Biocidal Products GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Hannig-Prüße seit 13.2.2025 | Prokura |
Marek Konietzny seit 31.3.2023 | Geschäftsführer |
Oliver Breuer seit 4.11.2022 | Prokura |
Daniela Becker seit 13.1.2021 | Prokura |
Timo Halbe seit 21.3.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Verbund katholischer Altenhilfe Paderborn e. V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VKA St. Liborius gGmbHPaderbornJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Lagebericht für OffenlegungszweckeI. Grundlagen des Unternehmens Die Aufgabe der gGmbH ist das Betreiben von Altenhilfeeinrichtungen. Die VKA St. Liborius gGmbH wurde mit Vertrag vom 21. Februar 2018 gegründet, die Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn unter der Nummer HRB 13341 erfolgte am 21. März 2018. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Verbunds Katholischer Altenhilfe Paderborn e.V. stellt die VKA St. Liborius gGmbH eine von drei regionalen Betreibergesellschaften dar und betreibt sechs Einrichtungen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt sechs Altenhilfeeinrichtungen und eine Tagespflege betrieben. Die Altenhilfeimmobilien werden der Gesellschaft zur Miete/Pacht überlassen. Das Gebiet der gGmbH erstreckt sich über die Region Bielefeld, Halle bis Bad Pyrmont in Niedersachsen. Alleinige Gesellschafterin dieser gGmbH ist der Verbund katholischer Altenhilfe Paderborn e.V. Die Aufgabe der Geschäftsführung wurde durch Herrn Timo Halbe und Herrn Marek Konietzny (seit 01. März 2023) wahrgenommen. Die Personal-, Finanz-, IT- sowie die technische Verwaltung erfolgt durch den Alleingesellschafter VKA e. V. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabeordnung. II. Wirtschaftsbericht II.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist die Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen ein fortlaufend wichtiges gesellschaftspolitisches Thema und ein wachsender Dienstleistungsmarkt. Eine Trendwende ist nicht zu erkennen und von einem weiteren Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Menschen ist vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung auszugehen. Die Finanzierbarkeit des Systems durch öffentliche Haushalte und Sozialversicherungen stellt dabei große Herausforderungen an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Das Pflegeversicherungsgesetz wurde seit seiner Einführung im Jahr 1995 mehrfach reformiert, wobei der im Kern verankerte Grundsatz "ambulant vor stationär" blieb. Ambulante Leistungsangebote werden somit weiter ausgebaut und gestärkt. In diesem Zusammenhang werden auch Leistungen für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege finanziert. Das ab 2022 in mehreren Stufen in Kraft tretende Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) stellt die neueste Stufe der Pflegereform dar und hat unter anderem auch deutliche Auswirkungen auf die Angebote für vollstationäre Pflege. Zwar wurden Eigenanteile für Klienten in stationären Pflegeeinrichtungen nicht durch den zunächst angedachten Sockel-Spitze-Tausch auf ein festes Niveau eingefroren, jedoch erfolgen nun in Abhängigkeit von der Anwesenheitsdauer prozentuale Bezuschussungen zum Eigenanteil. Diese Maßnahme sorgt zumindest kurz- bis mittelfristig für teils deutliche Entlastungen der Klienten. Seit 2023 wird ein neues Personalbemessungsinstrument angewandt, welches die personelle Ausstattung vollstationärer Pflegeeinrichtungen teils deutlich verbessert. Die verbesserte personelle Ausstattung vollstationärer Einrichtungen revidiert allerdings wieder die zuvor beschriebenen Entlastungen und in Kombination mit zu erwartenden Gehaltssteigerungen wurden die Eigenanteile der Klienten wieder schnell auf und über das Niveau aus dem Jahr 2021 gebracht. Auswirkungen auf die Nachfragesituation nach vollstationären Plätzen lassen sich aufgrund der komplexen Gemengelage schwer vorhersagen. Im Grundsatz ist allerdings davon auszugehen, dass sich steigende