GÖR-BAU GmbH
Elmenhorst/Lichtenhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.155,75 |
17.400,56 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.627,25 |
3.327,85 |
| II.
Sachanlagen |
11.528,50 |
14.072,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.030,94 |
264.760,82 |
| I.
Vorräte |
2.963,74 |
113.129,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.365,17 |
23.083,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.702,03 |
128.547,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.996,46 |
2.224,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.183,15 |
284.386,17 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.602,76 |
46.067,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.467,70 |
8.429,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.535,06 |
12.038,65 |
| B.
Rückstellungen |
18.170,21 |
19.617,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.370,72 |
218.700,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.370,72 |
218.700,90 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
39,46 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.183,15 |
284.386,17 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
erstellt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den
Gliederungsvorschriften des § 266 ff. HGB aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear und degressiv vorgenommen unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere
Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von Euro 410 wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Zum Bilanzstichtag waren keine Vorräte
vorhanden.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen weisen die für
das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden
bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
Latente Steuern
Vom Ansatzwahlrecht gemäß § 274 Abs.
1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre
Bilanzierte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre bestehen nicht.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde ohne Gewinnverwendung
aufgestellt.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des
Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Evelyn Zachow
Angaben zur unbeschränkten Haftung an
Unternehmen
Verbindlichkeiten 464,61 Euro
Die Angaben beziehen sich auf Beträge, die der
Geschäftsführerin zuzuordnen sind.
Gegenüber der Gesellschafterein bestanden zum
Bilanzstichtag keine Forderungen.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs.
3 HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zufügen.
Elmenhorst,
Evelyn Zachow
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluß wurde am 08.08.2014
festgestellt.
Rostock, den 08.08.2014
gez. Evelyn Zachow, Geschäftsführerin
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