Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Leiers GmbHLiquidiert
48163 Münster, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Leiers seit 9.8.2016 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leiers GmbHMünsterJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz
Anhangzum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung a. Allgemeine Vorbemerkungen Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden. Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden. Die Bilanzierung erfolgte unter Berücksichtigung der Regelungen des "Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)". Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor. b. Anmerkungen zur Gliederung Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Vorbemerkungen Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden die entsprechenden Forderungen mit dem Geldkurs und die Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Tag der Anschaffung oder mit dem niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet. 2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten a. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen und steuerlich zulässigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet. Soweit dadurch Anpassungen der Abschreibungsbeträge der Vergangenheit erforderlich wurden, wurden die Saldenvorträge zu Beginn des Geschäftsjahres entsprechend angepasst. b. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. III. Angaben zur BilanzFinanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, lagen nicht vor. IV. Sonstige Angaben Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr Frau Anja Leiers. Die Geschäftsführerin wurde von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 18. Dezember 2012 festgestellt. |
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