahl der Privathaushalte sowie deren verfügbares Einkommen gekoppelt. Aufgrund der hohen Zuwanderung aus dem Ausland sind Bevölkerung und Anzahl der Haushalte in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Verstärkt wird der Trend steigender Haushaltszahlen durch die Alterung der Bevölkerung und den damit verbundenen Anstieg von Ein- und Zweipersonenhaushalten. Bis zum Jahr 2030 wird in Deutschland wegen der fortwährenden personellen Verkleinerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße mit einer Zunahme der Haushalte um 2,1 % gerechnet. Die Nettokaltmieten für Wohnraum entwickelten sich bei den Bestandsmieten weiterhin moderat. Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland entwickelte sich allerdings stark unterschiedlich. Während in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen die Märkte stagnierten, ist die Nachfrage nach Wohnungen in den Großstädten und Ballungszentren deutlich gestiegen. Dieser Effekt ließ sich insbesondere in den sogenannten Schwarmstädten, die durch hohe Wanderungsbewegungen und Zuzüge junger Altersgruppen gekennzeichnet sind, beobachten. Von Januar bis November 2017 wurden in Deutschland 7,8 % oder 26.400 Neubauwohnungen weniger genehmigt als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Damit zeichnet sich ab, dass es 2017 zum ersten Mal seit 2008 wieder einen Rückgang bei der Zahl der genehmigten Wohnungen gegeben hat. Insgesamt ließen sich Bauherren 313.700 Wohnungsbaumaßnahmen von den zuständigen Ämtern bewilligen. Entsprechend zeitverzögert zu den Baugenehmigungen entwickeln sich die Baufertigstellungen. Für das Gesamtjahr 2017 wird in Deutschland mit der Fertigstellung von 300.000 neuen Wohneinheiten gerechnet. Um den Wohnungsbedarf zu befriedigen, müssten pro Jahr jedoch 360.000 bis 400.000 Wohnungen neu errichtet werden. Insgesamt günstige Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des deutschen Wohnungsmarktes sind eine steigende Anzahl von Einwohnern und vor allem Haushalten, stabile Einkommen und eine steigende Anzahl von Erwerbstätigen, voraussichtlich anhaltend niedrige Finanzierungkosten, die staatlichen Programme zur Gebäudesanierung und für den Neubau von Wohnungen sowie eine hohe Wohnungsnachfrage in den prosperierenden Regionen. Kapitalmarktsituation Für die RAG-Stiftung als großem Kapitalanleger ist die Situation an den Kapitalmärkten von hoher Relevanz. Das Jahr 2017 war für Anleger insgesamt ein unerwartet gutes Jahr. Überraschend waren lediglich die Schwäche des US-Dollar und des Schweizer Franken. Die dazu spiegelbildliche Euro-Stärke trotz der bis Jahresende 2017 zunehmenden Zinsdifferenz zwischen US-Treasuries (10J: 2,41 %) und Bundesanleihen (10J: 0,42 %) wird auf die überraschend positive konjunkturelle Entwicklung in Europa und das Ausbleiben politischer Verwerfungen (Wahlen in den Niederlanden, Frankreich, Österreich und Deutschland) zurückgeführt. Die fast neun Jahre währende Phase hyperexpansiver Geldpolitik scheint allmählich auszulaufen, zumindest in den USA. Die amerikanische Zentralbank FED wird nach der fünften Zinserhöhung im Dezember 2017 voraussichtlich auch im Jahr 2018 die Zinsen weiter anheben und ihre Bilanz schrittweise verkürzen. Sie ist damit auf einem langfristigen Weg der Normalisierung der Geldpolitik. Die europäische Zentralbank EZB wird die lockere Geldpolitik (Quantitative Easing) bei unverändert niedrigen Zinsen voraussichtlich noch einige Zeit fortführen, auch wenn seit Januar 2018 die Wertpapierkäufe von 60 Mrd. € im Monat auf 30 Mrd. € reduziert wurden. Der befürchtete kräftige Zinsanstieg blieb also im Jahr 2017 aus. Dennoch konnte mit Staatsanleihen 2017 keine attraktive Performance erzielt werden. Angesichts des historisch weiterhin sehr niedrigen Renditeniveaus mit lediglich leichtem Zinsanstieg bewegten sich die Rentenmärkte überwiegend seitwärts. Die Flucht in höher verzinsliche Anlagen wie auch die besseren konjunkturellen Aussichten engten die Kreditrisikospreads 2017 deutlich ein und verhalfen der Assetklasse Unternehmensanleihen zu einer deutlich positiven Performance. Im nunmehr neunten Jahr der globalen Aktienhausse konnten Aktieninvestoren erneut hohe Gewinne erwirtschaften. Für Irritationen sorgte die Entwicklung der Volatilität an den Aktienmärkten, die trotz bestehender Unsicherheiten den tiefsten Stand der Geschichte erreicht hat. In der Beurteilung der Marktteilnehmer traten die Risiken am Jahresende 2017 in den Hintergrund. Eine solche Phase des überbordenden Optimismus kann lange anhalten, sich aber dann in einem "Minsky Moment" auch spontan entladen. Die Entwicklung der Aktienmärkte und wichtiger Währungen 2017 im Einzelnen: Die internationalen Aktienmärkte entwickelten sich 2017 äußerst positiv. Der MSCI 1 World gewann in lokaler Währung 18,5 %, in Euro 7,5 %. In Europa legte der Aktienmarkt (MSCI Europe) in Euro um 10,2 % zu, in der Eurozone um 12,5 %. Deutschland lag mit 12,2 % in der Nähe des gewichteten Mittelwerts. In Asien gewann der MSCI Japan 19,8 % in lokaler Währung, in Euro 8,9 %. Die Aktienmärkte in den USA entwickelten sich durchweg positiv. Der MSCI USA stieg um 21,2 % in US-Dollar, in Euro waren es 6,5 %. Aktien in Schwellenländern (Emerging Markets - EM) entwickelten sich ebenfalls positiv: Asiatische EM- Aktien gewannen in lokaler Währung 35,9 %, in Euro 25,5 %. Lateinamerikanische EM-Aktien gewannen lokal 22,1 %, in Euro konnten sie um 8,7 % zulegen. Der Euro wertete im Jahr 2017 gegen alle relevanten Währungen in starkem Maße auf: Der US-Dollar büßte 2017 im Vergleich zum Vorjahresende gegenüber dem Euro 12,3 % an Wert ein. Der Schweizer Franken wertete gegenüber dem Euro um 8,4 % ab und auch das britische Pfund gab erneut 4 % ab, nachdem schon im Vorjahr mehr als 13 % eingebüßt wurden. Auch der japanische Yen und der australische Dollar verloren 9,1 % bzw. 5,2 % gegenüber dem Euro. Die Entwicklung der Rentenmärkte 2017 im Einzelnen: Die globalen Rentenmärkte wiesen 2017 im Mittel (JPM 2 Global Bond Index) mit 1,3 % eine geringfügig positive Performance auf. Durch die Währungsentwicklung des Euro verringerte sich jedoch die Performance aus Sicht der in Euro anlegenden Investoren deutlich. In Euro wies der JPM Global Bond Index eine Performance von minus 6,2 % auf.
2 J.P. Morgan ist ein US-amerikanischer
Finanzdienstleister, der zahlreiche internationale
Rentenindizes berechnet und veröffentlicht.
Branchensituation Steinkohle in Deutschland Der Primärenergieverbrauch in Deutschland lag nach ersten Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen um etwa 0,8 % über dem Niveau des Vorjahres. Der Zuwachs beruht im Wesentlichen auf der gegenüber dem Vorjahr kälteren Witterung zu Beginn des Jahres sowie auf der anhaltend positiven wirtschaftlichen Entwicklung. In der konventionellen Stromerzeugung kam es zu Verdrängungseffekten durch erneuerbare Energien und Erdgas-Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen. Daneben haben Energieversorgungsunternehmen Steinkohlekraftwerke vom Netz genommen. Der Anteil der Steinkohle am gesamten Energieverbrauch im Jahr 2017 verminderte sich auf 11,0 % (Vorjahr 12,2 %). Während der Einsatz der fossilen Energieträger am Energiemix insgesamt leicht rückläufig war und sich der Energieverbrauch aus der Kernkraft auf 6,1 % (Vorjahr 6,9 %) verminderte, stieg der Verbrauch aus erneuerbaren Energien auf 13,1 % (Vorjahr 12,6 %) an. Von einem Gesamtaufkommen an Steinkohle in Höhe von rund 50,8 Mio. tSKE im Jahr 2017 entfielen mit 3,7 Mio. tSKE noch rund 7% auf die heimische Förderung, die ausschließlich vom RAG-Konzern erbracht wurde. Nach wie vor sind die Kraftwirtschaft (82 % des Absatzes) und die eisenschaffende Industrie (rund 12 % des Absatzes) die wichtigsten Kunden der RAG. Daneben lieferte der Bergbaubereich kleinere Mengen in Höhe von rund 0,3 Mio. t Steinkohle subventionsfrei in den Wärmemarkt. Die Preise sowohl für Kraftwerkskohlen als auch für Kokskohlen haben sich massiv erholt. Der zum Jahresende 2017 angesetzte durchschnittliche BAFA-Preis von knapp 92 €/tSKE lag damit um rund 25 €/tSKE über dem Wert des Vorjahres von 67,07 €/tSKE. ErtragslageKonzernbilanzergebnis RAG-Stiftung-Konzern: Gewinn- und Verlustrechnung
Der um 296,3 Mio. € höhere Konzernumsatz resultiert im Wesentlichen aus der Umsatzsteigerung des Bergbaubereichs. Mit einem Umsatz in Höhe von 1.498,8 Mio. € fällt in diesem Bereich ein Umsatzplus von rund 130,5 Mio. € an. Auch der höhere Umsatz aus dem RSBG-Beteiligungsbereich mit 40,6 Mio. € führt zu einem höheren Konzernumsatz. Im Vergleich zur Vorperiode steigt der Materialaufwand um 151,2 Mio. € auf 1.049,3 Mio. €, insbesondere durch höhere Aufwendungen für bezogene Waren mit 129,3 Mio. € und durch höhere Zuführung zu Bergschadensrückstellungen von 85,2 Mio. € im Bergbaubereich. Gegenläufig wirken sich die Veränderungen des Aufwandes für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit -46,4 Mio. € und des Aufwandes für bezogene Leistungen mit -17,5 Mio. € aus. Der Personalaufwand liegt mit 720,1 Mio. € deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Der planmäßig zurückgeführten Mitarbeiteranzahl im Bergbaubereich entsprechend sinken die Aufwendungen für Löhne und Gehälter um 62,3 Mio. € und für soziale Abgaben um 44,8 Mio. €. Des Weiteren steigen die Aufwendungen für Altersversorgung insgesamt um 40,0 Mio. €. Ursächlich hierfür sind zum einen die gesetzlich erforderliche turnusmäßige Überprüfung und die daraus resultierende Anpassung der Leistungen des Bochumer Verbandes sowie des Rententrends und zum anderen die Anpassung der Zehnjahresdurchschnittszinsen für die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Auch die im RSBG-Beteiligungsbereich geringeren Aufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 12,0 Mio. €, führen zu einem insgesamt niedrigeren Personalaufwand. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 1.043,6 Mio. € und haben sich damit um 179,5 Mio. € gegenüber dem Jahr 2016 vermindert. Ein Großteil der Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Zuführung der Rückstellung für Ewigkeitslasten mit 431,7 Mio. €. Das Beteiligungsergebnis beträgt 454,2 Mio. € und beruht hauptsächlich auf dem Ergebnis der Equity-Bewertung der Evonik von 434,7 Mio. € gegenüber 744,5 Mio. € in 2016 sowie der Equity-Bewertung der Vivawest von 1,2 Mio. € gegenüber 10,0 Mio. € im Vorjahr. Das negative Zinsergebnis in Höhe von 208,4 Mio. € ist um 9,9 Mio. € besser als im Vorjahr. Der Rückgang resultiert insbesondere aus geringeren Aufzinsungen von Rückstellungen. Dabei gehen die Aufzinsungen von Rückstellungen um insgesamt 32,0 Mio. € zurück. Gegenläufig wirkt sich der Rückgang der Zinserträge aus der Anlage von Finanzmitteln um 16,1 Mio. € auf 117,8 Mio. € aus. Dieser ist unter anderem durch niedrigere Ausschüttungen aus Spezialfonds begründet. Der bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesene Steueraufwand von 21,9 Mio. € beruht hauptsächlich aus einem im Vorjahresvergleich gesunkenen Körperschaftsteueraufwand von 7,6 Mio. €. FinanzlageGrundsätze und Ziele des Finanzmanagements Das konzernweite Finanzmanagement erfolgt unter Beachtung der Kriterien Liquidität und Rentabilität und unter besonderer Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Risiken. Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Unternehmensfinanzierung sicherzustellen, das heißt: die Versorgung des Konzerns mit Liquidität, um sämtliche finanzielle Verpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können. Daraus leiten sich als funktionale Schwerpunkte das Asset- und Treasury-Management, die Finanzadministration sowie das finanzwirtschaftliche Risikomanagement ab. Weitere zentrale Aufgabe ist es, die Finanzierung der Ewigkeitslasten nach Auslaufen des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland sicherzustellen. Aufgrund der laufenden operativen Geschäftstätigkeiten und der Finanzaktivitäten ist der Konzern grundsätzlich finanziellen Risiken ausgesetzt. Bei allen Finanztransaktionen wird eine strikte Trennung der Funktionen Handel und Abwicklung eingehalten. Die Revisionssicherheit des Finanzmanagements ist durch Standardisierung und Systematisierung der Abläufe, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Informationen sowie Funktionstrennung gewährleistet. Im Verhältnis zu Banken und anderen Kontrahenten für Finanztransaktionen wird ein hohes Maß an Unabhängigkeit angestrebt. Im Rahmen der Bankenpolitik sind für das Gesamtexposure Limite und Bonitätsanforderungen so definiert, dass möglichst kurzfristig ein Kontrahent durch einen anderen ersetzt werden kann. Die Anlagestrategie der RAG-Stiftung sieht vor, die Investments breit auf die verschiedenen Anlageklassen und Anlagemärkte zu streuen und die Strategie der Diversifizierung konsequent weiter zu entwickeln, um so die Erträge zu stabilisieren und auf die bestehenden Unsicherheiten an den Finanzmärkten reagieren zu können. Als Reaktion auf das Niedrigzinsumfeld und zukünftige Inflationsrisiken sollen darüber hinaus die Investitionen in höher rentierliche Sachwerte (u.a. Private-Equity inklusive Direktbeteiligungen und Immobilien/Infrastruktur) weiter ausgebaut werden. Die Rahmenvorgaben für die Kapitalanlage der RAG-Stiftung, das heißt die Grundsätze der Anlagepolitik und des Risikocontrollings werden durch eine "Allgemeine Kapitalanlagerichtlinie der RAG-Stiftung" festgelegt. Mit der RAG AG findet eine koordinierte Kapitalanlage statt, um die vorhandenen Ressourcen zu optimieren. So gelten für die Termingeldanlagen gemeinsame Bankenlimite, die regelmäßig überprüft werden. Die Kapitalanlagen der RAG AG werden zwar in eigener Verantwortung, aber in Abstimmung mit der RAG-Stiftung verwaltet. Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung des Konzerns wird nach dem Rechnungslegungsstandard DRS 21 aufgestellt. Der für die Kapitalflussrechnung zugrunde liegende Finanzmittelfonds ist nach DRS 21 der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Daher wird der Bestand an flüssigen Mitteln am Jahresanfang im Wesentlichen um Termingelder mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten zum Erwerbszeitpunkt in Höhe von 370,0 Mio. € und der Bestand an flüssigen Mitteln zum Jahresende um Termingelder in Höhe von 320,0 Mio. € korrigiert, da diese nach DRS 21 nicht im Finanzmittelfonds zu erfassen sind. Ausgehend von einem Konzernjahresüberschuss von 11,9 Mio. €, korrigiert um zahlungsunwirksame Sachverhalte, die im Wesentlichen aus Abschreibungen und Zuschreibungen in Höhe von 89,5 Mio. €, aus einer Erhöhung von Rückstellungen in Höhe von 527,9 Mio. €, aus einem negativen Saldo von Aufwendungen und Erträgen in Höhe von 278,9 Mio. €, aus der Verminderung der Vorräte, Forderungen und anderer Aktiva in Höhe von 893,3 Mio. € und der sonstigen Beteiligungserträge in Höhe von 488,8 Mio. € sowie einem positiven Saldo von Zinsaufwendungen und -erträgen in Höhe von 208,4 Mio. €, der Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderer Passiva in Höhe von 99,1 Mio. € bestehen, ergibt sich ein negativer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 784,1 Mio. €. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit von 1.004,5 Mio. € resultiert vor allem aus Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen, welche die Mittelzuflüsse aus erhaltenen Zinsen und Dividenden übersteigen. Aus dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert ein Mittelzufluss in Höhe von 1.764,5 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch die Mittelzuflüsse aus erhaltenen Zuschüssen, Zulagen und Beihilfen. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds zum Jahresende kann dem Konzernanhang entnommen werden. Entwicklung der Investitionen
* inkl. 2,6 Mio. € (Vorjahr: 41,2 Mio.
