Dietmar
Metz GmbH
Schönberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.778,00 |
3.961,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.778,00 |
3.961,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.465,25 |
43.433,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.531,85 |
43.387,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.933,40 |
46,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.243,25 |
47.394,80 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.332,77 |
27.913,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.413,04 |
3.476,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.419,73 |
11.936,46 |
| B.
Rückstellungen |
22.771,89 |
13.638,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.768,79 |
5.392,70 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
369,80 |
450,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.243,25 |
47.394,80 |
Anhang
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
1. Buchführungspflicht
Die Gesellschaft gilt nach § 13 Abs. 3 GmbHG als
Handelsgesellschaft und hat somit die Kaufmannseigenschaft
im Sinne des § 6 HGB erlangt. Sie ist daher nach
§ 238 HGB verpflichtet Bücher nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung zu führen.
2. Rechnungswesen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde
unmittelbar aus der Buchführung abgeleitet. Sowohl das
Rechnungswesen als auch die Lohnbuchführung wird im
Hause der Steuerberater Klaus Struve und Dipl.-Kfm. Cord
Kleingarn in Krummbek, im EDV-Verfahren erstellt. Dabei
wurden die Programme Kanzlei-Rechnungswesen pro sowie Lohn
und Gehalt classic der DATEV e.G. angewandt.
Die Ordnungsmäßigkeit dieser Programme
wurde von einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaftgeprüft und
testiert.
Die Buchführung und die Lohnbuchführung
entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften.
3. Bilanzierung
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handels- und Gesellschaftsrechts und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften mit
beschränkter Haftung erstellt. Er entspricht den
gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung.
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind zwingend
für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem
31.12.2009 beginnen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB. Demgemäß besteht der
Jahresabschluss aus einer Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie einem Anhang. Ein Lagebericht ist
gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB nicht aufzustellen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird nach
Beschlussfassung beim elektronischen Bundesanzeiger
eingereicht und veröffentlicht. Hierbei werden die
gesetzlichen Aufstellungserleichterungen des § 266
Abs. 1 S. 3 HGB (verkürzte Bilanz) und § 326 HGB
(Offenlegung von Bilanz und Anhang)in Anspruch genommen.
Bei der Bewertung der ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögens- und Schuldposten werden im
Einzelnen nachgewiesen. Zudem werden bei der Bewertung alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit diese
realisiert sind. Aufwendungen und Erträge werden
periodengerecht abgegrenzt. Die auf den Vorjahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres 2013 stimmen mit den Werten der
Schlussbilanz des Vorjahres überein.
Die Bilanzposition "Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital" ist nach § 272 Abs. 1 S. 3 HGB
offen von dem Stammkapital abzusetzen.
Beim Anlagevermögen werden nur die
Vermögensgegenstände ausgewiesen, die bestimmt
sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die im
Bereich der Sachanlagen erforderlichen Investitionen
beschränken sich im wesentlichen auf notwendige
Ersatzbeschaffungen. Die dem Anlagevermögen
zugeordneten Sachanlagen werden nach § 253 Abs. 3 HGB
mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach §
253 Abs. 3 S. 3 HGB waren nicht erforderlich.
Die steuerrechtliche Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 nach § 6 Abs. 2
EStG wird auch handelsrechtlich im Rahmen der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
vorgenommen, da diese für die Beurteilung der
Vermögenslage nicht wesentlich ist.
Eine Bevorratung mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie mit Waren findet nicht statt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind in Saldenlisten
nachgewiesen, die sich aus den vorgelegten Büchern
ergeben. Sie werden mit den vereinbarten
Erfüllungsbeträgen (Nominalbeträgen)
ausgewiesen. Saldenbestätigungen für Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurden nicht eingeholt.
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nach
§ 253 Abs. 4 HGB waren nicht erforderlich. Forderungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind in
Höhe von TEUR 36,6 zu vermerken. Von dem Gesamtbetrag
entfallen TEUR 57,5 auf Forderungen gegen die
Gesellschafter.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert in
Ansatz gebracht.
Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB
werden nur gebildet, soweit der diesbezügliche
Einzelbetrag über EUR 410,00 hinausgeht.
Das Stammkapital der Gesellschaft wird gem. §
272 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
Haftungskapital ist zur Hälfte eingezahlt und wurde
von der Gesellschaft bisher nicht eingefordert. Nach §
272 Abs. 1 S. 3 HGB sind die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen offen vom gezeichneten Kapital
abzusetzen. Eine Nachschusspflicht nach § 26 GmbHG
besteht nicht.
Die Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten werden nach § 249 Abs. 1 HGB mit den
Beträgen zur Abdeckung der am Bilanzstichtag
erkennbaren Risiken passiviert. Sie werden nach § 253
Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet.
Gemäß § 246 Abs. 1 S. 1 HGB sind alle
Schulden, also auch die Verbindlichkeiten, vollständig
zu passivieren. Sie werden nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten (= TEUR 4,77) wird
innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht
festzustellen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
4. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2013
durch den Gesellschafter-Geschäftsführer Dietmar
Metz (Techniker) vertreten. Er ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse aus am 31. Dezember 2013
nicht bilanzierten Verbindlichkeiten sind nicht zu
vermerken.
Schönberg, den 21.03.2014
gez. Dietmar Metz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2014 festgestellt.
|