Eigenanteile negativ auf die Nachfrage auswirken. In Nordrhein-Westfalen regelt die APG DVO NRW die Rahmenbedingungen für die Refinanzierbarkeit von Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen stationärer Pflegeeinrichtungen, nach denen es betriebswirtschaftlich grundsätzlich keinen Ausgleich zwischen dem operativen Pflegebetrieb und dem Investitionsbereich mehr geben kann. Daher ist auch weiterhin ein mindestens ausgeglichenes Ergebnis im pflegesatzfinanzierten Bereich erforderlich. Infolge des demographischen Wandels steigt also die Nachfrage nach Pflegeangeboten, gleichzeitig ist bereits heute ein Fachkräftemangel, bzw. Personalmangel insgesamt, in der Pflege zu konstatieren. Der Bedarf an Pflegekräften wird auch vor dem Hintergrund der neuen Regelungen des zuvor erwähnten GVWG weiter stark ansteigen. Politik und Pflegebranche haben inzwischen Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme aufgelegt, um dem Pflegekräftemangel entgegenzuwirken. Der trotz dieser Entwicklungen insgesamt steigende Kosten- und Leistungsdruck auf die einzelnen Anbieter stationärer Pflegeleistungen fördert nach Auffassung der Geschäftsführung den Konzentrationsprozess in der Pflegewirtschaft. Allerdings bieten sich durch die neuen gesetzlichen Regelungen auch Chancen, z.B. zum Ausbau des ambulanten Angebotes und der betreuten Wohnformen II.2. Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von 205 T€ ab. Die wirtschaftliche Lage der gGmbH kann somit als nicht zufriedenstellend bezeichnet werden, wobei sich insbesondere das zweite Halbjahr positiv entwickelt hat. Bei der Bewertung des Ergebnisses muss berücksichtigt werden, dass die Auszahlung zur Jahresmitte der Inflationsausgleichsprämie IAP in Höhe von 452 T€, noch nicht in Gänze ertragswirksam refinanziert ist. Aufgrund der Einpreisung der IAP innerhalb des Pflegesatzes wird diese erst mit Abschluss der Pflegesatzverhandlung für die abgeschlossene Pflegesatzverhandlungsperiode erstattet. Im Wesentlichen besteht weiterhin ein Fachkräftemangel, der zu einem Einsatz von nicht vollständig refinanziertem Fremdpersonal führt. Der tägliche Personaleinsatz konnte in vielen Einrichtungen der tatsächlichen Belegungsstruktur angeglichen werden. Jedoch galt es, in nahezu allen Einrichtungen zumindest phasenweise einen außergewöhnlich hohen Krankenstand zu kompensieren, was sich wiederum negativ auf die Personalkostensituation auswirkte. Mit der Einstellung eines Fachreferenten ist es der St. Liborius gGmbH gelungen in diversen Häusern eine adäquate Personaleinsatzplanung zu gestalten. Neben einer neu gestalteten Personaleinsatzplanung wurde die Aufbau- und Ablauforganisation der Einrichtungen beleuchtet. Dabei wurde geprüft, inwiefern die Leitungen in ihrem täglichen Handeln gefördert werden können. Entsprechende Formate werden in 2024 initiiert. Weiterhin wurde ein Augenmerk auf die Sachkosten im Speziellen im Lebensmittelaufwand gelegt. Hier konnte festgehalten werden, dass sich nicht alle Einrichtungen im budgetierten Bereich bewegen. Wesentlich für das Gesamtergebnis der St. Liborius gGmbH ist der Fehlbetrag im Laurentius Bielefeld Pflege + Wohnen. Mit Umzug in das geschaffene Ausweichquartier im ehemaligen Quality Hotel konnte keine entsprechende Belegung erzielt werden. Weiterhin wurden notwendige Entscheidung der Einrichtungsleitung nicht getroffen, so dass sich die St. Liborius gGmbH zum Ende des Jahres von dieser getrennt hat. Hier übernimmt ab Dezember eine Verbundleitung das Haus, die ebenso für das Sankt Nikolas in Nieheim zuständig ist. Nach Ausscheiden der Einrichtungsleitungen in Marienheim, Halle und St. Joseph, Bielefeld wurde eine Verbundleitung eingestellt. Die stringente Übernahme der veränderten Personaleinsatzplanung und einem wesentlichen Abbau von Über- und Mehrarbeitsstunden führte in beiden Häusern zu einer deutlichen Verbesserung der Ergebnisse. Nachfolgend eine Übersicht über die Auslastung der einzelnen Einrichtungen der Gesellschaft.
