Fritsche Werbeagentur GmbH

Weg beim Jäger 218, 22335 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 62539
Eingetragen
8.3.1994
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
die Imagewerbung, das Handels-, Katalogund Dialogmarketing sowie die Marketingberatung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ulfried Fritsche
seit 29.1.2025
Prokura
Kerstin Rabe
seit 30.5.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.00%
K****** R***
20.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bad Bramstedt
20.800 €
80.00%
K****** R***
5.200 €
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fritsche Werbeagentur GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 18.741,35 70.279,16
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 18.737,35 70.275,16
B. Umlaufvermögen 1.010.295,64 1.196.870,10
I. Vorräte 361.048,57 247.688,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 215.730,74 566.759,62
III. Wertpapiere 61.158,46 61.158,46
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 372.357,87 321.263,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.861,26 6.768,49
Summe Aktiva 1.030.898,25 1.273.917,75

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 670.069,16 852.890,70
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 826.890,70 811.905,87
III. Jahresfehlbetrag 182.821,54 -14.984,83
B. Rückstellungen 22.355,66 108.852,39
C. Verbindlichkeiten 334.154,80 301.786,24
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 334.154,80 301.786,24
D. Passive latente Steuern 4.318,63 10.388,42
Summe Passiva 1.030.898,25 1.273.917,75

Anhang

a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.

(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

(9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

(10) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

(4) Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schuldposten erfolgte unter Liquidationsgesichtspunkten.

(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten worden.

Anlagevermögen

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte berücksichtigt.

Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden auf Grund der Bewertung zu Liquidationswerten außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).

Gegenüber den Einkaufspreisen gegebenenfalls niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag (Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4, S. 1 HGB).

Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, hier:

In Arbeit befindliche Aufträge

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer). Ein gegebenenfalls niedrigerer Absatzmarktpreis (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB) ist nach Auffassung der Geschäftsführung am Abschlussstichtag nicht ermittelbar, sodass Abwertungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) nicht vorgenommen worden sind.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:

Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet

Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt.

Wertpapiere

Die Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten bewertet (Kurswert zum Bilanzstichtag: 103.970,44 Euro).

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.

Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens auszugehen ist.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden. Zuviel zurückgestellte Beträge wurden ergebniswirksam aufgelöst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein.

Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern wurden mit den zur Zeit gültigen Steuersätzen bewertet.

c) Angaben zu Bilanzposten

Vermögen

Forderungen gegen Gesellschafter: 1.378,09 Euro.

Fremdkapital

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

bis 1 Jahr: 334.154,80 Euro

über 1 Jahr: 0,00 Euro

über 5 Jahre: 0,00 Euro.

d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund der Bewertung zu Liquidationswerten betragen 18.017,53 Euro.

e) Sonstige Angaben

Firma, Sitz, Registergericht

Die Fritsche Werbeagentur GmbH, Weg beim Jäger 218, 22335 Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 62539.

Name und Beruf der Geschäftsführer

Kerstin Rabe, Kauffrau.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Mieten für Bürofläche, Erfüllungsbetrag: 56.741,22 Euro (Laufzeit bis 30.09.2024)

Leasing für PKW, Erfüllungsbetrag: 7.184,55 Euro.

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 26.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamburg, den 21.06.2024

gez. Kerstin Rabe, Geschäftsführerin

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2025 festgestellt.

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