AMO-Mackensen GmbH
Hörden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
34.774,80 |
34.209,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.680,83 |
30.091,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
93,97 |
4.117,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.774,80 |
34.209,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.928,26 |
32.017,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
6.363,67 |
6.453,11 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.846,54 |
1.191,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.846,54 |
1.191,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.774,80 |
34.209,18 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
1. Allgemein Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Wir sind damit
nach dem HGB nicht prüfungspflichtig.
Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr
2010 erfolgte durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Andreas
Mackensen, Hörden und Herrn Heinrich Buddendick,
Ahaus. Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von der Beschränkung
des § 181 BGB befreit.
Da sich der Geschäftszweck als
Komplementärin für die
Albert Mackensen Holzwerk "AMO" GmbH & Co. KG
erschöpft, hängt der Geschäftsverlauf
ausschließlich von der obengenannten Firma ab.
Ereignisse, die zu einer Inanspruchnahme durch die
Gläubiger der Albert Mackensen Holzwerk "AMO" GmbH
& Co. KG geführt haben, sind bis zum heutigen Tage
nicht bekannt geworden.
2. Bilanzierung und Bewertung
Wir haben die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung nach den Bestimmungen des HGB gegliedert.
Abweichungen zum Vorjahr sind auch im Hinblick auf die
Vergleichbarkeit nicht gegeben.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden - gegenüber dem Vorjahr im
wesentlichen unveränderten - Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Ansatz- und Bewertungswahlrechte wurden bei der
Erstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2010
nicht ausgeübt.
Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nominalwert unter Berücksichtigung der erkennbaren
Risiken angesetzt. In der Bilanzposition Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind keine
Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr waren nicht zu vermerken.
Das
übrige Umlaufvermögen besteht aus dem
Bankguthaben. Währungsrisiken sind nicht enthalten.
Eigenkapital
Das
Gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.564,59 und
ist in voller Höhe eingezahlt.
Gemäß § 268 Abs. 1 HGB wird die
Bilanz zum 31. Dezember 2010 unter Berücksichtigung
der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
2010 aufgestellt. An Stelle der Posten "Jahresüber-
schuss" bzw. "Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag" ist der
Posten "Bilanzgewinn" ausgewiesen. Der vorhandene
Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2009 beträgt Euro
6.453,11.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Eine Abzinsung hatte nicht zu erfolgten.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren waren nicht zu vermerken.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
waren nicht zu vermerken.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gemäß § 326 HGB kann für die
Offenlegung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften davon Gebrauch gemacht werden,
dass nur die Bilanz und der Anhang zum Handelsregister
einzureichen sind.
Der Anhang braucht daher die die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.
4. Lagebericht
Die Erstellung des Lageberichts ist gem. § 264
Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erforderlich.
Hörden, den 16. Mai 2011
Für die AMO - Mackensen GmbH, Hörden
Geschäftsführer
Dipl.-Ing.
(FH) Andreas Mackensen, Heinrich Buddendick
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2011 festgestellt.
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