Die Pflegetage insgesamt belaufen sich auf 152.190 Tage. In sämtlichen Pflegeeinrichtungen konnten im Jahr 2023 Entgeltsteigerungen erzielt werden. Die Personalkosten richten sich nach der Entwicklung der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes, kurz AVR. Der letzte Tarifabschluss beinhaltete eine Tariferhöhung zum 1. April 2022 um 1,8 %. Die gesamtwirtschaftliche Lage des Unternehmens ist nicht zufriedenstellend. Finanz- und Vermögenslage sind jedoch geordnet. Das Entgegenwirken des Fachkräftemangels und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sind, neben der stringenten Personaleinsatzplanung zentrale Ziele der Geschäftsführung. II.3. Wirtschaftliche Daten, Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag von 205 T€ (Vorjahr: Fehlbetrag 683 T€) ab. Im Berichtsjahr wurden Umsatzerlöse (insb. Erlöse aus Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbaren Investitionskosten) in Höhe von 24.142 T€ (Vorjahr 24.736 T€) erzielt. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die gesunkenen Pflegetage sowie damit verbundener Auslastung zurückzuführen. Die im Jahr 2023 erzielte Entgelterhöhung in sämtlichen Einrichtungen wirkt dem entgegen. Den Erlösen standen ein Personalaufwand in Höhe von 17.919 T€ (Vorjahr 18.669 T€) sowie Materialaufwand von 3.053 T€ (Vorjahr 3.969 T€) sowie sonstige betriebliche Aufwendungen von 4.260 T€ (Vorjahr 4.149 T€) gegenüber. Die im Vorjahr im Materialaufwand enthaltenen corona-bedingte Mehraufwendungen für Schutz- und Hygienematerial sind im Geschäftsjahr entfallen. Das Ergebnis aus Pflege/Unterkunft und Verpflegung schließt mit einem Fehlbetrag von 165 T€ (Vorjahr Fehlbetrag 709 T€) ab. Im investiven Bereich wird ein Fehlbetrag von -44 T€ (Vorjahr: Überschuss 24 T€) verzeichnet. Die Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten werden als Mietaufwendungen in etwa gleicher Höhe von 2.204 T€ (Vorjahr 2.045 T€) an die jeweiligen Vermieter/Verpächter abgeführt. Die Kapitalstruktur weist lang- und mittelfristiges Kapital in Höhe von insgesamt 1.538 T€ (Vorjahr: 1.800 T€) aus, davon Eigenkapital (727 T€, Vorjahr 932 T€). Bedingt durch den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft im Jahr 2023 einen finanzwirtschaftlichen Mittelabfluss (Jahresergebnis zuzüglich Netto-Abschreibungen - Cashflow I) von -1.227 T€ erzielt. Durch eine Veränderung des Working Capital ist ein Zahlungsmittelfehlbetrag aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -1.245 T€ zu verzeichnen. Die Liquidität auf kurze Sicht (1. Grades) beträgt unter Berücksichtigung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und Forderungen -353 T€. Unter Berücksichtigung der Vorräte, Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und Rechnungsabgrenzungsposten beträgt die Liquidität dritten Grades 1.464 T€ (Vorjahr: 1.728 T€). Die Liquidität war im Berichtsjahr durchgängig gegeben. Die Liquiditätsreserve von 1.464 T€ reicht aus, um den betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarf von 2.103 T€ (1/12 der Posten Nr. 3, 4, 6, 9 und 11 der Gewinn- und Verlustrechnung) für ca. 0,7 Monate zu decken. Eine nachhaltige Verbesserung der Ertrags- und Liquiditätslage sind daher vorrangiges Ziel der Geschäftsführung. Im Vergleich zum Vorjahresstichtag hat die sich die Vermögenslage wie folgt verändert: die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zeigen insgesamt eine Erhöhung um 540 T€, die Geldmittel sinken um 1.625 T€. Die Verbindlichkeiten sinken im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 457 T€. Die Rückstellungen verminderten sich um insgesamt 450 T€. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 17,3 % (Vorjahr 17,6 %). Die Überdeckung des langfristigen Vermögens durch langfristiges Kapital beträgt 1.464 T€ (Vorjahr 1.728 T€). III. Prognose-, Risiken- und Chancenbericht Der bereits vorhandene Fachkräftemangel in der Pflegebranche ist ein ernstzunehmendes Problem, das sich in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich noch verschärfen wird. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, haben sowohl die Politik als auch die Pflegebranche verschiedene Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiativen ins Leben gerufen. Ob diese Maßnahmen ausreichen werden, um den Bedarf an Pflegefachkräften zu decken, bleibt abzuwarten. Innerhalb des Gesamtverbundes VKA e.V. wurden in der Zwischenzeit diverse Strategien entwickelt und umgesetzt, die darauf abzielen, Personal zu gewinnen und langfristig an die Unternehmen zu binden. Für das Jahr 2024 ist es ein vorrangiges Ziel, die wirtschaftliche Situation der Einrichtungen nachhaltig zu verbessern und zu festigen. Dies soll unter anderem durch eine weitere Reduzierung des Einsatzes kostspieliger Leiharbeitnehmer und die Etablierung stationärer Tourenplanungen zur Optimierung der Personaleinsatzplanung in der Pflege realisiert werden. Das monatliche Berichtswesen und regelmäßige Controllinggespräche bilden das Fundament für die Risikoüberwachung im wirtschaftlichen Sektor. Diese Instrumente beinhalten Vergleiche zwischen Planung und tatsächlicher Entwicklung sowie Analysen von Abweichungen, auf deren Basis gegebenenfalls Maßnahmen zur Korrektur eingeleitet werden. Die im Jahr 2019 eingeführte Controlling-Software XView wird kontinuierlich weiterentwickelt, um das Berichtswesen zu optimieren, übersichtlicher zu gestalten und den Aufwand für die Erstellung zu reduzieren. Die Muttergesellschaft stellt den Einrichtungen zudem wirtschaftliche Beratungsleistungen zur Verfügung. Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einer Seitwärtsbewegung der Auslastung in den Betrieben zu rechnen, denn der Bedarf an vollstationären Plätzen ist weiterhin groß. Bei den Leistungsentgelten ist ein durchschnittlicher Anstieg von etwa 10,58 % zu erwarten, zuzüglich der Erstattung der Inflationsausgleichprämie. Aufgrund eines Beschlusses der Bundeskommission des deutschen Caritasverbandes e.V. vom 8. Dezember 2022 wird den Beschäftigten, analog zum Vorjahr, im Tarifvertrag AVR eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro pro Vollzeitkraft im Juni 2024 ausgezahlt. Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft wird auch durch die anhaltenden Konflikte in der Ukraine und in Israel beeinflusst, insbesondere durch die daraus resultierenden steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel. Die langfristigen Auswirkungen dieser zusätzlichen Belastungen lassen sich derzeit noch nicht vollständig vorhersagen. Dennoch sieht die Geschäftsführung die Risikosituation als beherrschbar an. Risiken, die die Existenz der Gesellschaft bedrohen oder eine signifikant negative Wirkung auf den Geschäftsablauf haben könnten, werden von der Geschäftsführung aktuell nicht erwartet.
