Deitmer IT GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz-Joachim - gen. Achim - Imlau seit 18.1.2001 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Profact Communications GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang 2010Profact Communications GmbH, Stadtwaldwende 18, 45134 Essen1. Erläuterungen zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Zusätzlich sind ab dem Geschäftsjahr 2010 die Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) zu beachten. Angaben zu Restlaufzeiten werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in der Bilanz sondern im Anhang gemacht. Die Vorjahreszahlen wurden aus dem Vorjahr übernommen und nicht an die Vorschriften des BilMoG angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode ermittelt. Die Anlagenzugänge werden im Jahr des Zugangs pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 € werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,00 € bis 1.000,00 €, die in einem Pool gesammelt wurden (2008 und 2009), werden weiterhin jährlich mit 20% gewinnmindernd nach § 6 Abs. 2a EStG aufgelöst. Der Anlagespiegel befindet sich in der Anlage zu diesem Anhang. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung werden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigung angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird duch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in Höhe von 1 % Rechnung getragen. Die übrigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Voraus gezahlte Kosten (T€ 2,2). Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaumännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden somit künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und es wird eine Abzinsung in Höhe des von der Bundesbank für die entsprechende Restlaufzeit veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatzes vorgenommen. Die Verbindlichkeiten werden ebenfalls mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Mit Enführung des BilMoG wurde die Bilanzierung der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag erstmals vorgenommen. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Voraus erhaltene Honorare ausgewiesen ( T€ 4,2). Aufgrund des BilMoG werden erstmals passive latente Steuern ausgewiesen. Sie werden wegen abweichender Wertansätze in der Steuerbilanz für Rückstellungen gebildet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen sind entsprechend ihrer Restlaufzeit aus der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Aufgrund des Jahresüberschusses von € 22.729,36 hat sich im Geschäftsjahr 2010 der Kapitalfehlbetrag auf € 310.274,85 reduziert. Eine bilanzielle Überschuldung ist weiterhin gegeben. Eigenkapital Der Jahresüberschuss beläuft sich für das Wirtschaftsjahr auf € 22.729,36 . Es ergibt sich unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von 345.786,50 € und des eingezahlten Stammkapitals in Höhe von 12.782,29 € ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 310.274,85 €, der auf der Aktivseite ausgewiesen wird. Auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern für den vorhandenen Verlustvortrag wurde verzichtet (Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen Sonstige Rückstellungen wurden erstmalig für die Archivierung gebildet und nach BilMoG zum 31.12.2010 bewertet. Es wurden eine Preissteigerung von 1% p.a. sowie ein Zinssatz von 4,78 % bei einer Restlaufzeit von 9 Jahren zugrundegelegt. Die Pensionsrückstellungen wurden nach BilMoG handelsrechtlich neu bewertet. Das angewandte Bewertungsverfahren ist die PUC Methode auf Grundlage der Richttafeln 2005 G von Heubeck. Der versicherungsmathematischen Berechnung liegt ein Zinssatz von 5,15 % gemäß den von der Dt. Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen für eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde. Sowohl die Fluktuation als auch die Gehaltsentwicklung wurden mit 0% berücksichtigt. Es ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert, der um 1.795,-- € unter dem Vorjahreswert liegt. Der Wert des Vorjahres wurde beibehalten (Wertbeibehaltungsrecht bis 31.12.2024 § 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB n. F.). Steuerrechtlich werden die Pensionsrückstellungen mit dem Teilwert angesetzt. Auch hier liegen die Richttafeln 2005 G von Heubeck der Berechnung zugrunde. Der Rechnungszins beträgt 6%. Auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde verzichtet (Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung:
Ein zinslos gewährtes Darlehen vom Stamm Verlag wurde mit seinem Erfüllungsbetrag angesetzt. Steuerlich wurde das Darlehen abgezinst ausgewiesen. Bei einer Restlaufzeit von 4 Jahren und einem Zinssatz von 5,5 % ergab sich ein Abzinsungsfaktor von 0,807. Auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde verzichtet (Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). 4. Erläuterungen zur GuV Unter den Steueraufwendungen werden ab diesem Geschäftsjahr die latenten Steuern ausgewiesen. Sie belaufen sich auf 84,14 € und basieren auf abweichenden Wertansätzen für Rückstellunge in der Handels- bzw. Steuerbilanz. Der Berechnung liegt ein Steuersatz von 32,275 % zugrunde. 5. Ergebnisverwendung In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung schlägt die Geschäftsführung vor, den folgenden Beschluss über die Feststellung und die Verwendung des Jahresergebnisses zu fassen: Der Jahresüberschuss beträgt € 22.729,36 und soll mit dem Verlustvortrag verrechnet werden. Es verbleibt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von € 310.274,85. 6. Sonstige Angaben Geschäftsführung Die Profact Communications GmbH, Essen, wird von dem Geschäftsführer Herrn Joachim Imlau, Essen, vertreten.
Essen, den 23. Dezember 2011 Joachim Imlau, Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2012 festgestellt. |
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