€) Geschäfts- oder Firmenwert aus der
Kapitalkonsolidierung
Der Schwerpunkt der Sachinvestitionen liegt 2017 wie im Vorjahr bei Maßnahmen im Bergbaubereich zur Grubenwasserhaltung im Zusammenhang mit den im Jahr 2014 gemäß § 4 Erblastenvertrag an die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland versandten Konzepten zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung. Diese Konzepte zur Grubenwasserhaltung sehen zum einen eine Umstellung von unter Tage installierten und betriebenen Pumpanlagen auf von über Tage zu betreibende, sogenannte Brunnenwasserhaltungen, vor. Zur Umsetzung der Konzepte sind Investitionen notwendig, unter anderem in den Umbau von Schächten zu Brunnen und in spezielle Pumpen. Zum anderen sind der Anstieg des Grubenwassers auf ein bestimmtes Niveau und die Reduzierung der Pumpstandorte weitere Elemente der Konzepte. Dazu sind Investitionen in Maßnahmen zur untertägigen Besicherung der Fließwege des Grubenwassers, der sogenannten Grubenwasserkanäle, notwendig. Langfristig wird durch den Entfall von Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des untertägigen Grubengebäudes und einer speziell ausgebildeten Unter-Tage-Belegschaft eine Optimierung der ewigen Wasserhaltungskosten erwartet. Insgesamt werden für die Grubenwasserhaltung im Jahr 2017 Investitionen in Höhe von 105,3 Mio. € getätigt. Bis zum Jahr 2022 sind zur Umsetzung des Grubenwasserkonzepts weitere Investitionen in Höhe von rund 254,0 Mio. € geplant. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass die übrigen Sachinvestitionen 2017 - wie auch in den Vorjahren - restriktiv im Hinblick auf den Auslauf des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus im Jahr 2018 veranlasst werden. Diese Investitionen werden ausschließlich zur Aufrechterhaltung und Sicherung des Produktionsbetriebes durchgeführt. Dabei ist gewährleistet, dass sämtliche vorhandenen Wirtschaftsgüter der stillzulegenden Produktionsstätten auf ihren Wiedereinsatz auf den verbleibenden Bergwerken überprüft werden. Die Finanzinvestitionen entfallen im Wesentlichen auf dem Erwerb von sonstigen Kapitalanlagen in z.B. Private Equity-Fonds (443,3 Mio. €), dem Erwerb sonstiger Wertpapiere (571,4 Mio. €), der Dotierung in das Spezial-Sondervermögen "RAGS-FundMaster" (200,0 Mio. €) und dem Erwerb weiterer verbundener Unternehmen (rd. 268,7 Mio. €). Kapitalstruktur - Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten RAG-Stiftung-Konzern: Bilanz - Passiva
Das Stiftungskapital der RAG-Stiftung beträgt unverändert 2,0 Mio. €. Mit 460,3 Mio. € bleiben die Ergebnisrücklagen im laufenden Geschäftsjahr unverändert. Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung vermindert sich im Vorjahresvergleich um 3,1 Mio. € auf -2,7 Mio. €. Sowohl die ausgewiesenen Ergebnisrücklagen, als auch die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung sind durch die spätere dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der Ewigkeitslasten in Anlehnung an § 3 Absatz 10 der Satzung gebunden. Darüber hinaus werden nicht beherrschende Anteile in Höhe von insgesamt +13,6 Mio. € ausgewiesen. RAG-Stiftung-Konzern: Übersicht der Finanzlage
* Vorjahreswert angepasst
Die Fremdkapitalquote bleibt mit 97,8 % unverändert (Vorjahr: 97,8 %). Die kurzfristigen Schulden haben einen Anteil von 10,6 % (Vorjahr: 8,5 %) am gesamten Fremdkapital. Per Saldo ist das Fremdkapital um 1.161,9 Mio. € gestiegen. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die Ausgabe einer weiteren Umtauschanleihe in Höhe von 500,0 Mio. €, den Anstieg der Rückstellung für Ewigkeitslasten in Höhe von 431,7 Mio. € sowie den Anstieg der Rückstellungen für Bergschäden in Höhe von insgesamt 180,1 Mio. € zurückzuführen, denen vor allem um 109,6 Mio. € verminderte sonstige Rückstellungen gegenüberstanden. RAG-Stiftung-Konzern: Fremdkapital
* inkl. Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: RAG-Stiftung-Konzern: Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen steigen in 2017 um 22,8 Mio. € und sind hauptsächlich auf den Bergbaubereich zurückzuführen. Dies resultiert im Saldo aus der Veränderung des Zehnjahresdurchschnittszinses, der Anpassung des Rententrends und der Anpassung der Leistungen des Bochumer Verbandes. Die Rückstellungen für Bergschäden erhöhen sich hauptsächlich durch Zuführungen zu den Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden wegen der Anpassungen aufgrund gesunkener 7-Jahresdurchschnittszinsen. Der Rückstellung für solche Lasten, die nach Einstellung des subventionierten Bergbaus zeitlich unbegrenzt fortbestehen und die vertragsgemäß von der RAG- Stiftung finanziert werden (Ewigkeitslasten), konnten im Geschäftsjahr 431,7 Mio. € zugeführt werden. Innerhalb der sonstigen Rückstellungen steigen insbesondere die Rückstellungen für Rekultivierung und Umweltschutz (36,1 Mio. €), die Rückstellungen für Schachtverfüllungen (123,0 Mio. €) und die Rückstellungen für übrige Risiken (23,3 Mio. €) an. Gegenläufig sinken vor allem die Rückstellungen für den Belegschaftsbereich um 171,6 Mio. € sowie die Rückstellungen für Stilllegungen um 114,6 Mio. €. Die weiteren Änderungen innerhalb der sonstigen Rückstellungen ergeben sich aus dem Saldo aus Inanspruchnahmen sowie ergebniswirksamen Zuführungen, Auflösungen und Aufzinsungen, so dass die Rückstellungen insgesamt um 527,9 Mio. € auf 18.583,7 Mio. € steigen. Die Rückstellungskategorien für Altersversorgung, Bergschäden, Schachtverfüllungen und Belegschaftsbereich beinhalten auch die Lasten, die nach der Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiterbestehen und die nicht vom Ewigkeitslastenvertrag gedeckt sind. Die Finanzierung der Deckungslücken dieser Altlasten ist durch den Bewilligungsbescheid 2019 bis zu einem Betrag von 2.121,0 Mio. € gesichert. Die Gesamthöhe der Alt- und Ewigkeitslasten ist neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlage wesentlich von künftigen Preis- und Zinsentwicklungen abhängig. Änderungen dieser Parameter haben entscheidenden Einfluss auf die Höhe der entsprechenden Rückstellungen und der Deckungslücken. Die genauen Bilanzierungsmethoden können dem Konzernanhang entnommen werden. Der RAG-Stiftung-Konzern weist zum Bilanzstichtag Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 2.791,5 Mio. € (Vorjahr 2.171,3 Mio. €) aus, wovon 1.372,8 Mio. € (Vorjahr 610,0 Mio. €) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausweisen. RAG-Stiftung-Konzern: Freie Kreditlinien
Dem Konzern stehen zum 31. Dezember 2017 bilaterale Bankkreditlinien in Höhe von 136,1 Mio. € (Vorjahr 89,3 Mio. €) zur Verfügung, wovon 38,4 Mio. € (Vorjahr 37,5 Mio. €) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aufwiesen. Zum Bilanzstichtag werden von den bilateralen Kreditlinien insgesamt 86,0 Mio. € (Vorjahr 52,3 Mio. €) in Anspruch genommen. Davon valutieren 10,8 Mio. € (Vorjahr 12,7 Mio. €) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Zinsstruktur der Finanzschulden ist folgender Tabelle zu entnehmen:
1) Gewichteter Effektivzinssatz (in Prozent) der
originären Mittelaufnahmen
Die unter den Anleihen ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten betreffen in voller Höhe Umtauschanleihen auf Evonik-Aktien. Bei der ausgewiesenen Finanzverbindlichkeit gegenüber Nichtbanken mit einer Restlaufzeit von 1 bis zu 5 Jahren handelt es sich um ein bis mindestens zum 31. Dezember 2018 laufendes Darlehen über 19,0 Mio. €, das im Jahr 2014 von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur zur Finanzierung des Ankaufs von zusätzlichen Anteilen an der Vivawest GmbH aufgenommen wurde. Die Verzinsung ist dabei an die auf diese Anteile entfallende Dividende gekoppelt. VermögenslageDie Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2017 21,9 Mrd. € und ist um rund 1,2 Mrd. € höher als im Vorjahr. RAG-Stiftung-Konzern: Bilanz - Aktiva
Das Anlagevermögen steigt im Geschäftsjahr 2017 um 1.391,7 Mio. € auf 11.395,5 Mio. €, im Wesentlichen durch Investitionen in das Finanzanlagevermögen sowie Sachanlagevermögen. Das Finanzanlagevermögen steigt dabei um insgesamt 1.241,4 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund des Erwerbs von sonstigen Kapitalanlagen in z.B. Private Equity-Fonds (443,3 Mio. €), dem Erwerb sonstiger Wertpapiere (571,4 Mio. €), der Dotierung in das Spezial- Sondervermögen "RAGS-FundMaster" (200,0 Mio. €) und dem Erwerb weiterer verbundener Unternehmen (rd. 268,7 Mio. €). Das Sachanlagevermögen steigt um 169,6 Mio. € auf 781,5 Mio. € und resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen für die Grubenwasserhaltung. Der Anteil des langfristigen Vermögens am Gesamtvermögen beträgt zum 31. Dezember 2017 52,1 % (Vorjahr: 48,3 %). Das Umlaufvermögen einschließlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung verringert sich zum Stichtag um 220,8 Mio. € auf 10.474,6 Mio. €. Die Entwicklung des Vorratsvermögens ist auf gegenläufige Effekte zurückzuführen. Im RSBG-Beteiligungsbereich ist das Vorratsvermögen um insgesamt 52,8 Mio. € angestiegen. Gegenläufig entwickelt sich vor allem das Vorratsvermögen des Bergbaubereichs. Alleine durch den Verkauf der Haldenbestände in 2017 und der damit einhergehenden Bestandsreduzierung um 0,7 Mio. tv. F. sinkt hier der Bestandswert des Vorratsvermögens um 106,0 Mio. €. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist zum 31. Dezember 2017 eine Minderung um 278,8 Mio. € auf 8.563,4 Mio. € zu verzeichnen. Die Ausgleichsansprüche und Forderungen gegen die öffentliche Hand sind insgesamt um 214,8 Mio. € gesunken. Mit 68,5 Mio. € entfällt dies maßgeblich auf die geringeren Ausgleichsansprüche für den Absatz von Steinkohlen. Ursächlich hierfür sind im Zuge des Auslaufbergbaus die rückläufigen Plafondmittel gemäß dem Bewilligungsbescheid 2015 bis 2019 sowie die vollständige Ablösung der "Bugwelle" in Höhe von 75,5 Mio. €. In den Ausgleichsansprüchen für den Absatz von Steinkohlen sind 94 Mio. € enthalten, die auf der Ziffer 1.4 des Bewilligungsbescheides 2015 bis 2019 beruhen und aufgrund unvorhergesehener gravierender Kostenbelastungen durch die Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der damit verbundenen Wirkung der Niedrigzinsphase beansprucht werden. Dabei werden die EU- Degressionsvorgaben der EU für die Stilllegungsbeihilfen gemäß Artikel 3 des Beschlusses des Rates der EU vom 10. Dezember 2010 beachtet. Darüber hinaus vermindern sich die Forderungen gegen die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie um 73,0 Mio. € auf 159,6 Mio. €. Des Weiteren sind in den sonstigen Vermögensgegenständen die Finanzmittel enthalten, die zu einem großen Teil als Absicherung für die langfristigen Verpflichtungen des Bergbaubereichs dienen. Diese sind mit 3.553,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens steigen um 164,5 Mio. €, da zur Vermeidung negativer Zinsen weitere Geldmarktfondsanteile gekauft wurden. Der Posten Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks vermindert sich zum Bilanzstichtag um 36,6 Mio. € auf 602,7 Mio. €. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme liegt zum 31. Dezember 2017 bei 47,9 % (Vorjahr: 51,7 %). Wesentliche nichtfinanzielle ThemenBelegschaftsentwicklung Maßgeblichen Einfluss auf die Belegschaftsentwicklung des Konzerns hat der Bergbaubereich. Auch ein Jahr vor der Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 verläuft die für das Jahr 2017 sozialverträgliche Personalreduzierung des Bergbaubereichs planmäßig. Die Nutzung der bergbauspezifischen Vorruhestandsregelungen der Anpassungsrichtlinie, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, bleibt für die älteren Mitarbeiter weiterhin das wesentliche personalpolitische Instrument. Für jüngere Mitarbeiter, bei denen diese rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind, besteht ein umfangreiches Instrumentarium für die Vermittlung in Beschäftigungsverhältnisse des externen Arbeitsmarktes. Um weiterhin betriebsbedingte Kündigungen nach der Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zu vermeiden, unterstützt die RAG die veränderungswilligen Mitarbeiter durch umfassende Beratung und Betreuung. RAG-Stiftung-Konzern: Belegschaft
Konzernweit sind 8.753 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ende des Jahres 2017 beschäftigt. Verglichen mit dem Jahresende 2016 bedeutet dies einen hauptsächlich im Bergbaubereich, aber auch in den anderen Bereichen zu verzeichnenden Rückgang um insgesamt 2.008 Personen. Durch die Etablierung einer zielgerichteten Personalbedarfsplanung und -steuerung sichert die RAG ihre Prozesse. Die hohe Mobilität und Flexibilität der verbleibenden Mitarbeiter ermöglichen die Stabilität der Prozesse. Verbunden mit einem intensiven Nachfolgemanagement, einer langfristig vorausschauenden, standardisierten Qualifikationssicherung und mit einer exakten Personalentwicklungsplanung wird dem Know-how-Verlust entgegengewirkt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Zu den wichtigsten Handlungsgrundsätzen des Konzerns zählen die Grubensicherheit, die Sicherheit am Arbeitsplatz, der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter sowie ein vorbeugender Umweltschutz. Dazu stellt dieser Bereich sicher, dass menschliches Verhalten, betriebliche Organisation und Technik optimal aufeinander abgestimmt sind und für sich betrachtet jeweils ein hohes Niveau aufweisen. Der Bergbaubereich wendet mit Lean Processing ein integriertes Managementsystem an. Im Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGU) werden Maßnahmen entwickelt und verfolgt, so dass der vorhandene hohe Standard verankert und weiter verbessert wird. Mit einer Wirksamkeitskontrolle wird gewährleistet, dass die verbindlichen RAG-Leitlinien und alle gesetzlichen, behördlichen und unternehmerischen Vorgaben zuverlässig eingehalten werden. Hierzu gehört auch die regelmäßige Durchführung und Weiterentwicklung von internen Audits. Als Grundlage werden jährlich AGU-Konzepte erarbeitet, die den kontinuierlichen Verbesserungsprozess in diesen Bereichen sicherstellen. Dabei wird die vollständige Vermeidung von Unfällen, Gesundheits- und Umweltschäden angestrebt. Diese Vorgehensweise unter Beteiligung aller Mitarbeiter trug im Arbeitsschutz dazu bei, dass die Unfallhäufigkeit im Bergbaubereich seit 1995 um 96,2% bei der Summe aller meldepflichtigen Unfälle gesenkt werden konnte. Im gleichen Zeitraum wurden die mittelschweren und schweren Unfälle um rund 88,2% reduziert. Wie im Arbeitsschutz steht auch im Gesundheitsschutz die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten im Fokus. Das moderne betriebliche Gesundheitsmanagement des Bergbaubereichs zeichnet sich dabei durch fortschrittliche Präventionskonzepte sowie individuelle Beratungs- und Betreuungsleistungen auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Gesundheitsforschung aus. Durch den integrativen Ansatz der systematischen Bündelung von Angeboten der Prävention, Rehabilitation und Integration unter dem Motto "...in Form" wird ein maßgeblicher Beitrag dazu geleistet, die Gesundheit der Mitarbeiter nicht nur zu erhalten und wiederherzustellen, sondern auch aktiv zu fördern. Die Mitarbeiter bekommen so ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot und werden damit in ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation nachhaltig gestärkt. Dies führt dazu, dass sie eigenverantwortlich und gesundheitsorientiert agieren. Im Bereich des Umweltschutzes haben ausgelöst durch die öffentliche Berichterstattung zur Reststoffverbringung unter Tage in Bergwerken der RAG (Bruchhohlraumverfüllung) sowie zum historischen Einsatz von PCB das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium NRW Mitte 2015 gemeinsam ein Gutachten zur Risikoanalyse für den Standort Haus Aden vergeben. Ergänzt wurde dieses durch den Auftrag zu einer kurzen gutachterlichen Voruntersuchung/Recherche zur möglichen Elimination von PCB im Grubenwasser. Die Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass durch die Bruchhohlraumverfüllung kein Risiko für Mensch oder Umwelt besteht sowie durch einen Grubenwasseranstieg der Austrag von PCB reduziert wird. Eine Elimination von PCB aus dem Grubenwasser ist laut Gutachten möglich. Um den steigenden internen und externen Anforderungen zu genügen, nutzt die RAG systematisch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des AGU- Managementsystems. Als wichtiges Element hierbei werden regelmäßig interne Audits durchgeführt, um den aktuellen Zustand zu evaluieren und Verbesserungspotenziale zu nutzen. Der Bergbaubereich ist zusätzlich nach der DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) extern zertifiziert. Darüber hinaus sind durch den Vorstand die gesetzlich erforderlichen Beauftragten für die Bereiche Gewässerschutz, Abfall, Immissionsschutz und Gefahrgut bestellt, die die Einhaltung von Umweltschutzvorgaben überwachen und die Betriebe bei deren Umsetzung unterstützen. Energiemanagement Im Jahr 2013 wurde das Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 im Bergbaubereich erfolgreich erstzertifiziert. Nach den beiden positiven Überwachungsaudits in den Jahren 2014 und 2015 wurde das EnMS im April 2016 durch einen externen Prüfer erfolgreich rezertifiziert. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren, wobei die weitere Gültigkeit des Zertifikates in jedem Jahr durch ein Überwachungsaudit nachgewiesen wird. In 2017 wurde dieses Überwachungsaudit erfolgreich bestanden. Es wurde aufgezeigt, dass das EnMS in allen Bereichen auf einem sehr guten Niveau etabliert ist. Neben den Zertifizierungs- sowie Überwachungsaudits wird die Überprüfung der Wirksamkeit des EnMS durch interne Audits bestätigt. Diese werden jährlich durch eigens dafür ausgebildete Mitarbeiter in den Betrieben und in weiteren Organisationseinheiten durchgeführt. Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des EnMS sorgt der Energiemanagementbeauftragte mit seinem Energiemanagementteam. Seit dem Jahr 2013 ist der Nachweis der Zertifizierung zudem für die Antragstellung der besonderen Ausgleichsregelung des EEG und für die Durchführung des Stromsteuerspitzenausgleichs Voraussetzung. Forschung und Entwicklung Die Ausgaben der RAG für den Bereich Forschung und Entwicklung betrugen im Jahr 2017 rund 2,7 Mio. €. Insgesamt acht laufende Forschungsvorhaben konzentrierten sich auf die Themen Automatisierung des Produktionsprozesses, Grubenwasserhaltung sowie die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes. Aufgrund ihrer strategischen Bedeutung hat Evonik die F&E-Aufwendungen seit 2013 durchschnittlich um 4 % gesteigert. 2017 betrugen die F&E-Aufwendungen 458 Mio. €. Die Steuerung der F&E-Projekte erfolgt über den bei Evonik entwickelten mehrstufigen Prozess Idea-to-Profit, mit dem eine Idee von der systematischen Entwicklung bis zur profitablen Vermarktung begleitet wird. Chancen- und RisikoberichtIm RAG-Stiftung-Konzern verfügen zum einen die RAG-Stiftung über ein Chancen- und Risikomanagement (im Folgenden als Risikomanagement bezeichnet) und zum anderen die RAG über ein eigenständiges Risikomanagementsystem, da dort die originäre Risikoverantwortung für die Geschäftsrisiken und deren Management im Bergbaubereich liegt. Chancen- und Risikomanagement (vereinfachend kurz: Risikomanagement) ist bei der RAG-Stiftung ein kontinuierlicher und dynamischer Prozess, der bei der Planung beginnt und konsequent in alle Bereiche hineinwirkt. Das Risikomanagementsystem integriert alle systematischen Maßnahmen in einem Gesamtansatz zum Zwecke der Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Kontrolle der Risiken, die die Zielerreichung der RAG-Stiftung beeinträchtigen können. Die Vorgaben für das Risikomanagement sind in der "Richtlinie Risikomanagement" niedergelegt. Demnach beinhaltet das Risikomanagement der RAG-Stiftung neben organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und internen Kontrollsystemen auch die RAG Konzernrevision GmbH als prozessunabhängige Kontrollinstanz. Ein vom Vorstand benannter Bereichsleiter nimmt die Funktion des Risikomanagers wahr. Dieser überwacht das Risikomanagementsystem und koordiniert die Berichterstattung gegenüber dem Vorstand der RAG-Stiftung über Chancen und Risiken der strategischen Beteiligungen und der RAG-Stiftung selbst. Für die Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie für die Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Bereichsleiter der RAG-Stiftung verantwortlich. Die Bereiche der RAG- Stiftung haben im Rahmen des Risikomanagements folgende Aufgaben und Verantwortungen: Berichterstattung über Chancen und Risiken im Rahmen des Monatsberichts; Darstellung von Chancen und Risiken in der Mittelfristplanung und gegebenenfalls Sofortberichterstattung an den Vorstand. Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten ziel- oder bestandsgefährdenden Charakter für die RAG-Stiftung aufweisen, werden die Risiken gemäß ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen bezogen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage klassifiziert. Die Skalen zur Beurteilung dieser beiden Indikatoren sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos klassifiziert die RAG- Stiftung nach den Kriterien "eher unwahrscheinlich", "möglich" und "wahrscheinlich".