Paderborn, den 7. März 2024 gez. Timo Halbe, Geschäftsführer gez. Marek Konietzny, Geschäftsführer Bilanz für OffenlegungszweckeAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für Offenlegungszwecke
Anhang für Offenlegungszwecke1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die VKA St. Liborius gGmbH, Paderborn, hat ihren Sitz in Paderborn und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn unter der Nummer HRB 13341. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Altenhilfe sowie mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Erzbistum Paderborn. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Übernahme und Führung bestehender Einrichtungen der Altenhilfe sowie durch Errichtung von und Beteiligung an Altenheimen sowie deren Nebeneinrichtungen, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Unterhaltung von Gotteshäusern. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbHG aufgestellt. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 266 bzw. 275 HGB unter Anwendung von § 265 Abs. 5 und Abs. 6 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden nicht in Anspruch genommen. Es wird auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bilanziert. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die Finanzanlagen (Genossenschaftsanteile) sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte betreffend Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs.1 Satz 2 EGHGB grundsätzlich ein Passivierungswahlrecht. Von diesem Wahlrecht wurde zum 31. Dezember 2020 dergestalt Gebrauch gemacht, dass grundsätzlich keine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde. Aus der Umstellung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalgedecktes Versorgungssystem hat sich bei der KZVK eine finanzökonomische Deckungslücke ergeben, die für die Gesellschaft eine mittelbare Pensionsverpflichtung darstellt. Ausweislich der Mitteilung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse beträgt der näherungsweise berechnete Ausgleichsbetrag gem. § 15 Kassensatzung zum 31. Dezember 2022 rd. 7.527 T€. Für die im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge im Jahr 2020 übernommene Einrichtung Haus Laurentius, Bielefeld, wurde eine Rückstellung i.H.v. 846 T€ (31. Dezember 2020) gebildet. Der Wert entspricht dem unter Anwendung des Zinssatzes nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 1,82 % ermittelten Barwert der ursprünglich bis zum Jahr 2040 erwarteten Mehrbeiträge und wurde aus der Berechnungsgrundlage des bis zum 31. Dezember 2019 von der KZVK erhobenen Finanzierungsbeitrags abgeleitet. Es wird davon ausgegangen, dass die finanzökonomische Deckungslücke der KZVK linear bis zum Jahr 2040 geschlossen wird. Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2023 756 T€. Bei Anwendung des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,44 %) ergäbe sich eine Rückstellung in Höhe von TEUR 821. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 23 unterliegt grds. der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. 3. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang abschließend beigefügt ist. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind überwiegend solche aus sonstigen Vermögensgegenständen. Sie entfallen mit 656 T€ auf den Gesellschafter. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr und sind - wie geschäftsüblich - teilweise durch Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von 17 T€ auf den Gesellschafter und betreffen mit insgesamt 66 T€ sonstige Verbindlichkeiten. 4. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse werden insbesondere mit dem Betrieb der stationären Pflegeeinrichtungen erzielt. Unterteilt beinhalten die Umsatzerlöse insbesondere pflegeabhängige Erträge (13.460 T€), Erträge für Unterkunft und Verpflegung (5.698 T€) sowie abgerechnete Investitionskosten (2.204 T€). 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im Jahr 2023 von Herrn Marek Konietzny (ab 01.03.2023) und Herrn Timo Halbe wahrgenommen. Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB i.V.m. § 314 Abs. 3 HGB, auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung zu verzichten, wurde Gebrauch gemacht. 5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen In Zusammenhang mit der Überlassung der dem Betrieb der übernommenen Einrichtungen dienenden Altenheimgebäude ist die Gesellschaft verpflichtet, die folgenden jährlichen Mietaufwendungen zu leisten:
Die Verpflichtungen bestehen ausschließlich gegenüber dem Gesellschafter, dem Verbund katholischer Altenhilfe Paderborn e.V. 5.3. Mitarbeiter der Gesellschaft Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 515 Mitarbeiter (ohne Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst, Praktikanten) beschäftigt.
5.4 Nachtragsbericht/ Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen hätten. 5.5. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 205.445,81 mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von EUR 78.288,44, insgesamt - EUR 127.157,37 auf neue Rechnung vorzutragen.
Paderborn, den 7. März 2024 gez. Timo Halbe, Geschäftsführer gez. Marek Konietzny, Geschäftsführer Anlagenspiegel für OffenlegungszweckeAnschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für OffenlegungszweckeIn dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die VKA St. Liborius gGmbH Wir haben den Jahresabschluss der VKA St. Liborius gGmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VKA St. Liborius gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, den 23. Mai 2024 Dr.
Heilmaier & Partner GmbH
Schlaf, Wirtschaftsprüferin Nauen, Wirtschaftsprüfer Beschluss über die Ergebnisverwendung:Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2024 wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 205.445,81 auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung am 13. Juni 2024 festgestellt. |
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