dokutrend
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.499,00 |
2.361,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.499,00 |
2.361,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
706.857,92 |
896.359,46 |
| I.
Vorräte |
5.088,00 |
22.525,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
95.719,21 |
66.754,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
606.050,71 |
807.079,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.550,00 |
3.085,00 |
| Aktiva |
713.906,92 |
901.805,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
483.018,54 |
473.786,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
333.786,30 |
281.459,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
109.232,24 |
152.326,31 |
| B.
Rückstellungen |
23.500,00 |
116.966,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
189.047,82 |
278.367,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
188.607,82 |
277.447,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
440,00 |
920,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
160.601,00 |
224.136,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.340,56 |
32.685,60 |
| Passiva |
713.906,92 |
901.805,46 |
Anhang
I.
Allgemeine Grundlagen
Die dokutrend GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am
Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 100479.
Der Abschluss der dokutrend GmbH für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV) und den Anhang. Die Gliederung der
Bilanz entspricht den Vorschriften der § 266 Abs. 2
und 3. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/
Erläuterungen zur Bilanz und GuV
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Bei der
Bewertung wurden die Vorschriften der §§ 252 ff.
HGB zugrunde gelegt. Danach wurden Wertansätze zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen, soweit
nicht ein niedrigerer Wertansatz nach Handels- oder
Steuerrecht geboten war. Änderungen von Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften gegenüber dem Vorjahr sind
nicht erfolgt.
Bilanz
1. Sachanlagen
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um die Absetzungen für Abnutzung angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Der
Zugang von so genannten geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde nach § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben. Außerplanmäßige
Abschreibungen aufgrund einer technischen oder
wirtschaftlichen Abnutzung sind nicht vorgenommen
worden.
Die
Sachanlagen betreffen Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
2. Vorräte
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet und
betreffen den Warenbestand.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Eine
Pauschalwertberichtigung wurde nicht vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betreffen im
Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Steuerforderungen und Kautionen.
4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum
Nominalwert angesetzt. Sie beinhalten Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Leasingsonderzahlungen und vorausgezahlte sonstige
Leistungen.
5. Gezeichnetes Kapital
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 40.000,00 und
ist voll eingezahlt.
6. Rückstellungen
Bei den
Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags. Alle
Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über
einem Jahr bestehen nicht.
Die
Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen
und Kosten für Jahresabschluss und
Steuererklärungen.
7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr bestehen nicht.
Die
Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
kreditorische Debitoren, Umsatzsteuer sowie Lohn- und
Kirchensteuer.
8. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum
Nominalwert angesetzt. Sie beinhalten Einnahmen vor
dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Serviceleistungen.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse nach alter und neuer Definition
weichen nicht voneinander ab.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im
Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen sowie die private Kfz-Nutzung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im
Wesentlichen Serviceleistungen, Miete, Kfz-Kosten sowie
Buchführungs- und Abschlusskosten.
III. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
in Verbindung mit § 268 Abs. 7 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3a HGB bestanden am Bilanzstichtag aus Miet- und
Leasingverträgen in Höhe von TEUR 24.
3. Anzahl der Arbeitnehmer gemäß § 285
Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
betrug einschließlich des
Geschäftsführers zwei.
4. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Sinisa Jokic
Kaufmann, Frankfurt am Main
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Von der Angabe der
Gesamtbezüge des Geschäftsführers wurde
entsprechend § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt am Main, den
29.05.2024
gezeichnet
Sinisa Jokic
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2024
festgestellt.
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