Biermann Haustechnik-GmbHLiquidiert

Im Maiswinkel 49, 59514 Welver, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 8377
Eingetragen
21.6.2006
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Erbringung von Elektroarbeiten aller Art nebst Verkauf entsprechender Gerätschaften sowie Lieferung und Montage von Einrichtungen zur Erzeugung regenerativer Energien.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Biermann
seit 13.3.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Biermann Haustechnik-GmbH

Welver

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 500,00 500,00
B. Anlagevermögen 7.730,00 10.743,00
I. Sachanlagen 7.730,00 10.743,00
C. Umlaufvermögen 5.558,79 22.022,29
I. Vorräte 257,00 280,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.301,79 21.046,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 695,62
D. Rechnungsabgrenzungsposten 553,76 0,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 25,96 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 14.368,51 33.265,29

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 13.667,03
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 11.332,97 9.077,62
III. Jahresfehlbetrag 13.692,99 2.255,35
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 25,96 0,00
B. Rückstellungen 3.988,00 1.950,00
C. Verbindlichkeiten 10.380,51 17.648,26
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.380,51 17.648,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 14.368,51 33.265,29

Anhang



1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und der Offenlegung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

  


1. Gliederung des Jahresabschlusses


Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.

  


2. Bilanzierungsmethoden


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB gebildet. 

  


3. Bewertungsmethoden


Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung wurde im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung vorgenommen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte grundsätzlich mit dem Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.


  

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