Die Bewertung der möglichen Auswirkungen erfolgt nach den qualitativen Kriterien in aufsteigender Reihenfolge: "gering", "moderat" und "erheblich".
Gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bezogen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RAG-Stiftung werden die Risiken als "hoch", "mittel" oder "niedrig" klassifiziert.
Aus den Hauptrisikofeldern der RAG-Stiftung ergeben sich nachfolgende wesentliche Risikokategorien: Risiko Ewigkeitslasten: Am 14. August 2007 wurde zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG-Stiftung der Erblastenvertrag im Rahmen der sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland (Erblastenvertrag) geschlossen. In diesem Vertrag wurde zum einen die Gewährleistung der Länder (und zu einem Drittel des Bundes) für den Fall geregelt, dass das Vermögen der RAG-Stiftung zur Finanzierung der Ewigkeitslasten nicht ausreicht, und es wurden zum anderen die Ewigkeitslasten des Bergbaus der RAG definiert. Ewigkeitslasten in diesem Sinne sind Maßnahmen zur Durchführung der Grubenwasserhaltung, der Grundwasserreinigung an kontaminierten Standorten sowie Maßnahmen zur Verwaltung, Abwicklung oder Beseitigung von Dauerbergschäden in Form von durch den Bergbau verursachten Absenkungen der Erdoberfläche. Der zukünftigen Entwicklung der Ewigkeitslasten und der daraus resultierenden Chancen und Risiken kommt damit eine besondere Bedeutung zu. Wesentliche Determinanten dieser Entwicklung sind die dem maßgeblichen Gutachten zugrundeliegenden Prämissen wie Preisindex, Zinssatz und technischer Stand, die eine erhebliche Hebelwirkung entfalten können. Der ökonomische Wert der Ewigkeitslasten zum Jahresende 2018 ist vereinfacht der Barwert einer ewigen Zahlungsreihe, die ab 2019 im Mittel mit der jeweiligen Preissteigerungsrate steigt. Der Barwert einer Ewigen Rente ergibt sich durch Division der anfänglichen regelmäßigen Auszahlung durch den Zinssatz, bei Berücksichtigung von Preissteigerungen durch den Realzinssatz, d.h., die Differenz von Zinssatz und Preissteigerungsrate. Die Höhe der Ewigkeitslasten ist daher neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen insbesondere von der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Zum 31. Dezember 2017 sind ein risikoloser 7-Jahresdurchschnittszinssatz von 2,05 % (Vorjahr 2,30 %) und eine Preisentwicklung von 1,73 % p.a. (Vorjahr 2,01 %) angesetzt worden, also ein Realzinssatz von 0,32 % (Vorjahr 0,29 %). Dies entspricht bei der Berechnung der ewigen Rente einem Faktor von circa 312 (Vorjahr 345) der Bemessungsgrundlage. Die Veränderungen der Verpflichtungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich im Wesentlichen aus dem um 25 bp geänderten Zinsparameter sowie aus der gegenläufig um 28 bp verminderten Preissteigerungserwartung. Sofern der Realzins weiter sinkt, wovon angesichts der gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB vorgeschriebenen Verwendung eines 7- Jahres-Durchschnittszinssatzes selbst bei künftig langsam steigenden Zinsen auszugehen ist, werden die barwertigen Ewigkeitslasten ansteigen. Da spätestens bei einem negativen Realzins die Ergebnisse absurd werden, muss für ein solches Szenario eine tragfähige Lösung gefunden werden, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wiedergibt. In der Gesamtbewertung der Risiken aus Ewigkeitslasten stuft die RAG-Stiftung die Eintrittswahrscheinlichkeit als "wahrscheinlich" ein, den Grad der Auswirkungen allerdings nur als "moderat". Der Rückstellungsbedarf für Ewigkeitslasten wird in den nächsten Jahren zinsbedingt voraussichtlich weiter steigen, sich dann aber auf einem konstanten Niveau bewegen oder sogar leicht sinken. Davon unabhängig ist jedoch die Fähigkeit der RAG-Stiftung, den ab 2019 mit der Inflation ansteigenden Auszahlungsstrom zur Finanzierung der Ewigkeitslasten nachhaltig aus Beteiligungs- und Kapitalerträgen zu finanzieren. Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Risiko aus Ewigkeitslasten daher unverändert als ein "mittleres Risiko" ein. Risiken aus der Kapitalanlage: Das Kuratorium der RAG-Stiftung hat im Jahr 2008 eine "Allgemeine Kapitalanlagerichtlinie der RAG-Stiftung" (KARL) genehmigt und gelegentlichen Anpassungen zugestimmt, zuletzt mit Beschluss vom 5. Dezember 2016. Die KARL bestimmt die Rahmenvorgaben für die Kapitalanlage - mit Ausnahme der Beteiligungen an Vivawest und Evonik - und legt die Grundsätze der Anlagepolitik sowie des Risikocontrollings der Kapitalanlagen fest. Zum Jahresende 2017 waren 37 % der Kapitalanlagen der RAG-Stiftung in Rentenpapieren angelegt, weitere etwa 16 % in Aktien und 19 % in Immobilien- und Infrastrukturinvestments. Auf internationale Private-Equity-Investments und auf mittelständische Beteiligungen entfielen zusammen etwa 27 %. Knapp 2 % waren Liquidität und "Sonstige Investments". Letztere enthalten unter anderem Volatilitätsinvestments der RAG-Stiftung. Aus dieser Asset-Allokation resultiert eine hohe Zinssensitivität: Steigende Marktzinsen führen zu negativen Marktwertveränderungen, sinkende umgekehrt zu Kursgewinnen. Finanzwirtschaftliche Risiken bei der RAG-Stiftung betreffen generell Kredit- und Marktpreisrisiken aus der Anlage der finanziellen Mittel zur Deckung der Rückstellung für Ewigkeitslasten. Ziel der Unternehmenspolitik ist die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Risikomanagement. Dies kann zwar nicht den völligen Ausschluss finanzwirtschaftlicher Risiken bedeuten, wohl aber deren Steuerung innerhalb vorgegebener Limite. Die Überwachung der Kapitalanlagen ist integraler Bestandteil des Tagesgeschäfts der RAG-Stiftung. Basis der Steuerung der Kapitalanlagen ist das jeweilige Risikobudget, das sich an der Risikotragfähigkeit orientiert und vom Investitionskomitee der RAG-Stiftung festgelegt wird. Die Auslastung des Risikobudgets wird regelmäßig ermittelt, dokumentiert und dem Vorstand berichtet. Dabei wird das aktuelle Risiko der Kapitalanlage mithilfe eines Value-at-Risk-Ansatzes (VaR) gemessen. Zur Reduzierung finanzwirtschaftlicher Risiken, zur Währungsabsicherung und zur risikogesteuerten flexiblen Anpassung der Asset-Klassen werden bei der RAG- Stiftung im Sondervermögen RAGS-FundMaster auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Zum Jahresende 2017 waren rund 50 % der Kapitalanlagen im "RAGS- FundMaster" angelegt, einem durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwalteten Spezial-Sondervermögen gemäß KAGB. In diesem Spezial- Sondervermögen haben verschiedene Asset-Manager durch die RAG-Stiftung spezifische Anlageaufträge erhalten. Diese Anlageaufträge unterliegen jeweils Investment-Guidelines, die wiederum im Einklang mit der Allgemeinen Kapitalanlagerichtlinie (KARL) stehen müssen. Auch die KVG ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Investment-Guidelines jederzeit sicherzustellen. Sämtliche Wertpapiere der RAG-Stiftung werden von einer einzigen Depotbank als "Global Custodian" verwahrt. Damit ist die Grundlage für ein einheitliches Risikocontrolling und eine transparente Darstellung des Gesamtbestandes der Kapitalanlagen der RAG-Stiftung geschaffen. Von den verbleibenden 50 % der Kapitalanlagen werden ein Teil in liquiden Wertpapieren direkt gehalten; der Rest entfällt auf illiquide Investitionen in Immobilien- und Infrastrukturfonds einerseits und Private Equity-Fonds und direkte Unternehmensbeteiligungen andererseits. Private Equity-Fonds wie auch Immobilien- und Infrastrukturinvestments sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ein sehr geringes Maß an Liquidität aufweisen. Dieses Liquiditätsrisiko, das die RAG-Stiftung angesichts ihrer Verpflichtungsstruktur gut tragen kann, wird durch eine entsprechende Illiquiditätsprämie kompensiert. Im Übrigen gilt für illiquide Investments wie für die gesamten Kapitalanlagen der RAG-Stiftung das Prinzip hoher Diversifikation. Die RAG-Stiftung investiert in unterschiedliche Manager, unterschiedliche Segmente des Private Equity-Marktes, unterschiedliche Größenklassen, unterschiedliche Regionen und insbesondere wird stetig investiert, sodass eine risikomindernde breite Streuung über die einzelnen Auflagejahre, die sogenannten Vintage Years, erreicht wird. Auch bei Immobilien- und Infrastrukturinvestments werden unterschiedliche Manager beauftragt, in unterschiedliche Länder, Regionen und Städte und unterschiedliche Immobilienklassen (Wohnen, Büro, Hotel, Highstreet, Logistik, Fachmärkte, etc.) zu investieren. In der Gesamtbewertung der Risiken aus der Kapitalanlage stuft die RAG-Stiftung im Hinblick auf die ergriffenen Maßnahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" ein, den Grad der Auswirkungen wegen der breiten Diversifizierung als "moderat". Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Kapitalanlagerisiko daher unverändert als ein "mittleres Risiko" ein. Risiken aus der RSBG: Die Aussagen zur geringen Liquidität gelten auch für den RSBG- Beteiligungsbereich. Das höhere Risiko durch deutlich geringere Granularität versucht das Management durch eine intensive Due Diligence vor dem Kauf einer Beteiligung, durch den weiteren Ausbau des Beteiligungscontrollings und durch einen verstärkten Einfluss über den Aufsichts- oder Beirat bei Minderheitsbeteiligungen und einen direkten Einfluss auf die Geschäftsführungen bei Mehrheitsbeteiligungen zu kompensieren. Risiken aus der RAG: Die Geschäftsrisiken von der RAG wirken sich direkt auch auf die RAG-Stiftung aus. Die RAG AG unterliegt als Aktiengesellschaft den gesetzlichen Anforderungen zur Überwachung. Danach hat der Aufsichtsrat nach § 107 Abs. 3 AktG nicht nur den Rechnungslegungsprozess zu überwachen, sondern er ist auch verpflichtet, sich mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des internen Revisionssystems zu befassen. Diesen Verpflichtungen kommen die Vertreter der RAG-Stiftung im Aufsichtsrat der RAG AG nach. Die RAG-Stiftung lässt sich durch regelmäßige Berichte informieren und überzeugt sich durch Analyse der Risiken und Maßnahmen von der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Grundlage des Risikomanagementsystems der RAG ist die Integration des Risikomanagementprozesses in die bestehenden Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Berichterstattungsabläufe auf allen Ebenen des Teilkonzerns. Risiko- und Chancensituation Als national agierender Bergbaukonzern ist die RAG einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die sich aus dem eigenen unternehmerischen Handeln und aus den herrschenden Umfeldbedingungen, insbesondere den kohlepolitischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, ergeben. Unternehmerische Chancen bestehen dagegen für den Bergbaubereich wegen der Einbindung in gültige Beihilferegelungen nur in sehr beschränktem Umfang. Aus dem Marktumfeld beziehungsweise eigenem unternehmerischen Handeln resultierende Chancen dienen in erster Linie als Kompensations- beziehungsweise Vorsorgepotenzial für das Eintreten von nicht in vollem Umfang abzuwendenden Risiken. Die kontinuierliche und systematische Identifikation, Analyse, Bewertung und Dokumentation aller wesentlichen Chancen und Risiken sowie Maßnahmen zur Chancenrealisierung beziehungsweise Risikoreduzierung erfolgen in den unternehmensspezifischen Hauptrisikofeldern. Aus den Hauptrisikofeldern des RAG-Konzerns ergeben sich auf Basis einer aktuellen Bestandsaufnahme nachfolgende wesentliche Risikokategorien: Kohlepolitische Risiken Der zukünftigen Entwicklung der Alt- und Ewigkeitslasten und den daraus resultierenden Chancen und Risiken kommt vor dem Hintergrund der kohlepolitischen Vereinbarungen eine besondere Bedeutung zu. Wesentliche Determinanten dieser Entwicklung sind die dem maßgeblichen Altlastengutachten zugrundeliegenden Prämissen wie Preisindex, Zinssatz und technischer Stand, die eine erhebliche Hebelwirkung entfalten können und daher einer intensiven Beobachtung unterliegen (siehe Ergebnisrisiken). Abhängig von dieser Entwicklung ist die Fähigkeit der RAG, über die zugesagten öffentlichen Mittel und die Ergebnisse der aus den sonstigen Geldanlagen sowohl die Altlasten als auch den Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 finanzieren zu können. Sollten aufgrund der künftigen Entwicklung der Altlasten und der Produktionskosten die zugesagten öffentlichen Mittel einschließlich der Vereinnahmung von Kappungsbeträgen gemäß Ziffer 1.4 der Zuwendungsbescheide nicht zu einem ausgeglichenen Ergebnis führen, besteht für die RAG ein Ausgleichsanspruch gegen die RAG-Stiftung aufgrund eines bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Sollten die Mittel der RAG-Stiftung aufgrund der beschriebenen Entwicklung der Ewigkeitslasten nicht ausreichen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen, greift die im Erblastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und den Revierländern NRW und Saarland vereinbarte Gewährleistung der Länder. Insgesamt haben die in dieser Risikokategorie zusammengefassten Risiken jeweils und in Summe ein erhebliches Schadenspotenzial. Aufgrund der bestehenden Gesetze, des dahinterstehenden Vertragswerks sowie der anderen genannten Vereinbarungen und Bescheide besteht für das Eintreten jedoch eine eher unwahrscheinliche Eintrittswahrscheinlichkeit. Ergebnisrisiken Nicht absehbare Veränderungen der Berechnungsparameter Zins und Preis sowie der Bemessungsgrundlagen können erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Je nach Richtung der Entwicklung sind die Abweichungen als Risiko oder Chance zu werten. So kann ein stärker fallendes Zinsniveau als in der Mittelfristplanung berücksichtigt über Zinseffekte zu weiteren Ergebnisauswirkungen aus den Rückstellungen führen. Daneben können sich ändernde Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel behördliche Vorgaben oder technische Entwicklungen und sich ändernde Bemessungsgrundlagen, Anpassungen bei den Rückstellungen verursachen. Veränderte versicherungsmathematische Parameter bedeuten ebenfalls Änderungen bei den Rückstellungen, insbesondere bei den Rückstellungen für Altersversorgung. Eine weitere Kostenbelastung kann sich aus Personalüberhängen und nicht hinreichend qualifiziertem Personalbestand für die Erfüllung der Kernaufgaben des Bergbaubereichs ergeben. Außerdem wirken sich negativ zusätzlich zu übernehmende Aufgaben aus, die im KPMG-Gutachten nicht berücksichtigt wurden, da sie zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt waren und damit die notwendigen Kosten für Personal- und Sachmittel nicht in die Beihilfebedarfsberechnung eingegangen waren. Als Folge müssten gegebenenfalls neue Mitarbeiter eingestellt beziehungsweise vorhandene Mitarbeiter qualifiziert werden. Gegebenenfalls müssten Zuführungen zu den vorhandenen Rückstellungen für die personellen Abwicklungskosten vorgenommen werden. Sollten sich die Marktpreise für Kohle gegenüber dem in der Planung unterstellten Niveau verringern, ergeben sich bei einem abrechnungsrelevanten Preis unter 55,00 €/t SKE Ergebnisrisiken aus dem Absatz. Sollte der in der Budget- und Mittelfristplanung unterstellte Kostenwert überschritten werden, würde dies zu einer zusätzlichen Ergebnisbelastung führen. Eine Kostenüberschreitung könnte beispielsweise aus überplanmäßigen Preissteigerungen oder der Nichterreichung von Einsparzielen resultieren. Zusätzliche mittelfristige Kostenrisiken können im Hinblick auf die Handhabung des Grundwasseranstiegs bei Kanalsanierungsmaßnahmen in Senkungsbereichen der Bergwerke sowie Belastungen aus veränderten Anforderungen an bergbaubedingte Pumpwerke durch den Emscherumbau entstehen. Weiterhin ergeben sich Risiken aus der Subventionsabrechnung für vergangene, noch nicht festgesetzte Plafondjahre. Diese könnten aus Änderungen in der Beurteilung von Einzelsachverhalten im Rahmen der Kosten- und Erlösprüfung durch die öffentliche Hand resultieren. Die im Zeitablauf noch abzulösende "Bugwelle" (ausstehende Finanzmittel) aus dem Jahresabschluss 2016 wurde im Jahr 2017 bereinigt und ist damit erledigt. Als Maßnahme zum Ergebnisausgleich könnte die Inanspruchnahme der Regelung gemäß Ziffer 1.4 des Bewilligungsbescheides erfolgen. Diese Regelung besagt, dass im Fall von in den Kohlevereinbarungen von 2007 nicht berücksichtigten, gravierenden Kostenbelastungen, die für die RAG anderweitig nicht auszugleichen sind, Ansprüche gegenüber der öffentlichen Hand geltend gemacht werden können. Dies ist jedoch maximal in Höhe der in den jeweiligen Jahren aus der Erlöskappung anfallenden Beträge möglich. Auch für 2018 ist die Geltendmachung dieser Regelung aufgrund der Niedrigzinsphase und der daraus resultierenden Auswirkung auf die Rückstellungen nicht ausgeschlossen. Weiterhin ergeben sich Risiken aufgrund der derzeit laufenden Prüfung der Begrenzung gemäß EEG. Daraus können sich weitere Konsequenzen für den Bergbaubereich ergeben. Die hier genannten Ergebnischancen und -risiken beinhalten im Einzelnen und in Summe ein erhebliches Schadenspotenzial. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden operativen und bilanziellen Gegensteuerungsmaßnahmen wird das Risiko einer negativen Ergebnisabweichung als möglich eingeschätzt. Finanzwirtschaftliche Risiken Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die RAG grundsätzlich Preis- und Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Ein Ziel der Unternehmens- und Konzernpolitik ist die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Finanz- Risikomanagement. Dies bedeutet nicht den völligen Ausschluss finanzwirtschaftlicher Risiken, sondern deren Steuerung innerhalb vorgegebener Limite, um für den Konzern negative Cashflow- und Ergebnisschwankungen weitgehend zu verhindern, ohne auf Chancen aus positiven Marktentwicklungen völlig zu verzichten. Zur Deckung der langfristigen Lasten der RAG, insbesondere der Rückstellungen für Altersversorgung und Bergschäden, verfügt die Gesellschaft über finanzielle Vermögensgegenstände vor allem in Form von Zins- und Dividendenpapieren, die in einem Masterfonds gebündelt sind. Die Anlage dieser Mittel folgt einem Konzept, das den Spezifika der Auszahlungsverpflichtungen sowie den zukünftig zu erwartenden Geldeingängen Rechnung trägt. Dieses Anlagekonzept orientiert sich an langfristigen Renditen und Volatilitäten und wird ergänzt durch eine Sicherungsstrategie, welche die Erhaltung des Kapitalstocks durch Definition und konsequente Überwachung eines Risikobudgets sicherstellt. Hierzu können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen Instrumente zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos, da es im Wesentlichen Zinsänderungsrisiken sind, welche den Marktwert der Kapitalanlagen beeinflussen. Jedoch spielen auch Aktienkursrisiken und in geringerem Maße Währungs- und Spreadrisiken eine Rolle. Diese Risikofaktoren werden börsentäglich auf der Basis eines Value-at- Risk-Ansatzes (VaR) gemessen und kontrolliert. Eine zentrale Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang das Verhältnis aus Risikobudget und VaR, der sogenannte Risikodeckungsgrad. Selbstverständlich stehen allen angeführten Marktrisikofaktoren auch entsprechende Chancen gegenüber. Immer dann, wenn sich die Marktparameter günstig entwickeln, hat dies entsprechende Wertzuwächse im Portfolio zur Folge. Kreditrisiken gegenüber Banken und anderen Vertragspartnern werden systematisch bei Vertragsabschluss geprüft und laufend überwacht. Neben einem Mindestrating wird vor allem die Zugehörigkeit zu einem deutschen Einlagensicherungssystem gefordert. Darüber hinaus beobachtet das finanzwirtschaftliche Risikocontrolling die Entwicklung von Kreditausfall-Spreads als Frühwarnindikatoren. Alle Institute, bei denen die RAG Gelder anlegt, müssen den Stresstest der EZB für Banken bestehen. Zudem achtet die RAG auf eine breite Streuung der Finanzmittel und stellt somit sicher, dass Klumpenrisiken gegenüber einzelnen Kontrahenten vermieden werden. Allen Kontrahenten werden zudem konkrete Limite für Finanztransaktionen zugewiesen. Zugelassene Kontrahenten und Finanzinstrumente sind nachvollziehbar dokumentiert. Das Ausfallrisiko von eingesetzten Derivaten ist begrenzt auf die Höhe ihrer positiv beizulegenden Zeitwerte. Sicherungsgeschäfte werden ebenfalls nur mit Finanzinstituten ausreichender Bonität abgeschlossen. Durch eine zeitnahe Finanzplanung und ein zentrales Liquiditätsmanagement wird die jederzeitige Zahlungsfähigkeit gewährleistet. Die Zinsen blieben im gesamten Berichtsjahr auf sehr niedrigem Niveau, zum Beispiel waren viele Renditen für Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland negativ, mit entsprechenden Auswirkungen auf die erzielten Zinserträge. Positiv ist dagegen festzuhalten, dass sich viele Banken im Jahresverlauf wieder erholen konnten, abzulesen an verbesserten Kreditratings und geringeren Risikoprämien für Kreditderivate. Die RAG konnte jedoch auch im Jahr 2017 negative Zinsen auf eigene Geldanlagen vermeiden. Insgesamt stuft die RAG die Eintrittswahrscheinlichkeit der finanzwirtschaftlichen Risiken als eher unwahrscheinlich ein. Wegen der Höhe des Portfoliovolumens wäre das Schadenspotenzial allerdings erheblich hoch. Produktionsrisiken Aufgrund teilweise herausfordernder bergbaulicher Verhältnisse und technischer sowie genehmigungsrechtlicher Probleme auf den Bergwerken besteht grundsätzlich das Risiko von ungeplanten Produktionserschwernissen und - Verzögerungen bis hin zu Produktionsstillständen. In Abhängigkeit von Dauer und Intensität kann daraus neben dem Entstehen von Zusatzkosten auch resultieren, dass die geplanten Produktionsmengen quantitativ und qualitativ nicht erreicht werden. Auch können daraus negative Auswirkungen auf das Erreichen der Absatz- und Erlösziele erwachsen. Konkrete Einzelrisiken sind aus heutiger Sicht für die verbleibenden Bergwerke nicht erkennbar. Alle Genehmigungen der nächsten Bauhöhen liegen vor. Nachträgliche Beschränkungen laufender und geplanter Betriebe aufgrund von Auswirkungen möglicher Erschütterungen, drohender Überschreitung zugelassener Senkungsmaxima, geringfügiger Senkungen außerhalb des rechnerischen Nullrandes oder als Folge von Schäden an fremden Produkt-/Gasleitungen können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bestehen latente Risiken, zum Beispiel durch den Ausfall von Einrichtungen der Infrastruktur und von Maschinen zur Gewinnung oder Förderung der Rohkohle sowie auch im Maschinenpark zur Aufbereitung der Verkaufsprodukte. Auch das Risiko eines Grubenbrandes oder geologische Risiken wie Flözverschmälerung oder der Aufschluss einer sonstigen Anomalie können trotz der eingesetzten Überwachungs-, Fernwirk- und Aufklärungstechnik nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus der Darstellung der hier aufgeführten Risiken wird deutlich, dass das Schadenspotenzial erheblich ist, die Vielzahl der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen aber zu einer eher unwahrscheinlichen Eintrittswahrscheinlichkeit führt. Personalrisiken Der mit dem Steinkohlefinanzierungsgesetz geregelte sozialverträgliche Personalabbau verlangt vom Personalmanagement, jederzeit Personal in der richtigen Quantität und Qualität vorzuhalten. Im weiteren Auslaufprozess des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus müssen die Kohlenförderung bis zum Jahr 2018 und die sich daran anschließende Nachlaufphase bis zum Jahr 2021 mit dem heute vorhandenen Personal quantitativ sichergestellt werden. Dem daraus resultierenden qualitativen Risiko, dass ein nach Qualifikationsaspekten ungesteuerter Personalabbau in bestimmten Tätigkeitsgruppen, Funktionen und Spezialgebieten zu Personal- und damit zu Know-how-Engpässen führt, wird durch eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen begegnet. Der Erfolg der Maßnahmen ist davon abhängig, dass eine kontinuierliche Anwendung und Überprüfung erfolgen. Hierzu hat die RAG eine Vielzahl von tätigkeitsfeldspezifischen sowie allgemeinen Maßnahmen etabliert, die die Sicherstellung der Umsetzung gewährleisten. Neben den bereits implementierten Maßnahmen der flexibleren Personalplanung und -steuerung, eines intensiven Nachfolgemanagements, der langfristig vorausschauenden, standardisierten Qualifikationssicherung und einer personenscharfen Personalentwicklungsplanung wird zusätzlich mit der befristeten Weiterbeschäftigung von qualifizierten Fachkräften reagiert. Ebenso gilt es im Rahmen des Auslaufprozesses einen drohenden Motivationsverlust der Belegschaft zu verhindern. Dabei ist der Fokus darauf auszurichten, die erforderliche Prozessstabilität und -effizienz sowie Rechtskonformität zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des noch bevorstehenden weiteren Anpassungsprozesses sieht die RAG bei den aufgeführten Personalrisiken ein moderates Schadenspotenzial mit möglicher Eintrittswahrscheinlichkeit. Kommunikative Risiken Die Kommunikationsarbeit der RAG stellt darauf ab, das Unternehmen bei der Erfüllung seiner Ziele durch externe und interne Kommunikation zu unterstützen und dabei zur Risikobegrenzung für das Unternehmen und somit zur Existenzsicherung beizutragen. Voraussetzung dafür ist die Sicherung der Akzeptanz der RAG in der Öffentlichkeit sowie eine hohe Identifikation der Belegschaft und der Führungskräfte mit dem Unternehmen. Durch eine offene und glaubwürdige Kommunikation schafft das Unternehmen Vertrauen und Akzeptanz im gesellschaftlichen Umfeld und im Unternehmen. Dazu gehört nicht nur die Vermittlung positiver Botschaften, sondern auch die Kommunikation kritischer Sachverhalte. Die Anforderungen an die Unternehmenskommunikation waren in der Vergangenheit stets sehr hoch und werden in Zukunft nicht abnehmen. Seit der kohlepolitischen Vereinbarung in 2007 zur sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus Ende des Jahres 2018 und der Fokussierung der RAG durch die Trennung von Schwarz und Weiß auf den subventionierten Kohlebereich steht die Absicherung dieses Auslaufpfades im Fokus der Unternehmenskommunikation. Mit der Streichung der sogenannten Revisionsklausel in 2011 kam die endgültige Vorbereitung des Unternehmens auf die Nachbergbauzeit und die entsprechende Positionierung in der Öffentlichkeit als kommunikative Aufgabe mit steigenden Anforderungen hinzu. Ziel ist seitdem, die nachhaltige Verantwortung der RAG für die Bergbaufolgen in der Öffentlichkeit glaubwürdig präsent zu halten und das Unternehmen in der Stilllegungsphase zu unterstützen. Es gilt nun, mögliche Risiken des Auslaufprozesses zu begrenzen und sich weiter als verlässlicher Partner der Politik, der Bergbauregionen und der Menschen zu beweisen. Die innovative Flächenentwicklung mit dem Ziel einer chancenreichen Folgenutzung ehemaliger Bergbaustandorte hat in der Öffentlichkeit an Bedeutung gewonnen. Das Wasserhaltungskonzept der RAG mit den Spezifizierungen für die jeweiligen Reviere und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen rücken zunehmend in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Hierzu zählt vor allem die Grubenwasserhaltung. Um die Verantwortung des Unternehmens für die Regionen auch in schwierigen Zeiten zu belegen und die Wertschätzung gegenüber dem Unternehmen aufrechtzuerhalten, kommt im Rahmen der Kommunikationsstrategie unter anderem der Standortkommunikation eine besondere Bedeutung bei, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion von Bergbaufolgen, auch in den Medien. Des Weiteren gilt, Risiken für die Wahrnehmung des Konzerns, seiner Unternehmen und seiner Ziele intern und extern kommunikativ zu steuern. Mit dem anstehenden Ende des Steinkohlenbergbaus gibt es in der Öffentlichkeit zunehmend Interesse an einer Würdigung. Dem wird gemeinsam mit der RAG- Stiftung, der Evonik Industries AG und der IG BCE in dem Projekt "Glückauf Zukunft" Rechnung getragen. Eine erfolgreiche Abwicklung des Gesamtprojektes in 2018 wird deutlich zur Akzeptanzsicherung beitragen und lässt eine positive Ausstrahlung über 2018 hinaus erwarten. Kommunikative Risiken können sich auch aus der weiteren internen Entwicklung des Unternehmens von einem Produktionsunternehmen zu einem Nachbergbauunternehmen ergeben. Die Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation erfordert eine Ermittlung der künftigen notwendigen Prozesse und die Bereitstellung entsprechender Ressourcen. Hierbei ist auf die Sicherstellung einer funktionsfähigen Unternehmenskommunikation zur Risikobegrenzung für die Zukunft zu achten. Unter Abwägung der ergriffenen kommunikativen Maßnahmen bewertet die RAG die Eintrittswahrscheinlichkeit der genannten Risiken im Saldo als wahrscheinlich, wobei von einem erheblichen Schadenspotenzial auszugehen ist. Rechtliche Risiken Neben dem allgemeinen Risiko aus Rechtsstreitigkeiten unterliegt der Bergbaubereich insbesondere Risiken, die in subventions-, genehmigungs- und sonstigen bergrechtlichen Problemstellungen begründet sind. In den betroffenen Hauptrisikofeldern wird diesen Risiken durch umfangreiche Maßnahmen und organisatorische Regelungen begegnet, was in der Risikoberichterstattung berücksichtigt wird. Den größten Risiken unterliegt derzeit die Genehmigung des Grubenwasseranstieges. Auch die RAG sieht sich einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit gegenüber, was besonders bei Genehmigungsverfahren problematisch werden kann. Dritte können Rechtsmittel einlegen, die zu einer deutlichen Verzögerung eines Vorhabens führen, selbst wenn diese Rechtsmittel letztlich erfolglos bleiben sollten. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass derzeit mehrere Gerichtsverfahren anhängig sind, die Fragestellungen beinhalten, die bislang noch keiner abschließenden gerichtlichen Klärung unterworfen waren und deren Ausgang ungewiss ist. So bestehen Klageverfahren gegen den Tarifvertrag zur Abfindung von Deputatverpflichtungen. Weiterhin bestehen Klagen von befristeten beschäftigten Mitarbeitern auf die Einstellung in unbefristete Arbeitsverhältnisse. Nach einem Vergleich in einem Musterverfahren zur Entschädigung für Wohnwertminderung durch bergbaubedingte Erderschütterungen an der Saar wurden Entschädigungen anerkannt. Ähnliche Forderungen werden auch an der Ruhr erhoben. Des Weiteren können im Einzelfall Risiken bei Flächen, die bereits aus der Bergaufsicht entlassen worden sind, auftreten. Die Bewertung der rechtlichen Risiken erfolgt in den betroffenen Hauptrisikokategorien, für die hier separat aufgeführten rechtlichen Risiken wird ein moderates Schadenspotenzial bei wahrscheinlicher Eintrittswahrscheinlichkeit angesehen. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrisiken Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrisiken begegnet die RAG grundsätzlich durch ein unternehmensweites betriebliches Arbeits-, Gesundheits- und UmweltschutzManagementsystem, bei dem Risiken systematisch ermittelt und beurteilt sowie anschließend entsprechende Ausbildungs-, Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen initiiert und durchgeführt werden. Daneben ist eine spezielle steinkohlenbergbautypische Katastrophenvorsorge, also beispielsweise der Schutz gegen Grubenbrände und Explosionen, auf hohem Sicherheitsstandard im Risikomanagement des Bergbaubereichs verankert. Durch gesetzliche und behördliche Regelungen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere verschärfte Grenzwertsetzungen zum Beispiel bei Gefahrstoffen und Gewässerschutz, drohen der RAG mittelfristig zusätzliche Investitionskosten. Betroffen sind hier die Grubenwassereinleitungen in die Oberflächengewässer. Die Grubenwasserkonzepte sehen soweit möglich die Beendigung einzelner Einleitungen sowie ein Anheben des Grubenwasserspiegels vor. Dadurch werden eine geringere Mineralisierung des Grubenwassers sowie eine verminderte Mobilisierung von Schadstoffen, wie zum Beispiel PCB, erwartet. Durch die öffentliche Diskussion erfahren der historische Einsatz von PCB und die in der Vergangenheit durchgeführte Reststoffverwertung unter Tage eine kritischere Risikobeurteilung. Wie im Kapitel "Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz" zu den "Wesentlichen nichtfinanziellen Themen" dargestellt, bestätigt das vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene Gutachten die geplante Vorgehensweise der RAG. Diesem grundsätzlichen Risiko aus gegebenenfalls verschärften Vorgaben steht neben den Grubenwasserkonzepten ein mit den Behörden abgestimmtes Monitoring gegenüber, um, falls erforderlich, standortspezifische Maßnahmen ergreifen zu können. Darüber hinaus wird durch geeignete Kommunikation mit den zuständigen Stellen permanent auf einen Ausgleich zwischen öffentlichen Interessen und dem Unternehmensinteresse hingearbeitet. Die RAG hat eine PCB-Pilotstudie initiiert. Sie soll Aufschluss darüber geben, ob Bergleute eine höhere PCB Konzentration im Körper aufweisen als die Allgemeinbevölkerung. Mit dieser Pilotstudie will die RAG zur Aufklärung beitragen. Die möglichen Risikoauswirkungen in dieser Kategorie sind für die RAG erheblich, die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als möglich bewertet. Bewertung der Chancen- und Risikolage der RAG Die Risiken für die RAG-Stiftung umfassen die laufenden Ergebnisrisiken aus der Geschäftstätigkeit des RAG-Konzerns und die Mittelabflüsse für Ewigkeitslasten ab 2019. Sie sind abhängig von der Entwicklung der Kosten. Die Zins- und Kostenentwicklung bestimmt maßgeblich die Höhe des Rückstellungsbedarfs bei RAG. Ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen können dazu führen, dass die im Bewilligungsbescheid 2019 der RAG AG zugesagten Mittel für die Finanzierung der Alt- und weiteren Ewigkeitslasten nicht ausreichen. Diese können damit genau wie Wertverluste bei den Kapitalanlagen der RAG AG über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für die RAG-Stiftung ergebniswirksam werden. Aus heutiger Sicht geht die RAG-Stiftung davon aus, dass der finanzielle Rahmen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes mit der vorhandenen Flexibilität ausreicht, um im Jahr 2018 keine Risiken aus der Geschäftstätigkeit des RAG-Konzerns auf die RAG-Stiftung durchschlagen zu lassen. In den Jahren 2019 bis 2021 wird wahrscheinlich der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zum Ergebnisausgleich bei RAG in Anspruch genommen werden müssen. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Belastungen aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und der hieraus resultierenden höheren Zinsaufwendungen bei Rückstellungen. Der Grad der Auswirkungen der Risiken aus der Beteiligung an der RAG AG sind in Summe erheblich. Aufgrund des Steinkohlefinanzierungsgesetzes, dem dahinterstehenden kohlepolitischen Vertragswerk sowie der getroffenen Vereinbarungen und erhaltenen Bescheide sollte das Risiko beherrschbar sein. Mit näher rückendem Ende des Bergbaus nehmen die zur Verfügung stehenden operativen und bilanziellen Gegensteuerungsmaßnahmen der RAG jedoch ab. Daher ordnet die RAG-Stiftung die Eintrittswahrscheinlichkeit der beschriebenen Risiken der Kategorie "wahrscheinlich" zu. Insgesamt stuft die RAG-Stiftung dieses Risiko damit als ein "hohes Risiko" ein. Nichtdestotrotz hält die RAG- Stiftung trotz dieser Einstufung das Risiko für beherrschbar. Risiken aus der Evonik: Die RAG-Stiftung ist Mehrheitseigentümerin der Evonik Industries AG. Somit wirken sich die Geschäftsrisiken des Evonik-Konzerns indirekt auch auf die RAG- Stiftung aus. Die Evonik Industries AG hat als börsennotiertes Unternehmen ein elaboriertes, eigenständiges, konzernweites Risikomanagementsystem. Auch der Aufsichtsrat der Evonik Industries AG hat nach § 107 Abs. 3 AktG nicht nur den Rechnungslegungsprozess zu überwachen, sondern er ist auch verpflichtet, sich mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des internen Revisionssystems zu befassen. Diesen Verpflichtungen kommt der Aufsichtsrat der Evonik Industries AG nach. Er lässt sich durch regelmäßige Berichte informieren und überzeugt sich durch Analyse der Risiken und Maßnahmen von der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Mitarbeiter der RAG-Stiftung unterstützen den Vorsitzenden des Aufsichtsrats bei seinen Analysen. Die Beteiligung von knapp 68% an der Evonik Industries AG ist das wesentliche Asset der RAG-Stiftung. Bei jeder Veränderung des Aktienkurses der Evonik-Aktie um einen Euro ergibt sich eine Vermögensänderung der RAG-Stiftung um mehr als 300 Mio. €. In der Evonik-Beteiligung liegt daher ein erhebliches Konzentrationsrisiko. Es ist Absicht der RAG-Stiftung, den Anteil an der Evonik weiter zu reduzieren, um diesem Konzentrationsrisiko zu begegnen. Dies wird aber marktschonend erfolgen. Die Begebung von Umtauschanleihen auf Evonik- Aktien ist beispielsweise ein Instrument, mit dem dies möglich ist. Der Evonik-Konzern ist aufgrund seiner Betätigungsfelder mit national wie international sich ständig ändernden politischen, gesellschaftlichen, demografischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. In allen Segmenten können sich mehr oder weniger Marktrisiken infolge von Volatilitäten und Zyklizitäten, die sich in den Märkten vollziehen, ergeben. Sie können signifikanten negativen Einfluss auf die Ertragslage nehmen. Auch die mitunter regional unterschiedliche wirtschaftliche Nachfrageentwicklung kann die Preis- und Absatzmöglichkeiten beeinflussen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ergebnisse. Evonik begegnet den Risiken durch Antizipation der Marktentwicklungen sowie konsequente Weiterentwicklung des Portfolios entsprechend der Konzernstrategie. Insgesamt kommt der Vorstand der Evonik zu folgender Beurteilung: Die konzernweit identifizierten Risiken unter Berücksichtigung der ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen haben einzeln oder in Wechselwirkung miteinander keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf die Evonik als Ganzes; dies schließt die Evonik Industries AG als Konzernführungsgesellschaft mit ein. Diese Einschätzung wird von der RAG-Stiftung geteilt. Die der RAG-Stiftung zufließenden Evonik-Dividenden sind ein wesentlicher Bestandteil der Mittelzuflüsse der RAG-Stiftung. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Evonik, die die Dividendenfähigkeit der Evonik Industries AG einschränkte, ist ein Risiko mit erheblichen Auswirkungen für die RAG-Stiftung. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko sieht die RAG- Stiftung aufgrund der diversifizierten Ausrichtung der Evonik als Spezialchemieunternehmen im mittleren Bereich als "möglich" an. Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Beteiligungsrisiko Evonik daher unverändert als ein "mittleres Risiko" ein. Risiken aus der Vivawest: Die RAG-Stiftung hält eine Beteiligung von 30,0 % an der Vivawest GmbH. Darüber hinaus hält sie noch indirekt weitere 43,2 %, wovon 25,0 % in Veräußerungsabsicht gehalten werden. Somit wirken sich die Geschäftsrisiken von Vivawest indirekt auch auf die RAG-Stiftung aus. Vivawest verfügt über ein eigenständiges Risikomanagementsystem, da dort die originäre Risikoverantwortung für die Geschäftsrisiken und deren Management liegt. Auch der Aufsichtsrat der Vivawest GmbH überwacht nicht nur den Rechnungslegungsprozess, sondern er befasst sich auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des internen Revisionssystems. Diesen Aufgaben kommen die Vertreter der RAG-Stiftung im Aufsichtsrat der Vivawest GmbH nach. Die RAG-Stiftung lässt sich durch regelmäßige Berichte informieren und überzeugt sich durch Analyse der Risiken und Maßnahmen von der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Vivawest ist aufgrund ihres Betätigungsfeldes stark abhängig vom Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen und den Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft. Langfristig könnten sich Risiken aus der demographischen Entwicklung und aus der Entwicklung der Zinsen ergeben. Die der RAG-Stiftung zufließenden Vivawest-Gewinnausschüttungen sind ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Mittelzuflüsse der RAG-Stiftung. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Vivawest ist ein Risiko mit moderaten Auswirkungen für die RAG-Stiftung. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko sieht die RAG-Stiftung aufgrund des wenig volatilen Geschäfts der Vivawest als "eher unwahrscheinlich". Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Beteiligungsrisiko Vivawest daher unverändert als ein "niedriges Risiko" ein. Gesamtbewertung der Chancen- und Risikolage Die RAG-Stiftung muss die Ewigkeitslasten des subventionierten Steinkohlenbergbaus der RAG in Deutschland nach dessen Beendigung finanzieren. Aus heutiger Sicht ist der zukünftige Mittelzufluss aus der Veräußerung von weiteren Aktien der Evonik Industries AG, aus den Evonik- Dividenden und den Ausschüttungen der Vivawest-Beteiligung sowie aus den Erträgen der Kapitalanlage ausreichend, um die erwarteten Mittelabflüsse zu decken. Chancen ergeben sich aus einer guten Kursentwicklung der Evonik-Aktie und aus einer erfolgreichen Kapitalanlage. Die Gesamtbewertung der Chancen- und Risikolage der RAG-Stiftung zeigt, dass die vorhandenen Risiken unter Berücksichtigung der ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen einzeln oder in Wechselwirkung miteinander keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf die RAG-Stiftung haben. PrognoseberichtDie RAG-Stiftung erwartet, gestützt auf die Prognosen der Weltbank, dass sich die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2018 geringfügig besser entwickeln werden als im Geschäftsjahr 2017. Insgesamt erwartet die RAG- Stiftung eine leicht stärkere Dynamik des globalen Wachstums mit einer Zunahme von 3,1 % im Jahr 2018 gegenüber dem realen BIP-Wachstum von 3,0 % im Jahr 2017. Die RAG-Stiftung nimmt an, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung in Europa anhalten wird, wenn auch mit leicht niedrigerem Wachstum als 2017. Unterstützend wirken unter anderem anhaltende geldpolitische Stimulierungsmaßnahmen, ein schwächerer fiskalpolitischer Gegenwind und ein steigendes Vertrauen bei Unternehmen und Haushalten. Die konjunkturelle Entwicklung könnte allerdings durch Risiken im politischen Umfeld sowie im Finanzsektor beeinträchtigt werden. 2018 geht die RAG-Stiftung für Deutschland optimistisch von einem weiteren Zuwachs der Wirtschaftsleistung um 2,7 % aus. Der ifo-Geschäftsklimaindex als wichtiger Frühindikator ist auf Höchstständen und von der nächsten Regierung avisierte Steuersenkungen (Solidaritätszuschlag) und eine expansivere Fiskalpolitik könnten zusätzliche Wachstumsimpulse für 2018 und 2019 bringen. Der private Konsum wird somit ein Treiber des Wachstums sein. Noch stärker sollten allerdings die Ausrüstungsinvestitionen die Konjunktur treiben. Die RAG-Stiftung geht in Nordamerika von einer weiteren Erholung der Wirtschaft aus. Das Wachstum wird von privaten Konsumausgaben bestimmt, die durch rückläufige Arbeitslosigkeit sowie steigende Einkommen und Haushaltsvermögen getragen werden. Die verabschiedete Steuerreform in den USA wird die Steuerlast für Unternehmen und Privatpersonen senken und der US-Wirtschaft durch einen Anstieg der Unternehmensinvestitionen und des privaten Konsums einen zusätzlichen Impuls verleihen. Die amerikanische Notenbank wird aufgrund des zunehmenden Preisanstiegs ihren Kurs schrittweiser Zinserhöhungen fortsetzen. In Asien-Pazifik wird das Wachstum auf hohem Niveau bleiben. Die RAG-Stiftung erwartet, dass geringeres Investitions- und Kreditwachstum sowie umweltpolitische Maßnahmen die Konjunktur in China künftig etwas dämpfen werden. Die Wirtschaft in Japan wird sich im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich leicht abschwächen. In Indien hingegen wird sich das Wachstum nach der Bargeldreform sowie der Einführung einer landesweit einheitlichen Mehrwertsteuer wieder beschleunigen. Begünstigt durch die Belebung der brasilianischen Wirtschaft sollte sich das Wachstum in Mittel- und Südamerika weiter erholen. Politische Unsicherheiten, hohe Arbeitslosigkeit und private Verschuldung wirken jedoch einer deutlichen Aufhellung der konjunkturellen Aussichten in der Region entgegen. Die erwartete Entwicklung der Weltkonjunktur ist jedoch weiterhin durch eine gewisse Unsicherheit gekennzeichnet. Risiken ergeben sich derzeit insbesondere aus den geopolitischen Unwägbarkeiten aufgrund der zahlreichen Krisenherde. Die weltwirtschaftliche Entwicklung könnte zudem durch das Handeln der Zentralbanken anders als von der RAG-Stiftung derzeit erwartet verlaufen. Neben den noch unsicheren Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union steigt auch in den USA die Unsicherheit über den wirtschaftspolitischen Kurs des Landes, insbesondere in Bezug auf Handelshemmnisse. Weiterhin könnte das globale Wachstum durch eine stärkere Abschwächung der chinesischen Wirtschaft gedämpft werden. Die Prognose für die Entwicklung der Kapitalmärkte ist schwierig und mit großen Unsicherheiten behaftet: Kapitalanlagen sind in Zeiten ausgeprägter Asset- Preisblasen eine besondere Herausforderung. Die künftigen Entwicklungen der verschiedenen Finanzmarkt- und geopolitischen Krisen sind nicht seriös kalkulierbar. Zudem können einzelne Ereignisse die Volatilität signifikant erhöhen und Kettenreaktionen über verschiedene Regionen und Asset-Klassen auslösen, da die Nervosität auf den Märkten groß ist. In den USA ist der geo- und wirtschaftspolitische Kurs von Präsident Trump weiterhin unsicher. Unklar ist vor allem, inwieweit der verkündete Protektionismus und die Anti-Globalisierungsstimmung zu einem Rückschlag für den globalen Handel führt und damit das weltweite Wachstum schwächt. In Europa stehen politische Ereignisse an, die die Kapitalmärkte verunsichern könnten. So sind der Fortschritt und Ausgang der schwierigen Brexit-Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU aus heutiger Sicht schwer einzuschätzen. In Italien wurden bei den nationalen Wahlen die Populisten und damit EU-kritische Kräfte gestärkt, eine Regierungsbildung scheint schwierig zu werden. Die RAG-Stiftung geht bei aller Unsicherheit für 2018 von einem allenfalls moderaten Anstieg der Zinsen in der Eurozone und moderat steigenden Aktienkursen aus. Ein Zinsanstieg könnte die Performance bei unseren Rentenanlagen beeinträchtigen. Die RAG-Stiftung rechnet bei der Evonik Industries AG wie im Vorjahr mit einer Dividende von wiederum 1,15 € je Aktie (Ausschüttung im Mai 2018). Die Ausschüttung der Vivawest GmbH für das Jahr 2017 sollte ebenfalls der des Jahres 2016 entsprechen. Die RAG AG dürfte letztlich unter Nutzung bilanzieller Möglichkeiten auch 2018 ein ausgeglichenes Bilanzergebnis erzielen. Das würde bedeuten, dass auf die RAG-Stiftung wiederum keine Ergebnisbelastung aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der RAG AG zukommt. Die Ausschüttung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH im Jahr 2018 wird die des Vorjahres deutlich übertreffen. Die Kapitalerträge der RAG-Stiftung im Jahr 2018 erwartet die RAG-Stiftung in etwa auf Höhe des Jahres 2017. RAG-Stiftung-Konzern: Prognose Leistungsindikatoren für 2018
Der RAG wird bis zum Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 weiterhin als verlässlicher Partner seinen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland leisten. Die Leitlinie einer strikten Kostendisziplin sowie die Bestimmungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes, der Bewilligungsbescheide und der Kohlerichtlinien bilden den Rahmen für das unternehmerische Handeln. Die beschlossenen Stilllegungen der Bergwerke Prosper-Haniel und Ibbenbüren zum 31. Dezember 2018 werden im Jahr 2018 zu einem Rückgang der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren führen. Entsprechend den steinkohlepolitischen Vereinbarungen und der dort festgelegten stetigen Minderung der Beihilfen gehen geringere Beihilfen zur Absatzförderung mit daraus resultierenden sinkenden Produktionsmengen einher. Die RAG geht davon aus, dass die Entwicklung von Förderung und Absatz im Bergbaubereich planmäßig verlaufen wird. Der Konzernumsatz wird jedoch im Jahr 2018 insgesamt konstant erwartet. Die operative Aufgabe der RAG wird nach der vollständigen Einstellung der Steinkohlenförderung, die Bearbeitung und Abwicklung der bergbaulichen Folgelasten sein. Die RAG-Stiftung wird die im Erblastenvertrag definierten Ewigkeitslasten nach der Einstellung der subventionierten Steinkohlenförderung finanzieren. Die Verpflichtungen mit entsprechenden Rückstellungsbildungen verbleiben bei der RAG. Für die weiteren Verpflichtungen aus Alt- und weiteren Ewigkeitslasten wird die RAG die notwendigen Rückstellungen selbst bilden beziehungsweise fortführen und eigene Mittel dafür ansammeln sowie Mittel aus dem Bewilligungsbescheid 2019 erhalten. Neben der Bemessungsgrundlage der Verpflichtungen haben die zukünftigen Zins-, Kosten- und Preisentwicklungen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Konjunktur wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Alt- und Ewigkeitslasten. Es ist nicht auszuschließen, dass bei ungünstigen Zins- und Preisentwicklungen die im Bewilligungsbescheid 2019 zugesagten Mittel für die Erfüllung der Verpflichtungen nicht mehr ausreichend sein werden. Insgesamt erwartet die RAG-Stiftung für 2018 ein ausgeglichenes Ergebnis der RAG-Stiftung. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und Auswirkung auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage und der voraussichtlichen Entwicklung des RAG- Stiftung-Konzerns haben, werden im Konzernanhang unter den "Sonstigen Angaben" ausgeführt.
Essen, den 22. März 2018 Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien für die darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die Aussagen über zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren - sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017(in Mio. Euro) Aktiva
Eigenkapitalspiegel vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017(in Mio. Euro) (Aufgrund der erstmaligen Anwendung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 22 wird auf die Darstellung des Vorjahres verzichtet.)
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017(in Mio. Euro)
Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017(in Mio. Euro)
Konzernanhang 2017der RAG-StiftungOrgane der RAG-StiftungKuratorium
Vorstand Dr. Werner Müller Vorsitzender des Vorstandes der RAG-Stiftung Vorsitzender des Aufsichtsrates der RAG AG Vorsitzender des Aufsichtsrates der Evonik Industries AG Bärbel Bergerhoff-Wodopia Mitglied des Vorstandes der RAG-Stiftung Mitglied des Aufsichtsrates der RAG AG Mitglied des Aufsichtsrates der Vivawest GmbH Dr. Helmut Linssen Mitglied des Vorstandes der RAG-Stiftung Mitglied des Aufsichtsrates der RAG AG Vorsitzender des Aufsichtsrates der Vivawest GmbH Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2017der RAG-Stiftung
*) Inanspruchnahme von Erleichterungen gem.
