F & M
Freizeit- u. Modellbahn GmbH
Niederoderwitz
Jahresabschluss zum 30.06.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.835,20 |
31.713,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
212,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.835,20 |
31.501,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.673,00 |
9.016,81 |
| I.
Vorräte |
1.091,12 |
1.091,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
853,31 |
6.872,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
728,57 |
1.053,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
684,70 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.776,67 |
7.661,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.284,87 |
49.076,12 |
Passiva
|
|
30.6.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
37.773,31 |
37.773,31 |
| III.
Verlustvortrag |
70.999,51 |
59.925,66 |
| IV.
Jahresüberschuss |
4.884,94 |
-11.073,85 |
| B.
Rückstellungen |
2.600,00 |
1.153,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.684,87 |
47.922,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.284,87 |
49.076,12 |
Anhang
Offenzulegende Fassung gemäß § 326
HGB
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wurde zum 30.06.2006 aufgelöst
und befindet sich in Liquidation. Die Bilanz und der Anhang
umfassen den Zeitraum 01.01.2006- 30.06.2006.
Die Gesellschaft ist eine "kleine"
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Ihre Rechnungs- und Buchführungspflichten regeln sich
nach den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§
238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB).
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach §
264 Abs. 1 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Aufstellung
eines Lageberichtes.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 (1)
Satz 3 HGB.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der § 252 - 256 HGB
aufgestellt.
A K T I V A
A K T I V A
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Von dem Wahlrecht, die beweglichen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Wert bis 410,00 EUR im Jahr des Zuganges abzuschreiben,
wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Die Bank- und Kassenguthaben entsprechen den
Nominalwerten.
P A S S I V A
Die Rückstellungen sind im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden und enthalten alle erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig (wie Vorjahr).
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Forderungen in Höhe von 727,00 Euro (Vorjahr 5.777,37
Euro).
Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr in Höhe von 26.783,10 Euro (Vorjahr 47.922,18
Euro) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr 0,00
Euro) enthalten.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 16.249,17 Euro
(Vorjahr 33.371,57 Euro)
Die Verbindlichkeiten wurden wie folgt besichert:
15.349,35 EUR Sicherungsübereignung Schauanlage
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Herr Holger Gottschlich, Oderwitz Pensionär
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Oderwitz, 21.12.2007
...............................................................
Holger Gottschlich
Geschäftsführer
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