Startex
GmbH Heimtextilien
Altenberge
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9,00 |
38,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
6,00 |
33,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.052.325,13 |
1.089.945,78 |
| I.
Vorräte |
515.704,90 |
469.649,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
214.002,01 |
221.335,98 |
| davon
gegen Gesellschafter |
72.191,25 |
51.643,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
322.618,22 |
398.960,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.710,20 |
8.577,15 |
| Aktiva |
1.064.044,33 |
1.098.560,93 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
706.015,51 |
705.970,28 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
680.015,51 |
679.970,28 |
| davon
Gewinnvortrag |
679.970,28 |
544.779,33 |
| B.
Rückstellungen |
37.300,00 |
57.346,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
320.728,82 |
335.244,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
278.835,39 |
281.905,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
41.893,43 |
53.339,31 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
144.855,47 |
238.276,99 |
| Passiva |
1.064.044,33 |
1.098.560,93 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Startex GmbH Heimtextilien, Altenberge
(Amtsgericht Steinfurt, HRB 10527) ist als Kleine
Gesellschaft Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen
Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu
erweitern.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 30.06.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffen die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB,
und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften
der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren.
2.
Umlaufvermögen
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein
niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung
auf den nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
3.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
4.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz, abgezinst.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Bilanz weist Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR
72.191,25 (Vorjahr: EUR 51.643,51) aus.
2.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 26.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres
in Höhe von EUR 679.970,28 enthalten.
3.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe
von EUR 90.517,63 (Vorjahr: EUR 162.221,31) sowie aus
Darlehen in Höhe von EUR 54.337,84 (Vorjahr: EUR
76.055,68).
D.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
1.
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen
sich auf EUR 27,00. Davon entfallen EUR 0,00 auf
immaterielle Vermögensgegenstände und EUR 27,00
auf Sachanlagen.
E.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit
§ 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 4
2.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024
festgestellt.
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