§ 264 (3) bzw. § 264b HGB
Allgemeine GrundlagenDer Konzernabschluss der RAG-Stiftung, Essen, eingetragen im Handelsregister unter HR A-Nr. 9004 beim Amtsgericht Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 wurde gemäß §§ 11 ff. Publizitätsgesetz nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Aus Gründen der Klarheit wurden in der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst. Diese werden im Folgenden weiter erläutert. Die Berichterstattung erfolgt in Mio. € mit einer Nachkommastelle, wobei Beträge unterhalb gerundeter 0,1 Mio. € als 0,0 Mio. € dargestellt werden. Konsolidierungskreisln dem zum 31. Dezember 2017 aufgestellten Konzernabschluss sind neben der RAG-Stiftung 54 Unternehmen einbezogen, bei denen der RAG-Stiftung unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht bzw. bei einem Unternehmen der beherrschende Einfluss aufgrund von vertraglichen Regeln ausgeübt werden kann. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 90,0 % der Kommanditanteile an der HAHN CO-INVEST GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach, erworben. Die Unternehmenstätigkeit beschränkt sich auf den Erwerb und die Verwaltung von Kapitalanlagen, insbesondere an Immobiliengesellschaften und offenen Immobilienfonds. Die Anschaffungskosten betrugen 30,3 Mio. €. Der aktive Unterschiedsbetrag wurde aufgrund der geringfügigen Höhe bereits in voller Höhe abgeschrieben. Ein weiterer Erwerb mit dem Ziel der Immobilieninvestitionen hat mit dem Erwerb von 90,0 % der Anteile an der TBP S.C.S., Luxemburg, stattgefunden. Die Anschaffungskosten betrugen 33,2 Mio. €. Der aktive Unterschiedsbetrag wurde aufgrund der geringfügigen Höhe ebenfalls in voller Höhe abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2017 ist die RAG-Stiftung der Maxburg Beteiligungen III GmbH & Co. KG, München, mit 97,4 % als Kommanditistin beigetreten. Der Zweck der Gesellschaft richtet sich auf den Aufbau, das Halten und Verwalten (einschließlich der Veräußerung) eines Portfolios von Kapitalanlagen an börsennotierten und nicht-börsennotierten Unternehmen. Des Weiteren wurde die RAG-S Real Estate GmbH, Essen, für Immobilieninvestitionen in den USA als 100%-Tochtergesellschaft gegründet. Für die Maxburg Beteiligungen IlI GmbH & Co. KG und die RAG-S Real Estate GmbH wurden Kapitaleinzahlungen in Höhe von insgesamt 125,4 Mio. € vorgenommen. Anteile an Tochterunternehmen oder an assoziierten Unternehmen, die von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind, da die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse weniger als 5,0 % der Konzernbilanzsumme und des Konzernumsatzes ausmachen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten im Konzernabschluss ausgewiesen. So werden 74 Tochterunternehmen nicht konsolidiert und bei 19 assoziierten Unternehmen auf die Anwendung der Equity- Methode verzichtet. Des Weiteren werden 20 Unternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da erhebliche und andauernde Beschränkungen in der Ausübung der Rechte der RAG-Stiftung als Mutterunternehmen vorliegen. Darüber hinaus werden 26 Tochterunternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da die für die Einbeziehung erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen zu erhalten waren. Weitere acht Tochterunternehmen werden aufgrund einer Weiterveräußerungsabsicht nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 25,0 % der Anteile an der GAW Beteiligungs GmbH, Graz, erworben. Die GAW Beteiligungs GmbH wird im RAG-Stiftung-Konzernabschluss nach der Equity-Methode bewertet. Die erstmalige Einbeziehung der GAW Beteiligungs GmbH nach der Equity-Methode erfolgte zum 01. März 2017. Grundlage der Einbeziehung ist der nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss der GAW-Gruppe. Die Anschaffungskosten betrugen 16,7 Mio. €. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen Konzerneigenkapital betrug 12,0 Mio. €. Der aktivische Unterschiedsbetrag wird in voller Höhe als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Auf die Darstellung der zusammengefassten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der nach der Equity- Methode einbezogenen Unternehmen, der GAW Beteiligungs GmbH, der logport ruhr GmbH und der Zeltbau Och GmbH, wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. Die Jahresabschlüsse bzw. der Konzernabschluss der Gesellschaften wurden nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zum Zwecke einer langfristigen Beteiligung an der Evonik Industries AG hält die RAG-Stiftung Anteile in Höhe von 25,1 %. Von den mit Weiterveräußerungsabsicht erworbenen Anteilen an der Evonik Industries AG wurden bisher 32,2 % im Rahmen der in mehreren Schritten durchgeführten Privatplatzierung von Aktien und der Handelsaufnahme der Aktie an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main (Prime Standard) und Luxemburg veräußert. Darüber hinaus hat die RAG-Stiftung im Geschäftsjahr 2014 eine nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe auf Evonik-Aktien in Höhe von 600,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 begeben. Die Anleihe ist umtauschbar in bestehende, auf den Namen lautende Stückaktien der Evonik Industries AG. Des Weiteren hat die RAG-Stiftung im Geschäftsjahr 2015 eine weitere nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe auf Evonik-Aktien in Höhe von 500,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 18. Februar 2021 begeben. Die Anleihe ist umtauschbar in bestehende, auf den Namen lautende Stückaktien der Evonik Industries AG. Im Geschäftsjahr 2017 hat die RAG-Stiftung eine weitere nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe auf Evonik-Aktien in Höhe von 500,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 16. März 2023 begeben. Die Anleihe ist umtauschbar in bestehende, auf den Namen lautende Stückaktien der Evonik Industries AG. Die RAG-Stiftung hält zum Ende des Geschäftsjahres noch unmittelbar 42,7 % der Anteile an der Evonik Industries AG zu Weiterveräußerungszwecken. Daher wird die Evonik Industries AG gemäß §§311,312 HGB im RAG- Stiftung-Konzernabschluss nach der Equity-Methode bewertet. Der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der Evonik Industries AG wurde für das Konzerneigenkapital und das Konzernergebnis auf die handelsrechtlichen Werte übergeleitet. Eckwerte des Evonik-Konzerns:
Im Eigenkapital des Evonik-Konzerns sind Währungsumrechnungsdifferenzen enthalten, die bei der Fortschreibung des Equity-Wertes unberücksichtigt bleiben. Die RAG-Stiftung hält direkt und indirekt 48,2 % der Anteile an der Vivawest GmbH. Weitere 25,0 % der Anteile werden über die Evonik Industries AG mit Veräußerungsabsicht gehalten. Daher wird die Vivawest GmbH gemäß §§ 311,312 HGB im RAG-Stiftung-Konzernabschluss nach der Equity-Methode bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen der Bewertung nach der Equity-Methode entstanden ist, beträgt zum 31.12. des Geschäftsjahres 54,1 Mio. €. Der nach den IFRS aufgestellte Konzernabschluss der Vivawest GmbH wurde für das Konzerneigenkapital und das Konzernergebnis auf die handelsrechtlichen Werte übergeleitet. Eckwerte des Vivawest-Konzerns:
KonsolidierungsgrundsätzeDie Konsolidierung der Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nach folgenden Grundsätzen vorgenommen: Die in den RAG-Stiftung-Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der konsolidierten Unternehmen sind nach den auf den Jahresabschluss der Obergesellschaft anwendbaren Methoden einheitlich bewertet. Die nicht von Konsolidierungsvorgängen beeinflussten Aktiva und Passiva wurden unverändert aus den jeweiligen Abschlüssen übernommen. Ausleihungen und andere Forderungen, Verbindlichkeiten, Zwischenergebnisse, Umsatzerlöse sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Unternehmen sind eliminiert. Die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt seit dem 1. Januar 2010 gemäß § 301 Absatz 1 Satz 2 HGB ausschließlich nach der Neubewertungsmethode. Bei Erstkonsolidierungen vor dem 1. Januar 2010, bei denen in der Vergangenheit die Buchwertmethode gemäß § 301 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. angewandt wurde, wird diese Methode im Einklang mit Artikel 66 Absatz 3 Satz 4 EGHGB weiterhin fortgeführt. Seit dem 1. Januar 2010 erfolgt die Erstkonsolidierung zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB (beherrschender Einfluss) geworden ist. Die vor dem 1. Januar 2010 erfolgten Erstkonsolidierungen wurden auf den Stichtag des Erwerbs der Anteile bzw. erstmaliger Einbeziehung in den Konzernabschluss vorgenommen. Die aufzunehmenden Aktiva und Passiva von ab dem 1. Januar 2010 neu in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung angesetzt, mit Ausnahme der Rückstellungen, die mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet werden. Das durch die Neubewertung veränderte Eigenkapital wird mit den zu konsolidierenden Anteilen verrechnet. Die Unterschiedsbeträge der vor dem 1. Januar 2010 erfolgten Erstkonsolidierungen wurden grundsätzlich auf stille Reserven/Lasten verteilt. Danach bestehende aktivische Unterschiedsbeträge erstmalig konsolidierter Konzernunternehmen sind Geschäfts- oder Firmenwerte, die über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, soweit keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich sind. Erhöht sich der Geschäfts- oder Firmenwert durch Anteilszukäufe, so wird der Unterschiedsbetrag planmäßig über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Anteilszu-/verkäufe ohne Statusänderung werden anhand der Erwerbsmethode behandelt. Ohne Rücksicht auf seinen bilanziellen Charakter werden passive Unterschiedsbeträge einem gesonderten Posten nach dem Eigenkapital zugeordnet. Soweit der passive Unterschiedsbetrag auf erwarteten künftigen Aufwendungen oder Verlusten in Zusammenhang mit dem erworbenen Unternehmen beruht, wird er bei Anfall dieser Aufwendungen und Verluste ergebniswirksam aufgelöst. Soweit er nicht oder nicht mehr auf erwarteten künftigen Aufwendungen und Verlusten beruht, wird der Anteil, der die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen nichtmonetären Vermögenswerte übersteigt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung ergebniswirksam aufgelöst. Der Anteil, der die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen nichtmonetären Vermögenswerte nicht übersteigt, wird planmäßig über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen abnutzbaren Vermögenswerte ergebniswirksam aufgelöst. Die Auflösung erfolgt zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Bilanzierung und Bewertung wird davon ausgegangen, dass dem Bergbaubereich auch in der Zukunft ausreichende öffentliche Hilfen gewährt werden. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben sich in einer Eckpunktevereinbarung am 7. Februar 2007 darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Die RAG und die IG BCE haben dies auf Grundlage der in dieser Verständigung vereinbarten Regelungen akzeptiert. Die konkrete Ausgestaltung des in der Eckpunktevereinbarung gesteckten Rahmens über die Beihilfen der öffentlichen Hand wurde im Verlauf des Jahres 2007 mit einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund, den Revierländern und der RAG geregelt. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung wurden das Steinkohlefinanzierungsgesetz, die Kohlerichtlinien und die Bewilligungsbescheide 2009 bis 2012,2013 bis 2014 und 2015 bis 2019 sowie 2019 erlassen. Im Jahr 2011 erfolgte eine Anpassung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes und der Kohlerichtlinien. In Verbindung mit der Gründung der RAG-Stiftung, die sich im Rahmen des Ewigkeitslastenvertrages, unter Berücksichtigung der im Erblastenvertrag genannten Gewährleistung durch die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland, zur Finanzierung der Ewigkeitslasten ab 2019 verpflichtet, ist die Finanzierung des Auslaufes des subventionierten Steinkohlenbergbaus gewährleistet. Sofern die Länder aus der Gewährleistung in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge. Gemäß der Rahmenvereinbarung wurde der Haftungsverbund zwischen dem Bergbau- und dem Beteiligungsbereich der RAG mit dem Inkrafttreten des Steinkohlefinanzierungsgesetzes am 28. Dezember 2007 aufgehoben und mit Datum vom 24. September 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RAG-Stiftung und der RAG geschlossen, der mit Eintragung vom 13. November 2007 ins Handelsregister wirksam wurde. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Zuschüsse Dritter werden ergebniswirksam vereinnahmt und nicht von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Zinsen für Fremdkapital werden im RAG-Stiftung-Konzern grundsätzlich nicht aktiviert. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis. Berechtsame und Schächte werden entsprechend der Minderung der zugeordneten Kohlenvorräte abgeschrieben, soweit eine förderunabhängige Mindestabschreibung (bei Schächten) bzw. eine lineare Verteilung der Restbuchwerte auf eine verkürzte Restnutzungsdauer überschritten wird. Bergehaldengrundstücke werden planmäßig nach dem Fortschritt der Aufhaidung abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 150 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Geringwertige Anlagegüter, deren Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € übersteigen, jedoch nicht mehr als 1.000 € betragen, werden im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten bilanziert. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren zu je 1/5 aufwandswirksam aufgelöst. Außerplanmäßige Abschreibungen werden im Wesentlichen wegen Herabsetzung von Buchwerten auf niedrigere beizulegende Werte und wegen Stilllegungen von Betrieben vorgenommen. Festwerte bestehen für bestimmte Teile der Betriebsausstattung unter Tage im Bergbaubereich. Im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen, die sonstigen Kapitalanlagen und die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. Equity-Werten oder bei dauernder Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden zu Barwerten mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird, bewertet, mit Ausnahme der in Vorjahren gewährten und mit 4,0 % zu verzinsenden Darlehen an Arbeitnehmer, die nicht abgezinst werden. Ist der Grund für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen, so werden sie wieder rückgängig gemacht. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen auf Finanzanlagen werden zum Nennwert bilanziert. Bei ganz oder teilweise gedeckten Pensionsverpflichtungen werden die Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren längerfristig fälligen Verpflichtungen dienen, die gegenüber Arbeitnehmern eingegangen wurden, mit diesen Schulden verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen verfahren. Die Vermögensgegenstände werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes angesetzt. Sofern der beizulegende Zeitwert des reservierten Vermögens den Verpflichtungswert übersteigt, wird der übersteigende Betrag unter dem gesonderten Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen und fertige Erzeugnisse sind grundsätzlich zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und der Abschreibungen, aber keine Fremdkapitalzinsen. Soweit im Einzelfall eine Gewinnrealisierung möglich ist, enthalten unfertige Leistungen bei wesentlichen langfristigen Ingenieurdienstleistungsprojekten auch anteilige Gewinne, um so eine dem tatsächlichen Projektverlauf entsprechende Gewinnrealisierung darzustellen. Haldenbestände sind zu Herstellungskosten bewertet, sofern sie nicht auf niedrigere beizulegende Werte abzuwerten sind. Waren sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich laufzeitadäquat gemäß der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank (§ 253 Absatz 2 HGB) abgezinst, soweit ihnen kein anderer wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht. Forderungen sind einzeln im Umfang erkennbarer Risiken sowie pauschal wegen des allgemeinen Kreditrisikos wertberichtigt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Anschaffungskurs oder zum jeweiligen ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens und andere kurzfristige Geldanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageskursen angesetzt. Bankguthaben werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Wertstellung bilanziert. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden jeweils zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern am Abschlussstichtag hinreichende objektive Hinweise für deren Eintritt Vorlagen. Kurz- und langfristige Rückstellungen werden grundsätzlich gemäß § 253 Absatz 2 HGB mit dem ihrer voraussichtlichen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Durch die Änderung des Handelsgesetzbuches vom 17. März 2016 ist für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird, anzuwenden. Auf- und Abzinsungseffekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden grundsätzlich im Zinsergebnis ausgewiesen. Änderungen des Abzinsungssatzes für die Rückstellungen für Altersversorgung werden im Personalaufwand ausgewiesen. Änderungen der Schätzung der Restlaufzeit werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Für die nach den BilMoG-Bestimmungen niedriger auszuweisenden Rückstellungen wird die Übergangsregelung gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen, die es ermöglicht, die bisherigen höheren Wertansätze beizubehalten. Die Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung werden gemäß dem modifizierten Teilwertverfahren bewertet. Der Aufwand für die späteren Versorgungsleistungen verteilt sich gleichmäßig über die gesamte Dienstzeit des jeweiligen Versorgungsberechtigten. Verkürzte Anwartschaftszeiten wegen personeller Anpassungsmaßnahmen sind versicherungsmathematisch berücksichtigt. Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die gutachterliche Bewertung der Verpflichtungen zum 31. Dezember wird der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichte Zinssatz angewandt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden zukünftige Gehaltsentwicklungen und Rentensteigerungen, unternehmensspezifische Fluktuation sowie Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten gemäß den "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck einbezogen. Bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen wird der beizulegende Zeitwert angesetzt. Die der versicherungsmathematischen Bewertung zugrundeliegenden unternehmensspezifischen Parameter zum 31. Dezember 2017 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Die Übergangsvorschrift gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wird in Anspruch genommen. Danach ist der aus der Neubewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen resultierende Unterdeckungsbetrag (Sonderzuführungsbetrag) bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens 1/15 anzusammeln. Für den Bergbaubereich sind neben den Bestimmungen des HGB auch die Vorgaben des BMWi zu berücksichtigen. Dadurch verkürzt sich auch der Zeitraum der Verteilung des Sonderzuführungsbetrages im Konzern. Rückstellungen für entstandene Bergschäden ab 75.000 € werden je Schadensfall einzeln bewertet. Die Höhe der Rückstellungen für entstandene Bergschäden kleiner 75.000 € bemisst sich grundsätzlich nach dem Durchschnittsaufwand der nicht indizierten Summe der Schadenskosten für Bergschäden kleiner 75.000 € der letzten beiden Jahre vor dem Bilanzstichtag. Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden bemessen sich grundsätzlich nach dem fünffachen bereinigten jährlichen Durchschnittsaufwand der letzten 10 Jahre unter Berücksichtigung der Preisentwicklung durch den Kelling-Index. Die Rückstellungen für Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen werden ermittelt, indem der ebenfalls mit dem Kelling-Index indizierte Durchschnittsaufwand der letzten fünf Jahre mit dem aktuellen Realzins als ewige Rente eingestellt wird. Darüber hinaus wird ein Teil der Rückstellungen für entstandene Bergschäden mit Hilfe eines Vereinfachungsverfahrens (typisierter Verlauf der voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkte) bewertet. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Sozialplan- und ähnliche Leistungen sind, soweit nicht einzeln bestimmte Verpflichtungen vorliegen, auf der Basis von Durchschnittswerten ermittelt. Die Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen und Schachtverfüllung werden für die produzierenden Betriebe ratierlich angesammelt. Die Rückstellungen für Alt- und Ewigkeitslasten werden unter den "Sonstigen Angaben" näher dargestellt und erläutert. Verbindlichkeiten sind in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages bilanziert. Latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich auflösen. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verrechnung berücksichtigt. Zur Ermittlung der latenten Steuern werden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich abbauen bzw. die Verlustvorträge verrechnet werden. Die Bewertung der Bilanzdifferenzen erfolgt mit einem Steuersatz von 30,0 %. Eine Bewertung aktiver latenter Steuern auf körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge erfolgt entsprechend mit 16,0% bzw. 14,0%. Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung (Aktivierungsüberhang) ergibt, wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Eine sich ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für temporäre Differenzen, die im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen entstehen, werden gemäß § 306 HGB bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung passive latente Steuern und bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung aktive latente Steuern in der Konzernbilanz angesetzt. Bilanzerläuterungen1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens kann der Anlage II Nr. 5a zum Anhang entnommen werden. In den Sachanlagen sind Festwerte in Höhe von 3,7 Mio. € gemäß § 240 Absatz 3 HGB erfasst. Bei Versorgungszusagen im Sinne des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wird der Zeitwert des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Die verrechneten Vermögensgegenstände sind durch Verpfändung dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände beliefen sich auf 0,3 Mio. €, der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt 0,3 Mio. €. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 0,3 Mio. €. Zinserträge in Höhe von 0,0 Mio. € sind mit Zinsaufwendungen in Höhe von 0,0 Mio. € verrechnet. In den Finanzanlagen wurden im Geschäftsjahr Anteile, die weder den Beteiligungen, den Ausleihungen noch den Wertpapieren direkt zurechenbar sind, in den neuen Posten "Sonstige Kapitalanlagen" umgegliedert. In den Finanzanlagen sind sonstige Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 266,1 Mio. € über ihrem beizulegenden Zeitwert von 251,7 Mio. € ausgewiesen. Auf eine Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert wurde verzichtet, da es sich im Wesentlichen um den bei Private-Equity-Fonds üblichen J-Kurve-Effekt handelt und daher nicht als dauerhaft angesehen wird. Des Weiteren sind Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 67,0 Mio. € über ihrem beizulegenden Zeitwert von 60,8 Mio. € ausgewiesen. Da es sich zum einen lediglich um Wechselkursschwankungen handelt und zum anderen bis zum Ende der Laufzeit der Wertpapiere mit einer Wertaufholung zu rechnen ist, wurde auf einer Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert verzichtet. Von den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind Aktien mit einem Buchwert in Höhe von 7,4 Mio. € durch Verpfändung in ihrer Verfügung beschränkt. Von den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Wertpapiere mit einem Buchwert in Höhe von 0,4 Mio. € in ihrer Verfügung beschränkt. Sowohl die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen als auch die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen vorrangig der Abdeckung von Verpflichtungen. 2. Vorräte
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 8,6 Mio. € (Vorjahr: 14,6 Mio. €), geleistete Anzahlungen von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) sowie sonstige Vermögensgegenstände von 11,2 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) und sonstige Vermögensgegenstände von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten wertpapierähnliche Ansprüche in Form eines durch eine Master-KAG verwalteten Spezial-Sondervermögens in Höhe von 3.553,7 Mio. €, Forderungen an öffentlich- rechtliche Institutionen, geleistete Anzahlungen sowie rechtlich noch nicht entstandene Ansprüche von 159,6 Mio. € (Vorjahr: 232,6 Mio. €) gegen die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie nach dem Gemeinlastverfahren. Die Forderungen gegen die öffentliche Hand beinhalten Ausgleichsansprüche für Stilllegungsbeihilfen in Höhe von 1.278,0 Mio. €, die dem Bewilligungsbescheid 2015 bis 2019 zugerechnet werden. Für die nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiterbestehenden Verpflichtungen (Alt- und weitere Ewigkeitslasten), die außerhalb des Erblastenvertrages der RAG-Stiftung bestehen, sind Forderungen gegen die öffentliche Hand in Höhe von 2.121,0 Mio. € (Vorjahr: 2.121,0 Mio. €) bilanziert worden. Der Bewilligungsbescheid 2019 seitens der öffentlichen Hand liegt vor. 4. Eigenkapital Das Stiftungskapital der RAG-Stiftung beträgt unverändert 2,0 Mio. €. Die ausgewiesene Ergebnisrücklage in Höhe von 460,3 Mio. € (Vorjahr: 460,3 Mio. €) und die negative Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung in Höhe von -2,7 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) sind durch die spätere dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der Ewigkeitslasten in Anlehnung an § 3 Absatz 10 der Satzung gebunden. 5. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Ein negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung mit Eigenkapitalcharakter wird im RAG-Stiftung- Konzern nicht mehr ausgewiesen (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Entwicklung des Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung:
6. Rückstellungen Die Überdeckung der bilanzierten Rückstellungen aus der Ausübung des Beibehaltungswahlrechtes gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB beträgt insgesamt 33,9 Mio. € (Vorjahr: 59,9 Mio. €). 7. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für die im Bergbaubereich gebildeten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist neben dem Mindestzuführungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 1 EGHGB auch die Entscheidung des BMWi (Schreiben vom 20. Januar 2011) zu beachten. Der noch nicht bilanzierte Anteil des Sonderzuführungsbetrages zu den Rückstellungen für Pensions- und Hausbrandverpflichtungen beträgt 29,7 Mio. € (Vorjahr: 59,6 Mio. €). Der Unterschiedsbetrag für Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 264,4 Mio. €. Die Rückstellung für Altlasten innerhalb der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, die über den Bewilligungsbescheid 2019 abgedeckt ist, beträgt 315,6 Mio. € (Vorjahr: 300,9 Mio. €). Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden sich unter den "Sonstigen Angaben". 8. Rückstellungen für Bergschäden Die Rückstellungen decken ab:
Die Rückstellung für Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 innerhalb der Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden beträgt 465,7 Mio. € (Vorjahr: 405,5 Mio. €) und innerhalb der Rückstellungen für entstandene Bergschäden 19,6 Mio. € (Vorjahr: 16,3 Mio. €). Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden sich unter den "Sonstigen Angaben". 9. Übrige Rückstellungen
Die Rückstellungen für Alt- und Ewigkeitslasten sind der jeweiligen Rückstellungskategorie zugeordnet und darin enthalten. Sie betragen für den Belegschaftsbereich 602,3 Mio. € (Vorjahr: 769,2 Mio. €) und für Schachtverfüllung 701,8 Mio. € (Vorjahr: 617,8 Mio. €). Unter den Rückstellungen für Stilllegungsmaßnahmen werden nur die Verpflichtungen für die Stilllegungsmaßnahmen ausgewiesen, die sich im Nachweiszeitraum gegenüber der öffentlichen Hand befinden. Nach Erstellung des Verwendungsnachweises werden diese in ihrer jeweiligen Rückstellungskategorie geführt. Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden sich unter den "Sonstigen Angaben". 10. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €), erhaltene Anzahlungen von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) sowie sonstige Verbindlichkeiten von 210,3 Mio. € (Vorjahr: 213,8 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 3,7 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €) und aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: - Mio. €). Insgesamt sind Verbindlichkeiten in einer Höhe von 21,8 Mio. € (Vorjahr: 22,6 Mio. €) durch Grundpfandrechte, in Höhe von 17,6 Mio. € (Vorjahr: 13,3 Mio. €) durch Bürgschaften und in Höhe von 11,3 Mio. € (Vorjahr: 18,7 Mio. €) durch andere Pfandrechte gesichert. 11. Passive latente Steuern Es bestehen zu versteuernde temporäre Differenzen bei den Bilanzposten Sachanlagen sowie aus den abzugsfähigen, temporären Differenzen der Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Rückstellungen für Pensionen sowie Rückstellungen für Bergschäden, die miteinander verrechnet werden. Die ausgewiesenen passiven latenten Steuern betragen unverändert 0,8 Mio. € und beruhen auf latenten Steuern aus Konsolidierungsvorgängen. Erläuterung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung12. Umsatzerlöse
ln den Umsatzerlösen sind Absatzbeihilfen der öffentlichen Hand in Höhe von 925,8 Mio. € (Vorjahr: 923,8 Mio. €) enthalten. Diese betrafen ausschließlich Lieferungen an Kraftwerke sowie an die Eisen schaffende Industrie. 13. Sonstige betriebliche Erträge Im Geschäftsjahr 2017 sind in diesem Posten Erträge aus Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand zum Ausgleich von Stilllegungsbelastungen in Höhe von 91,5 Mio. € (Vorjahr: 260,9 Mio. €) sowie zum Ausgleich für Alt- und weitere Ewigkeitslasten in Höhe von 219,0 Mio. € (Vorjahr: 84,8 Mio. €) enthalten. Des Weiteren umfasst dieser Posten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus Anlagenabgängen und aus Zuschreibungen zum Anlage- und Umlaufvermögen. In diesem Posten sind 354,8 Mio. € (Vorjahr: 226,2 Mio. €) periodenfremde Erträge enthalten, die im Wesentlichen aus der Beitragserstattung der Berufsgenossenschaft, aus Anlagenabgängen und aus der Veränderung von Rückstellungen resultieren. Darüber hinaus enthält dieser Posten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €). 14. Materialaufwand
Der Bergschädenaufwand setzt sich aus Zuführungen zu Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden von 42,5 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €), für entstandene Bergschäden von 26,2 Mio. € (Vorjahr: 21,2 Mio. €) und für Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen von 119,3 Mio. € (Vorjahr: 76,5 Mio. €) sowie aus laufendem Bergschädenaufwand von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) zusammen. 15. Personalaufwand
ln dem Posten Löhne und Gehälter sind Zuführungen zu Rückstellungen für Sozialplan- und ähnliche Maßnahmen einschließlich Stilllegungslasten von 49,0 Mio. € (Vorjahr: 27,2 Mio. €) enthalten. Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
16. Abschreibungen
17. Sonstige betriebliche Aufwendungen ln diesem Posten sind 160,0 Mio. € Aufwendungen für Alt- und weitere Ewigkeitslasten (Vorjahr: 20,7 Mio. €) ausgewiesen, die insbesondere aus Zuführungen zu Rückstellungen für die Sicherung/Nachverfüllung alter Schächte resultieren. Darüber hinaus sind 58,4 Mio. € für die Bildung von Rückstellungen für Stilllegungsmaßnahmen enthalten. Die Aufwendungen für Alt- und weitere Ewigkeitslasten werden durch entsprechende Erträge ausgeglichen. Weiterhin fielen unter anderem Aufwendungen aus der Bildung von Rückstellungen, soweit diese nicht unter anderen Posten auszuweisen sind, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen und Verbandsbeiträge an. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen nach Artikel 67 Absatz 1 und 2 EGHGB in Höhe von 29,8 Mio. € enthalten. Des Weiteren sind 4,0 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €) periodenfremde Aufwendungen aus Verlusten aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens enthalten. Darüber hinaus enthält dieser Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €). 18. Beteiligungsergebnis
In den Erträgen aus Beteiligungen sind 435,9 Mio. € (Vorjahr: 754,5 Mio. €) aus der Änderung der Equity-Werte enthalten. Im Ergebnis aus assoziierten Unternehmen sind -0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) aus der Änderung der Equity-Werte enthalten. 19. Ergebnis aus sonstigen Kapitalanlagen
20. Zinsergebnis
Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen beinhalten Aufzinsungen für Rückstellungen für Stilllegungsmaßnahmen und für Alt- und weitere Ewigkeitslasten, die durch entsprechende Erträge ausgeglichen werden. 21. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens ln diesem Posten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) enthalten. 22. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Konzernsteuersatz für Ertragsteuern beträgt unverändert zum Vorjahr ebenso wie der Steuersatz für latente Steuern 30,0 %. Die Steuereffekte ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Die steuerfreien Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Dividende der Evonik Industries AG und der Dividende der Vivawest GmbH. Die sonstigen Effekte beinhalten Ergebnisse aus permanenten Steuerbilanzabweichungen und Effekte aus der Nutzung von Verlustvorträgen. Sonstige AngabenMit der Streichung der Revisionsklausel im Steinkohlefinanzierungsgesetz sind der Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus und damit die Stilllegung der Bergbaubetriebe zum Ende des Jahres 2018 endgültig gesetzlich festgelegt. Die durch die Stilllegungen verursachten Aufwendungen werden durch entsprechende Ausgleichsansprüche gegen die öffentliche Hand ausgeglichen. Eine Bilanzierung der jeweiligen Stilllegungsaufwendungen und der Ausgleichsansprüche erfolgt im Einzelnen bei Vorliegen eines Beschlusses des Aufsichtsrates der RAG. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich aufgrund der Ausgeglichenheit der Aufwendungen und Erträge nicht. Des Weiteren wurden US$-Devisentermingeschäfte mit einem gesamten Nominalwert in Höhe von 14,5 Mio. € vorgenommen. Unter Anwendung der Barwertmethode ergibt sich ein beizulegender Zeitwert in Höhe von 0,2 Mio. €, dem kein Buchwert gegenübersteht. Darüber hinaus besteht ein Knock-In-Forward-Strike in Höhe von 5,2 Mio. € zur Absicherung zukünftiger Verbindlichkeiten aus einem Projekt. Das maximale Risiko aus diesem Forward wurde in der Projektkalkulation berücksichtigt. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei einer Projektfinanzierung (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) wurde als Mikro-Hedge ein Zinssicherungsgeschäft zum 1. Januar 2012 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2031 eingegangen. Zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft wurde eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB gebildet. Zwischen Zinsswap und dem Darlehensvertrag stimmen alle wertbestimmenden Faktoren wie Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinstermine und identischer abgesicherter Zinssatz überein, so dass der zukünftige Ausgleich zu 100 % gewährleistet ist. Die Übereinstimmung der Parameter wurde sowohl retro- als auch prospektiv festgestellt. In die Bewertungseinheit werden nominal 13,9 Mio. € des zu Grunde liegenden Darlehens einbezogen. Der negative beizulegende Zeitwert des Zinsswaps beträgt 3,6 Mio. €. Der Marktwert vom Zinsswap wurde mit Hilfe von Discounted-Cashflow-Verfahren auf Basis von Wechselkursnotierungen, beobachtbaren Zinsstrukturkurven und Kreditausfallprämien errechnet. Im RAG-Stiftung-Konzern bestehen keine berichtspflichtigen Geschäfte zu nahe stehenden Personen und nahe stehenden Unternehmen im Sinne des § 314 Absatz 1 Nr. 13 HGB. Honorare des Abschlussprüfers Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sind folgende Honorare in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
Anteile oder Anlageaktien an Investmentvermögen Ein durch eine Master-KAG verwaltetes Spezial-Sondervermögen sowie ein Immobilien-Spezialfonds sind in den Finanzanlagen enthalten. Ein weiteres durch eine Master-KAG verwaltetes Sondervermögen ist in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten. Bei diesen Fonds bestehen keine vertraglichen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Des Weiteren enthält das Finanzanlagevermögen ein durch eine Investment KG verwalteten Immobilien-Spezialfonds, der in seiner täglichen Rückgabe beschränkt ist.
Forschung und Entwicklung Von dem Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres in Höhe von 2,9 Mio. € entfallen 1,2 Mio. € auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 48,0 Mio. €. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist als gering einzuschätzen, da die Projektabwicklung fristgerecht und vertragsgemäß verläuft. Darüber hinaus ergeben sich folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Mit Inkrafttreten des BilMoG dürfen in der Konzernbilanz grundsätzlich nur noch die marktorientierten über sieben Jahre gemittelten Durchschnittszinssätze gemäß § 253 Absatz 1 Satz 1 HGB Anwendung finden, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden. Unter Anwendung dieses fristenkongruenten 7- Jahresdurchschnittszinses beträgt die im Konzernabschluss handelsrechtlich abzubildende Gesamtverpflichtung für Ewigkeitslasten zum Bilanzstichtag 20.164,2 Mio. € (Vorjahr: 18.152,1 Mio. €). Davon sind 1.565,8 Mio. € als Basisrückstellung im Bergbaubereich passiviert. Den weiteren 18.598,4 Mio. € (Vorjahr: 16.621,1 Mio. €) stehen Mittel in Höhe von 8.086,5 Mio. € aus der Rückstellung für Ewigkeitslasten und von 457,6 Mio. € aus der Ergebnisrücklage einschließlich Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung, die in Anlehnung an § 3 Absatz 10 der Stiftungssatzung zur Finanzierung der Ewigkeitslasten dient, gegenüber. Darüber hinaus sind 10.054,3 Mio. € unter den anderen sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2018 beträgt die handelsrechtliche Gesamtverpflichtung für Ewigkeitslasten voraussichtlich 20.297,4 Mio. €. Die wirtschaftliche Last der Verpflichtungen aus Ewigkeitslasten beträgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung und des Erblastenvertrages zum Bilanzstichtag 75.886,8 Mio. €. Davon sind 1.565,8 Mio. € als Basisrückstellung im Bergbaubereich passiviert. Die weiteren 74.321,0 Mio. € stellen die darüber hinaus zu erfüllende wirtschaftliche Last dar. Dieser Wert ergibt sich unter Berücksichtigung der im KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG definierten Parameter, insbesondere einem risikolosen Zinssatz, und stellt die wirtschaftliche Verpflichtung der RAG-Stiftung entsprechend der Modell- und Finanzlinien der steinkohlepolitischen Vereinbarungen zur Finanzierung der Ewigkeitslasten ab dem Jahr 2019 dar. Die gesamte wirtschaftliche Verpflichtung liegt zum 31. Dezember 2018 voraussichtlich bei 76.096,5 Mio. €. Zur Abdeckung der Gesamtverpflichtung sind die Anteile an der Evonik Industries AG, die Anteile an der Vivawest GmbH und die bestehenden Kapitalanlagen sowie die entsprechenden Erträge hieraus vorgesehen. In Erfüllung einer weiteren Auflage eines Zuwendungsbescheides des Jahres 1988 zum Teilausgleich von Stilllegungsbelastungen hat die RAG mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen Grundstücks-Optionsvertrag abgeschlossen. Danach hat die RAG nicht mehr benötigtes Grundeigentum des Bergbaubereichs dem Land Nordrhein-Westfalen offenzulegen und auf dessen Verlangen an dieses oder an Dritte zum Verkehrswert zu verkaufen. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist an das Land Nordrhein-Westfalen eine Vertragsstrafe von bis zu 25,6 Mio. € zu zahlen. Mit Schreiben vom 21. November 1996 hat sich das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen damit einverstanden erklärt, das vertragliche Einwilligungsverfahren für den Abschluss von Grundstücksverträgen ruhen zu lassen. Für Grundstücksgeschäfte mit Konzerngesellschaften, die nicht der Optionsbindung unterliegen, ist weiterhin die Einwilligung einzuholen. Durch Verschmelzung der Sophia-Jacoba GmbH hat die RAG Verpflichtungen aus Versorgungs- und Sozialplanleistungen gegenüber der ehemaligen Belegschaft der Sophia-Jacoba GmbH sowie aus bergbaulichen Folgelasten übernommen, für die die RAG von der Vivawest GmbH weiterhin freigestellt wird. Alt- und Ewigkeitslasten Vertragliche Grundlagen der Alt- und Ewigkeitslasten Grundlage für den Umfang und die Ermittlung der für die nach der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Lasten (Alt- und Ewigkeitslasten) ist das im Jahr 2006 erstellte KPMG- Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG. Ewigkeitslasten im Sinne des Erblastenvertrages sind Maßnahmen zur Verwaltung, Abwicklung oder Beseitigung von Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen, Maßnahmen der Grundwasserreinigung, des Grundwassermonitorings und der Nachsorgeverpflichtungen an kontaminierten Standorten und Maßnahmen zur Durchführung der Grubenwasserhaltung. Heute bei RAG bestehende Rückstellungen werden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bis zur endgültigen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus fortgeführt. In dem Erblastenvertrag vom 14. August 2007 zwischen der RAG-Stiftung und dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland verpflichten sich die Länder, die Finanzierung der Ewigkeitslasten für den Fall zu übernehmen, dass die RAG-Stiftung nicht in der Lage ist, der Finanzierung der Ewigkeitslasten nachzukommen. Sollten die Länder aus diesem Vertrag in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge. Auf Grundlage des Bewilligungsbescheides 2019 vom 28. Dezember 2007 und gemäß der Rahmenvereinbarung über die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland gewähren der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen Beihilfen für die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus der RAG ab dem Jahr 2019 weiter bestehenden Lasten, die nicht vom Erblastenvertrag erfasst werden (Altlasten). Für diese Zwecke gewährt der Bund einen Betrag von bis zu 1.658,4 Mio. € und das Land Nordrhein-Westfalen einen Betrag von bis zu 462,6 Mio. €. Zum Ausgleich des fehlenden Saarlandanteils wird die RAG ab 2019 einen Eigenbeitrag von insgesamt 61,0 Mio. € aus der verzinslichen Anlage des Verkaufspreises der Evonik Industries AG leisten. Gemäß dem Schreiben vom 15. Dezember 2010 sowie der Ergänzung zu den Vorschriften der Ermittlung der Produktionskosten vom 20. Januar 2011 sind die gemäß den Regelungen des BilMoG zu bilanzierenden Rückstellungen für Altersversorgung und Schächte über die laufende Abrechnung und nicht mehr über Ausgleichsansprüche gegen den Bewilligungsbescheid 2019 zu decken. Der entstehende Sonderzuführungsbetrag bei den Rückstellungen für Altersversorgung ist bis zum Jahr 2018 zu verteilen, wobei jährlich eine flexible Zuführung erfolgen kann, die durch die Höhe der aus dem BilMoG resultierenden Entlastungen begrenzt wird. Der Bewilligungsbescheid 2019 darf ab 2019 zum Ausgleich für die erforderlichen Aufeinsungen von Rückstellungen beansprucht werden. Grundlagen der Ermittlung der Alt- und Ewigkeitslasten Die Verpflichtungen aus Alt- und Ewigkeitslasten gemäß Erblastenvertrag und gemäß Bewilligungsbescheid 2019 werden im Konzernabschluss auf Basis des BilMoG als Rückstellung abgebildet. Zusätzlich werden die Deckungslücken für die im Bewilligungsbescheid 2019 definierten Verpflichtungen aus Alt- und weiteren Ewigkeitslasten zur Abdeckung der wirtschaftlichen Lasten gemäß KPMG-Gutachten ermittelt. Die Ermittlung der Alt- und Ewigkeitslasten einschließlich der Deckungslücken erfolgte zum 31. Dezember 2017 anhand folgender Parameter:
Die ausgewiesenen Verpflichtungen aus Alt- und Ewigkeitslasten zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2018 und somit auch die hieraus abgeleiteten Verpflichtungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 beinhalten auch die Verpflichtungen der RAG-Konzerngesellschaften, die im KPMG-Gutachten 2006 einbezogen worden sind. Ermittlung der Ewigkeitslasten Bei den Ewigkeitslasten für Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen, Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung sowie Grubenwasserhaltung handelt es sich um Sachleistungsverpflichtungen. Aufgrund des Charakters der Verpflichtungen als ewige Last, für die keine Gegenleistung erfolgt, wurde bei den Sachleistungsverpflichtungen eine barwertige Bilanzierung unter Anwendung eines angemessenen Zinssatzes vorgenommen. Eine Nichtabzinsung der künftig zu leistenden Beträge würde nicht zu einer wirtschaftlich sinnvollen Darstellung der Vermögenslage führen. Bei der Bestimmung des zugrunde zu legenden Zinssatzes ist vor dem Hintergrund der beschriebenen Charakteristika und entsprechend den handelsrechtlichen Vorgaben auch die künftige Preissteigerung zu berücksichtigen, so dass die Ermittlung auf Basis eines Realzinssatzes erfolgte. Dieser ergibt sich zum jeweiligen Bilanzstichtag aus der Differenz zwischen dem 7-Jahresdurchschnittszins für eine 30-jährige Laufzeit gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank und der künftigen Preissteigerungsrate. Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen Die bergbauliche Tätigkeit hat Veränderungen an der Tagesoberfläche zur Folge, die zu Senkungsgebieten führen und Einfluss auf die natürliche Vorflut von Gewässern haben. Derartige Schäden sind in der Regel nicht reparabel. Die zum 31. Dezember 2017 bestehende Rückstellung, die auf Basis einer ewigen Rente mit einem Zinssatz von 2,93 % und einer Preis- und Kostensteigerungsrate von 1,73 % (Realzins 1,20 %) ermittelt wird, wurde bis zum 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung einer Preis- und Kostensteigerung von 1,73% weiterentwickelt. Die Rückstellung hätte demnach einen Stand von 5.718,5 Mio. € und abgezinst auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 einen Stand von 5.687,9 Mio. €. Die wirtschaftliche Last dieser Verpflichtung unter Berücksichtigung der im KPMG-Gutachten definierten und weiterentwickelten Parameter wird zum 31. Dezember 2018 voraussichtlich 21.809,7 Mio. € betragen. Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung an ehemaligen Betriebsstandorten Bei der Aufbereitung verunreinigter Betriebsflächen - insbesondere auf ehemaligen Kokereiflächen - umfasst die durchzuführende Sanierungsmaßnahme im Regelfall die Errichtung eines Umlagerungsbauwerkes in Kombination mit einer Grundwasserreinigungsanlage. Da die Schadstoffbelastungen nachweislich die behördlichen Grenzwerte für das Grundwasser nicht unterschreiten werden, ist ein Ende der Maßnahmen nicht absehbar. Die zum 31. Dezember 2017 bestehende Rückstellung, die auf Basis einer ewigen Rente mit einem Zinssatz von 2,93 % und einer Preis- und Kostensteigerungsrate von 1,73% (Realzins: 1,20%) ermittelt wird, wurde bis zum 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung einer Preis- und Kostensteigerung von 1,73% weiterentwickelt. Die Rückstellung hätte demnach einen Stand von 1.072,5 Mio. € und abgezinst auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 einen Stand von 844,8 Mio. €. Die wirtschaftliche Last dieser Verpflichtung unter Berücksichtigung der im KPMG-Gutachten definierten und weiterentwickelten Parameter wird zum 31. Dezember 2018 voraussichtlich 4.009,3 Mio. € betragen. Grubenwasserhaltung Bei der Grubenwasserhaltung unter Tage werden die anfallenden Wässer während der Produktionsphase zur Aufrechterhaltung der Steinkohlenförderung an die Tagesoberfläche gepumpt und einem Vorfluter zugeführt. Damit ist die Grubenwasserhaltung bis zur Stilllegung des letzten Bergwerkes grundsätzlich dem laufenden Betrieb zuzurechnen. Die jährlich anfallenden betrieblichen Aufwendungen für Grubenwasserhaltung, die derzeit zur Aufrechterhaltung der Produktion anfallen, werden unter Berücksichtigung einer entsprechend aktualisierten Entwicklung der der künftig zu fördernden Wassermengen, der Berücksichtigung der voraussichtlichen Technik, der erwarteten Investitionen sowie einer Preis- und Kostensteigerung von 1,73% auf den 31. Dezember 2018 hochgerechnet. Die Verpflichtung hätte demnach einen Stand von 13.506,4 Mio. € und abgezinst auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 einen Stand von 13.422,1 Mio. €. Die wirtschaftliche Last dieser Verpflichtung unter Berücksichtigung der im KPMG-Gutachten definierten und weiterentwickelten Parameter wird zum 31. Dezember 2018 voraussichtlich 50.277.5 Mio. € betragen. Ermittlung der Altlasten Die Rückstellungen für Altlasten werden innerhalb der jeweiligen Rückstellungskategorie bilanziert. Diese Verpflichtungen werden durch entsprechende Ausgleichsansprüche gegen die öffentliche Hand im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 bis zu einem maximalen Betrag von 2.121,0 Mio. € ausgeglichen. Die Ausgleichsansprüche gegen die öffentliche Hand sind den sonstigen Vermögensgegenständen zugeordnet. Altersversorgung Die Rückstellungen für Altersversorgung werden bis zum Auslaufzeitpunkt auf der Grundlage des modifizierten Teilwertverfahrens unter Berücksichtigung des aktuellen Zinssatzes zum jeweiligen Bilanzstichtag sowie der erwarteten Anwartschafts- und Rentendynamik bewertet und fortgeführt. Die mit den aktuellen Parametern (Zins und Preis) ermittelte Rückstellung zum 31. Dezember 2018 beträgt 2.383,7 Mio. €. Darüber hinaus ist die zum Auslaufzeitpunkt voraussichtlich bestehende Deckungslücke zwischen Ausgleichsanspruch und handelsrechtlicher Rückstellung zusätzlich zu passivieren. Zur Ermittlung dieser Deckungslücke wird auf Basis der gleichen Annahmen über die Bestandsentwicklung und der innerhalb des Abschnitts zu den Grundlagen der Ermittlung genannten Parameter unter Einbeziehung von erwarteten Renten- und Anwartschaftsdynamiken und einem Null-Kupon-Zinsswap eine Verpflichtung ermittelt. Diese hätte zum 31. Dezember 2018 eine Höhe von 2.702,4 Mio. €. Die Differenz zwischen beiden Werten ist die Deckungslücke zum 31. Dezember 2018. Sie beträgt zum Auslaufzeitpunkt 318,7 Mio. € und abgezinst auf den Bilanzstichtag 315,6 Mio. €. Sicherung und Nachverfüllung Schächte Die Rückstellung mit Ewigkeitscharakter umfasst die Aufwendungen für die Befahrung alter Schächte, deren Kontrolle und die daraus resultierenden notwendigen Nachsicherungsarbeiten. Die zum 31. Dezember 2017 bestehende Rückstellung, die auf Basis einer ewigen Rente mit einem Zinssatz von 2,93 % und einer Preissteigerungsrate von 1,38% (Realzins: 1,55%) ermittelt wird, wurde bis zum 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von 1,38 % weiterentwickelt. Die Rückstellung hätte demnach einen Stand von 130,9 Mio. €. Diese handelsrechtliche Rückstellung wird mit der wirtschaftlichen Last verglichen, die unter Berücksichtigung der im KPMG-Gutachten definierten und weiterentwickelten Parameter (Null-Kupon-Zinsswap: 2,05 % abzüglich einer Preissteigerung: 1,38%) berechnet wird. Aus dieser Ermittlung mit einem Realzinssatz von 0,67% ergibt sich insgesamt ein Rückstellungsstand zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 302,4 Mio. €. Aus dem Vergleich der beiden Werte zum 31. Dezember 2018 resultiert eine Deckungslücke von 171,5 Mio. €. Die auf den 31. Dezember 2017 abgezinste Deckungslücke beträgt 171,1 Mio. €. Bergschäden Die Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden werden im Produktionsbereich nach dem fünffachen bereinigten jährlichen Durchschnittsaufwand der letzten zehn Jahre unter Berücksichtigung der bisherigen Preisentwicklung errechnet. Die Rückstellungen der Stillstandsbereiche zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen wurden, sofern erforderlich, auf Basis neuer Erkenntnisse angepasst. Auf Grundlage dieser Erfahrungswerte wird für die zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen noch produzierenden Bergwerke neben den bisher gebildeten Rückstellungen eine zusätzliche Rückstellung bilanziert, die die Deckungslücke für Bergschäden abdeckt. Hieraus werden bei Bedarf Rückstellungen für entstandene Bergschäden gebildet und weiterentwickelt. Die Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der Null-Kupon-Zinsswaps und unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 485,3 Mio. €. Schachtsanierung In der Verantwortung der RAG stehen die alten Schächte in den Berechtsamen der RAG in Nordrhein-Westfalen und die alten Schächte und Stollenmundlöcher in der Berechtsame im Saarland. Für die Schächte/Stollen sind Rückstellungen für Aufwendungen, die zur Gefahrenabwehr voraussichtlich notwendig werden, gebildet worden. Die Schächte werden im Wesentlichen in drei Kategorien eingeordnet, die sich an der jeweiligen Teufe und dem Sicherheitsstand orientieren. Für die Schächte, die im Altlastengutachten der KPMG genannt sind, existieren derzeit die Daten über die Lage der Schächte sowie teilweise über deren Teufe (Schachtkataster), nicht aber über den Zustand der einzelnen Schächte. In einem weiteren Schritt ist der jeweilige Schachtzustand zu erfassen sowie eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit der Sanierung durchzuführen. Gemäß dem aufgebauten Schachtkataster ist von insgesamt rund 5.000 alten Schächten und Stollenmundlöchern auszugehen. Für das Risiko der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesen alten Schächten und der zum Teil noch notwendigen dauerstandsicheren Verfüllung der bekannten Schächte stehen, ist im Konzernabschluss eine Rückstellung gebildet, die die Deckungslücke für die notwendige Schachtsanierung abdeckt. Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2017 unter Ausübung des Beibehaltungswahlrechtes gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB und unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 530,6 Mio. €. Personelle Abwicklungskosten und sonstige Altlasten Die Verpflichtung für die sogenannten Abwicklungskosten umfasst die technischen und administrativen Tätigkeiten für die Stillsetzung der Bergwerke und Betriebe, die nach Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus notwendig sind. Diese Tätigkeiten lassen sich mit einer dreijährigen Nachlaufphase, mit einem anschließend zeitlich befristeten Personaleinsatz für die Abwicklung endlicher (Alt-)Lasten und mit einem dauerhaften Personaleinsatz für die Bearbeitung der Ewigkeitslasten, sofern die Aufwendungen nicht bereits anderweitig zurückgestellt sind, beschreiben. Die bilanzierte Deckungslücke/Rückstellung bemisst sich somit zum einen auf Basis einer ewigen Rente und zum anderen auf Basis einer endlichen Verpflichtung. Zu den sonstigen Altlasten zählen sämtliche Lasten, die im Rahmen des KPMG-Gutachtens betrachtet wurden, für die allerdings keine separate Deckungslücke ermittelt wurde. Dies sind im Einzelnen die Rückstellungen für Abbruchmaßnahmen, für Flächensanierung/Rekultivierung von Bergehalden, für Bergschäden, für Sozialplanrückstellungen, die nicht dem Stilllegungsaufwand zugeordnet worden sind, für die Nachuntersuchung gemäß Gesundheitsschutzverordnung und für Stilllegungsmaßnahmen. Die Berechnung der Deckungslücke für die ewigen Lasten bei den personellen Abwicklungskosten beläuft sich, unter Anwendung eines Realzinssatzes von 0,05 %, der sich aus einem Null-Kupon-Zinsswap von 2,05 % abzüglich einer Einkommensdynamik für Personalaufwendungen von 2,00 % ergibt, zum 31. Dezember 2018 auf 720,3 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine auf den 31. Dezember 2017 abgezinste Deckungslücke in Höhe von 717,5 Mio. €. Die entsprechende Berechnung der Deckungslücke mit einem Realzinssatz von 0,93 %, der sich aus einem Zinssatz von 2,93 % gemäß § 253 Absatz 2 HGB abzüglich einer Einkommensdynamik für Personalaufwendungen von 2,00 % ergibt, beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 39,5 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine auf den 31. Dezember 2017 abgezinste Deckungslücke in Höhe von 39,0 Mio. €. Über den Maximalbetrag des Bewilligungsbescheides 2019 hinausgehende Verpflichtungen können sich nur aus der Anwendung der handelsrechtlichen Bewertung (insbesondere aus den Zinssätzen) ergeben. Bei Bewertung mit Null-Kupon-Zinsswaps würde sich zum Bilanzstichtag eine Überschreitung des Maximalbetrages der Ausgleichsansprüche von 526,7 Mio. € ergeben, dem kein Ausgleichsanspruch gegenübersteht. Daher ist zum Bilanzstichtag eine angepasste Deckungslücke von 190,8 Mio. € passiviert. Die Deckungslücke für die endlichen Verpflichtungen ist zum 31. Dezember 2017 mit 190,8 Mio. € bilanziert. Zukünftige Entwicklung der Alt- und Ewigkeitslasten Die Höhe der Ewigkeitslasten ist neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen insbesondere von der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Zum 31. Dezember 2017 sind entsprechend den Annahmen ein 7- Jahresdurchschnittszinssatz für eine 30-jährige Laufzeit von 2,05 % (Vorjahr: 2,30 %), der sich auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Null-Kupon-Zinsswaps ergibt, und eine Preis- und Kostensteigerung von 1,73% (Vorjahr: 2,01%) angesetzt worden, also ein Realzinssatz von 0,32% (Vorjahr: 0,29%). Dies entspricht bei der Berechnung der Barwerte der ewigen Renten einem Faktor von circa 312 (Vorjahr: 340) der Bemessungsgrundlage. Die Veränderungen der Verpflichtungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich im Wesentlichen aus den geänderten Zinsen sowie aus geringfügig geänderten Bemessungsgrundlagen für die Ewigkeitslasten. Sofern sich die Preis- und Zinsannahmen unterschiedlich entwickeln, führt dies zu höheren/niedrigeren Deckungslücken und dementsprechenden Rückstellungen. Die zukünftige Entwicklung der Altlasten ist von der jeweiligen Bemessungsgrundlage sowie der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Künftige Preis- und Zinsentwicklungen führen damit je nach Ausprägung zu einem Anstieg/Rückgang der Rückstellungen für Altlasten. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung ist nach den Zahlungsströmen (Cashflows) aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert und in Anlehnung an die indirekte Methode des DRS 21 erstellt. Sie stellt die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelfonds im RAG-Stiftung-Konzern dar:
(1) Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Konzernjahresüberschuss wird um Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen sowie um Posten, die dem Cashflow aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, bereinigt. Des Weiteren werden die Veränderungen der Bilanz ermittelt und dem Ergebnis hinzugerechnet. Dabei werden Effekte aus der Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB und der Veränderung des Konsolidierungskreises eliminiert. (2) Cashflow aus der Investitionstätigkeit Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit sind die Mittelzu- und -abflüsse aus dem Anlagevermögen enthalten. Des Weiteren enthält er auch Zahlungsströme aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition und erhaltene Zinsen und Dividenden. (3) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind die Zahlungsströme aus der Aufnahme oder der Tilgung von Finanzschulden zugeordnet. Des Weiteren sind gezahlte Zinsen und Dividenden sowie Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen und Zuwendungen enthalten. (4) Finanzmittelfonds zum Jahresende Überleitung vom Finanzmittelbestand It. Bilanz unter dem Posten "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" zum Finanzmittelfonds:
Der Finanzmittelbestand wurde nicht zur Sicherheit für eigene Verbindlichkeiten verpfändet. Gesamtbezüge des Vorstandes und des Kuratoriums Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 belaufen sich auf 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €). Die Bezüge des Kuratoriums für das Geschäftsjahr 2017 betragen 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres Mit Wertstellung zum 31. Januar 2018 wurden Beihilfen von insgesamt 1.155,5 Mio. € an die RAG AG ausgezahlt. Die Beihilfen betreffen mit 831,5 Mio. € den Absatzplafond 2017, mit 190,4 Mio. € den Stilllegungsplafond. Die Beihilfen zum Ausgleich von Stilllegungsbelastungen werden ab dem Zeitpunkt der Stilllegung über den jeweiligen Verteilungszeitraum gleichmäßig verteilt bei der Abrechnung der entsprechenden Jahresplafonds geltend gemacht. Für das Jahr 2017 beträgt der Wert hierfür 175,3 Mio. €. Im Januar 2018 hat der Erwerb von 70,0 % der Geschäftsanteile der SwissLitho AG, Zürich, durch die Heidelberg Instruments Mikrotechnik GmbH, einem 100 %igen Tochterunternehmen der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH, in Höhe von 11,7 Mio. € stattgefunden. Des Weiteren wurden der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH rd. 26,2 Mio. € und der RAG-S Private Equity GmbH & Co. KG 30,0 Mio. € zur Refinanzierung von Beteiligungsinvestitionen zugeführt.
Essen, den 22. März 2018 RAG-Stiftung Der Vorstand Dr. Müller Bergerhoff-Wodopia Dr. Linssen Entwicklung des Konzernanlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017Anlage zum Konzernanhang zum 31. Dezember 2017 (in Mio. Euro)
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RAG-Stiftung, Essen PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der RAG-Stiftung, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der RAG-Stiftung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den nach § 13 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 22. März 2018 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Lutz Granderath, Wirtschaftsprüfer Joachim Gorgs, Wirtschaftsprüfer |
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